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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1867-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1867
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18671113
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186711139
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- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1867
- Monat1867-11
- Tag1867-11-13
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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264, 13. November. Nichtamtlicher Theil. 2917 rischen (den Enlwurf der Bundescominissivn recipirenden) neuen Ge setze die sachgemäße Linie überall eingehalten. Ist es nun gerade die preußijche Gesetzgebung, an deren Grundgedanken die Arbeiten des Börsenvereins anknüpfen^), so liegt hierin die Berechtigung und Befähigung deS Börsenvereins- Entwurses, legislative Berücksichtigung und Berwerthung in einer den Zeitverhältnissen entsprechenden deutsche» Rechtsgcstaltung zu finden. Die Einsicht, daß die bestehenden Normen formell wie materiell nicht mehr zureichen, während entsprechende Vorarbeiten durch die nach ihrer BcrkehrSstellung dafür zunächst berufenen Organ- bereit liegen, muß bei unfertigen Zuständen den Ausbau dieses wichtigen Rechts- und Verkehrsgebietes beschleunigen, die Betheiligtcn aber er- niuthigcn, daß sic die mühevolle Bahn zum lohnenden Ziel mit neue» Kräften verfolgen. Mögen immerhin mit dem November und Lecember des lau senden Jahres gleich herbstlichen Blättern alte Verlagsrecht- fallen, so entsproßt ein neues Leben dem Stamme, wenn seine» Wurzeln Vertiefung, Erweiterung, Nahrung vcrgönnnt wirb. Dieser Stamm unserer literarischen und artistischen Rechtsgestaltung, von den treff lichsten Kräften des deutschen Buchhandels genährt, nicht im Gehege bureaukratischer Formen, sondern im Freiland autonomischcr Ver ständigung erstarkt, wird, richtig erfaßt und gepflegt, ein neuer Halt nationaler Einigung werden, und die deutsche Nation als den Hort auch des literarischen und künstlerischen Rechtsschutzes legitimiren. Verbürgt ist fortan diese Zuversicht und eine reiche Entfaltung der nationalen Interessen auch dieser Sphäre iu der Verfassung des Norddeutsche» Bundes. Sie unterstellt (Art.4.)^) der Beauf sichtigung Seitens des Bundes und der Gesetzgebung desselben den Schutz des geistige» Eigenthums. Zum Leipziger Commisfionsgeschäft. Es wird nicht ungeeignet sein, das nachstehende Circular, wenn es auch der Hauptsache nach nur localer Natur ist, gleichwohl durch den Abdruck an dieser Stelle in weiteren Kreisen bekannt zu machen, weil es von Wichtigkeit ist, daß die auswärtigen Sortiments- und Verlagshandlungen — zur Förderung des Gesammtverkehrs — auf die darin getroffenen Bestimmungen Rücksicht nehmen. Darnach wollen die Sortimentshandlungen also beson ders beachten: daß die Verschreibungen spätestens am Donnerstag in den Hän den der hiesigen Commissionäre sein müssen, wenn mit Sicherheit auf Erledigung der Bestellungen gerechnet werden soll. Ferner ist bei Berechnung der Zeit, innerhalb welcher eine empfoh lene Bestellung außerhalb der regelmäßigen Expedition^ und Aus lieferungszeit zu erlangen ist, wohl zu bemerken: daß die Menge der zur umgehenden und besonderen Erledigung empfohlenen Bestellungen einen solchen Umfang erreicht hat, daß es unmöglich ist, allen Wünschen sofort und augenblicklich zu entsprechen. Infolge dessen ist nun die Einrichtung getroffen worden: die am Vormittag empfohlenen Bestellungen am Nach mittag zum Abholen bereit zu halten, und die Nachmittags ein laufenden am darauf folgenden Morgen. Den auswärtigen Verlagshandlungen aber, namentlich denjenigen, die nicht hier ausliefern lassen, oder die regelmäßige, wöchentliche Journal- und Continuationssendungen hierher zu expe- diren haben, ist zu empfehlen: ihre Expeditionen so einzurichlen, daß dieselben spätestens Donnerstag früh an ihre hiesigen Commissionäre gelangen. Bei späterem Eintreffen wäre es nicht in 2°) Vgl. die Motive des B.-V.-E. 27) Reichsgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Nr. 1. allen Fällen möglich, die Verkeilung der Packete noch am Freitag früh zu bewerkstelligen. Das erwähnte Circular lautet wie folgt : An die Herren College» hiesigen Platzes! Die Anforderungen, die sich von Jahr zu Jahr in Betreff der raschen Expedition der Ballen steigern und die allwöchentlich an dem Hauptver- sandttage, am Freitag, ihren Gipfelpunkt erreichen, bewegen die Unter zeichneten, die ebenso freundliche als dringende Bitte an Sie zu richten, zur Aufrechthaltung der nöthigen Ordnung und im wohlverstandenen Interesse des hiesigen, uns ja Alle mehr oder weniaer berührenden Platz verkehrs nicht nur, sondern auch im Interesse unserer gemeinschaftlichen auswärtigen Geschäftsfreunde, künftig sich zur Richtschnur dienen zn lassen: 1. das regelmäßige wöchentliche Auslieferungsgcschäft am Don nerstag Abend zn beendigen; 2. das Ausfahren an den Freitagen so einzurichten, daß bis l2 Uhr Mittags alle Packete an die betreffenden Commissio- näre abzuliefern sind; Herren Verleger der Wochen-Journale. Wohl sind wir uns bewußt, daß wir bei diesen letzteren unserer Her ren College» auf ein besonders freundliches Entgegenkommen rechnen müs sen, soll unsere Bitte nicht eine vergebliche sein. Wir verkennen allerdings nicht, daß einige Schwierigkeiten, auch bei allem guten Willen, hierbei zu überwinden sein werden, aber wir geben uns nichts desto weniger der begründeten Hoffnung hin, daß auch diese Herren Verleger das so oft schon bethätigle Interesse an dem Gedeihen des Leipziger Ccntralverkehrs aufs neue bekunden u^d alle^^aufb^eu ^erd^n^ mn^ di^ (?i^ni^,Iuugeil Leipzig, am 31. October 1867. H. Barth. G. Brauns. C. Cnoblvch. W. Engclmann. C. Fr. Fleischer. H. Fries. Nob. Friese. Nud. Hartmann. E. Heit mann. Friedr. Ludw. Herbig. Beruh. Hermann. Nob. Hoff man». H. Kirchner. L. A. Kittler. O. Klemm. K. F. Köh ler. CH. E. Kollmann. A. G. Liebeskind. I. G. Mittler. Im- Müller. Rein'sche Buchh. Ed. Schmidt. H. Schultze. G. E. Schulze. E. F. Steinacker. Th. Thomas. F. Volckmar. Franz Wagner. Rud. Weigel. T. O. Weigel. Miscellen. Aus Berlin. Wie wir schon neulich erwähnt haben, sind die betheiligtcn Ministerien jetzt mit der Erwägung der Frage wegen der Aufhebung des Zeitungsstempels und wegen des Ersatzes desselben durch eine Inseralensteuer beschäftigt. Vom politischen Standpunkte aus wird dem Wegfälle des Zeitungsstempels keine Bedeutung beigelegt, doch wird er auf die Zustimmung des Finanz ministeriums nur dann zu rechnen haben, wenn ein Ersatz für den selben in der Form einer Jmeratensteuer in Aussicht genommen ist. Die Negierung hat übrigen» die Absicht, diese Angelegenheit der Prüfung von Sachverständigen zu unterbreiten, die sie in den näch sten Wochen zu diesem Zwecke hierher zu berufen gedenkt. Der „Pcster Lloyd" berichtet: „Die für die Geschichte unseres Vaterlandes höchst wichtige Büchcrsammlung des im Jahre 1863 verstorbenen Hrn. Lad. Wallherr, Archivar des Grafen Georg Kürolyi und Mitglied der ungarischen Akademie, ist durch die Leipzi ger Buchhändler List LFrancke angekauft worden, und beabsich tigen dieselben, darüber einen Preiskatalog zu veröffentlichen. Es wäre sehr zu wünschen, daß viele der interessanten und wichtigen Werke, von denen ein großer Theil Uiuca sind, wieder zurückgekaufd und so dem Vaterlande erhalten blieben."
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