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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1903
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- Deutsch
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5840 Nichtamtlicher Teil. ^ 173, 29. Juli 1903 droht verletzt zu werden, und insoweit dieser Schutz nicht die Allgemeinheit schädigt. Zum Schluß möchte ich noch einer Klarstellung des so oft erwähnten Friedrichsruher Falls erwähnen, die Professor Bruno Meyer in der Deutschen Photographen-Zeitung 1903, Nr. 4, Seite 57 u. ff., veröffentlicht hat. Wie Professor Meyer schreibt, hat er den beiden Verfahren während ihres ganzen Verlaufs sehr nahe gestanden und ist im Besitze sämtlicher ergangenen Urteile. Die gewöhnlich gegebene Darstellung sei durchweg, und zwar in dem allerwesentlichsten des Falls, falsch. Nach Professor Bruno Meyer hat sich die Sache folgendermaßen zugetragen: »Cs ist niemals eine Erlaubnis verweigert; denn es ist vor der Aufnahme selbst gar nicht der Versuch gemacht worden, die selbe zu erlangen. Im Todeshause war eine solche Kopflosigkeit cingerissen, daß es unmöglich gewesen wäre, ein solches Gesuch anzubringen. Der Photograph — Willy Wilcke in Hamburg — hat daher lediglich nach eigner Einsicht und Entschließung ge handelt;'und zwar sachlich allen andern Betheiligten überlegen. Er sagte sich nach seiner Erfahrung, daß eine Leiche, namentlich eines so alten Mannes, sich im Hochsommer sehr schnell so sehr verändern werde, daß Gefahr im Verzüge war, wenn man ein — so zu sagen! — erfreuliches Bild von ihr noch festhalten wollte. Er wußte außerdem, zufolge seiner langjährigen Vertraut heit mit des Orts Gelegenheit, daß im Sterbezimmer auch bei Tage keine Ausnahme anders als bei künstlicher Beleuchtung ge wonnen werden konnte, da das Fenster durch dicht daoor- stchende Bäume tief beschattet ist. Er sah ferner voraus, daß die Leidtragenden, wenn sie erst wieder etwas zur Besinnung ge kommen sein würden, selber den Wunsch haben würden, eine Photographie der Leiche zu besitzen. Er durfte endlich voraus setzen, daß in dem Augenblick sich die Blicke der Schloß-Herrschaft von selber zuerst auf ihn richten würden. In keinem dieser vier Punkte hat er sich geirrt. Im ersten ist Das an sich klar. Im zweiten wurde es auch für jeden Laien klar, als das an dritter und vierter Stelle Vorausgesehene eingetreten war. Am Montag Nachmittag nämlich — Fürst Bismarck starb an einem Sonnabend Nachmittag — kam Graf Wilhelm Bismarck auf den Gedanken, man müsse doch wohl den Leichnam auf dem Sterbebett photo graphieren lassen und zu dem Zweck Wilcke bestellen. Aber der war da ebensowenig mehr aufzutreiben, wie irgend einer der übrigen Photographen, die noch bis zum Sonntag das Trauer haus umstanden hatten, in der Hoffnung, so oder so Gelegenheit zu einer werthvollen Aufnahme zu bekommen. Indessen — das Thor hatte sich geschlossen und blieb unerbittlich zu. Als man sich end lich nach einer Hilfe in der Noth umsah, war keine mehr zu er reichen, — außer einem einzigen, der den Versuch machte. Da er aber nur mit einer Handkamera — ohne Stativ — versehen war, mußte die Aufnahme, der Lichtverhältnisse wegen, die keine Augen blicks-Aufnahme gestatteten, mißglücken. Daß aber in erster Reihe an Wilcke gedacht wurde, war natürlich; denn seit Jahren war keine interessante offizielle oder inoffizielle Gelegenheit im Bismarck- Schlosse vorübergegangen, die Wilcke nicht — meist im unmittel baren Aufträge, wenigstens aber auf seinen Wunsch, von einer ihm dann angewiesenen bevorzugten Stelle aus — im Bilde sest- gehalten hätte; und auch sonst war er gewohnt, Zutritt zu dem Besitzthum zu haben, um darin — fast kann man sagen: — nach Belieben zu photographieren. »Von einer »Bestechung- aber ist nicht entfernt die Rede ge wesen: Der Förster Spörke, der die Ehrenwache bei der Leiche in der Nacht nach dem Tode hatte, war mit Wilcke seit Jahren intim befreundet, sein Duzbruder; und beide haben schon vor dem Eintritt des Ablebens ganz freundschaftlich, ohne an etwas Böses dabei zu denken, den Plan für die Nacht verabredet. Es wird einer kühler denkenden und nicht-juristischen Nachwelt ewig unverständlich bleiben, wie ein vollständiger Jnstanzenzug von Gerichten es hat unternehmen und — durchführen können, wegen »Hausfriedens bruches« anzuklagcn und zu verurteilen. Einem schlichten mensch lichen Verstände muß es unfaßbar sein, wie man »in das be friedete Besitztum eines andern widerrechtlich eindringen« kann — mit ausdrücklicher Erlaubniß des bestallten Hüters dieses Besitz thums; ja, wie gar dieser Hüter selber sich eines Hausfriedens bruches soll schuldig machen können! Man mag irgend eine, meinetwegen auch strafrechtlich zu ahndende Pflichtvergessenheit oder Pflichtverletzung des Ehrenwächtcrs erkennen und dann auch Wilcke als den »Anstifter« belangen. Aber Hausfriedensbruch...?>< Rechtschreibung der Vuchdruckereien?) Wer so ein kurzes Mcnschenaltcr ini Buchhandel tätig ist, wird manchmal Verdruß gehabt haben über die fortwährenden Schwankungen, denen unsere deutsche Rechtschreibung seit langer Zeit unterworfen gewesen ist. Daß durch die fortwährenden Änderungen dem Buchhandel ein empfindlicher Schaden ver ursacht worden ist, davon wissen Verleger und Sortimenter ein Lied zu singen. Fast jeder deutsche Staat hatte seit den sechziger Jahren seine eigene amtliche Rechtschreibung, die wenigstens in der Schule streng durchgeführt werden sollte. Als Anfang der achtziger Jahre der preußische Kultusminister v. Puttkamer seine neue Rechtschreibung in den preußischen Schulen einführte, verhielten sich merkwürdigerweise die meisten deutschen Bundesstaaten und sogar der Einiger Deutschlands, der große Bismarck, diesmal in Eintracht mit Eugen Richter, ab lehnend gegen die neue Schreibweise. Die neue Rechtschreibung wurde also in der Schule gelehrt, aber im amtlichen Verkehr usw. war sie keineswegs überall amtlich vorgeschrieben. Als 1896 das neue Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich erschien, war dieses in einer Rechtschreibung gedruckt, die entschieden als rückschrittlich bezeichnet werden mußte. 1899 ver breitete sich gleichwohl die überraschende Kunde, daß man beabsich tige, von Reichs wegen diese neue Rechtschreibung einzuführeu, und daß die Reichspost- und Telegraphenverwaltung hierbei vor angehen wolle. Tatsächlich erschien auch ein von dem Oberpost assistenten Nitschke verfaßtes alphabetisches Wörterbuch für die Rechtschreibung bei der Reichspost- und Telegraphenverwaltung. Es lag also die Gefahr nahe, daß eine, wie sich bald herausstellte, minderwertige Rechtschreibung aufgestellt würde. Gegen diese entstand nun ein ziemlich lebhafter Kampf. Auch der Börsenverein der deutschen Buchhändler nahm in seiner Hauptversammlung zu Leipzig am 13 Mai 1900 Stellung zu der Frage, veranstaltete eine Erhebung über die Anwendung der bisherigen Puttkamerschen Orthographie, die ergab, daß die erdrückende Mehrheit der im deutschen Sprachgebiete erschienenen Bücher und Zeitschriften danach gedruckt wurde und daß es nur des Zutritts der Reichs- und Staatsbehörden bedurfte, um in der deutschen Rechtschreibung eine nahezu völlige Einheit hcrbeizuführen, soweit eine solche von oben her überhaupt erwirkt werden kann. Am 18. Juli 1900 war der Vor stand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler bei dem preußischen Kultusminister Dr. Studt vorstellig und legte dar, daß der deutsche Buchhandel durch die abermals bevorstehende Änderung in der Rechtschreibung in große Beunruhigung ver setzt sei, daß die beabsichtigten Änderungen auch diesmal große Schädigungen Hervorrufen und preissteigernd wirken würden. Welche Vermögensverluste dem Buchhandel durch jede, auch schein bar geringfügige Änderung der Rechtschreibung zugefügt werden kann, ist daraus zu ermessen, daß eine einzige Firma den Her stellungswert ihrer Stereotypplatten (Wörterbücher) einschließlich des Neusatzes auf 700 000 angibt. Und entsprechend steht es um viele Verleger. Der Verlauf der Angelegenheit ist bekannt. Auf Grund der Beschlüsse der orthographischen Konferenz, die vom 17. bis 19. Juni 1901 in Berlin getagt hat, haben die Regierungen eine einheitliche Rechtschreibung für das Deutsche Reich geschaffen, die nunmehr in Wirksamkeit getreten ist. Die ungeheure Bedeutung dieser Errungenschaft soll nicht ver kannt werden. Haben wir doch nunmehr, da sich auch Österreich und die Schweiz dieser Rechtschreibung angeschlossen haben, wirklich eine gleiche Rechtschreibung für das ganze deutsche Sprachgebiet, so weit die deutsche Zunge klingt. Freilich ist diese neue Rechtschreibung weit davon entfernt, ein vollkommenes Meisterwerk zu sein; aber sie ist nahezu die beste, die unter den gegebenen Umständen erreicht werden konnte. Sie enthält bekanntlich eine große Anzahl von Doppel- schreibu ugen. Das gilt in den Augen der einen als Vorzug, während die andern darin einen großen Übelstand erblicken. Be sonders stark wurde diese Unsicherheit und Unbestimmtheit in den Druckereien empfunden. Sie waren gezwungen sich auch fernerhin eine Hausorthographie zu schaffen, um eine Einheitlich keit in der Schreibung zu erzielen. Äuf einer Besprechung in Konstanz am 13. Juni vorigen Jahres wurde vom deutschen Buchdrucker verein, vom Reichsverband österreichischer Buchdruckereibesitzer und *) Rechtschreibung der Buchdrucker eien deutscher Sprache. Auf Anregung und unter Mitwirkung des Deutschen Buchdruckervercins, des Reichsverbandes Österreichischer Buch druckereibesitzer u. des Vereins Schweizerischer Buchdruckercibesitzer Hrsg. v. Bibliographischen Institut, bearbeitet von vr. Konrad Duden, Geh. Regierungsrat, Gymnasialdirektor. 8°. XXXIV, 342 S. Leipzig u. Wien 1903, Bibliographisches Institut. (Geb. in Leinw. 1 ^ 60 ord.)
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