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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1867
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1867
- Sprache
- Deutsch
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235, 9. October. Nichtamtlicher Tlml. 2535 Platz; es ist gegründel, um den Interessen des Buchhandels uud der ihm verwaudlen Geschäftszweige zu dienen. Ich wolllc Ihnen die leilende Rolle Zuspielen. Der Wille war gul, aber —. Ludwig Denicke. Miscellen. Entgcgnung. — ImBörsenblaltNr. 2 lüwerde ich von einem Anonymus beschuldigt, daß ich an die Lehrer Bayerns (vielleicht auch weiter hinaus) mein „Kinder-Conversationslerikon" mit 33U YH Rabatt und Freiexemplar osferire. Aus dieser Veranlassung er laube ich mir Nachstehendes zu erwidern. Als nach dem Verkauf der drei ersten Auflagen das fragliche Unternehmen aus dem Selbstver lag des Verfassers an mich überging, wollte derselbe das Verlagsrecht erst nur in der Weise an mich ablassen, daß er das Verlags- und Ver kaufsrecht für Bayern noch behalte, indem er stets den Reingewinn der bayerischen Lehrerwaisenstiftung überwies. Hieraus ging ich jedoch nicht ein, und wir verständigten uns dann dahin, daß es die Lehrer (aber nur) in Bayern zum bisherigen Preise erhalten sollen, imHinblicke auf ihr rastloses Bemühen für die erwähnte guteSache. Am 1. März 1887 versandte ich nun das I. Heftchen der (neuen) 4. Auflage im Buchhandel, und erst Ende April, also volle acht Wochen später, sandte ich dasselbe i» eine Anzahl bayerischer Städte, wo keine Buchhandlungen sind, oder in welchen sich die Handlungen nicht im geringsten für mein Unternehmen verwendeten. Ferner sagt Hr. U., daß die Lehrer Bayerns denselben Nutzen hätten, wie die Buchhandlungen, was jedoch gänzlich unwahr ist. Die Lehrer Bayerns erhalten gegen Postnachnahmc das Eremplar mit 33shhh Rabatt un- srankirt und nur auf zwölf auf einmal bezogen ein Gratiseremplar; den Buchhandlungen (Bayerns und des Auslandes) hingegen liefere ich das Werkchen, laut meinem Circulare vom September, zu viel rortheilhafteren Bedingungen. Außerhalb Bayern ist niemals auch nur 1 Eremplar an einen Lehrer erpedirt worden. Dillingcn, Ende September 1867. Carl v. Lama. Erwiderung auf die „Rüge" des Hrn. T'h. u. in Nr. 175 d. BI. — Erst jetzt ist mir diese Notiz zu Gesicht gekommen. Die Behauptung: „Hr. Ballien sendet seinen gesummten Verlag zu den Buchhändler- Netto- und Baarpreisen angesetzt an sämmtliche Schul- und Kirchenvorstände der neuen preußischen Provinzen und bietet ihnen denselben zur Einführung mit Freiexemplaren au," er kläre ich hiermit für eine Lüge! Im Anfänge dieses Jahres ver langte ein Metropolitan G. in einem Orte, wo keine Buchhandlung ist, von mir direct eine Partie eines meiner Werke zur Einführung, und erhielt zur Ansicht und Auswahl eine Anzahl anderer Werke beigcfügt. Solange Hr. lL. nicht nachweist, daß ich meinen ge summten Verlag oder sogar nur rheilweise „an sämmtliche Schul- und Kirchenvorstände der neuen Provinzen gesendet und ihnen den selben zur Einführung mit Freiexemplaren angeboten", bleibt die öffentliche Lüge als solche gebrandmarkt. Th. Ballien in Brandenburg. Abwehr. — Die Nationalzcitung vom 12. Sept. stgnalistrt in einem Artikel, welcher auch in Nr. 221 des Börsenblattes Aufnahme gefunden, ein buchhändlerisches Unternehmen, noch bevor es das Licht der Welt erblickt hat, selbst ehe noch dem Publicum mitcinerSylbeKundedavongegebenwar,als einen offe nen Einbruch in Gesetz und Recht. Daß zur Zeit Kenntniß von dem Unternehmen nur dem Buchhandel (durch eine Geschäftsanzeige) geworden ist, und daß das Unternehmen selbst lediglich auf das nahe bevorstehende Erlöschen jämmtlicher Verlagsvorrechte berechnet ist, sind jedem Leser dieser Blätter bekannte Thatsachen. Um aus denselben Folgerungen zu ziehen, wie sie jener Artikel der National- zeiiung enthält, können also nur Indiskretion und Verleumdung sich die Hand gereicht haben. Wir wollen damit nur die Quelle jener Folgerungen constatiren; über deren Haltbarkeit brauchen wir wohl nichts hinzuzusügcn. — Hr. D. fährt in Nr. 223 d. Bl. fort, gegen Windmühlenflügel zu fechten: 1) Die Auslegung unseres Circulars vom 15. August ist mit den unzweideutigen Worten gege ben, daß die Ausgabe unserer Bibliothek erst Anfang November beginnt. Wenn Hr. D. sich berufen hält, „Gesetzwidrigkeiten" zu d-nuncircn, so hat er doch erst zuzusehen, ob eine gesetzwidrige Hand lung auch vorliegt. — 2) Seine Frage, ob der Abdruck Klcist'scher Stücke in dem 1860 erschienenen 15. Band unserer Bibtiothek der deutschen Klassiker „Nachdruck" sei, hätte er sich selbst beantworten müssen, wenn er die Gesetze kenne» will. Kleist, bekanntlich seit 1811 gestorben, fällt nicht mehr unter die Schutzsristverlängerung vom Bundesbeschluß von1856 und war bundesgesetzlich und im Bundesgebiete bereits längst frei, als der beregte Abdruck er schien. Daß in dem damaligen Preußen und K. Sachsen die Specialgesetze eine Ausnahme statuircn, kann das Zurecht bestehen unseres damaligen Abdrucks nicht alterircn. Aus dem selben Grunde hätte auch betreffs unserer diesmaligen Ausgabe von Kleist von „ Gesetzwidrigkeit" nicht die Rede sein können, selbst wenn diese Ausgabe schon erfolgt wäre; nur ihre Unzulässigkeit in den alten Provinzen Preußens und im K. Sachsen hätte im Wege gestanden. — 3) Chamisso (nebst noch vier anderen Schriftstellern des Kurz'schen Programms) wird allerdings erst frei während des Erscheinens unserer Bibliothek; dieser Umstand berechtigt aber gerade dazu, die Ausnahme jenes Schriftstellers jetzt schon anzuzeigcu. Das Bibliographische Institut in Hildburghauseu. Ueber die Hempel'jche National-Bibliothek machte in den letzten Wochen durch eine große Zahl deutscher Blätter eine An zeige die Runde, welche sichtlich von Jemanden in böser Absicht ver breitet worden ist. Dieselbe lautet folgendermaßen: „Wenn die Hempel'jche Classiker-Biblivthck, wie in der ersten Anzeige uud auf den Umschlägen aller Lieferungen wörtlich steht, sämmtliche deutsche Klassiker enthalte» wird (soweit sich der Umfang dieses Begriffs aus den bereits mitgetheilten Schriststellernamen bemessen läßt) und wenn sic von diesen sämmllichen Klassikern, wie ebenfalls wörtlich auf dem Umschlag der 10. Lieferung steht, die sämmtliche» und voll ständigen Werke bringen will, so muß diese Bibliothek aus mindestens 7000 ihrer Bändchen anwachsen, welche an 600 Thaler kosten und 280 Jahre zu ihrem Erscheinen brauchen. Frage: Womit verbürgt mir Hr. Hempcl eine solche alttestamc«etliche Lebensdauer, um für 1—2 Sgr. wöchentlich die sämmtliche» deutsche» Klassiker erwerben zu können? Einer der 100,000 Subskribenten." — 8npionti sut! NU8A6A. von Dr. ck. UotLleoldt. UnlerA. 1867. Holt 9. u. 10. Personalnachrichten. Herr Moritz Schauenburg in Lahr hat von dem Großhcrzog von Baden das Ritterkreuz 1. Classc vom Zähringer Löwenorden erhalten.
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