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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1867
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1867
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- Deutsch
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Motive: Durch das Gesetz über die Presse vom 12. Mai 1851 ist der Betrieb des Buchhandels iu den preußischen Staaten vielfachen Be schränkungen unterworfen, wodurch die Buchhändler andere:: Gewerb- und Handeltreibenden gegenüber entschieden im Nachtheil sich befinden. Wist cru Buchhändler sich selbständig machen, so muß er im preußischen Staate ein Gramen bestehen, wie es von keinem andern Geschäftsmann gefordert wird, oder in andern Staaten muß er um eine Concessivn nachfnchcn. Eine solche Maßregel ist jedoch um so weniger mit den Forderungen der Gegenwart in Einklang zu bringen, weil letztere überall dahin strebt, jeglichen Gewerbebetrieb von den Fesseln des Zunftzwanges zu befreien und ihm freieste Bewegung zu verschossen. Es dürste also gewiß zeitgemäß erscheinen, die angeführte Beschränkung des Buchhandels zu beseitigen, da dieselbe den Buchhandel schwer bedrückt. Wie überall im geschäftlichen Leben nur ein auf wirkliche Fachkenntnisse und solide Gcschästsgrundsätzc basiertes Unternehmen sich aus die Dauer be haupten kann, dafür hat auch der Buchhandel Beweise genug geliefert; daß aber über eine solche Befähigung schwerlich durch ein oberflächliches Eraminiren, bei dem oft gerade die Hauptsachen ganz außer Achtgelassenwird-n, genügender Nachweis geliefert wirb, auch dafür sind zahlreicheFälle aus der jüngsten Ver gangenheit anznsühren. Es dürste somit angemessen sein, auch im Buchhandel wie sonst überall im Gcschäslsleben Jedem, der sich dazu berufen fühlt, zur ungehinderten Entfaltung seiner Fähigkeiten, ohne Bevormundung von oben herab, Raum zu geben und dem Laus der Dinge zu überlassen, daß die Unberufenen a» ihrer eigenen Unfähigkeit zu Grunde gehen, während das tüchtige Element seinen Platz behaupten wird, denn eine Garantie für den sicheren Fortbestand eines bnchhändlerischen Etablissements bietet weder das bestandene Eramen, noch die erhaltene Conccssion. Eine wesentliche und ungerechte Beschränkung liegt auch darin, daß es z. B. in Preußen dem Buchhändler nicht vor dem vierundzwanzigsten Lebensjahie gestattet sein soll, das Eramen zu bestehen, also bis dahin ihm jede selbständige Stellung versagt bleibt; es ist also dem Gehilfen nicht einmal möglich, bei etwaigem Todesfall des Prinzipals das Geschäft für dessen Wittwe oder sonstige Erben fortzufiihren, weil er auch hierzu sich dem Eramen unterwersen muß. Bleibt die in Preußen und anderen Staaten des Norddeutschen Bundes geltende Beschränkung des Buchhandels fortbestehen, so wird das demnächst von einem hohen Reichstag zu berathende Gesetz über die Freizügigkeit für den Buchhändler durchaus wirkungslos, da derselbe, wenn er auch bereits in einem Staate des Bundes ein Geschäft besitzt, doch nicht damit nach Preußen übersiedeln dars, ohne sich vorher dem Eramen zu unterziehen. Wie bereits die Breslauer College:: mit einem gleichen Gesuch voran gegangen. so hoffen auch die gehorsamst Unterzeichneten durch vorliegendes Gesuch dahin zu wirken: daß der hohe Reichstag sich veranlaßt sehe, eine Beseitigung der ge schilderten Zwangsmaßregeln zu beantragen und dnrchzusiihren. Hamburg, den 3. October 1867. Folgen dreiundsünzig Unterschriften. Cöln, 4. Oct. Heute wurde dem Reichstage eine Petition um Aufhebung der den Buchhandel in Preußen und anderen nord deutschen Staaten beschränkenden Gesetze mit dreiundzwanzig Unter schriften von hiesigen Buchhandlungsgehilfen übersandt. Die in den vorangegangenen Petitionen angegebenen Motive wurden auch hier, der Hauptsache nach, angenommen. Stuttgart, 8. Oct. Der Petition der Breslauer Gehilfe» haben sich siebzehn hier conditionirende (mit Ausnahme eines einzigen) norddeutsche Gehilfen in einer Eingabe an den Reichstag ange schlossen. Miscellcn. Die „Aukunst" vom 8. Oct. schreibt: „Die Cotta'sche Buch handlung zeigt an, daß in diesen Tagen Schiller's säinmtlichc W erke vollständig in zwölf Bände» zum Gesammtpreise von Ei nein Thaler erscheinen. Die Anzeige besagt weiter: »Dieselben schließen sich in der Eleganz und Zierlichkeit der Ausstattung eng an die Aus gabe der Gedichte um Ngr. an, und was die Tertconstituirung betrifft, so sind, bei Zugrundelegung des von I. Meher auf der Ba sis der jeweiligen ersten Ausgaben revidirte» Textes, zum Theil auch schon die Ergebnisse der demnächst im gleichen Verlage erscheinenden historisch-kritischen Schiller-Ausgabe darin verwerthet.« — Das stimmt die Freude, die man empfinden möchte, beträchtlich herab. Durch die langjährigen Mühen J.Meher's ist es gelungen, eine An zahl der widersinnigsten Tertfehler in Schiller, die sich von Ausgabe zu Ausgabe und in den Mund der Nation vererbt haben, herauszu finden und den richtigen und authentischen Wortlaut herzustellcn. Diesen seines schmutzigen Gewandes gleichsam entkleideten Schiller wird nun aber Hr. v. Cotta dem Volke nvch nicht geben, seine Volksausgabe ist vielmehr in ihrer nur »zumTheil« erfolgten Rei nigung nichts als ein Lockvogel, eine Reclame sür die demnächst« und natürlich zu ganz anderem Preise erscheinende »historisch-kritijckc Schillerausgabe», und erst wenn auch mit dieser aller Rahm abgc- schöpst ist, wird der Verleger unseres Volksdichtcrs sich wohl ent schließen, ihm auch vor dem Volke, d.h. in einer populären Ausgabe, die Flcckenreinheit zuzugestehen." Noch einmal Klcist's Werke und das Bibliogra ph! s che Inst i tut zu Hildburghausen. — Nicht um einen un fruchtbaren Streit weiter zu spinnen, sondern lediglich im Jntercsse der Wahrheit, der ins Gesicht zu schlagen das Bibliographische In stitut sich nicht cntblödet, sehe ich mich veranlaßt, auf dessen „Ab wehr" in Nr. 235 d. Bl. »och Folgendes zu erwidern. Das Bibliographische Institut sagt in diesem Artikel: „Die Auslegung unseres Circulars vom 15. August ist mit den unzweideutigen Wor ten gegeben, daß die Ausgabe unserer Bibliothek erst Anfang November beginnt". Diese unzweideutigen Worte stehen aber nicht in dem mehrcrwähnlen Circular, sondern es heißt darin wörtlich: „Erschienen ist die erste Lieferung: Heinrich von Klcist's Werke, 1. Baud, erste Hälfte; die Fortsetzung folgt vom 1. Septem ber an regelmäßig". Die größte Jnterpretalionskunst kann gewiß diesen ganz unzweideutigen Worten nicht die Auslegung geben, daß die Ausgabe erst im November beginnen soll, und meine Rüge war daher vollständig begründet. Hat dieselbe das Biblio graphische Institut veranlaßt, den ursprünglich beabsichtigten Termin der Ausgabe hinaus zu schieben, so kann ich mich nur darüber freuen, es voncinerGesetzwidrigkeit abgehalten zu haben. Denn eine solche wäre die frühere Ausgabe von Klcist's Werken jedenfalls gewesen, sei cs auch nur, worauf ich hier nicht näher eingehen will, i» Preußen und Sachsen, wohin das Circular vom 15. August doch auch versandt worden ist. Dies inei» letztes Wort! llb „Deutsche Buchhändler." — Unter dieser Ueberschritt veröffentlicht die „Jllustrirte Zeitung" in den Spalten ihres laufen den Jahrganges eine Reihe von Portraits und Biographie» deutscher Buchhändler, welche sich durch ihre Leistungen aus dem Gebiete des Buchhandels und der Literatur einen besonders verdienten Namen gemacht haben. Der gegenwärtig zu so bedeutender Ausdehnung gelangte deutsche Buchhandel ist eine -Macht geworden, die sich um die Verbreitung der geistigen Cultur unseres Volkes unbestritten ein hohes Verdienst erworben hat, und so ist es erklärlich, daß das leb hafteste Interesse sür den Buchhandel und seine hervorragenden Ver treter sich in den weitesten Kreisen kundgibr. Diese Bibliopo- lische Portraitgalerie hat sich denn auch der regstcnTheilnahme zu erfreuen, und wir wollen deshalb nicht unterlassen, die Aufmerk samkeit unserer Leser auf dieselbe zu lenken. Bis jetzt sind folgende Biographien erschienen: Otto Wigand, Ernst Siegfried Mittler, Julius Campe, Carl Duncker, und noch in diesem Jahre werden Heinrich Brockhaus, Georg Reimer, Salomon Hirzel, Bernhard Tauchnitz, Fr. Johs. Frommann, Leopold Voß zur Veröffentlichung, gelangen. 390
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