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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190811129
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12920 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 264, 12 November 1908. Nichtamtlicher Teil. Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Verband. Zur Rabnttsrage. <Bgl. Nr. 2V7, 222, 231, 23g, 245. 247, 257. 280, 282 d. Bl.> Karlsruhe, 10. November 1908. Der Unterzeichnete Vorstand erklärt hiermit sein volles Einverständnis mit dem Rundschreiben des Vorstandes der Kreis- und Ortsvereine vom September d. I. Den Beschluß des Verlegsrvereins können wir nicht anders auffassen, als daß dieser seinen Mitgliedern einen Mindestrabatt von 30 Prozent empfehlen würde. Der Ver legerverein beabsichtigte mit der Bezeichnung »einzelne» und »besondere» Fälle doch nichts anderes, als daß ein Rabatt von 25 Prozent eben nur in Ausnahmefällen stattfinden solle, daß dagegen in jedem Falle zu erwägen sei, ob ein Rabatt von 3u"/« zulässig, und daß ein Mindestrabatt von 30"/« allgemein zu erstreben sei. — Daß der Sortimentsbuch handel bei einem Durchschnittsrabatt von 25"/« nicht mehr existenzfähig ist, ist zur Genüge nachgewiesen und sogar von einem großen Teil des Verlagsbuchhandels anerkannt. Dem Bedauern des Vorstandes des Mitteldeutschen Buchhändler-Verbandes, daß der Vorstand des Verleger vereins es unterlassen hat, seinen Mitgliedern den Beschluß der Hauptversammlung vom 16. Mai 1908 durch be sonderes Rundschreiben in empfehlender Weise zur Kenntnis zu bringen, schließen wir uns voll und ganz an. Nur durch eine solche Kundgebung war ein praktischer Nutzen des gefaßten Beschlusses zu erwarten! Der Vorstand des Badisch-Pfälzischen Buchhändler-Verbandes. Verbote und Verbotsaufhebungen deutscher Bücher in Rußland. <Vgl. Nr. 16, 38, 58, 198, 223, 22g, 247 d. Bl.) August 1908. Ganz verbotene Bücher. Krauß, vr. Friedrich S., Das Geschlechtsleben in Glauben, Sitte und Brauch der Japaner. (Beiwerke zum Studium der An- thropophyteia. Herausg. v. vr. Friedr. S. Krauß. II. Band.) 32x24 ora. VHI, 161 S. m. 68 Tafeln. Leipzig 1907, Deutsche Verlagsaktiengesellschaft. Geb. 30 L. Teilweise verbotene Bücher. Almanach der »Lustigen Blätter« für 1909. 8'. 106 S. Berlin, Verlag der »Lustigen Blätter« Or. Eysler L Co. 1 ^6. Mit Ausschnitt der Seiten 21—24. Familienkalender, Illustrierter jüdischer, für das Jahr 5669 (1908 bis 1909). gr. 8". 152 S. Berlin u. Leipzig 1908, Modernes Verlagsbureau. 1 Mit Ausschnitt der Seiten 21—24. Lobb, John, Gespräche mit den Toten. Lichtstrahlen aus der unsichtbaren Welt. Mit Wiedergaben von photographischen Aufnahmen materialisierter Geister. Neue, durchgesehene und vermehrte Auflage. Aus dem Engl. 8" XXVIII, 179 S. Leipzig 19 8, H. Zieger. 3 geb. 4 Mit Ausschnitt der Seiten 127 u. 128. Wirth, Albrecht, Aus Uebersee und Europa, gr. 8°. 407 !.S. Berlin, Gose L Tetzlaff. 7 geb. 8 Von neuem durchgesehen und erlaubt bis auf Seite 223 Zeile 3—5 von unten. 6 Bisher ganz oder teilweise verbotene, jetzt von neuem durchgesehene und erlaubte Bücher. Achelis, Prof, vr Thomas, Leo Nicolajewitsch Tolstoi (Moderne Essays zur Kunst und Literatur. Herausgeg. von vr. H.Lands berg. 16 Heft.) 8°. 44 S. Berlin 1902, Gose L Tetzlaff. 60 -Z. Brockhaus' Konversations Lexikon. 14., vollständig neubearbeitete Auflage. Neue redidierte Jubiläums-Ausgabe. 17 Bände Lex-8°. I. Bd. 1042 S., II. Bd. 1032 S , III. Bd. 1040 S., IV. Bd 1056 S, V. Bd 1056 S., VI. Bd 1050 S., VII Bd. 1040 S, VIII. Bd. 1040 S., IX. Bd. 1056 S., X. Bd. 1044 S-, XI. Bd. 1040 S , XII. Bd. 1056 S., XIII. Bd. 1064 S., XIV. Bd. 1054 S , XV. Bd. 1064 S., XVI. Bd. 1076 S., XVII. Bd. 1048 S Leipzig 1908, F A. Brockhaus Bd. geb. 12 ./6. Flachs, Adolf, Dragan Bratow. Ein Roman aus Bulgarien. 8". 319 S. Berlin (1899), I. Rüde 2 50 -Z; geb. 3 //. Hein, Anna. Die Frau. Ein unentbehrlicher Ratgeber für Ehe frauen. 4. Original-Auflage. Kl. 8". 79 S. Berlin, Berolina Versand-Buchh. 50 o). Kluge, Hermann, Auswahl deutscher Gedichte. Im Anschluß an die Geschichte der deutschen Nationalliteratur. 12., verbesserte und vermehrte Aufl. 8°. VIII, 718 S. Altenburg 1908, O. Bonde. 3 >6. Entwurf eines Anzeigensteuergesetzes für das Deutsche Reich. (Schluß zu Nr. 282. 283 d. Bl.) Anlage 2 zur Begründung. Die Anzeigensteuer in einigen anderen europäischen Staaten. Das Anzeigewesen ist in den nachstehend aufgesührten europäischen Staaten einer staatlichen Besteuerung unterworfen, und zwar werden in Belgien, Bulgarien, Frankreich und Luxem burg lediglich die öffentlichen Ankündigungen sAssichen, Plakate u. a.) versteuert, während in Italien, Portugal, Serbien, Spanien und der Türkei außer den öffentlichen Ankündigungen auch Ein rückungen in Anzei blätter einer Abgabe unterliegen. In der Schweiz ist die Besteuerung des Anzeigewesens nicht Bundessache, sondern Angelegenheit der einzelnen 25 Kan tone, von denen nur die Kantone Bern, Freiburg, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Schwyz, Waadt, Wallis und Zug von ge wissen öffentlichen Ankündigungen sAssichen)/ zum Teil auch nur von angeschlagenen oder sonstwie angebrachten oder sichtbar gemachten Kundmachungen (Plakaten) zu Erwerbszwecken eine Steuer in Form einer Stempelabgabe erheben. Diese Abgabe ist entweder eine feste <5 oder 10 Centimes oder Rappen sür das Exemplar), oder richtet sich nach der Größe des verwendeten Papiers bzw. des Plakats. Im Kanton Luzern unterliegen ferner alle Publikationen administrativen oder gerichtlichen Inhalts im > Kantonsblatt mit Ausnahme derjenigen im Beitreibungs- und Konkursverfahren einem festen Stempel von 5 Fr. Über den Ertrag s der Steuer konnten in den bezeichnten Kantonen zuverlässige Angaben nicht beschafft werden. Vielfach haben die Kantone die Besteuerung des Anzeigewescns den verschiedenen Gemeinden überlassen. s. Lklgien. (Gegenstand der Besteuerung.) Durch Gesetz vom 25. März 1891 ist die Erhebung eines Stempels von gedruckten oder geschriebenen Afsichen auf Papier, Pergament, Leinwand oder anderen geeigneten Geweben an geordnet.
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