Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19011210
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190112107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19011210
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-12
- Tag1901-12-10
- Monat1901-12
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mrsmbmtt s. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 10301 leider nur zu schnell setzte ein neuer Krankheitsanfall seinen! Leben ein Ziel. Seit 1873 war der Verstorbene in glücklicher Ehe ver heiratet. Mit der Witwe trauern zwei Söhne, von denen der ältere, vr. jur., die richterliche Laufbahn ergriffen hat, der jüngere im väterlichen Geschäfte thätig ist. Z. ä.. R. Eine neue Buch- und Plakatsteuer für Paris. Der Pariser Buchhandel und besonders die Druckereien liegen zur Zeit im harten Kampf mit den Herren Stadt verordneten der Seinestadt. Am 12. November d. I. wurde nämlich in der Sitzung des Pariser Municipalrates auf Grund eines Antrags seitens eines Herrn E. Lepelletier, eovssillsr umaieips.1 än quartier äs8 Latiguollss, beschlossen, Vom 1. Januar 1902 ab eine städtische Steuer von 20 Cts. auf jedes Exemplar aller in Paris verlegten oder vielmehr verkauften Bücher zu erheben, und zwar in der Form, daß jeder Band von den Beamten des städtischen Steueramtes im Hotel de Bille oder aber in der Mairie des betreffenden Stadtteils mit einer Stempelmarke versehen wird. Diese Steuer, die seitens der Schriftsteller angeblich schon seit langem als erwünscht erachtet worden sei, um ihnen eine Kontrolle der Auflagenhöhe ihrer Werke zu ermöglichen, ist von den Verlegern an der amtlichen Anzeigestelle zu ent richten. Für jeden Band, der das amtliche Visum nicht trägt, ist eine Strafe vorgesehen bis zur halben Höhe des auf dem Umschlag verzeichneten Preises des betreffenden Buches; für diese Strafe ist eventuell immer der Drucker haftbar. Alle in Paris zum Verkauf gelangenden Bücher von 1 Frc. und darüber unterliegen diesen Bestimmungen; frei von Abgaben sind nur Broschüren und Bücher unter 1 Frc. Aus den gegen diese unerhörte Gewaltmaßregel sofort erhobenen Protesten des »Oerels äs la librairis«, des »8zm- äioat äs8 soeistös Iittsrairs8 et «.rtistignss pour la protection äs ls, proprists iutsllsetuslls« und des »Oonssil ä'aäwillistration äe I» ebawdrs äes impriwsurs äs kerisr sei folgendes hier wiedergegeben: »Diese beabsichtigte Besteuerung schließt für den Buch handel, für das Druckgewerbe, die Papierbranche und den Musikalienhandel die ernstesten Gefahren in sich. Unter dem Kaiserreich wurde der Zeitungsstempel eingeführt, um den Vertrieb der Zeitungen einzuschränken, der Krieg vom Jahre 1870/71 hatte die Papiersteuer gebracht. In der Abschaffung dieser beiden Steuern sah die Republik die Hauptbedingung für die Preßfreiheit. Letztere hätte durch die vvrgeschlagene Büchersteuer jedoch einen äußerst harten Schlag zu erdulden. Das Buch zu 1 Frc. und darüber (ls livrs ä'sn86igusw8ut, ls livrs äs vnlgarisation, ls livrs ntils) ist in den meisten Fällen ein unentbehrliches Werkzeug, und in seltenen Fällen ein Luxusartikel; infolgedessen wird also das für den all gemeinen Gebrauch bestimmte, unentbehrliche Buch am meisten betroffen. »Es erscheint unstatthaft, zu gunsten der Getränke, die man von Abgaben befreien will, das unentbehrliche Lehr- und Bildungsmittel mit dieser Ergänzungssteuer zu belegen; zu diesem Schritt nach rückwärts sollte sich der Munizipal rat von Paris, des geistigen Mittelpunktes von ganz Frank reich, verstehen? »Eine Steuer von 20 Cts. auf ein Buch von 1 Frc. bedeutet eine Abgabe von 20 Prozent, und kein Handels artikel, auch nicht der gangbarste, könnte diese erdrückende Last neben den schon so wie so darauf ruhenden Spesen vertragen. Dazu ist noch zu bemerken, daß die Lage des ^chtundsechzigster Jahrgang. Buchhandels, wie allseitig erwiesen ist, schon seit einer Reihe von Jahren durchaus nicht glänzend genannt werden kann. Falls die neue Steuer zur Erhebung kommen sollte und kommt, würde der Verkaufspreis der Bücher notgedrungen entsprechend erhöht werden zum Nachteil des kaufenden Publikums, das dadurch in seinen edelsten Interessen ge schädigt würde. Der Bücherabsatz würde sich verringern, denn nicht jeder, der sich dazu entschließt, ein Buch zu 1 Frc. zu kaufen, würde dies auch thun, wenn das Buch 1 Frc. 20 Cts. kostet. »Eine noch ernstere Gefahr schließt die neue Verordnung in sich. Sie bedroht eine beträchtliche Anzahl von Arbeitern, die im Buchgewerbe thätig sind, in ihrer Existenz, denn, um der Steuer zu entgehen, werden die Verleger ihre Werke so viel wie möglich außerhalb Paris Herstellen lassen und nur die für den direkten Verkauf benötigten Exemplare nach Paris senden. Mehrere Zehntausende von Arbeitern würden da durch mehr oder weniger erwerbslos und wären schließlich gezwungen, Paris zu verlassen, um in den Provinzen ihr Brot zu suchen. Es wäre das gewiß kein Vorteil für die Stadt Paris, die eines sehr problematischen finanziellen Vor teils wegen die ganze bücherkaufende Pariser Bevölkerung in Mißstimmung versetzt und die Existenz von mehreren Zehn tausenden von Arbeitern und Angestellten, ja die ganze In dustrie aufs schärfste bedroht und sie mehr und mehr aus den Mauern von Paris vertreibt.« — Der Präsident des »8^uäioat äss sooiötös littsrair68 st arti8tiqus8 pour ls, protsetiou äs ls propriste iutsllsetuslls« weist in seinem Protestschreiben darauf hin, daß die beab sichtigte Steuer für die geistigen Erzeugnisse des Landes von größtem Nachteil wäre. Die Entwickelung der gesamten fran zösischen Litteratur, die nicht wenig zur Ehre und zum Ruhme der Hauptstadt und von ganz Frankreich beitrage, würde ge hemmt, die naturgemäß aus der neuen Steuer resultierende Preiserhöhung der Bücher müßte voin lesenden Publikum getragen werden. Von größtem Nachteil wäre diese Ver teuerung jedoch für das Unterrichtswesen. Die Zurückweisung der beantragten Steuer sei daher dringend geboten. Der Protest des Ooussil ä'aämiuistratiou äs ls. Obambrs äss iluprimsui8 äs ?aris richtet sich besonders energisch gegen die Klausel, daß der Drucker eventuell immer für die Strafe haftbar gemacht werden soll. Auch seitens der Pariser Druckereien wird die Maßnahme des Pariser Munizipalrates als äußerst schädigend für das gesamte Druckgewerbe be zeichnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten in gleicher Weise darunter zu leiden, und der Moment, dem Druckerei wesen wiederum Lasten anfzubürden, deren Berechtigungs- lostgkeit und Schädigung man noch in neuester Zeit durch amtliche Bekundung anerkannt habe, sei wahrlich schlecht ge wählt. Die Maßregel wäre in jeder Weise geeignet, die Entwickelung dieses damit der freien Geschäftsführung und der Erwerbsquellen beraubten Industriezweiges zu hemmen. Die Pariser Buchdrucker und Lithographen haben inso fern noch besonderen Grund, gegen die Beschlüsse des Muni zipalrates Stellung zu nehmen, als auch das Plakatwesen einer städtischen Steuer unterworfen werden soll, und zwar soll die städtische Gebühr in derselben Höhe bemessen werden, wie die bereits vom Staate erhobene staatliche Plakatsteuer. Diese doppelte Besteuerung würde auf das Anzeigenwesen von ganz wesentlichem Einfluß sein und auch die Drucker aufs empfindlichste schädigen. Die Klärung dieser unerquicklichen Verhältnisse des Pariser Buchhandels und Buchdruckereiwesens wird mit Span nung erwartet. tl. 0. 1357
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder