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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1903
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- Erscheinungsdatum
- 22.05.1903
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- Deutsch
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^ 116, 22. Mai 1903. Nichtamtlicher Teil. 4079 der deutschen Buchhändler wird jetzt auch seinerseits den Kampf gegen die Warenhäuser energisch aufnehmen, und es ist daher zu erhoffen, daß diese starke Bundesgenossenschaft dazu beitragen wird, den Warenhaushandel immer mehr ein zudämmen. Gegen Nichtmusikalienhändler (Musikinstitute, Jnstru- mentenhändler), die sich der Benutzung von Verlangzetteln bedienten, sah sich der Vorstand veranlaßt, einzuschreiten. Ein näheres Eingehen auf die Frage der sogenannten Wiederverkäufer im Musikalienhandel sei der heutigen Hauptversammlung (6. Punkt der Tagesordnung) überlassen, desgleichen die Behandlung der Frage des Verkaufs von Operntextbüchern seitens der Theater (7. Punkt der Tages ordnung), deren Aufrollung dem Geschästsführenden Ausschuß bereits viel Arbeit brachte und dringend einer endgiltigen Reglung bedarf. Zu der in Berlin im Januar d. I. gegründeten Anstalt zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte hat der Verein als solcher grundsätzlich nicht Stellung genommen, sondern seinen Mitgliedern durchaus freie Hand gelassen, da bei der Verschiedenheit der Anschauungen in der Tantiemen- frage die Gefahr eines Zwiespalts unter den Mitgliedern zu befürchten war. Der Vorstand glaubte durch Einhaltung seines neutralen Standpunkts bei Wiederauftauchen der Frage der Besteuerung von Kompositionen frühere Mitglieder, die wegen Meinungsverschiedenheiten in dieser Frage aus unserm Verein ausgetreten waren, demselben wiederzugewinnen, da doch so viele gemeinsame Interessen zum Zusammenschluß und zur Einigkeit mahnen. Diese Hoffnung hat sich denn auch bei einigen erfüllt, und es steht zu erwarten, daß auch die übrigen nicht länger seitab stehen werden. Eine ehrenvolle Aufgabe wurde unserm Verein zu teil durch den Auftrag der Bildung der III. Sektion: Buch- und Schriftwesen der Musik bei dem in der Zeit vom 30. September bis 5. Oktober 1903 in Berlin stattfindenden Internationalen musikalischen Weltkongreß: und es sind von uns die entsprechenden Vorarbeiten bereits in Gang gebracht worden. Zum Schluß möchte ich noch Sie, meine Herren, soweit Ihre Anmeldungen noch nicht eingingen, nochmals zur Be teiligung an der Weltausstellung in St. Louis im Jahr 1904 dringend einladen und dabei zugleich auf die äußerst günstige, nicht wiederkehrende Gelegenheit Hinweisen, daß Ihre Ver lagswerke in Amerika gegen den billigen Preis von je 1 nicht nur ausgestellt, sondern besonders durch Aufnahme in den in hoher Auflage erscheinenden und gewissenhaft zu verbreitenden Katalog mit ausgenommen werden. Dieser Katalog wird in englischer Sprache erscheinen, den tat sächlichen Interessenten zugestellt und so zum erstenmal also für die durchaus nötige Bekanntmachung der in Amerika geschätzten deutschen musikalischen Werke in umfassender Weise Sorge getragen werden. Eine Reihe angesehener Ver lagsfirmen haben denn auch in Erkennung der für sie aus dem Spiel stehenden Interessen bereits ihre Beteiligung mit einer größern Anzahl Werke angemeldet. Ich wiederhole also nochmals meine Einladung zur Beteiligung an der Weltausstellung in St. Louis und schließe hiermit den Geschäftsbericht für das verflossne Jahr. — (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Zum österreichischen Bücherzoll. — Am 15. d. M. fand im Sitzungssaal des Niederösterreichischen Gewerbevereins zu Wien auf Veranlassung dieser Korporation eine Versammlung von Interessenten des Buchgewerbes statt, die ihre Meinungen über den Vücherzoll austauschten. Die Versammlung wies einen starken Besuch auf. Neben Vertretern der materiellen Interessen kamen auch die Vertreter der geistigen Interessen zum Wort. Für den Bücherzoll sprachen sich einhellig die Buchbinder aus. (Auch die Papierfabrikanten, die Goldschläger und ähnliche Branchen, die zwar nicht vertreten waren, sind Anhänger des Bücherzolls.) Gegen den Bücherzoll traten in erster Linie die Buchhändler und zum größten Teil auch die Buchdrucker auf. Unter den Anwesen den befanden sich: Sektions-Chef Herr 0r. Exner und in Ver tretung des Handelsministeriums Herr Or. Mörth. Die Debatte gestaltete sich sehr lebendig und manchmal auch scharf zugespitzt. Vom Buchhandel beteiligten sich daran die Herren Kommerzial rat Wilhelm Müller, Verwaltungsrat Carl Colbert, Hof buchhändler Heinrich Tachauer. Zu einer Abstimmung kam es nicht. Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie zu München. — Die Anstalt beschließt am 15. Juli d. I. ihr drittes Unterrichtsjahr. Dessen Ergebnis wird wieder in einer Ausstellung zusammengefaßt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ein Teil dieser Arbeiten mit solchen des vorjährigen Unterrichts abschlusses wird dann zur Internationalen Ausstellung für Photo graphie und graphische Künste nach Mainz gebracht und im Sep tember dort ausgestellt werden. Für diese Beteiligung ist ein Saal von ca. 70 Quadratmeter Fläche zur Verfügung gestellt worden. Das königlich bayrische Staatsministerium des Innern hat für die würdige Gestaltung dieser Beteiligung einen Staats zuschuß von 400 bewilligt. Es werden etwa 100 einzeln ge rahmte Bilder nach Mainz kommen. Im Oktober d. I. beginnt sodann ein neuer Unterrichtsgang, zu dem etwa 20 Neuaufnahmen erfolgen. Zur Aufnahme in die Anstalt sind erforderlich: das zurückgelegte 15. Lebensjahr, der Nachweis des vollständigen und erfolgreichen Besuchs einer Volks schule, ein Leumundszeugnis. Die Dauer der Ausbildungszeit ist 2 Jahre gleich 4 Semester. Anmeldungen für den Herbst werden baldigst erbeten. Das Statut wird von der Anstaltsdirektion München, Rennbahnstraße Nr. 11, kostenlos zugesandt. Auskünfte werden gern erteilt. Zur »Preßfreiheit» in Amerika. — Aus Philadelphia wird berichtet: Eine »Anti - Karikatur - Bill« des Senators Quay wurde in diesen Tagen vom Gouverneur Pennypacker unter zeichnet und ist nunmehr Gesetz geworden. Danach ist es ein Ver gehen, von jemand eine Karikatur zu machen, wenn dadurch »sein Geschäft oder seine Aussichten gestört werden«. Die Zeitungen von Philadelphia spotten über die Bill. Ihr erster Erfolg war, daß alle sofort Leitartikel und — Karikaturen zu diesem Thema brachten. (Allgemeine Ztg.) Aus der Rechtsprechung. (Nach der Fach-Zeitschrift »Das Recht« (Hannover, Helwinaj VÜ. 9. v. 10. Mai 1903). — Bürgerliches Gesetzbuch Z 139. — Eine Vereinbarung, durch die sich der eine Teil verpflichtet, in bestimmten Gebieten ein ge wisses Gewerbe nicht zu betreiben, ist gültig. (R.-G. I, 6. Dezember 1902. 229/02. Sächs. Arch. Bd. 13 S. 200.) Bürgerliches Gesetzbuch Z 273. — Ein Zurückbehaltungsrecht des Handlungsreisenden an der Mustersammlung des Prinzipals ist zwar durch das Handelsgesetzbuch nicht vorgesehen. Aber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht ihm ein solches Recht sowohl während des Bestehens als nach Auflösung des Dienstvertrags dann zu, wenn ihm ein fälliger Anspruch auf Ersatz einer auf diese Muster gemachten Verwendung (z. B. auf Ersatz eines für die Muster hinterlegten Zolls) erwachsen ist. »Für andere fällige Forderungen kann er innerhalb des Dienstvertrags die Herausgabe der ihm anvertrauten Muster nicht verweigern, weil sich aus dem Schuldverhältnis insofern ein andres ergibt, als zufolge des durch dasselbe begründeten Abhängigkeitsverhältnisses der Reisende im allgemeinen den An weisungen des Prinzipals zu folgen verpflichtet ist.« O.-L.-G. Colmar, III. C.-S., 24. März 1903. (Freudenthal.) Handelsgesetzbuch § 377. — Textliche Fehler in verkauften Fahr plänen sind ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, oenn es kann dem Käufer nicht die Untersuchung der textlichen Richtigkeit der Fahrpläne durch eingehende Vergleichung mit den offiziellen Fahrplänen angesonnen werden. (O.-L.-G. Karlsruhe, 20. Dezember 1902. Bad. Rechtsprax. 1903 S. 74.) Zum Verlagsrecht. (Vgl. Nr. 107 d. Bl.) —Der-Frankfurter Zeitung« entnimmt die »Papierzeitung« den folgenden Bericht über eine Entscheidung des Landgerichts in Frankfurt a/M.: Der Schriftsteller Or. Franz Tetzner hatte am 19. März 1902 der Verlagshandlung Moritz Diesterweg in Frankfurt a/M. das Verlagsrecht seines Werks »Auf slawisch - germanischen Wanderpfaden- übertragen. Das Werk sollte bis spätestens Ende Juli 1902 geliefert werden und von der Firma Diester weg spätestens drei Monate nach der Ablieferung fertiggestellt sein. Das Honorar war bei 18 Druckbogen auf 500 ^ für 543'
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