Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030819
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190308198
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030819
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-08
- Tag1903-08-19
- Monat1903-08
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6336 Nichtamtlicher Teil. 191. 19. August 1903. nicht nur einzelne Firmen, sondern, wenn auch nicht am gleichen Tag, sehr viele Betriebe. Diese Betriebe sind ein notwendiges Produkt unsrer auf den Großbetrieb hin deutenden Entwicklung: ihre Existenz ist daher eine be rechtigte. Aber ihre Existenz und ihre Prosperität ist auch eine im öffentlichen Interesse überaus wichtige, weil von ihr die Prosperität weiter Kreise des Groß- und Detail- Handels und insbesondere die Existenz zahlreicher Arbeiter familien abhängt, deren Oberhäupter in jenen Fabriken usw. Beschäftigung finden. Die Interessen eines industriellen Großbetriebs sind heutzutage im weitesten Umfang mit den Interessen der Allgemeinheit identisch; der Staat tut daher gut, wenn er diese Interessen durch zweckentsprechende und zeitgemäße Gestaltung nicht nur des privaten, sondern auch des öffentlichen Rechts, in unserm Fall des Strafrechts, stützt und fördert. Der zweite Hinweis, der die Not wendigkeit der freien Konkurrenz hervorhebt, wird hinfällig, durch die Feststellung, daß die Freiheit der Konkurrenz zwischen verschiedenen Fabrikaten keineswegs in Frage gestellt wird, daß vielmehr der Nonsens einer Konkurrenz desselben Fabrikats gegen sich selbst beseitigt werden soll. Im übrigen ist die freie Konkurrenz z. Z. nur noch ein historischer Begriff, da unsre Gesetzgebung sowohl (Patent gesetz, unlauterer Wettbewerb usw., Verstaatlichung) als auch die natürliche Entwicklung (Kartellierung) das Prinzip äe kaoto längst aufgegeben hat. 2. Selbsthilfe. Die vorhandenen Mißstände haben naturgemäß zu den verschiedensten Versuchen geführt, sich selbst zu helfen. So weit dies einzelne Firmen getan haben, ist bereits darüber berichtet. Hier kommt es aber auf die genossenschaftliche Selbsthilfe an. Die Buchhändler, die Musikalien händler, die Eisenhändler haben diesbezügliche Verträge ge schloffen, und zwar zum Teil mit recht gutem Erfolge. Ich erfuhr, daß man in England auf diesem Gebiete, vielleicht aber gestützt auf eine zweckmäßigere Gesetzgebung, schon einen Schritt weiter gegangen ist. Dort gibt es verschiedene As- sociations, z. B. die Obswüts vsksnos ^ssooiation, die mit großem Erfolge vorgegangen ist; es ist mir leider bisher nicht gelungen, die bezüglichen Nachweisungen zu erhalten. Es scheint sich auch nicht die mir zugegangene Nachricht zu bewahrheiten, daß die Industriellen eine Art Ring ge schloffen haben und derjenige Detaillist, der seine Ware unterbietet, von keinem der kartellierten Betriebe mehr Waren erhält. Allein: Mag diese Nachricht falsch oder richtig sein, jedenfalls gibt sie einen wertvollen Fingerzeig für die Rich tung der auf Selbsthilfe beruhenden Reform. Wenn bei spielsweise die Fabriken bezw. Großhandlungen Liebig, Maggi, Wuk, Gaedke, Kathreiner, Henkel, Franck Söhne, Anhalt, Odol usw. sich zu einem Vereine verbinden, dahin gehend, daß sie sich verpflichten, demjenigen Detaillisten keine Waren abzugeben, der die Waren eines der Vereinsmit glieder unterbietet, so wären sie in der Lage, einem solchen Unterbieter unter Umständen die Lebensader vollständig ab zuschneiden. Der Reverse mit allen ihren Umständlichkeiten bedürfte es dann nicht, denn die Detaillisten würden ledig lich durch Rundschreiben über den Verein aufzuklären sein und würden in ihrem eigensten Interesse diesem Verein keine Schwierigkeiten in den Weg legen. Ob die Bildung eines oder mehrerer solcher Vereine er reichbar ist, das will ich demnächst feststellen. Sollte es aber nicht der Fall sein, so würde eine Änderung der be stehenden Gesetzgebung der einzige Ausweg sein. Kleine MMeilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Eines schnöden Mißbrauchs der Mildtätigkeit haben sich der Händler Kiel in Linden bei Hannover und vier andre Personen schuldig gemacht. Das Landgericht Hannover hat sie am 26. Februar o. I. wegen Betrugs bezw. Beihilfe dazu verurteilt. Zwei der An- eklagten, Albert Otte und Heinrich Ziegmann, hatten gegen as Urteil Revision eingelegt. Kiel vertrieb »Haussegen», die er zum Preis von 1 „L 90 mit Rahmen (bzw. 90 -) ohne Rahmen) gekauft hatte. Er ließ Prospekte drucken, in denen es hieß: »Menschenfreunde, helft den Blinden! Helft uns Unglücklichen, daß wir noch nützliche Glieder der menschlichen Gesellschaft werden! Es ist traurig, blind und arm zu sein« usw. Dann hieß es weiter: »Der hanno versche Kunstverlag unterstützt aus eignen Mitteln hilfsbedürftige Blinde resp. deren Eltern.« Diese Prospekte ließ Kiel durch die Mitangeklagten verbreiten. Sie kamen dann einige Zeit später zu den Leuten, fragten, ob sie das Schriftstück gelesen hätten. Dann boten sie die -Haussegen« mit Rahmen zu 3 50 bis 4 die ohne Rahmen für 2 50 ^ bis 3» ^ zum Kaufe an. In der Absicht, Blinde zu unterstützen, kaufte dann mancher einen »Haus segen-, der sonst keinen gekauft hätte. Das Gericht hat festgestellt, daß die Angeklagten die Haussegen um 2 bis 2 ^ 50 -H, bezw. um 1 Steurer verkauft haben, als sie sonst verkauft werden. Um diese Differenz ist das Vermögen der Käufer geschädigt worden. — Gegen ihre Verurteilung zu einem Monat bezw. drei Wochen Gefängnis hatten Otte und Ziegmann Revision eingelegt mit der Begründung, sie hätten nicht gewußt, daß Kiel von dem Gewinn nichts an die Blinden abliefere. Da jedoch die Schuld der Angeklagen genügend festgestellt erschien, so erkannte das Reichsgericht auf Verw erfung der Revision. Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung. — Die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung hat vom 1. Januar 1903 bis 31. Juli 1903, also in sieben Monaten, insge samt 1113 Bibliotheken mit 34 150 Bänden neu begründet und unter stützt. Davon entfallen auf Ostpreußen 3188 Bände, Westpreußen 3981, Pommern 1978, Brandenburg 3536, Posen 985, Schlesien 2628, Provinz Sachsen 1980, Schleswig-Holstein 1211, Hannover 1122, Westfalen 1496, Hessen-Nassau 2290, Rheinprovinz 1400, Bayern 1273, Württemberg 978, Baden 179, Hessen 740, Mecklen burg 130, Elsaß-Lothringen 425 Bände. Auf die kleinern Staaten zusammen 4609 Bände. Von diesen Bibliotheken waren 119 mit 6255 Bänden Wanderbibliotheken, die die Gesellschaft ohne weitere Entschädigung alljährlich einmal austauscht. Aus der Rickert- stiftung, die Ende Juni ihre Tätigkeit begonnen hat, wurden 26 Bibliotheken mit zusammen 282 Bänden unterstützt. Die von der Gesellschaft herausgegebene Broschüre -Wie gründet und leitet man ländliche Volksbibibliotheken?-, sowie andre orientierende Schriften stehen Interessenten unentgeltlich zur Verfügung und werden durch das Bureau der Gesellschaft in Berlin b!1V., Lübecker straße 6, versandt. Beschlagnahmte Druckschrift. — Durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts Posen ist die Beschlagnahme der Druck schrift »2a ^volvoes i lack« wegen ihres nach § 130 Str.-G.-B. strafbaren Inhalts angeordnet worden. Perfonalnachrichten. Gestorben: am 15. August nach schwerem Leiden im 36. Lebensjahre der Buchhändler Herr Carl Hermann Herrtwig, ein treube währter Mitarbeiter im Verlagshause E. S. Mittler L Sohn in Berlin, dem er seit dem 1. März 1894 angehört hat. (Sprechsaal.) Neue Bitte um Bucherschenknnq. Bitten für das Wohl unsrer im Heere dienenden jungen Mannschaft finden crfreulicherweite immer gern Gehör. Dennoch möchten wir den leider so übermäßig und unüberlegt ange sprochenen Verlegern raten, auch gegenüber der soeben hervor getretenen Bitte des Süddeutschen Jünglingsbundes um Zuwendung von Büchern (»womöglich illustrierten Werken«) für sein Münsinger »Soldatenheim« den Standpunkt des Kaufmanns nicht zu verlassen. Die wohlgemeinte Absicht des Jünglingsbundes in Ehren! Aber der Buchhändler ist bei aller Pflege idealer Interessen doch auch Kaufmann und hat gegen sich selbst und seine Geschäftsfreunde die kaufmännische Pflicht der Bewahrung materieller Werte. Der wichtigste Wert, den er zu pflegen hat, ist der Verkaufswert seiner Ware. Den gibt er durch Verschenken der Ware für alle Zukunft verloren. Beweis: die massenhaft einlaufenden Bittgesuche, deren Urheber keinen Begriff vom Herstellungspreis eines Buches zu haben scheinen. Will ein Verleger freigebig sein, so greife er lieber in die Tasche und spende an Geld soviel er mag und kann. Aber seine Ware soll er wie jeder andre Kaufmann mit äußerster Sorgfalt hüten. Red.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder