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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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1080 26, 2. Februar 1904. Nichtamtlicher Teil Halbfranz- und Ganzlcderbandes. Beim Pappbande werden Rücken und Ecken nicht besonders geschützt, beim Halbleinenband Riickcn^und Ecken ^Iiii ^cc Ganzleinenband ^ Herrn Direktors Or. P. Jessen über -Die Kunst in der Buch reichen Genuß und viele Anregung in Aussicht stellen. Voraus sichtlich werden zahlreiche Lichtbilder das gesprochene Wort an schaulich machen. Paul Hennig. Stadtpolizei im Verein mit der Hollericher einen Ausländer aus findig gemacht, der seit einiger Zeit sein Zelt dort aufgeschlagen hatte, um ganze Stöße und Ladungen obscöner Bilder und zubringen wußte, nach Deutschland zu schaffen. Jnkunabelfunde. — In der Königlichen Hof- und Staats bibliothek zu München ist kürzlich ein interessanter Fund gemacht worden. Man hat von fünf Bucheinbänden fünf einzelne Blätter aus der 36zeiligen Bibel Gutenbergs abgelöst. Zwei der Blätter, die beide aus der Bibliothek des Münchener Jesuiten-Kollegiums stammen, scheinen dem gleichen Exemplar angehört zu haben; sie enthalten Teile der Kapitel 32, "33, 36 und 37 des Jeremias. Dem Jeremias (aus Kapitel 7 bis 9) gehört auch ein drittes Blatt an von einem Buche, das der Bibliothek des Klosters Fürstenfeld und vorher des Klosters Scheyern einoerleibt gewesen ist. Die beiden übrigen Blätter sind unbekannter Herkunft; das eine, ein Doppelblatt, enthält Teile des Hebräer-Briefes, das Anerkennung der Buchdrucker-Tarifgemeinschaft durch die württembergische Regierung. — Der württem- bergische Minister des Innern hat den Stuttgarter Vertretern des Tarif-Amtes der Deutschen Buchdrucker folgende Mitteilung zu gehen lassen: »Die Herren Unterzeichner der Eingabe vom 30. November v. I. beehre ich mich, zugleich im Namen der mitbeteiligten andern königlichen Ministerien, in Kenntnis zu setzen, daß das königliche Staatsministerium über die Bitte des Tarifamtes und Tarif ausschusses der deutschen Buchdrucker um Erlassung einer Ver fügung, wonach die Herstellung amtlicher Druckarbeiten nur den der Tarifgemeinschaft deutscher Buchdrucker ungehörigen Buchdruckereien überwiesen werden darf, Beratung gepflogen und es im Hinblick auf die sozialpolitisch wohltätige Wirksamkeit der genanten Tarifgemeinschaft für angemessen erachtet hat, daß die staatlichen Behörden angewiesen werden, die Herstellung amt licher Druckarbeiten nur solchen Buchdruckereien zu überweisen, welche den deutschen Buchdruckertarif bei dem Tarifamt der deutschen Buchdrucker unterschriftlich anerkannt haben, falls nicht besondere Umstände eine Abweichung von dieser Regel erheischen. Hierbei ist das königliche Staatsministerium davon ausgegangen, daß den bis jetzt der Tarifgemeinschaft nicht angehörigen Buch druckereien vor Abbruch der zwischen ihnen und den Behörden be stehenden Beziehungen eine ausreichende kürzere Frist gewährt wird, um sich auf die Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft einzu richten. Auch wird ausdrücklich bemerkt, daß die Abgabe amt- Druckarbeiten im Sinne der zu erlassenden Anweisung zu be trachten wäre. Die einzelnen Ministerien werden die hiernach er forderlichen Verfügungen je in ihrem Geschäftskreis erlassen.-- Kant-Gesellschaft und Kant-Studien. (Vergl. Nr. 5 d. Bl.) — Der Aufruf, den Professor Hans Vaihinger (Halle) zur Begründung einer Kant-Gesellschaft, wie bereits kurz ge meldet, erlassen hat, ist von ungewöhnlichem Erfolg im In- und Ausland begleitet gewesen, so daß die Bildung der Gesellschaft im Umfang von je etwa 500 Seiten erschienen sind, und in der zahlreiche Fachgenossen und Freunde philosophischer Studien mit wertvollen Arbeiten vertreten sind. Diese inholtreichen Heste haben Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Katalog der Bibliothek der Gesamt-Literatur des In- und Aus in Halle a/S. Januar 1904. 16". 32 S. ^ 831 ä>n. 0" Naz-sr m Ztutt^art. 8. 32 Personalnachrichten. Gestorben: am 27. Dezember 1903, wie wir verspätet erfahren, nach kurzem Leiden in Rom, wohin er sich ^zur Herstellung seiner ff Karl Emil Franzos. ^— Am 28. Januar ist in Berlin — Junge Liebe; — Moschko von Parma; — Stille Geschichten; — Ein Kampf ums Recht; — Mein Franz; — Der Präsident; — Die Reise nach dem Schicksal; — Tragische Novellen; — Aus der großen Ebene; — Die Schatten; — Judith Trachtenberg; — Der Gott des alten Doktors; — Der Wahrheitssucher; — Ein Opfer; — Ungeschickte Leute; — Der kleine Martin; — Leib Weihnachtskuchen und sein Kind; — Allerlei Geister; — Konrad Ferdinand Meyer; — Mann und Weib; — Heines Geburtstag; — Die Türken in Europa; — Deutsches Dichterbuch aus Österreich; — Die Suggestion und die Dichtung; — Die Geschichte des Erstlingswerks; — Aus dem 19. Jahr hundert; — Ernst Schulze und Cäcilie. — Franzos gab u. a. »Georg Büchners sämtliche Werke und handschriftlichen Nachlatz« heraus, auch redigierte er seit 1886 die Halbmonatsschrift »Deutsche Dichtung--. (Sprechsaal.) Meß-Remittenden und -Dispvnenden. Durch Z 29 der Verkehrsordnung wird der Zeitpunkt geregelt, bis zu dem spätestens alle Mitteilungen bekannt gegeben sein sollen, sofern ein Anspruch auf Reklamation zu Recht bestehen kann. Nun ist in diesem Jahr mehrfach der Versuch gemacht worden, im Börsenblatt durch frühzeitige Bekanntgabe derjenigen Verlagsfirmen, die im Interesse einer glatten und schnellen Ab wicklung der Rcmissionsarbeiten ihre Mitteilungen und Fakturen rechtzeitig in Besitz der Adressaten brachten, auch alle säumigen Firmen an Z 29 der Verkehrsordnung zu erinnern. Leider scheint der Erfolg wiederum schwach gewesen zu sein, da durch wieder holte Anzeigen seitens einzelner Sortimentsfirmen zur Abhilfe des alljährlichen Ilbelstands der Weg der Selbsthilfe einge schlagen wird. Der Nachsatz des H 29 gibt deutlich an, welche Nachteile ent stehen, wenn der Verleger durch Nichteinhaltung der Frist sich seiner Rechtsansprüche bei Reklamationen begibt. Welche Mehr arbeit und Ärgerlichkeiten dem Sortimenter erwachsen durch das Fehlen oder durch ungeschickte Form der Fakturen, besonders wenn solche Mängel zu Anfang der Remission bei den Verlagsfirmen L sich finden, werden leider nicht in Erwägung gezogen. Und doch kann ein Gesetz nur Erfolg haben, wenn die Macht besteht, ihm in allen Stücken Geltung zu verschaffen. Wer in Gleich gültigkeit oder Unkenntnis des Gesetzes einen Paragraphen unbe achtet läßt, hat die Folgen sich selbst zuzuschreiben. Düsseldorf. Julius Baedeker.
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