1038 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 25, 1. Februar 1904. Härtel). lO Uhr 30 Min. bis 12 Uhr 30 Min. mittags: Besichtigung Wolfs) und des Kommissionsgeschäfts von K. F. Koehler unter den^LeipzigexO Konnnissionsbuchhändler; im Anschluß daran Besich tigung des K. F. Koehler'schen Bar-Sortiments.) »S p h y n x«, Verein jii n g erer Buchhändler Ham bürg- (Sprechsaal.) Die Zwergbetriebe im Sortimentsbuchhandel. (Vergl. Börsenblatt 1903 Nr. 273, 280, 284, 285, 287, 288, 291, 292, 293, 297; 1904 Nr. 12, 17, 19, 22.) XVI. ders genügenden Nährboden zu verschaffen gewußt, dann würde Herrn P. Beyers Klinge vermutlich auf Seite der Grossisten zu finden sein. Saulus — Paulus. !talte^en'^den b°rAUn. kemen phantastisch ge- Und wird der Wert derselben gehoben, wenn solche nur mit Hilfe ganz besondern Profits an den Mann zu bringen sind? Wie dann, wenn ein findiger Kopf fest bestellte Artikel ü condition mit erhöhtem Rabatt bezieht »zwecks bester Verwendung«. Der Verleger würde ungemein reichlich mit Konditions-Bestellungen bedacht werden, und die ohnehin nicht leichte Übersicht über den Absatz im Laufe des Rechnungsjahrs würde noch schwieriger werden! ? Es ist halt ein rechtes Kreuz mit diesen «allgemein gefühlten« Reformbedürfnissen. R. Streller. XVII. Erwiderung. Die Geschäfte, die ich vor mehr als zwei Jahrzehnten unter der Bezeichnung -Mittels-Sortiment« gemacht habe, bezweckten die Zusammenlegung der Bestellungen und insbesondere der Konti- nuationen von Sortimentern, um mit ihnen gemeinsam die Ra battvorteile zu genießen, die Lei größern Bezügen damals be dingungslos angeboten waren. Wahrscheinlich eine Folge gerade dieser meiner Bestrebungen war es, daß insbesondere große Zeit schriftenverleger ihren Fakturen Bemerkungen aufdruckten, die den gemeinsamen Bezug von Kontinuationen vom Genuß eines Vor zugsrabatts ausschlossen, weil sie in jenem lediglich eine Ver schiebung der Spesen von den Schultern der Sortimenter auf die verzeichnet waren, gerichtet, und nicht, wie Herr Streller, mich be müht, Buchbindern und andern Geschäftsleuten außerhalb des Buchhandels dessen Rabattvorteile zu erschließen. Herr Streller hat mir weder als Vorbild gedient, noch habe ich mit ihm in Wettbewerb treten wollen. Das Wortspiel Saulus — Paulus ist also unzutreffend. Zweifelnden eine einfache Probe empfohlen, deren Ausführung allerdings zu einem ganz andern Ergebnis führen wird, als zu dem Wunsche, die Geschüftsgrundsätze, die Herr Streller als das Xlpüa und OowAa, eines kaufmännischen Betriebes preist, auch auf den Sortimentsbuchhandel angewandt zu sehen. -Aber der Buchhandel hat sich« — wie Herr Streller sagt — »gefälligst nach der einfachsten kaufmännischen Formel zu richten, und viele tun das auch.« Soweit hier Herr Streller von den Großen und Größten im Verlag redet, so ist mein Aufsatz im Börsenblatt Nr. 19 vom 25. Januar 1904 eben in der Absicht geschrieben, den Herren die Erwägung nahezulegen, ob denn die Gewährung des Buchhändler-Rabatts an die Klienten der Grossogeschäfte wohl vereinbar ist mit den Einladungen an die Sortimenter, neuen und alten Verlag in Kommission zu bestellen. Meint aber Herr Streller auch Große und Größte im Sortiment, so darf ich ihn wohl darauf Hinweisen, daß gerade für sie der Börsenverein Satzungen geschaffen hat, die verhindern sollen, daß durch allzu materialistische Praktiken aller Idealismus aus dem Buchhandel hinausgedrängt wirh. ^ schaftlichc Literatur, sondern ich ziehe auch jegliche andre in^den Bereich meiner Vertriebstätigkeit, je nach der Interessensphäre meiner Kunden. Jeder Unbefangene wird aus meinen Bemerkun gen im Adreßbuch nichts andres herauslesen, als daß ich als Sortimenter, der ich Nova in Kommission beziehe und in meinem Kundenkreis zu verbreiten suche, mindestens nicht höhere Preise bezahlen will als Geschäftsleute, deren Tätigkeit für den Verleger sich auf die Ausführung fester Bestellungen beschränkt. Ich kann meine mehrerwähnten Ausführungen im Börsenblatt vom 25. Januar 1904 nur aufrecht erhalten. Leipzig. Paul Beyer.