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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1903
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- Deutsch
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190, 18. August 1903. Nichtamtlicher Teil. 6307 erreichen, anderseits seinen Standpunkt als Konsument wahrt, schlägt die Denkschrift*) des Schutzvereins einen ganz andern Ton an. Kann man den Ton der Paulsenschen Aus einandersetzung als ein Allegro bezeichnen, so ist Fortissimo für die Bücherschen Auseinandersetzungen eine nur schwache Bezeichnung. Schon der Titel läßt auf Gewaltiges schließen! Und dann der Umfang von 251 Seiten! Wieviel Sünden, deren sich der Buchhandel schuldig gemacht hat, können nicht auf diesen fast 16 Bogen gebucht werden. Und Herr Professor Bücher hat auch nichts gespart, dem Buchhandel nichts geschenkt. Wenn ein Mann von der Bedeutung Büchers es unternimmt, an die Spitze eines Vereins zu treten, der sich die Aufgabe stellt, zwei Stände, die so auf einander angewiesen sind, wie Wissenschaft und Buchhandel, miteinander in Kampf zu setzen, so muß dieser Mann seine gewichtigsten Gründe dazu haben. Und wenn eine in der Wirtschaftswissenschaft so anerkannte Kraft, wie es der Ver fasser ist, es unternimmt, die wirtschaftliche Grundlage des Buchhandels auf ihre Berechtigung hin zu untersuchen, so wird diese Untersuchung das Recht haben, ernsthaft genommen zu werden. Man wird erwarten dürfen, Neues und Gründ liches zu erfahren, man wird erwarten dürfen, daß die Grund lagen, auf die der Verfasser seine Kritik aufbaut, unanfechtbare und feststehende sind. Leider ist dies in vielen Beziehungen nicht der Fall. Im Gegenteil benutzt der Verfasser Unter lagen, die nicht nur nicht unanfechtbar, sondern ganz unhaltbar sind, und kommt natürlich zu Schlüssen, die den Tatsachen geradezu ins Gesicht schlagen. So in der Frage der buch händlerischen Gewinnquote, mit deren Richtigkeit oder Falsch heit ja der größte Teil der Anklagen, die der Verfasser gegen die Maßnahmen des Börsenvereins richtet, steht und fällt. Als ich den stattlichen Band, den die Verlagsbuchhand lung B. G. Teubner dem Buchhandel als Angebinde be schert hat, in die Hand nahm, habe ich mich gefragt, was der Buchhandel wohl verbrochen haben möge, um ein Buch von 251 Seiten voller Anklagen zu rechtfertigen. Glücklicher weise hat sich erwiesen, daß der größte Teil dieser 251 Seiten nur Staffage sind und daß die Vorwürfe nur eineu kleinen Teil dieser Seiten ausfüllen. Der größte Teil der »Denk schrift« ist der Geschichte des Buchhandels gewidmet, und wenn es auch nichts schaden kann, daß weitere Kreise von Tatsachen Kenntnis nehmen, die schon mehrfach, so auch in Schürmanns trefflicher Schrift behandelt sind, so bringt dies doch für den Buchhändler nichts Neues. Was das Buch Neues bringt, ist die Berechnung des Nettonutzens des Sorti mentsbuchhändlers und die sich daraus ergebende Folgerung, daß es eigentlich gar kein besseres Geschäft gibt, als den buchhändlerischen Kleinhandel. Es wäre ein sicher nicht be absichtigter, aber um so wirksamerer Treppenwitz der Welt geschichte, wenn infolge dieser Bücherschen Berechnungen der Stand der Sortimenter, der sich, wie Herr Professor Bücher ganz richtig bemerkt, weit über das Bedürfnis hinaus ver mehrt hat, eine neue Vermehrung erfahren würde. In seiner Einleitung betont Herr Professor Bücher, daß er eine Anzahl Schriften benutzt hat, die als »Manuskript« gedruckt und als »vertraulich« bezeichnet sind. Herr Professor Bücher behauptet, daß für ihn dieses »vertraulich« nicht existieren durfte. Ohne untersuchen zu wollen, ob derartige Schriften im Sinne des Gesetzes über das Urheberrecht als unveröffentlichte zu betrachten sind und ihr Abdruck deshalb als strafbar bezeichnet werden kann, *) Der Deutsche Buchhandel und die Wissenschaft. Denkschrift, im Aufträge des Akademischen Schutzvereins verfaßt von Or. Karl Bücher, ordentlicher Professor der Nationalökonomie an der Uni versität Leipzig. 8". 251 Seiten. Leipzig, Verlag von B. G. Teubner, 1903. Preis ^ 1,60; geb. 2,20. Der gesamte Reinertrag dieser Schrift fließt in die Kasse des Akademischen Schutzvereins. muß ich doch gestehen, daß die Begründung mich etwas frappiert hat. Wie sich die Eigentümer dieser Schriften mit ihrer Verpflichtung als Börsenvereinsmitglieder, ihnen vertraulich mitgeteilte Schriften auch als solche zu behandeln, abfinden, ist eine andre Frage, die ich hier nur streifen will. Persönlich stehe ich jeder Sekretierung feindlich gegen über, ich halte dafür, daß der Buchhandel nichts zu ver heimlichen hat und daß auch das Verheimlichen nichts nützt, und hätte es auch am liebsten gesehen, wenn alles vor der Öffent lichkeit verhandelt worden wäre. Sind aber einmal Schriften als vertraulich bezeichnet und hat der Empfänger sie unter der Verpflichtung erhalten, sie auch vertraulich zu behandeln, so hat er meines Erachtens kein Recht, sie einem andern zu übergeben, namentlich wenn dieser andre sie in einer Weise verwerten will, die nur als eine feindselige den Herausgebern dieser Schriften gegenüber aufgefaßt werden kann. Übrigens irrt Herr Professor Bücher, wenn er glaubt, daß die Heimlichkeit, mit der die Neuregelung des Rabatts vorgenommen worden ist, die Absicht verfolgt hat, das Publi kum zu überrumpeln. Dies ist absolut nicht der Fall. Der Börsenverein hat vielmehr, entgegen der Taktik, die im Jahre 1887 bei der Neuordnung der Satzungen befolgt worden ist, nämlich die Presse für die Vertretung unserer Interessen zu gewinnen, diesmal darauf verzichtet, sich der Presse zu be dienen, da die Presse im Jahre 1887 unsrer Sache mehr Schaden als Nutzen gebracht hat. Um die Tätigkeit der Presse aber auszuschließen, mußte die ganze Angelegenheit innerhalb des Buchhandels bleiben und möglichst wenig davon in die Öffentlichkeit hinausgetragen werden. In seiner Einleitung sagt Herr Professor Bücher, daß die Bewegung, die zur Begründung des Schutzvereins geführt hat, sich gegen die »Ausschreitungen des Buchhandels« richte. Welcher Art sind nun diese »Ausschreitungen«? Wenn irgend ein andrer Stand, z. B. die Beamten, sich vereinigen, um für sich bessere Lebensbedingungen zu schaffen, wenn die Arbeiter durch Strikes ihren Arbeitslohn zu erhöhen trachten, so hat die heutige Nationalökonomie nur Worte der An erkennung hierfür und schafft Schutzgesetze; wenn aber der Buchhandel sich zu dem Zwecke der Gesundung seiner Ver hältnisse vereinigt, so sind dies Ausschreitungen, gegen die ein Schutzverein der Akademiker zusammentreten muß. Herr Professor Bücher sucht nun allerdings diese »Ausschreitungen«, die »nicht nur die Vertreter der deutschen Wissenschaft als Autoren und als Büchcrkäufer schädigen, sondern auch die Beteiligung der minderbemittelten Volksklassen an den Früchten der Kultur erschweren«, als solche dadurch zu kenn zeichnen, daß er festzustellen sucht, daß der Nutzen des Buchhandels prozentual weit über denjenigen hinaus reiche, den der übrige Kleinhandel genießt; mit einem Wort, daß der Buchhandel, namentlich der Sortiments buchhandel, viel zu teuer wirtschafte. Um dies zu beweisen, nimmt er eine Anzahl Geschästsangebote, die naturgemäß das Interesse haben, das Objekt in möglichst günstigem Lichte darzustellen, und deduziert aus diesem Beweismaterial heraus, daß der Buchhandel zu den einträglichsten Geschäften gehöre. Er hätte sich doch selbst sagen müssen, daß private Geschäfts angebote kaum eine Grundlage für derartige Untersuchungen bilden können, er hätte aber auch mindestens diese Angebote prüfen müssen, wenn er sie als Stützpunkte für seine Dar legung benutzen wollte. Eine solche Prüfung hätte aber das Ergebnis gehabt, daß diese privaten Angebote durchaus nicht geeignet sind, Grundlagen für die Feststellung der Höhe des Nutzens, den ein Sortiment erzielt, zu gewähren. In der Einleitung betont der Verfasser, daß die Dar stellung absichtlich auf die wissenschaftliche Produktion und deren Vertrieb beschränkt worden sei. Nichtsdestoweniger führt er in der Tabelle auf Seite 59, die den prozentualen 837«
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