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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1886
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18861211
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Sprechsaal. ^ Über die zollamtliche Behandlung alter Spielkarten. Des öfteren erscheinen in den Zeitungen kleine Notizen über kuriose Mißverständnisse sei tens der Zollbehörden, die z. B. Blechbüchsen mit Papieremballage als Papier, Küchenhand tücher als Damast rc. verzollen. So scherzhaft sich nun auch für den Unbe teiligten derartige Histörchen ausnehmen, so un angenehm und schädigend sind sie doch in vielen Fällen sür den Betroffenen, und in diese Kate gorie gehören auch die Erfahrungen, die die Unterzeichnete Firma mit der Versteuerung alter Spielkarten gemacht hat. Es ist uns nämlich schon zu wiederholten Malen begegnet, daß mau bei Absenkung so wohl wie beim Empfang solcher alten Spiel karten von uns verlangte, daß dieselben ge stempelt würden, und alle unsere Gegenvorstel lungen, die wir deswegen bis an die höchsten Zollbehörden richteten, blieben ohne Erfolg. Es liegt doch wohl aus der Hand, daß nie mand sich kostbare zwei- bis dreihundert Jahre alte Karten kaufen wird, um damit zu spielen; einmal verbietet dies schon die Unvollständigkeit, — meist kommen nur einzelne Karten vor (ganz vollständige alte Spiele gehören bekanntlich zu den größten Seltenheiten), — dann aber auch der Preis; Karten, die das zwanzig- und dreißig- sache heutiger Kartenspiele kosten, sollten über den Verdacht der Benutzung zu Tarok und Skat wirklich erhaben sein! Diese alten Karten nun, wertvolle und fast in jedem Falle höchst seltene Specimina alter Knnstllbnng in Holzschnitt oder Kupferstich, mit einem modernen Fünszigpsennig- Stempel versehen, heißt ihnen doch einen großen Teil, wenn nicht gar den ganzen Wert rauben; einmal entwertet ein Stempel jedes Kunstblatt, das er, mitten hinein gedrückt, verunziert, dann aber erweckt er in dem vorliegenden Falle den Glauben moderner Imitation oder Falsifikation, und der Schaden wird dadurch ein doppelter. Indessen sind, wie bemerkt, alle unsere Be schwerden unberücksichtigt geblieben; Stiche von Mautegna, Amman, Beham, Wisinger, Hanbott, Schein! n. a. sind sür die Zollbehörde nicht Kunst blätter, sondern Spielkarten, und der fatale Stempel, so schnell wie er appliziert ist, so un wiederbringlich entadelt er die schönsten Blätter sür ewige Zeiten; der durch ihn aufgedrückte Makel zwciselhafter Herkunft, das »binadrö« macht sie zu einem Ladenhüter schlimmster Sorte. Wir haben nun, um nicht fortgesetzt die empfindlichsten Verluste zu erleiden und um nicht sortwährend das Opfer amtlicher Willkür zu sein (drohte man uns doch mit Haussuchung; verlangte zu wissen, wer noch im Besitze solcher Karten sei u. s. w.), eine Eingabe mit ausführ licher Klarstellung des Wertes und der künst lerischen wie kulturhistorischen Wichtigkeit alter Spielkarten, an dos Kaiserliche Reichsamt des Innern in Berlin gemacht und um Abstellung derartig schädigender Maßregeln gebeten; wir richten nun an alle Kollegen im Antiquar- und Kunsthandel, die sich in der gleichen Lage be finden. oder in dieselbe kommen könnten, die freundliche Bitte, sich uns gütigst anschließcn zu wollen, vielleicht erreichen vereinte Kräfte, was dem einzelnen nicht gelingt. München. Ludwig Roseuthal's Antiquariat. Beilagen in Zeitschriften. Es ist an dieser Stelle wiederholt gerügt worden, Laß durch das massenhafte Beilegen von Prospekten in Wochen- und Monatszeit schriften der Umfang derselben und somit das Porto und die Fracht von Leipzig unverhältnis mäßig auschwellen. Wenn beispielsweise die Zeitschrift »Fürs Haus« in letzter Nummer acht Beilagen beilegt, durch welche der Umfang des Blattes nahezu vervierfacht wird, so ist es gradezu eine Zumutung für den Sortimenter, die teure Überfracht zu tragen und den Aus tragelohn für Prospekte, für die der Verleger die Gebühren einheimst, aus sich zu nehmen. Wieviel kann denn an einer Zeitschrift, die dreizehnmal im Vierteljahr im Eilballen oder Postpacket von Leipzig kommt und 1 «/L ord. kostet, noch ver dient werden? Die Post läßt sich sür jede Beilage ^ H sürs Stück vergüten; diese Vergütung müßte der Sortimenter in solchen Fällen auch sür sich in Anspruch zu nehmen das Recht haben, da andernfalls nichts anderes übrig bleibt, als in Leipzig die Beilagen aus den Zeitschriften vor Absendung entfernen zu lassen. Es wäre gut, wenn die Sortimenter und die Lokalvereinc zu dieser Angelegenheit Stellung nähmen und ihre Interessen zu schützen suchten. Einer sür Viele. Ein Wort an die Verleger. Die Klagen der Herren Verleger, daß die Sortimenter sich zu wenig sür ihren Verlag interessieren, sind an dieser Stelle so häufig aus getreten, daß es wohl gestattet ist, diese Ange legenheit einmal vom Standpunkte der letzteren zu beleuchten. Der so oft laut gewordene Vorwurs ist nicht immer gerechtfertigt, da jeder gewissenhafte Sortimenter die Neuigkeiten nach Maßgabe seines Kundenkreises bestellt und demgemäß sich nicht sür jedes Werk verwenden kann. Allein die Thätigkeit des Sortimenters wird häufig durch einen anderen Umstand gehemmt. Schreiber dieses hat namentlich in der letzten Zeit die Wahrnehmung gemacht, daß mit wenigen Aus nahmen fast jeder Verleger bei Ankündigung eines Werkes seine Firma als die alleinige Be zugsquelle angiebt und gewöhnlich den Passus hinzusügt »gegen Einsendung des Betrages von der Verlagshandlung zu beziehen«. Daß solche Anzeigen lediglich dem Ver leger Nutzen bringen, liegt wohl auf der Hand; denn fast stets wendet sich der Leser an den Verleger, der nicht nur das angckündigte Buch, sonvern auch andere gar nicht bei ihm erschie nene Bücher bereitwilligst liefert. Nicht selten kommt es außerdem vor, daß der Verleger vor dem Erscheinen des Werkes Subskriptionslisten oder Prospekte versendet und später den Sortimenter auffordert, sich für das Buch besonders zu verwenden. Wie oft hat Schreiber dieses den Fall erlebt, daß die Arbeit der Novitäteu-Versenduug eine vergebliche blieb, da der Verleger ihm längst zuvorgekommen war. Es läge wohl auch in, Interesse der Herren Verleger, wenn diese die Sortimenter dadurch unterstützten, daß sie bei Ankündigung eines Werkes stets die Bemerkung hinzufügen möchten, daß das betreffende Werk durch jede Sortiments buchhandlung zu beziehen sei. Wenn das geschieht, dann wird nicht allein die jetzt ost nutzlos ausgewcndete Arbeit des Versenkens einer Novität häufiger als bisbcr von Erfolg gekrönt sein, sondern auch die Klagen der Herren Ver leger werden weniger ost Vorkommen. Ein Sortimenter. Zum Konkurs A. Schrinpflug-Niga. Infolge meiner Anfrage bezüglich der Firma A. Scheinpflug in Riga gingen mir Gesuche einer großen Anzahl empfindlich geschädigter Verleger zu, ihnen, wenn Ansrage von Erfolg, Nachricht zu geben. Ich erlaube mir kurz anzuführen, was ich in der Angelegenheit in Erfahrung brachte. Ein Kollege schreibt u. a.: »Ein Buchhändler A. Scheinpflug hat nie existiert! Der Buchhändler Hauff geriet An sang der 80er Jahre in Konkurs, machte aber bald darauf dasselbe Geschäftslokal unter der Firma A. Scheinpflug — so hieß sein Schwiegervater — wieder auf. Herr A. Scheinpflug dürfte doch wohl in Riga noch — wenn er auch nicht Buchhändler gewesen ist — zu finden sein.« Ein anderer gab folgende Auskunft: »Fragliches Geschäft ging vor ca. andert halb Jahren in andere Hände über, löste sich aber ungefähr zu gleicher Zeit gänzlich auf. Vor süns Monaten wurde Ladeneinrichtung, Lager und Leihbibliothek verauktioniert. Für das Verfahren ist der Advokat vr. jur. Joh. Buengncr, Scheuneustr. 4. II. angestellt.« Daraus geht also hervor, daß das gesamte fremde Eigentum (die in Kommission gelieferten Artikel), das zur Masse in keiner Weise gehörte, flottweg verauktioniert oder verschleudert wurde. Keinem der zahlreichen deutschen Gläubiger, ja nicht einmal dem Herrn Kommissionär der Firma wurde Konkurs-Eröffnung amtlich bekannt gegeben. Es wäre vielleicht Aufgabe der Verleger vereine, sich in dieser Angelegenheit beschwerde- führend an das Kgl. Preuß. Handelsministerium bezw. das Reichskanzleramt zu wenden, damit deutsche Gläubiger fürderhin von russischen Kon kursen wenigstens benachrichtigt werden und die nötige» Schritte zur Sicherung ihres Eigen tums thun können. Leipzig. Gustav Weigel. Nachtrag. — Wie aus einer mir soeben von Herrn N. Kymmel in Riga zugehenden Zuschrift zu ersehen, hat sich derselbe freundlichst der Interessen der Verleger angenommen und hofft in den nächsten Tagen (Brief datiert vom 20. November) ein Verzeichnis des Kom missionslagers von der Behörde ge liefert zu erhalten. Die Herren Kollegen vom Verlage haben also anscheinend doch noch Rückerhalt der un verkauften Kommissions-Artikel zu gewärtigen, werden aber gm thnn, ihre Ansprüche beim Konkurs-Verwalter (Einsendung eines Verzeich nisses der gelieferten Kommissions-Artikel) so fort geltend zu machen. Ich glaube im Sinne vieler Verleger zu handeln, wenn ich Herrn Kymmel auch an dieser Stelle besten Dank für seine Gefälligkeit ausspreche. Leipzig, Dezember 1886. Gustav Weigel.
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