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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1903
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- Erscheinungsdatum
- 22.08.1903
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- Deutsch
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^ 194, 22. August 1903. Nichtamtlicher Teil. 6419 Nichtamtlicher Teil Zur Frage des Urheberrechtsschuhes ausländischer Werke in Kuhland. Ein Bericht über den Schutz französischer literarischer Werke in Rußland. Den' nachfolgenden Bericht der Präsidenten der beiden größten französischen Schriftsteller-Vereine über einen per sönlich gemachten Versuch des Schutzes französischer Werke in Rußland entnehmen mir der »Liblio§rapbis äs la Irauos« nach »1s Lstit 1swp8«. Von ihrer Reise nach Rußland zurückgekehrt, haben die Herren Marcel Prövost und Alfred Capus einen Bericht über die Lage, in die unsere sdie französischen^ Schriftsteller durch die russischen Gesetze versetzt sind, verfaßt. Aus diesen Gesetzen folgt, wie man weiß, daß ein französisches Werk vom Tag seines Erscheinens an ins Russische übersetzt werden kann, ohne daß der Autor darum befragt wird; die in den Verkauf gebrachte Übersetzung bringt dem französischen Autor nichts ein. Ebenso kann eins unsrer sfranzösischens Theaterstücke in russischer Sprache auf einer Bühne des Kaiserreichs auf geführt werden, ohne daß der Verfasser des Originals irgend ein Recht geltend machen kann. Der Bericht des Präsidenten der »Looiöts äs8 Zsv8 äs lsttrssr und des Präsidenten der »Loeists äss autsare äraivg,tigu68« ist Herrn Chaumis eingehändigt worden, der das Ergebnis ihrer Verhandlungen kennen zu lernen ge wünscht hat. Wir geben heute die wesentlichen Punkte dieses Berichts wieder. Nachdem die Herren Marcel Prsvost und Alfred Capus die dort Vorgefundene betrübende Lage unsrer Schriftsteller dargelegt haben, fahren sie fort: »Nachdem die französischen dramatischen Werke übersetzt, umgearbeitet und bisweilen verunstaltet sind, werden sie dem Repertoir der russischen Theater einverleibt. Was die Romane anbetrifft, so übersetzt man sie in den russischen Journalen und Revuen zu derselben Zeit, wo sie in den französischen Zeitungen erscheinen. Von allen unfern erfolgreichen Schrift stellern sind mehrere russische Übersetzungen in gegenseitiger Konkurrenz erschienen, teils in St. Petersburg und Moskau, teils in der Provinz. Einer der Romane Zolas, »Lot- Louillsr, wurde gleichzeitig achtzehnmal übersetzt. Die geschichtlichen oder wissenschaftlichen Werke sind demselben Schicksal ausgesetzt.« Victor Hugo beschäftigten diese Verhältnisse seit 1878. M. de Ksratry, nach ihm Zola bemühten sich mit der Angelegenheit und versuchten Unterhandlungen anzuknüpfen. Würde es aber nicht gehen, während man auf den notwendigen Sondervertrag wartet, beim gegenwärtigen Stande der russischen Gesetze, ein französisches Theaterstück oder ein französisches Buch in Rußland dennoch tatsächlich zu schützen? Däs war das Problem, das die Herren Marcel Prsvost und Alfred Capus auf ihrer Reise nach St. Petersburg ge löst haben. »Der Augenblick,« so sagen die Berichterstatter, »schien günstig. Erkundigungen, die wir in Paris eingezogen hatten, und deren Richtigkeit durch unsre Verhandlungen in St. Petersburg bestätigt wurden, ergaben, daß die literarischen Kreise, die Presse und die Verleger nicht mehr wie früher jedem Gedanken an gegenseitigen Schutz abgeneigt sind. Der wirksamste Grund dieser Sinnesänderung war der Er folg russischer Autoren in Paris, ein Erfolg, der sie für ein Abkommen zwischen beiden Ländern geneigt macht. Ander seits hatte auch die übermäßige Konkurrenz unter gleich zeitigen Übersetzungen desselben Buches bei den russischen Verlegern schließlich den Wunsch rege gemacht, sich durch Zahlung einer mäßigen Gebühr das Eigentum an dem fremden Werke, das sie in russischer Sprache veröffent lichten, zu sichern. Endlich auch flößte die geringe Güte der zu billigen Preisen ausgeführten Übersetzungen dem Publi kum Widerwillen ein. Diesen günstigen Umständen schreiben wir den wahrhaft ungehofften Empfang bei, den wir in St. Petersburg gefunden haben.« Nach diesen allgemeinen Betrachtungen erörtert der Bericht erstens die Frage in betreff der dramatischen Dichter. »Die fremden Stücke, in erster Linie die französischen, sorgen für den Unterhalt der russischen Bühnen. »Uaäaws 8s,v8-6Zvs« wurde über dreihundertmal in Moskau gespielt. Diese Werke sind entweder frei bearbeitet oder wörtlich übersetzt. Aber die Bearbeitungen sind vor herrschend. Man hat in Rußland eine sehr bekannte und außerordentlich geschickt gemachte Bearbeitung von »1s Nooäs oü l'ov 8'smnüsr. Alle großen Szenen des Pailleronschen Stücks sind beibehalten, sie spielen sich zwischen russischen Personen in einem Salon der adligen Gesellschaft ab. Nur die Einzelheiten sind verändert. Diese Bearbeitung findet sich auf dem Repertoir fast aller Lustspielbühnen. »Was die musikalischen Werke anbetrifft, so stellen wir fest, daß es unsre französischen Meister sind, die der Mehr zahl der Opern- und Opereltenbühnen den Lebensunterhalt schaffen. Gewisse Verleger in St. Petersburg und Moskau haben sich durch Nachdruck der berühmtesten Partituren dieser letzten Jahre bereichert. »Die zur Ausbeutung der französischen Werke in Ruß land angewandten Verfahren sind zuweilen in hohem Grade befremdlich. Der Direktor der russischen Zensur für die dramatische Kunst, Herr Litvinoff, erzählte uns, daß, als er in der Zeitung die Rezension von Octave Mirbeau's Stück »1,68 g,kks.irs8 80llt lk8 allairss« las, er den Stoff als identisch mit einem russischen Stück erkannte, das ihm einen Monat zuvor zur Genehmigung vorgelegt worden war. Seine Neugier erwachte, eine gründlichere Vergleichung vor zunehmen. Es ergab sich, daß es nicht nur eine Be arbeitung, sondern eine fast wörtliche Übersetzung war. Das Manuskript von »1s8 aürürs8 8vut Iss akkairs3« war dem nach einen Monat vor der ersten Aufführung Octave Mirbeau's entweder gestohlen, oder durch Mittelspersonen in gewissenloser Absicht erworben worden. »Zur Abwehr haben sich zwei Gesellschaften dramatischer Autoren, die eine in St. Petersburg, die andre in Moskau, gebildet, die ihre nationalen Angehörigen streng überwachen und in ihrem Dienste fünfzehnhundert, den Kreisen der jenigen Ämter entnommene Agenten haben, die das Recht zu wahren berufen sind.« — Nun die interessante Schlußfolgerung: »Wir haben uns gefragt, ob die französischen Autoren nicht in diese Gesellschaft eintreten könnten oder wenigstens in eine von ihnen, um auf solche Weise den Schutz zu genießen, den diese ihren Mitgliedern gewähren. Für die Gesellschaft in Moskau ist dies unmöglich; ihre Statuten versagen die Auf nahme Fremder. Anders ist es bei der neuen Gesellschaft in St. Petersburg; kein Artikel ihrer Statuten nimmt auf die Nationalität ihrer Mitglieder Bezug. Wir waren so glück lich, zwei oder drei Tage vor ihrer Gründung anzukommen. »Die Gesellschaft in St. Petersburg, genauer »LMäieat ru886 ä68 autsur8 äraiv5>,tigus8«, hat den Großherzog Sergius Michaelowitsch zum Präsidenten und Herrn Moltchanof zum geschäftlichen Leiter. Wir haben unfern Plan dem Komitee vorgetragen, das sich tags darauf versammelte, 852*
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