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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1904
- Sprache
- Deutsch
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pjF 25, 1. Februar 1904. Nichtamtlicher Teil. 1037 könnte auch auf photographischem Gebiete als Unterscheidungsmerkmal gelten »die Erkennbarkeit einer künstlerischen Leistung oder eines Umstandes, der geeignet erscheint, die Aufnahme als besonders wertvoll zu charakterisieren«. Dieser Satz deckt auch alle diejenigen Rechte, die ein Photograph an einer Porträtaufnahme, einer Aktstudie und ähnlichem billigerweise beanspruchen kann, und kommt der stets fließenden Grenze zwischen Handwerk und Kunstgewerbe in der Photographie am nächsten. Im Wortlaut des Entwurfs wären demnach zu ändern' tz 6 Absatz 2 in folgenden Wortlaut: Bei photo graphischen Bildnissen (Porträten) bleibt das Recht grund sätzlich in der Hand des Dargestellten. Z 9 Absatz 1: Eine Vervielfältigung ohne Einwilligung des Berechtigten ist unzulässig, gleichviel durch welches Ver fahren sie bewirkt wird, wenn an der Aufnahme eine künst lerische Leistung oder ein Umstand erkennbar ist, der sie als besonders wertvoll charakterisiert. Auch begründet es rc. tz 14 Absatz 1 und 2: Die öffentliche Schaustellung und Verbreitung eines photographischen Bildnisses (Porträts) ist verboten, wenn dadurch berechtigte Interessen des Dar gestellten verletzt werden. In ß 15 sind die Worte von »sowie« bis »Ange hörigen« zu streichen. Dazu kommt die unveränderte Aufnahme des Z 5 des bestehenden Gesetzes, der lautet: Jede rechtmäßige photographische oder sonstige mechanische Abbildung der Originalaufnahme muß auf der Abbildung selbst oder auf dem Karton s) den Namen bezw. die Firma des Verfertigers der Originalaufnahme oder des Verlegers und b) den Wohnort des Verfertigers oder Verlegers, o) das Kalenderjahr, in welchem die rechtmäßige Abbildung zuerst erschienen ist, enthalten, widrigenfalls ein Schutz gegen Nachbildung nicht stattfindet. Dabei könnte die Forderung unter o) wegfallen, wenn man künstlerische und sonstige besondere Leistungen bis zum Lebensende des Verfertigers oder länger schützen will. Ew. Exzellenz bitten die Unterzeichneten, die vorstehenden Vorschläge unter dem Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen, daß sie für Hunderte von Großbetrieben und Tausende von Arbeitern von großer wirtschaftlicher Tragweite sind und daß die geringe Achtung der Presse, die sich im jetzigen Wort laute des Entwurfes ausspricht, nur dazu beitragen kann, dieselbe unfern staatlichen Einrichtungen zu entfremden. Ew. Exzellenz wolle ferner einen Vertreter der illustrierten Presse zu weiteren Beratungen des Entwurfs hinzuziehen. Mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung Ew. Exzellenz ganz ergebene Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins, vr. Johannes Baensch-Drugulin in Leipzig. Verein Deutscher Zeitungsverleger (E. V.) (Sitz in Hannover). vr. Max Jänecke, M. d. R. L. Kiefer. Bund der chemigraphischen Anstalten Deutschlands. Georg Büxenstein in Berlin Justizrat vr. Loewenfeld Verband Deutscher Buchbindereibesitzer. Hugo Fritzsche in Leipzig, Vorsitzender. Der Verein Deutscher Papierfabrikanten. Niethammer-Kriebstein Ditges-Berlin Die illustrierten Zeitschriften: Bazar-Aktien-Gesellschaft, Berlin. R. Mertens. Berliner Jllustrirte Zeitung, Berlin. H. Ullstein. Richard Bong, Berlin. Deutsches Druck- und Verlagshaus, G. m. b. H., Berlin. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart. C. Goßrau. Hugo Wagner. Deutsches Verlagshaus Bong L Co., Berlin. vr. Georg Hirth, München. A. Hofmann L Co., Berlin. Ernst Keils Nachfolger, Leipzig. Alexander Koch, Darmstadt. Friedrich Pustet, Verlagsbuchhandlung, Regensburg. Hans Heinrich Reclam, i. F. Philipp Reclam jun., Leipzig. August Scherl, G. m. b. H., Berlin. Verlag der Woche. — Verlag der Weiten Welt. John Henry Schwerin, Berlin. Verlag der Großen Modenwelt. — Verlag der Kleinen Modenwelt. Verlag von Mode und Haus — Verlag der Illustrierten Wäsche zeitung. — Verlag von Frauenfleitz usw. E. A. Seemann, Leipzig. Verlag der Zeitschrift für bildende Kunst. — Verlag des Kunst- Karl Siegismund, Berlin. Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart. Verlag des Buchs für Alle. Velhagen L Klasing, Bielefeld und Leipzig. Verlag des Daheim.— Verlag v. Velhagen L Klasings Monatsheften. W. Vobach L Co., Berlin und Leipzig. Verlag der Sonntagszettun^g ^ Frauen. - Verlag I. I. Weber, Leipzig. Verlag der Leipziger Jllustrirten Zeitung. Kleine Mitteilungen. Verband deutscher Illustratoren. — An der dies jährigen Großen Berliner Kunstausstellung wird sich auch^wieder der Verband deutscher Illustratoren beteiligen. Als Sonder abteilung will der Verband u. a. auch eine Zusammenstellung von Karikaturen zur Anschauung bringen. Vereinigung für staatswissenschaftliche Fortbildung in Berlin. Studienausflug nach Halle und Leipzig. — Die Vereinigung für staatswissenschaftliche Fortbildung in Berlin veranstaltet am 2. und 3. Februar einen Ausflug nach Halle und Leipzig, um einen Einblick in die Entstehung und den Vertrieb des Buches zu gewinnen. Die Führung haben über nommen: Bibliotheks-Direktor vr. Milkau und Regierungs- Assessor Graf zu Limburg-Stirum. Dienstag, 2. Februar, 8 Uhr 25 Min. vormittags: Abfahrt von Berlin, Anhalter Bahn hof. 10 Uhr 55 Min. Ankunft in Halle, darauf Abfahrt mit der elektrischen Straßenbahn zur Besichtigung der Cröllwitzer Papierfabrik (elektrischer Betrieb durch Wasserkraft, Her stellung von Feinpapier aus Holzzellulose, Strohzellulose und Hadern). 2 Uhr 30 Min. nachmittags: Rückfahrt zum Hotel »Stadt Hamburg--, Essen daselbst. 5 Uhr 35 Min. nachmittags: Abfahrt nach Leipzig. Daselbst 7 Uhr abends: Besichtigung des Deutschen Buchhändlerhauses, Vortrag über Buchvertrieb. Mittwoch, 3. Februar, 9 Uhr vor mittags: Besichtigung des Buchgewerbehauses. Vortrag daselbst 138
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