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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1882
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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199, 28. August. Nichtamtlicher Theil. 3601 und wahrhaft gesunde Zustände herbeizuführen. Dieses Mittel be steht nicht in Polizeiparagraphen und in Auflehnung gegen die Gewerbesreiheit; es ist recht eigentlich ein Attribut derselben: ich meine die Aufhebung der Ladenpreise. Wenn erst der Buchhändler gleich dem Kaufmann nur von einem Siettopreise weiß und es Jedem überlasten bleibt, den Verkaufspreis selbst zu fixiren, dann werden meiner Ansicht nach wirklich solide, reelle Zustände ge schaffen werden. Die kleinen, reinen Buchgeschäfte werden Wohl dabei zu Grunde gehen; das große Ganze wird aber gewinnen. Das sind die Konsequenzen, welche zu ziehen ich nicht anstehe; es ist möglich, daß mein Jdeengang ein irriger ist, und bin ich der Belehrung, die mich überführt, gern zugänglich; vorläufig ist das aber meine ehrliche Ueberzeugung. Zum Schluß bin ich leider genöthigt, nochmals pro ckomo zu reden. Hr. L. schildert den Wiesbadener Buchhändlerverein als eine Art Gemeinschaft der Heiligen, in welche ich als Störenfried cingetreten sei. Es entspricht dies nicht ganz den Thatsachen. Diese habe ich im kro-ckomo-Circular ausführlich auseinandergesetzt und jüngsthin im Börsenblatt an einer Stelle berichtigt. Diese That sachen sind bis heute ohne eine Widerlegung geblieben. Endlich erkläre ich noch, daß ich diese Fehde herzlich satt habe und fürderhin nur mit Citaten oder Kernsprüchen, anonymen An griffen aber überhaupt nicht antworten werde. Ich habe weder Zeit noch Lust, diesen ewigen Kreisgang der Ideen meiner Gegner länger mitzumachen und an demselben Faden, der selten einen neuen Einschlag bringt, wciterzuspinnen. Wiesbaden, 17. August 1882. Joh. Müller. Ein kurzes Wort in Betreff der zehn Thesen in Nr. 193 d. Bl. (Aktenstücke -c. XVII.). Ohne das Richtige in einzelnen dieser zehn Thesen negiren zu wollen, bin ich doch im Allgemeinen ein erklärter Gegner eines Theils derjenigen Reformen, welche durch dieselben angestrebt wer den sollen. Für gänzlich falsch und den deutschen Buchhandel zu einem Bücherkram herabwürdigend halte ich die Thesen Nr. 7 und 8: 7. „Der Zwang des Ladenpreises ist ein Unding." 8. „Der Ladenpreis soll nur für Kataloge und Ankündigungen eine formelle Bedeutung haben — sür den Handel ist derselbe nicht bindend. Der Sortimenter zieht nur den Nettopreis in Betracht und schlägt aus diesen den Nutzen, den er haben muß, rcsp. den er von seinem Publicum glaubt erlangen zu können." Der mir befreundete Verfasser dieser Thesen, Hr.Emil Strauß in Bonn, welchen ich persönlich als gebildeten und denkenden Mann hochschätze, mag vielleicht, von Interessen geleitet, welche sür ihn maßgebend sind, zu diesen Anschauungen gelangt sein. Ich stelle jenen beiden Thesen gegenüber die folgende auf, welche nicht erst bewiesen zu werden braucht: Der deutsche Buchhandel ist ein Organismus, welcher sich aus sich selbst eigenartig entwickelt hat. Derselbe bedarf und verdient besondere Grundsätze und Gesetze zu seiner eigenthümlichen Erhaltung. So wenig der Verlaus von Kaffeebohnen und Kartoffeln — oder auch von Manufactur- waaren u. s. w. vom literarischen Standpunkte aus betrieben werden kann, so wenig darf der Verkauf von Büchern auf eine Stufe mit dem Vertrieb der Kaffeebohnen oder Manusactur- waaren gestellt werden. Cöln, im August 1882. MiScellen. In Betreff eines internationalen Gesetzes zum Schutze des geistigen Eigenthums ist von dem Congreß zur Reform und Codification internationaler Gesetzgebung, welcher in diesen Tagen zu Liverpool tagte, aus Antrag eines französischen Delegirten, M. Clunet, ein Beschluß von größter Bedeutung angenommen worden. Derselbe lautet nämlich, daß eine allgemeine Einigung der europäischen Staaten zur Annahme einheitlicher Gesetzgebung, die Autorrechte betreffend, wünschenswerth sei, daß aber inzwischen — bis sich ein osficieller Congreß von Repräsentanten der ver schiedenen Staaten versammeln könne — diejenigen europäischen Regierungen, welche eine Gesetzgebung zum gegenseitigen Schutze des geistigen Eigenthums besitzen, wie England, Frankreich, Deutsch land u. s. w., sich über die allgemein anzunehmenden Prinzipien verständigen und diese in einer internationalen Convention fest- stellen sollten. Eine Präcedenz hiesür hätten die Verhandlungen des vorjährigen Kongresses zu Paris, betreffs des Patent-, Handels marken- und Musterschutzes gegeben. Schmerzensschrei. — Nachstehendes Inserat befindet sich in Nr. 57 des hiesigen Anzeigeblattes: Sämmtlichc Zeitschriften, Musikalie», Atlanten und Bücher des gesummten Buchhandels besorge schnell und pünktlich und gebe vom Rabatt der Bücher die Halste meinen werthen Kunden ab. Einen! geehrten hiesigen und auswärtigen Publicum Halle mich Der neue Herr College, der durch die Vermittlung des Leipziger Kommissionärs, Hrn. F. Schneider, in das diesjährige Buchhändler-Adreßbuch ausgenommen worden ist, handelt auch mit Tasten, Bändern, Spielwaaren, Schuhen, Strümpfen und andern in das moderne Buchhändlerfach einschlagenden Artikeln. Da ich gegen eine solche Konkurrenz machtlos bin, ersuche ich die Herren Verleger um ihren Schutz. Kölleda, in Thüringen. V. Brocke. .Venen elneeiAen /An UrMoFnax/no nnct üor- ausßsgobon von I)l. 1. kotabolät. LuZust n. September 1882. Inba.1t: Lnober- u. a. Lobeolcnng Antonio llovaiia's an das sobub. — Die Xatioualbibliotbelc in 1'arie. Von I'rot. nnä Libliotbsbar Tb. Sobott. — Oer Lnobckrnab aut der Laz-- riseben ImnäesauKsteliunA an XnrnberA. Von Or. I'r. I.eit- Personalnachrichtcn. Am 21. ds. hat der Buchhandel einen Kollegen von seltenem schlichten und tüchtigen Wesen, Herrn Herrn. Kirchner hier nach fünfwöchentlichem Krankenlager, 75 Jahre alt, durch den Tod ver loren. Der Verstorbene hat über 33 Jahre mit Treue und Sorg falt die Geschäfte von der Expedition des Börsenblattes besorgt und 12 Jahre hindurch den Vorsitz im Verwaltungsausschnß des Börsen vereins bekleidet, so daß er sich den gerechtesten Anspruch auf ein ehrenvolles Andenken bei seinen Standesgenossen erworben hat. Eduard Heinrich Mayer.
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