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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1903
- Sprache
- Deutsch
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4078 Nichtamtlicher Teil. ^ 116, 22. Mai 1903. Jahrestag des Eintritts in diese Herrn Theodor Litolff in Braunschmeig, ferner konnten im letzten Jahr die Firmen M. Eisenhauer in Bromberg, Phil. Fries in Zürich und Fritz Schuberth jr. in Leipzig den Tag der fünfzigjährigen Geschäftsgründung feiern. Am 1. Oktober 1902 legte der bisherige Vorsteher, Herr Richard Linnemann, infolge des gleichzeitigen Ausscheidens aus seiner Firma, satzungsgemäß sein Amt nieder. Auch heute wollen wir nochmals der zielbewußten, freudigen, erfolgreichen Mitarbeit des Herrn Richard Linnemann als Mitglieds des geschäftsführenden Ausschusses, dem er 26 Jahre in hervorragender Weise angehörte, und seiner planmäßigen, ersprießlichen Leitung als Vorsteher herzlichst gedenken, und ich bitte Sie, meine verehrten Herren, auch Ihren Dank Herrn Richard Linnemann für seine langjährige und opferfreudige Tätigkeit als Vorstandsmitglied und als Vorsteher des Ver eins der deutschen Musikalienhändler durch Erheben von den Sitzen auszndrücken. (Geschieht.) Auch in diesem Jahr kann festgestellt werden, daß die Bedeutung der amtlichen Vereinszeitschrift --Musikhandel und Musikpflege« immer mehr wächst, was schon aus der, wenn auch langsam, doch stetig steigenden Zahl der Abonnenten ersichtlich ist; auch als Anzeigenorgan, ins besondre um den Zeitpunkt des Erscheinens besonders wichtiger Verlagswerke festzulegen, kommt unsre Vereins zeitschrift mehr in Aufnahme. Wiederholt sei darauf hin gewiesen, daß Anzeigen aus unserm Vereins-Wahlzettel mit 50°/g Nachlaß zum Abdruck in »Musikhandel und Musik pflege« gelangen können, und ich fordre Sie deshalb zu einer recht häufigen Benutzung dieser günstigen Einrichtung auf. Vom Vereinswahlzettel »Wahlzettel für den Mnsi- kalienhandel« sind im Jahr 1902 insgesamt 86 Nummern erschienen, so daß also wiederum durchschnittlich jeden 3. Tag ein Wahlzettel zur Ausgabe gelangt. Die von der Geschäfts stelle planmäßig und unermüdlich durchgeführte Arbeit der Jnsertionsaufforderungen hat denn auch in Verbindung mit den verminderten Papierpreisen günstigere Erfolge gehabt, und es ist für nächstes Jahr, infolge eines weitern Sinkens der Papisrpreise, wiederum Bessres zu erhoffen, besonders wenn die Mitglieder sich dieses Vereinsorgans in erster Linie bedienen. Während im Jahr 1901 das Vereinsarchiv von 41 Firmen mit 2043 Werken benutzt wurde, bedienten sich dessen im Jahr 1902 gleichfalls 41 Firmen, die 1958 Werke eintragen ließen. Da das neue Urhebergesetz jedoch im Gegensatz zu dem frühem den Schutz der Melodie gewähr leistet, so dürsten sich künftig die Eintragungen in das Vereinsarchiv, das den gegenseitigen Melodienschutz bezweckte, erübrigen und Eintragungen in das Vereinsarchiv im Falle der Annahme der neuen Satzungen nicht mehr stattfinden. Die Amtliche Stelle in New Port, deren Ver öffentlichungen nur noch in unsrer Vereinszeitschrift erfolgen, erledigte im Jahr 1901 1697, im Jahr 1902 jedoch 1776 Eintragungen von Musikalien von 128 Firmen. Es ist diese Steigerung ein erfreuliches Zeichen, zugleich aber auch ein Beweis, wie nötig die Fortdauer des Schutzes in Amerika bezw. eine Erweiterung und Erleichterung desselben ist. Der Vorstand des Vereins der deutschen Musikalien händler hat sich, im Gegensatz zu den Auslassungen des Buchverlags, veranlaßt gesehen, eine entsprechende Eingabe an das Auswärtige Amt zu richten, deren Abdruck in der Vereinszeitschrift erfolgte und die allseitige Zustimmung des deutschen Musikverlags fand. Verfehlungen gegen die Rabattbestimmungen gelangten 32 zur Anzeige, die sämtlich teils sofort, teils in Verbindung mit dem Börsenverein ihre friedliche Erledigung fanden und in gütlicher Weise beigelegt wurden. Die Rabattbewegung, die seit längrer Zeit auch den Musikalienhandel beunruhigte, ist durch die am 1. Januar 1903 erfolgte Einführung der neuen Rabattbestimmungen zum Stillstand gekommen. Auch der Buchhandel hat seinen Rabatt durchgehend zu demselben Zeitpunkt verkürzt, und es sind nunmehr diese Rabattbestimmungen für jede Musikalien oder Buchhandlung in Deutschland, Österreich-Ungarn und der Schweiz gültig, ganz gleich, ob sie unserm Verein, dem Börsenverein, einem Orts- oder Kreisverein angehört oder ob sie außerhalb jeden Verbands steht. Ich nehme Veranlassung, dieses hiermit festzustellen. Um den Schwierigkeiten der neuen Rabattbestimmungen tunlichst zu be gegnen, stellte der Verein der deutschen Musikalienhändler ent sprechende Schreiben »An das notenkaufende Publikum« zur Verfügung. In vielen Fällen dürfte die Kenntnisnahme dieses offiziellen Schriftstücks durch die Kunden den Sorti menter in den Stand gesetzt haben, die Rabattverkürzung zu rechtfertigen und durchzuführen; eine entsprechende Festigkeit muß allerdings dabei gezeigt werden, denn nur so ist die erhoffte Besserung der wirtschaftlichen Lage im Musiksortiment zu erwarten. Wie Sie in der Nummer 23 vom 7. März d. I. von »Musikhandel und Musikpflege« gelesen haben, konnte eine Einigung mit dem Vorstand des Vereins deutscher Musik werk-Fabrikanten wegen einer gleichmäßigen Lizenz gebühr für Musikinstrumente, die unter 8 22 II des Urheber gesetzes fallen, nicht erzielt werden. Wir gaben deshalb die seinerzeit erhaltnen Vollmachten zurück, haben aber, auf Wunsch und Antrag des Vorstands des Vereins deutscher Musikwerk-Fabrikanten, unsre Geschäftsstelle zur offiziellen Auskunsterteilung über Verlagsrechts von Kompositionen den Musikwerk-Fabrikanten gegenüber ermächtigt. Zum Schutz des deutschen Musikalienhandels richtete der Vorstand eine Eingabe an das Auswärtige Amt gegen den überhandnehmenden Vertrieb von Nachdrucken in Ägypten und benutzte zugleich die freundliche Unter stützung des Permanenten Bureaus in Bern, durch dessen Mitwirkung ein gleichzeitiges Vorgehen in dieser Angelegen heit seitens der beim Internationalen Verlegerkongreß be teiligten Länder ermöglicht wurde. Als erlaubt scheinen teilweise noch immer die Arrangements für Bandoneons an gesehen zu werden, und erst in diesen Tagen ist hier in dieser Sache seitens der Staatsanwaltschaft mit sofortigem Erfolg ein geschritten worden, worüber s. ZI. weitres in der Zeitschrift bekannt gegeben werden wird. Die dem Verein erwachsnen nicht unbedeutenden Kosten bei der Einziehung des ungesetzlichen Notenmaterials sind gedeckt, und im Laufe dieses Sommers werden die letzten ca. 2000 üg des hier lagernden ungesetzlich hergestellten Notenmaterials, das nicht zur Ablieferung gelangen konnte, vernichtet. In einer der nächsten Nummern von »Musikhandel und Musikpflege« werden wir mit dem Abdruck des neuen dänischen Urheberrechtsgesetzes beginnen, da infolge des selben der lang ersehnte Anschluß Dänemarks an die Berner Konvention in nicht zu ferner Zeit erfolgen wird. Die Warenhäuser üben nach wie vor eine schädliche Wirkung durch Preisunterbietung aus, und es gelingt nur schwer, den legitimen Handel durch Nichtlieferung seitens der Verleger zu schützen, da sich immer wieder Vermittler finden, die auf Umwegen die Musikalienzufuhr besorgen. In welch energischer Weise der Verein gegen die Warenhäuser und deren überführte Lieferanten vorgeht, ist Ihnen, meine Herren Kollegen, genügend aus der Vereinszeitschrift bekannt; und wir bitten Sie, uns auch ferner durch Nennung der in Warenhäusern feilgebotnen Mnsikalien, deren Veröffentlichung dann erfolgt, im Kampf zu unterstützen. Der Börsenverein
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