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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1903
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- Erscheinungsdatum
- 18.03.1903
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- Deutsch
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2218 Nichtamtlicher Teil. ^ 63, 18. März 1903. angefertigt sind. Dieser Hilfstatbestand sei jedoch nach objektiver Richtung nicht cinwandsfrei sestgestellt. Nach H 7 des Gesetzes vom 10. Januar 1876 gehe bei photographischen Bildnissen (Porträts) das Recht des Verfertigers von selbst auf den Besteller Uber. Es bleibe deshalb auch in dessen Hand seinem Um fange nach das Recht des Verfertigers und unterliege den für diesen geltenden Beschränkungen. Eine solche bilden die Bestimmungen des H 5 des Gesetzes vom 10. Januar 1876, und mit Recht vermisse die Angeklagte in ihrer Revision nach dieser Richtung hin eine Feststellung. Nach diesem K 5 a. a. O. sei es eine Voraussetzung des Schutzes einer recht mäßigen photographischen Originalaufnahme, daß auf der Ab bildung selbst oder auf dem Karton die dort unter a bis o aus geführten Angaben Uber Namen und Wohnort des Verfertigers oder Verlegers und das Kalenderjahr, in dem die rechtmäßige Abbildung zuerst erschienen ist, enthalten sind. Es ist dies ein unentbehrliches, objektives Erfordernis fUr den Tatbestand der Stz 18, 25 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 bei seiner Anwendung auf Photographien geinäß K 9 des Gesetzes vom 10. Januar 1876 und bedürfe daher einer ausdrücklichen Feststellung«. Da in dem Termin der zweiten Instanz diese Feststellung nicht getroffen werden konnte,-so beantragte der Staatsanwalt die Freisprechung der Angeklagten. Der Verteidiger schloß sich diesem Antrag mit der Bitte an, der Staatskasse auch die Kosten der Verteidigung auf zuerlegen, da die Angeklagte eines Verteidigers benötigt gewesen sei. Das Gericht sprach die Angeklagte frei und legte sämtliche Kosten, einschließlich derjenigen der Verteidigung der Staats kasse auf. —n. Die neue Eisenbahngüterkarte. (Vgl. Börsenbl. Nr. 43 und 62.) — Die neueste Eisenbahngüterkarte — es ist schon der dritte Entwurf —, von deren versuchsweisen Einführung für Büchersendungen zwischen Leipzig und Berlin wir im gestrigen Blatte berichteten, soll nach dem Urteil maßgebender Kreise für den Absender nicht praktisch sein. Große Firmen, deren Güter verkehr ein bedeutender ist, heißen die Neuerung nicht willkommen und neigen mehr einer Ansicht zu, wie sie z. B. schon vorher im »Leipziger Tageblatt« Nr. 121 vom 7. März ausgesprochen war. Dort hieß es: In nächster Zeit sollen seitens der preußischen Staats bahnen an Stelle der bisherigen Frachtbriefe Eisenbahngüter karten eingeführt werden. Der Zweck ist eine erhebliche Er sparnis durch Verminderung von Arbeitsleistung und Papier- vcrbrauch. Elftere wird aber in der Hauptsache den Ab sendern und Empfängern der Güter aufgebürdet. Der Absender muß statt eines Frachtbriefs die Frachtkarte zweifach mit allen Einzelheiten ausfüllcn! Was das in einem großen Geschäft, das oft mehrere hundert Kolli täglich abzufertigen hat, die den Um ständen zufolge erst kurz vor der Abholung fertig gemacht werden können, zu besagen hat, ist ohne weiteres klar. Nicht nur ver mehrte Arbeitskräfte sind nötig, auch die rechtzeitige Abfertigung der Güter ist in Frage gestellt. Für den Empfänger ist auf der Frachtkarte ein schmaler Abschnitt vorgesehen, der nur die Angabe der Stationen und je eine Spalte für die Nachnahme und für Be merkungen enthält. Will er also, was für ein ordentlich geführtes Geschäft unbedingt nötig ist, nähere Angaben, wie sie der Fracht brief bot, haben, so muß er eine Abschrift von der Güterkarte nehmen. Die bisherige Arbeit würde sich also für die Handels welt verdreifachen. Hoffen wir, daß die zuständigen Körperschaften und Vereinigungen des Handelsstandes Mittel und Wege finden werden, welche die sie so einseitig belastende Einführung der Eisenbahngüterkarte abwenden, bevor sie obligatorisch wird. Vereinfachungen, die auch für die Handelswelt eine Erleichterung darstellen, werden dagegen von dieser stets mit Freuden begrüßt werden. — Wir hoffen noch weitere Meinungen von Kommissions- und Verlagsgeschäften über die Neuerung veröffentlichen zu können. Römische Druckereibesitzer am Setzkasten. — Eine neue Form des Widerstandes gegen streikende Arbeiter haben die römi schen Druckereibesitzer gefunden. Infolge eines Ausstands mutzten alle Druckereibesitzer in Rom kürzlich ihren Betrieb einstellen, da runter auch die für das Parlament arbeitende Druckerei Colombo. Da aber die dringenden Parlamentsakten gedruckt werden mußten, so forderte der Kammerpräsident Biancheri die Druckerei auf, den Betrieb um jeden Preis wieder aufzunehmen. Colombo wollte dies auf keinen Fall mit Nachgeben gegen die Arbeiter erkaufen. Daher erboten sich alle Druckereibesitzer, die zumeist als Setzer ihre Laufbahn begonnen haben, als Arbeiter Colombo behilflich zu sein, und besorgten am 5. März im Arbeitsgewand den Druck der Parlamentsberichte. Im Ausstand werden wohl die Arbeiter unterliegen, da die Unternehmer 80,000 Lire zur Heranziehung non auswärtigen Arbeitswilligen ausgesetzt haben. Unzüchtige Postkarten. —Wegen Verkaufs unzüchtiger An sichts-Postkarten war ein Kaufmann aus Hirschberg, wie der »Bote aus dem Ricsengebirge« mitteilt, angeklagt. Beschlagnahmt wurden bei ihm vier Geishakarten. Der Staatsanwalt beantragte 40 Geldstrafe, der Verteidiger Freisprechung, denn solange in Deutsch land Balletteusen, Trapezkünstlerinnen öffentlich in Trikots auf- treten, solange könne man auch nicht Abbildungen weiblicher, mit Trikot bekleideter Körper verbieten. Das Urteil des Gerichtshofes lautete auf 50 Geldstrafe. Es sei richtig, daß die Darstellung weiblicher Körper nicht strafbar sei, wenn es sich um Nachbildungen zu künstlerischen Zwecken handle, dieser Fall treffe hier jedoch nicht zu. Die Geishakarten hätten keinen künstlerischen Zweck, sondern dienten dazu, unzüchtige Regungen wachzurufen. Dies genüge aber nach Ansicht des Reichsgerichts zur Feststellung der Unzüchtigkeit. Kaiser Wilhelm und die Weltausstellung in St. Louis. — Aus Berlin wird gemeldet, daß Kaiser Wilhelm vorige Woche dem Mr. David R. Francis, dem Präsidenten des Komitees für die Weltausstellung in St. Louis, eine Audienz er teilt hat. Dieselbe dauerte eine Stunde und trug einen sehr herz lichen Charakter. Präsident Francis überbrachte dem Kaiser eine Einladung zum Besuche der Ausstellung. Der Kaiser mußte diese für seine Person zwar ablehnen, dafür aber versprach er, einen Prinzen seines Hauses nach St. Louis zu entsenden. Im Laufe der Unterhaltung betonte Kaiser Wilhelm, er werde dafür sorgen, daß Deutschland namentlich in der Abteilung für Erziehungswesen hervorragend vertreten sein werde. Zum Schluffe der Audienz überreichte der Kaiser dem Präsidenten Houston Stewart Cham- berlains »Die Grundlagen des neunzehnten Jahrhunderts- mit einer eigenhändigen Widmung. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler, äuristisobs Novitäten. Internationale Ilsvus über alle Brsobsi- nunAsn der Keobts- und 8taatsviss6nsLbatten nebst Ileteraten über interessante lisobtstalls nncl BntsobsiäunKsn. Verlag von lobann Ambrosius Bartb in UeixmA. IX. äabrAanx. Bo. 3, 15. Närx 1903. 8°. 8. 33—48. Zoienoss meäiealss, obimiguss, sxaotss et naturelles. OataloAue ä'uns Collection sxosptionelle de livres st perioäiguss anoiens et inoclsrnes, provenant sntrs untres ciss sueosssions äs keu N. 8. van äer Cbijs, äootsur en meäsoine ä Autpben et N. U. 1. lZourrsse IVils, anoien oapitaine äe vaisssau a Us^äs. l,sx.-8". 104 8. 1793 Brn. Vente äu 23 au 26 inars 1903 ober: NN. UurAsrsäijlr L Bisrmanns, »Lsmplum 8alarnonis« a l-sz»de. lCataloA von Osl^emäldsn alter Neistsr aus clenr Besitze äer Brau (lräün Rümsrslrirob, ZaBburA, eines bollanäisobsn 8amin1srs sto. Bolio. 16 8. u. 18 Latein m. ^bbiläunASn. ^uütion: Nonta§ äen 25. Narr: bei Bug-o Halbing- in Nünobsn. (Sprechsaal.) Offene Schlenderei. Von einer Berliner Verlagshandlung wird der Redaktion eine Doppclkarte eingesandt, die die Buchhandlung S. Dobschincr in Dessau an Privatkunden versendet. Der Bitte, besonders die Kollegen vom Verlag auf die schleudernde Firma aufmerksam zu machen, kommen wir durch Abdruck des auf der einen Karte ab gedruckten Angebots sofort nach: »6-eebrtsr Herr! »Nit Begenvärtigsm äisus Ibusu 2ur Zell. Lenntniss- nabms, äass iob vom bsutigen Lage ab 16' 3 o/o Rabatt -Wk aut nsns Büobsr gsväbrs. »Bs virä msiu eitrigstes Bestreben sein, 8ie immer bestens rutriedsn ru stellen, unä indem iob ertrsut sein vüräs, vsnn 8is miob mit Ibrem verten ^.uttrag bssbren cvüräsn, bitte iob 8is böil. mir Ibrs ^Vunsobe aut angsbogsne (sie!) Larts mitrutsilen unä nsiobns mit böt- liobster Bmxtsblung Boobaobtungsvollst 8. Ootrsalriiisr.« Die angehängte Karte, der die Firma S. Dobschiner als Adresse aufgedruckt ist, enthält als Einleitung zu dem üblichen Vordruck die Worte: »llntsrrsiobnster bestellt biermit tolgsnäe neue Büobsr in neuester ^.utlage, in tadellosen Exemplaren mit 16-/zN Itabatt tranüo ins Baus.«
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