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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1903
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- Deutsch
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6486 Nichtamtlicher Teil. ^ 196, 25. August 1903. den Grundsätzen der Sozialpolitik, auf die sich der moderne Staat so viel zu gute tut, vereinbar. Or. Karl Schaefer. Die »Jugend« in Ungarn. — Die ungarische Zeitungs presse ist seit einigen Tagen in eine lebhafte Agitation gegen die Münchner Zeitschrift -Jugend« eingetreten und hat es auch tat sächlich erreicht, daß die Regierung dem Blatt den Postdebit in Ungarn entzogen hat, nachdem schon vorher die Aktiengesellschaft, die den Zeitschriftenvertrieb an den Bahnhöfen besorgt, den Ver kauf der »Jugend« eingestellt hatte. Anlaß zu dieser Agitation gab ein in Nr. 33 veröffentlichtes Bild, in dem die Mißstimmung, die gegenwärtig in Österreich gegen die dualistische Reichsverfassung herrscht, in freilich etwas plumper Weise versinnlicht wird. Die »Neue Freie Presse« widmet in ihrem Morgenblatt vom 19. August dem Vorfall einen drei Spalten füllenden Leitartikel, in dem sie das Vorgehen Ungarns als einen Angriff gegen die Preßfreiheit kennzeichnet. Auch die »Augsburger Abendzeitung« wendet sich in einem längcrn Artikel gegen die Empfindlichkeit der Ungarn, die es doch selbst in ihren Äußerungen gegen das Deutschtum nicht immer genau nähmen. Wie wir hören, betrifft die Maßregel nur einen kleinen, etwa den 150. Teil der Auflage des Münchner Blattes. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Woerl's Reise-Kompaß. Wegweiser für Reisen nach den besuchtesten Teilen der Erde nebst einer Zusammen stellung der einschlägigen Woerl'schen Reiseführer rc., nach Ländern, Gegenden und Städten geordnet. Dem reisenden Publikum dargeboten von Leo Woerl, Herausgeber der Woerl'schen Reisebücher. 8". 134 flOs Seiten u. 1 Karte. Leipzig 1903, Woerl's Reisebücher-Verlag, Kaiserliche u. Königliche Hofverlagshandlung. Der vorstehend bibliographisch verzeichnete Woerl'sche -Reise- Kompaß« bietet einen Gesamtkatalog des wohlbekannten Reisebücherverlags in vortrefflicher Anordnung. In alpha betischer Reihe sind zunächst die deutschen Touristengcbiete zusammengestellt, und diesen folgen dann in gleicher innerer Anordnung die außerdeutschen Länder, die Weltstädte und deren Umgebung, die Weltbäder, die außereuropäischen Länder, die Reise um die Welt und »Hochzeitsreisen«. Ein Anhang: -Wie reise ich praktisch?» bildet den Schluß dieser umfang reichen und praktisch brauchbaren Übersicht. Für den Buchhändler ist die Anführung der einschlägigen Woerl'schen Reisebücher bei jeder dieser zahlreichen Abteilungen von Wert. An der Hand dieses Kompasses vermag er sich selbst und seine reiselustigen Kunden schnell und sicher zu orientieren und letzteren gleichzeitig die erforderlichen Führer zu empfehlen. Dem Werkchen kann originelle Erfindung und sorgfältige Bearbeitung nicht abgesprochen werden. Ein äußerer Anlaß für seine Herausgabe war der Umstand, daß im Juni d. I. (1903) gerade 25 Jahre verflossen waren, seit die ersten Woerl'schen Reisebücher (Frankfurt a/M. und Paris) erschienen find. Seitdem arbeitet oer fleißige Herausgeber und Verleger unausgesetzt und mit bestem Erfolg an der Erweiterung, Verbesserung und Ergänzung seines Reiseverlags, der zurzeit über 600 Länder- und Städteführer umfaßt. Das Werkchen bildet somit zugleich eine Jubiläumsschrift. Es ist uns an genehme Pflicht, dem rührigen Jubilar zu diesem ehrenvollen Abschnitt einer arbeits- und erfolggesegueten Reihe von Jahren unsre aufrichtigen Glückwünsche auszusprechen. Weitere Äußerungen über Bücher, Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft (vergl. Nr. 177, 179—187, 190, 193, 194, 195): Literarische Beilage der Kölnischen Volkszeitung. 44. Jahrg. Nr. 34 v. 20. August 1903. Artikel: »Der deutsche Buch handel und die Wissenschaft«. Freisprechung. Aufgehobene Beschlagnahme. — Von der Anklage wegen Verbreitung des vor einigen Monaten beschlag nahmten Buches: -vr. Friedrich S. Krauß, Streifzüge im Reiche der Fraucnschönheit« ist dessen Verleger Herr Adolph Schu mann in Leipzig, in Firma A. Schumanns Verlag, in der ge richtlichen Verhandlung am 22. d. M. freigesprochen worden. Die Beschlagnahme wurde aufgehoben. Die Kosten trägt die Staatskasse. Das bestellte Porträt. — Die Nationalzeitung berichtet über den folgenden interessanten Rechtsfall: Der oberste Gerichts hof in Wien hatte vor kurzem über die Frage zu entscheiden, ob der Maler berechtigt sei, die Sitzungen des Bildbestellcrs durch Exekutionstitel zu erzwingen, wenn trotz der Bestellung des Bildes der zu Porträtierende das Erscheinen zu den Sitzungen verweigert. Ein Maler hatte nämlich den Besteller eines Porträts, der trotz wiederholter Aufforderung zu den Sitzungen nicht erscheinen wollte, auf Einhaltung des Vertrags verklagt, wonach der Beklagte ver pflichtet sei, zum Zweck der Anfertigung seines Bildnisses dem Kläger in der vom Gericht zu bestimmenden Zeit zu sitzen, das fertige Bildnis abzunehmen und hierfür den von Sachverständigen be stimmten Preis zu zahlen. Dieses Klagebegehren wurde von der ersten Instanz mit der Begründung abgewiesen, daß, wenn auch der Vertrag für beide Teile verbindlich sei, der Beklagte dennoch nicht verhalten werden könne, dem Maler zu dem Bild zu sitzen, da ein Lohnvertrag niemals eine Handlung (Mitwirkung) des Be stellers zum Gegenstand haben könne. Das gegen dieses Urteil ergriffene Rechtsmittel wurde vom Oberlandesgericht und vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. In der Begründung wird her vorgehoben, daß der Besteller eines Werks nicht verhalten werden könne, durch seine persönliche Mitwirkung — mag diese auch zur Vollführung des Werkes unerläßlich und bei Abschluß des Ver trages bedungen worden sein — die Anfertigung des Werkes zu ermöglichen. Wenn der Beklagte trotz der getroffenen Verein barung es ablehnte, dem Kläger zu dem Bilde zu sitzen, der letztere aus eben diesem Grunde das Bild des Beklagten nicht her- zustcllen vermag, dann könnte höchstens der Kläger, da er an der Herstellung des Bildes verhindert worden sei, eine angemessene Entschädigung verlangen, allein er sei nicht berechtigt, vom Be steller das Sitzen zum Bilde zu erzwingen. Die Steglitzer Werkstatt. — Die Steglitzer Werkstatt (Berlin-Steglitz) hat ihrer Schule für Buchgewerbe eine Klasse für Kunst-Buchbinderei angegliedert. Die technische Leitung ist Herrn C. Böttger, Kunstbuchbinder und Handvergolder an der Reichsdruckerei, übertragen worden. Herr F. W. Kleukens, der kürzlich als Leiter des Kompositionsunterrichts an die neu errichtete Klasse für Buchbinderei der Königlich sächsischen Akademie für Buchgewerbe und graphische Künste in Leipzig berufen worden ist, wird in Steglitz fortan nur noch an drei Tagen der Woche unterrichten. Personalnachrichten. Gestorben: am 18. August nach längerer Krankheit im siebenundsechzigsten Jahre seines tätigen Lebens der Verlagsbuchhändler Herr KarlWalcker in Stuttgart, seit 1867 Inhaber der dort bestehenden Ehr. Belserschen Verlagshandlung und Druckerei, die unter seiner umsichtigen Leitung einen bemerkenswerten Aufschwung genommen hat. — Ehre seinem Andenken! (Sprechsaal.) Sortimenter-Verdienst. Das Reichs-Arbeitsblatt, jährlich zwölf Hefte, wiegt komplett zirka 3000 Gramm und kostet 1 ^ ord., 75 no., nicht etwa pro Heft oder vierteljährlich, sondern zwölf Hefte ä zirka 250 Gramm jährlich 1 Daß der Sortiments-Buchhändler das schöne Ge schäft, wobei er vielleicht noch 75 ->) aus seiner Tasche zulegt, machen soll, geht daraus hervor, daß aufgedruckt ist: Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen usw. entgegen. Reichenbach i. Schlesien. P. Wiese, in Firma Heege L Güntzel. Anfrage ans dem Verlag. (Wiederholt aus Nr. 175 d. Vl.) Der Herr Einsender der nachstehenden Anfrage, die wir in Nr. 175 d. Bl. vom 31. Juli d. I. zur Besprechung gestellt haben, ersuchte uns um deren Wiederholung, da sich bisher niemand dazu geäußert hat (Red.): »Erscheint es gerechtfertigt, auf die Herstellungskosten von Verlagswerken einen Zuschlag von 20—30A Handlungsunkosten für die Gewinnberechnung hinzuzuschreiben, insbesondere wenn es sich um Unternehmungen handelt, die eine weitgehende Propa ganda und andauernde größere Arbeitsleistung erfordern? Objekt 10 000 ^7. Die Versendung dieser Werke erfolgt an die Buch handlungen fast ausschließlich direkt unter Kreuzband oder im Postpaket.« Neue Bitte um Bücherfchenknng. Die große Zahl der Bittgesuche an Verleger um Verschenkung ihrer Vücherware wird neuerdings durch die Bitte für ein See mannsheim vermehrt, die in der üblichen Unbefangenheit der Anschauung über kaufmännische Werte den zahlreichen andern Ge suchen nicht nachsteht. Sie unterscheidet sich von andern nur durch ihre ungewohnt saloppe äußere Form, die das Lesen erschwert und die Entzifferung der Namensunterschrift unmöglich macht.
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