Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030727
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190307277
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030727
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-07
- Tag1903-07-27
- Monat1903-07
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5794 Nichtamtlicher Teil. ^ 171, 27 Juli 1903. lebhaft verurteilt, da sie sowohl der Loyalität, wie dem ganzen Sinn des Börsenvereins und seiner Bestrebungen widerspricht. Die Berichte der beiden Delegierten nach Leipzig mußten wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ausfallen. Zum Schluß erfolgte die Verlesung der eingegangenen Begrüßungs-Telegramme. Königsberg und Danzig, den 18. Juli 1903. Der Vorstand des Kreisvereins Ost- und West preußischer Buchhändler. I. A. H. Pollakowski, vr. B. Lehmann, Vorsitzender. Schriftführer. Kleine Mitteilungen. Rechtsprechung. (Aus der Deutschen Juristenzeitunq (Berlin, Otto Liebmannj, 8. Jahrg. Nr. 14.): Sonntagsruhe. — Das Verbot des Gewerbebetriebes in offenen Verkaufsstellen an Sonn- und Festtagen außerhalb der gestatteten Zeit (tz 41a Gewerbe-Ordnung) verbietet es auch, die bei Eintritt der geschlossenen Zeit im Verkaufsraum bereits an wesenden Kunden nach dieser Zeit noch zu bedienen. Die Ver kaufsstelle verliert die Eigenschaft als offene nicht etwa dadurch, daß sie in dem bczeichneten Zeitpunkt geschlossen wird und weitere Personen außer den bereits anwesenden nicht mehr eingelassen werden. Die Vergünstigung des H 139o Absatz 1 Satz 2 der Ge werbe-Ordnung ist nicht entsprechend anwendbar. (Urteil des Oberlandesgerichts Köln S. 138/02 v. 17. Okt. 1902, mitgcteilt von Landrichter Dronke (Kölns.) Mißbrauch des Namens. Z 8 des Gesetzes zur Be kämpfung des un lautern Wettbewerbs. — Im Geschäfts verkehr kann auch der eigene Name in einer Weise benutzt werden, die darauf berechnet und geeignet ist, Verwechslungen mit dem Namen eines andern (dessen Firma) hervorzurufen. Der Miß brauchende ist letzterm nicht bloß zum Schadensersatz verpflichtet, sondern kann auch zur Unterlassung solcher mißbräuchlichen Be nutzung des eigenen Namens durch Strafandrohung für jeden Fall des Zuwiderhandelns angehalten werden. K 8 des zit. Ges. und Z 890 Abs. 1 u. 2 CPO. (K. Oberlandesgcricht Kalmar Urt. Il, U. 291/01 v. 12. Dez. 1901, mitgeteilt v. Senatspräsident Geh. Justizrat Sohn (Kalmars). Geschäftsjubiläum. — Die Firma R. von Grumbkow, Hof-Verlag in Dresden-Blasewitz, konnte am 17. Juli d. I. ihr fünfundzwanzigjähriges Jubiläum begehen. 1878 gegründet mit dem damals sehr rn Blüte stehenden »Repertoir der Mei ninger« und dem großen Nachschlagewerk »Lehnerts Ortsverzeichnis», hat sich die Firma besonders der Pflege heraldischer, genealogischer, dramatischer und schönwissenschaftlicher Literatur zugewendct. Ihrem Inhaber wurden in Anerkennung seiner verlegerischen Tätigkeit mehrfache Auszeichnungen und Dekorationen (so u. a. pon Rußland, Toskana, Anhalt, Altenburg, Meiningen usw.) zu teil. Im Jahre 1890 begründete er neben diesem Geschäft noch eine zweite Firma unter dem Namen »Gustav Adolf-Verlag». — Wir verbinden mit dieser leider verspäteten Mitteilung gern unsere nachträglichen guten Wünsche für das weitere Wachsen und Blühen der beiden wohlangesehenen Geschäfte. Weltausstellung in St. Louis 1904. Eisenbahn frachten für Ausstellungsgüter. — Für deutsche Aus stellungsgüter, die zur Weltausstellung in St. Louis 1904 auf- gegeben und Uber niederländische Eisenbahnen geleitet werden, wird nach einer Mitteilung des niederländischen Ministeriums des Äußern von den niederländischen Eisenbahngesellschaften eine Preisermäßigung um SO Prozent der gewöhnlichen Fracht be willigt, sofern von dem Versender der Nachweis geführt wird, daß die Sendung für die Weltausstellung in St. Louis bestimmt ist. Dieselbe Preisermäßigung wird auch für die auf demselben Wege von der Ausstellung zurückgesandten Gegenstände be willigt, die nicht verkauft oder verlost worden sind. Papiererzeugung und Papierpreise in Rußland. — In den gewöhnlichen, aus Holzstoff hergestellten Papiersorten ist in Rußland eine Konkurrenz des Auslands ausgeschlossen, da dieses besseres und billigeres Holz besitzt als andre Länder. Die russischen Papierfabriken stehen bezüglich der qualitativen Leistungs fähigkeit mit dem Ausland auf gleicher Stufe,' nur wenige Sorten werden ihrer besondern Eigenschaft wegen oder infolge alten Herkommens aus dem Ausland bezogen. Eine Spezialisierung einzelner Fabriken für bestimmte Sorten ist zumeist nicht vor handen. Gewöhnlich erzeugt eine Fabrik alle gewünschten Sorten. Im nachstehenden seien die Preise der einzelnen Papiersorten aufgeführt: Gewöhnliches Packpapier, das zumeist von kleinen Fabriken erzeugt wird, je nach Qualität und Dicke 8,40 bis IS Rubel für 100 ÜA; Gewöhnliches Zeitungsrotationsdruckpapier 16,80 bis 19,20 Rubel für 100 lrx; Druckpapier für illustrierte Zeitungen 24 bis 40,80 Rubel für 100 ÜA; Schreibpapier, glatt, 23 bis 43,20 Rubel für 100 lr^; Schreib papier, Bergs oder Wasserzeichen, 30 bis 44 Rubel für 100 lc^; Briefpapiere, je nach Lineatur und Ausstattung 33,60 bis 84 Rubel für 100 letzterer Preis jedoch nur für sogenanntes imitiertes Dokumentenpapier mit Wasserzeichen; Kuvertpapiere, meist Vergs, 32,40 bis 38,40 Rubel für 100 lr^; Bücherpapiere 48 bis 72 Rubel für 100 IrZ; Kupferdruckpapier 48 bis 72 Rubel für 100 (Nach den im »Reichsamt des Innern« zusammengestellten »Nachrichten für Handel und Industrie» nach einem Bericht des österreichisch-ungarischen Generalkonsulats in St. Petersburg.) »Bastei«, Verein jüngerer Buchhändler in Dresden. — Am Sonntag den 19. Juli versammelte die »Bastei« ihre Mitglieder und Freunde zu ihrem diesjährigen Sommerausflug mit Damen. Es galt dieses Mal dem schönen Lange brück, der Perle der Dresdner Heide. Die zahlreich erschienenen Teil nehmer benutzten die Bahn bis Klotzsche und verließen dort den Zug zu einem Spaziergang auf schönen Waldwegen durch die Heide. Nach etwa anderthalbstündiger Wanderung erreichte man das Ziel des Ausflugs und vereinigte sich dort im Hotel «Zur Post« mit einigen vorausgefahrenen Mitgliedern und Gästen. Nach einer kleinen Kaffecpause erhob man sich zum fröh lichen Tanz, dem trotz der großen Hitze wacker gehuldigt wurde. Im Laufe des Nachmittags und Abends trug Herr Konzertsänger Wegeleben eine Reihe schöner Gesänge vor, von denen be sonders: erster Gesang Wolframs aus Tannhäuser, die Beichte von Supps und die Uhr von Loewe großen Beifall fanden. Auch die deklamatorischen Vorträge des Vorsitzenden Herrn Dehne trugen viel zur Unterhaltung der Gesellschaft bei. Leider verging die Zeit allzurasch, und allzubald mußte man an die Rückfahrt denken, die denn auch '/,11 Uhr angetreten wurde. Allen Teil nehmern wird dieser Tag sicher in guter Erinnerung bleiben. 8oliA Personalnachrichten. Detlev v. Liliencron. — Wie die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung» meldet, ist dem Dichter Detlev v. Liliencron, königlich preußischem Hauptmann a. D. in Alt-Rahlstedt bei Hamburg, neben seiner Offizierspension von Seiner Majestät dem Kaiser und König eine königliche Gnadenbewilligung von jährlich 2000 ^ über wiesen worden. (Sprechsaal.) Kaufpreis einer Sortimentsbuchhandlung. Anfrage. Ist es jetzt noch Brauch, bei einem Geschäftsverkauf Firma uud Kundschaft zu bezahlen und in welchem Verhältnis? Im vorliegenden Falle, der zu dieser Frage Anlaß gibt, ist zu be merken, daß der betreffenden Firma der Kredit fast vollständig abgeschnitten ist. Antwort der Redaktion. — Die Kundschaft einer Sorti mentsbuchhandlung pflegt bei Verkauf der letztern von beiden Teilen als wertvollster Besitz betrachtet zu werden; ihr Erwerb ist der Nächstliegende und hauptsächliche Zweck des Kaufs. Eine Norm für Bemessung ihres Kaufpreises läßt sich im all gemeinen nicht geben. Es ist vielmehr von Fall zu Fall gründ lich zu untersuchen, seit wie langen Jahren die Kundschaft am Geschäft hängt, ob angenommen werden darf, daß sic ganz oder doch in großem Umfange auch unter dem neuen Geschäftsinhaber bleiben wird, welcher Art uno wie groß ihre Bezüge sind, wie sic zahlt, ob sie viele Fortsetzungswerke (Zeitschriften, Lieferungen, Jahrbücher usw) bezieht, ob und ivie lange das Geschäft in dem bisherigen Laden bleiben darf, und noch manches andere mehr. Auch die Beibehaltung der alten Firma hat für den neuen Besitzer Wert, und zwar sowohl der Kundschaft, als auch den Verlegern gegenüber. In letzterer Beziehung ist dieser Wert gleich Null, wenn der Kredit verloren gegangen ist. Dieser Umstand dürfte auch auf die anzunehmende Beständigkeit der Kundschaft und somit auf den für diese anzulegenden Kaufpreis von Ein fluß sein.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder