Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 -F. für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzetle oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 118. Leipzig, Montag den 25. Mai 1903. 7V. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Über den Vertrieb buchhändlerischer Artikel durch Warenhäuser und die Vermittlung von Lieferungen an solche hat sich der Vorstand des Börsenvereins früher dahin geäußert, daß er Warenhäuser, welche Bücher, Zeitschriften n. s. w. mit unzulässig hohem Rabatt abgeben, solchen Buchhandlungen gleich achtet, denen der Bezug des Börsenblatts, dessen Benutzung zu Inseraten und die Benutzung aller Vereinsanstalten und -Einrichtungen zu versagen sind, sowie daß gegen Firmen, die für solche Warenhäuser bnchhändlerische Lieferungen vermitteln, die Bestimmungen in Z 3, Ziffer 6 der Satzungen des Börsenvereins Anwendung finden. Anderseits ist der Vorstand auch heute noch der Überzeugung, daß die gesetzlich zulässige und daher unvermeid liche Konkurrenz eines Warenhauses, das sich den Satzungen des Börsenvereins, den Verkaufsbestimmungen der Orts und Kreisvereine und den Bestimmungen der Restbuchhandels-Ordnung unterwirft, für den gesamten Buchhandel er träglicher ist als die eines Warenhauses, das, nachdem ein Versuch, auf rechtlicher Grundlage mit dem Buchhandel zu verkehren, eventuell zurückgewiesen worden wäre, den Kampf mit allen Mitteln fortführen, die Ladenpreise nicht Anhalten und dadurch den Sortimentsbuchhandel wie den Verlagsbuchhandel fortgesetzt schwer schädigen würde. Von diesem Gesichtspunkt aus haben Verhandlungen mit dem Warenhaus Hermann Tietz zu Berlin stattgefunden, welche soeben zu einem erfreulichen Abschluß gelangt sind. Die genannte Firma hat einen Verpflichtungs schein unterzeichnet, nach welchem sie die Satzungen des Börsenvereins, die Verkaufsbestimmungen der Orts- und Kreis vereine und die Bestimmungen der Restbuchhandelsordnung für sich — sowohl für ihre Bücherabteilung als für ihre Musikalienabteilung — in Zukunft als bindend anerkennt, und hat in Betätigung dieses ernsten Willens dem Vorstand des Börsenvereins eine hohe Kaution geleistet. Dies erscheint uns von um so höherer Bedeutung, als der Inhaber der genannten Firma zugleich Vorsitzender des „Verbands deutscher Waren- und Kaufhäuser" ist, von dessen Einfluß wir eine völlige Gesundung der Beziehungen zwischen Buchhandel und Warenhäusern erhoffen. Leipzig, den 23. Mai 1903. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Albert Brockhaus. vr. Wilhelm Ruprecht. Rudolf Winkler. Ernst Vollert. Alexander Francke. Bernhard Hartmann. (A Leipzig, den 20. Mai 1903. Kantate-Drucksachen 1903. Von der am Kantate-Montag mit größtem Beifall auf genommenen Komödie: „die Lekretirnng des Sörseubtattrs", haben wir eine kleine Auflage drucken lassen und geben das Exemplar zum Preis von ^ 1.20 netto bar ab. Die andern Kantate-Drucksachen sind, soweit der Vorrat reicht, zu folgenden Preisen zu beziehen: Börsenblatt skr den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. ^ —.15 —.15 1. Speisenfolge zum Kantate-Festmahl 2. Tafellied I. »Fahrt zur Frankfurter Messe 1603« von W. S. in Br. 3. Tafellied II. »Feuchtfröhlicher Liederkranz« Heft IX. von O. H. „ —.25 4. Tafellied III. »Kantate 1903- von M. M. „ —.15 Auslieferung bei Georg Wigand in Leipzig. Ein Verlangzettel ist dieser Nummer des Börsenblatts beigegeben. Der Festausschuß su Kantate 1903. bb3