Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1903
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- 25.08.1903
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- Deutsch
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^ 196. 25. August 1903. Nichtamtlicher Teil. 6485 daß alle für die Chromolithographie. Prägerei und das damit zusammenhängende Ncbengewerbe notwendigen Maschinen billig zu haben waren; anderseits hatten sich aber auch keine bedeutenden Betriebseinschränkungen bemerkbar gemacht. Die Preise im Aus fuhrgeschäft waren unverändert, im Inland dagegen unter der Last eines überaus scharfen Wettbewerbs sehr gedrückt. Aufträge in Warennusstattungcn. insbesondere Zigarrenkistenausstattungen gingen sehr spärlich ein, solche in Reklameartikeln und Plakaten ließen ebenfalls zu wünschen übrig. In Ansichts- und Kiinstlcrpostkarten dagegen war auch in diesem Jahre ein immerhin lohnendes Geschäft zu erzielen, ins besondere, weil sie im Ausland immer mehr Anklang fanden und besonders in England und Rußland festen Fuß gefaßt hatten, wiewohl im russischen Geschäft sich viel Vorsicht im Kreditgeben nötig machte. Das Auslandsgeschäft mit Frankreich, Rußland. Italien, Spanien. Nordamerika und Mexiko hatte immer noch ziemlich unter den hohen Eingangszöllen zu leiden, und man verspricht sich viel vom Abschluß günstiger Handelsverträge gerade in dieser Branche, deren Export einen beträchtlichen Teil des Ge samtumsatzes ausmacht. So gelang es auch in diesem Jahre wieder den französischen und österreichischen Ansichtspostkarten- Fabrikanten trotz aller Gegenbestrebungen, bedeutende Karten mengen in Deutschland abzusetzen. Gratulationskarten fanden wieder nur beschränkten Absatz, ebenso wurden Malvorlagen. Widmungsbücher und Wandsprüche nicht mehr in früherem Maße gekauft. Arbeiterentlassungen fanden nicht statt. Der etwa eingetretene Arbeitermangcl wurde vollkommen durch die gut organisierten Arbeitsnachweise gedeckt. Unter dem Druck der Fachvereinigungen weigerten sich öfters die Gehilfen, Überstunden zu leisten, an geblich um ihren Kollegen Arbeitsgelegenheit zu verschaffen, in Wirklichkeit aber wohl, um eine Steigerung der Löhne für Über arbeit zu erzielen. Der Übelstand, lange Ziele zu geben und vielfach langfristige Wechsel auf Nebenplütze annehmcn zu müssen, hatte nicht nachgelassen. Die Kunstaiistaltcn für Glaschromodruck und Ölfarbcndruck- bilder hatten gleichen Umsatz wie im Vorjahr, doch war der Nutzen geringer. Nach einen: ruhigen Sommer setzte das Saison geschäft zwar ziemlich stark ein, so daß unter Zuziehung von Hilfskräften gearbeitet werden mußte, jedoch handelte es sich bei all diesen zahlreichen Aufträgen mehr um Anfertigung von Spczialartikeln kleiner Auflagen, so daß die auf Massenfabrikation eingerichteten Betriebe ihre Anlagen nur zum geringen Teil aus nutzen konnten und unter hohen Spesen arbeiten mußten. Dazu kamen noch eine Steigerung der Rohmaterialpreise und mehrere Zahlungseinstellungen in Rheinland und Westfalen. Die an: hiesigen Platz befindlichen geographischen Anstalten waren gleichmäßig beschäftigt; bei einigen machten sich sogar Überstunden erforderlich. Der ausländische Wettbewerb vermochte bis jetzt deutschen Erzeugnissen nicht standzuhalten, namentlich dann nicht, wenn es sich um die Herstellung wissenschaftlich korrekter und technisch mustergiltiger Arbeiten handelte. Die hiesigen Firmen waren durchgängig reichlich mit ausländischen Aufträgen versehen. Die fabrikmäßig betriebenen Großbnchbindcrcien des Bezirks hatten über Arbeitsmangel nicht zu klagen; allerdings drängte sich das Geschäft wie alle Jahre erst auf die letzten Monate zu sammen. Trotzalledem waren infolge ungünstiger Konjunkturen Geschäftsstockungen nicht zu vermeiden, und der Geschäftszweig hatte leider die Zahlungseinstellung eines größern und Mittlern Unternehmens zu verzeichnen. In den einzelnen Fabrikations zweigen der Buchbindereien traten insofern Verschiebungen ein, als die sonst so beliebten Prachteinbände fast völlig durch ein fache, der modernen Geschmacksrichtung entsprechende Buch ausstattungen verdrängt wurden. Durch die damit Hand in Hand gehende Verbilligung der Gesamtherstellungspreisc mußte fast das Doppelte geliefert werden, um zu dem frühern Gewinn zu kommen. Ein neues Feld wurde den Buchbindereien durch Einführung und Einbürgerung des sog. Relieffarbdrucks erschlossen, wodurch sie Arbeiten, die sonst nur von Buchdruckern hergestellt werden konnten, selbst auszuführen imstande waren. Die gesetzlich beschränkte Arbeitszeit für weibliche Angestellte wurde als sehr- nachteilig empfunden. Wirksam zeigte sich wieder der Verband deutscher Vuchbindereibesitzer insofern, als er ein gutes Gcgen- ewicht gegen vielfach unberechtigte Forderungen der Arbeiter in ohnfragen bildete und deren versuchte Einwirkung auf die Leitung der Geschäftsbetriebe verhinderte. Als ein Erfolg der Tätigkeit des Verbands kann u. a. die Auswirkung einer drei jährigen Mindestdauer des jetzt bestehenden Lokmtarifs gelten. Arbeitcrentlassungen blieben fast völlig ausgeschlossen. Haupt- absatzgebietc bildeten immer wieder England, die Schweiz, Öster reich-Ungarn und die Niederlande. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Zum Urheberrecht. Entnahme und Wiedergabe speziell von »Abbildungen« aus erschienenen Werken. (Vgl. Nr. 192 d. Bl. v. 20. August 1903.) Berichtigung. — In dem vorstehend bezeichnten Artikel muß es ans Seite 6364, Zeile 12 von oben, richtig lauten: »falls das betreffende deutsche Werk, für das die Ent nahme erfolgt, den ausdrücklichen Vermerk enthält« . . . (also nicht: »französische«). vr. Schaefer. Kleine Mitteilungen. Gerichtliches Zustcllungs- und Vollstreckungswesen. (Nachdruck verboten.) — Der aus 48 Einzelvcrbänden bestehende Zentralverband deutscher Kaufleute und Gewerbetreibender hat an den preußischen Justizminister vr. von Schönstedt eine Ein gabe gerichtet, in der er um Aufhebung der seit 31. März 1900 in Preußen eingetretenen Verstaatlichung des Gerichtsvollzieher- wescns ersucht. Als Grund des Aufhebungsantrages wird eine Verschlechterung der vollziehenden Rechtspflege, speziell des Zu- stellungs- und Zwangsvollstreckungsverfahrcns in bürgerlichen Prozessen angegeben und zur Unterstützung hierfür die über einstimmende Ansicht des deutschen Rechtsanwaltstandes angeführt, wie sie auf dem Auwaltstage zu Danzig in einer Resolution zum Ausdruck gelangte und auch von der Berliner Anwalts kammer geteilt wird. Letztere erachtet sogar die Folgen der Um gestaltung des Gerichtsvollzieherwesens als geradezu hemmend und schädlich für die Rechtspflege. Der Zentralvcrband deutscher Kaufleute und Gewerbetreiben der hält eine Rückkehr zu der früher (1885) in Preußen geltenden Ordnung, nach der die Durchführung des Zustellungs- und Voll streckungswesens einzelnen für einen Landgerichtsbezirk mit eigener Verantwortung bestellten Gerichtsvollziehern übertragen war, die an den Erfolgen ihrer Tätigkeit interessiert waren und vom Publikum ausgewählt werden konnten, für zweckmäßig. Die Nachteile der jetzigen Ordnung mit verstaatlichtem Gerichtsvollzieher wesen für das rechtsuchende Publikum zeigten sich in dem geringeren persönlichen Interesse des Gerichtsvollziehers an dem Ergebnis seiner Amtshandlungen. Die Vollstreckungen mit negativem Re sultat seien seitdem im Vergleiche zu früher außerordentlich ge wachsen. Der fortgesetzte Wechsel der Bezirke, dem der Gerichts vollzieher heute unterworfen sei, wirke gleichfalls ungünstig auf die Erledigungen in: Zustcllungs- und Zwangsvollstreckungsverfahrcn ein und führe eine Reihe von Mißständcn für das Publikum bei Ermittelung von Schuldnern und deren Vermögen herbei. Die »Leipziger Colonialwarenzeitung-- macht auf diese Miß stände in einem Artikel -Zur Reform der Gerichtsvollzieherord- uung- im einzelnen aufmerksam und erklärt, daß das Zustellungs- wesen im Vergleich zu früher bedeutend an Schnelligkeit eingebüßt habe mangels eines durch persönliche Vorteile verstärkten Inter esses der Gerichtsvollzieher. Dreihundert Beschwerden in Zu stellungs- und Zwangsvollstreckungssachen innerhalb zweier Wochen verzeichne allein der Berliner Anwaltsverein. Der Erfolg ver mögensrechtlicher Prozesse infolge unzulänglicher und schleppender Justiz sei in einer Menge von Fällen in Frage gestellt. Was ein Gerichtsvollzieher an Gebühren über 3000 im Jahr durch seine Arbeitsleistung heute einnehme, erhalte nicht er, sondern der Staat, an den der Mehrbetrag abzuliefern sei. Eine Reform der jetzigen Zustände erscheine dringend geboten. Der deutsche Han dels- und Gewcrbcstand erscheine an erster Stelle an dieser Reform interessiert. Uns will es scheinen, daß an dem negativen Ausfall so vieler Zwangsvollstreckungen hauptsächlich ein andrer Faktor die Schuld trage, nämlich der Umstand, daß viele Schuldner auf Grund der bestehenden Gesetze sich in unlauterer Weise gerade im Zwangs vollstreckungsverfahren der Exekution heute zu entziehen vermögen, indem sie dem Gläubiger ein »Schnippchen« schlagen (Vereitelung von Vollstreckungen), ohne Gefahr zu laufen, bestraft zu werden. Unsre heutigen Vollstreckungsbestimmungen sind eben bedeutend laxere als früher und ermöglichen sogenannte vitiöse Umgehungen des Gesetzes, das die beabsichtigte Wirkung nicht äußern kann gegen böswillige, chikanöse Schuldner. Im übrigen wird es schwer halten, die deutschen Bundesstaaten, in denen das Gerichts- vullzieherwescn einmal verstaatlicht ist, zu einer Rückkehr zu früheren Verhältnissen zu bestimmen, da diese Staaten dann auf einen namhaften Prozentsatz ihrer Einnahmen aus Rechtssachen verzichten müßten. Allerdings gibt es Gerichtsvollzieher, die dem Staate jährlich mehr als das Doppelte, ja sogar das Dreifache ihres Gehalts durch ihre Arbeitsleistung an Gebühren einbringen. Auch wir halten die Ausnutzung einer einzelnen Arbeitskraft im Staate, wie sie hier geschieht, nicht mit dem modernen Geiste und 861
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