Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.03.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.03.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030304
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190303049
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030304
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-03
- Tag1903-03-04
- Monat1903-03
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
N 52, 4. März 1903. Nichtamtlicher Teil. 1809 Der vvn Herrn Schallehn gegebnen Anregung, die »Vertraulichen Mitteilungeil« zu Berichten aller Art aus dem Geschäftsleben zu benutzen, hat dieser selbst in dankens werter Weise Folge gegeben und ist zu hoffen, daß viele Mitglieder recht bald ein gleiches tun. Eine hochwichtige gerichtliche Entscheidung, betreffend die Einrede der Ver jährung, ist in Nr. 19 der »Vertraulichen Mitteilungen« veröffentlicht. Verschiedne an den Vorstand gerichtete Wünsche von Fir men, die dem Verein nicht angehören, betreffs Auskunft über Reisende mußten abschlägig beschieden werden, da der Inhalt der rVertraulichen Mitteilungen« nur für die Mitglieder be stimmt ist. Um so bedauerlicher ist es, daß eine Mitglieds firma, die leider nicht ermittelt werden konnte, die grobe Indiskretion beging, einem Reisenden Nachricht davon zu geben, daß sein Name in den »Vertraulichen Mitteilungen« gemäß Z 5 Ziffer 7 veröffentlicht worden war. Da die an zeigende Firma den Beweis erbrachte, daß sie tatsächlich eine anerkannte Forderung an den betreffenden Reisenden hatte, wurde dieser mit seiner Beschwerde abgewiesen. Es bedarf wohl kaum einer besondern Erwähnung, daß die Mitglieder zur Geheimhaltung des Inhalts der »Vertraulichen Mit teilungen« verpflichtet sind, und ist zu hoffen, daß sich ein solcher Fall, der mit Ausschluß aus dem Verein geahndet werden müßte, nicht wiederholt. Als erfreulicher Beweis, daß die Mitglieder sich die strenge Einhaltung der Satzungen angelegen sein lassen, mag gelten, daß im Berichtsjahr der Vorstand keine Streitigkeiten zwischen Mitgliedern zu schlichten hatte. Obschon gemäß der neuen Fassung des Z 4 der Satzungen die Verwendung der vom Verein ausgegebenen Schuld- anerkennungs - Formulare nicht mehr obligatorisch ist, fand doch eine rege Nachfrage nach denselben statt, selbst von außerhalb des Vereins stehenden Firmen, deren diesbezügliche Wünsche selbstverständlich nicht befriedigt werden konnten. Es kann den Mitgliedern nur dringend geraten werden, die Vereinsformulare zu benutzen, da auf Grund derselben die gerichtliche Verurteilung eines Reisenden zur Zahlung seiner Schuld sicher zu erwarten ist. Das wichtigste Ereignis im Berichtsjahr war die am 11. Mai in Berlin abgehaltne außerordentliche Haupt versammlung, die laut Beschluß der Hauptversammlung vom 23. Februar 1902 Satzungsänderungen zu beraten hatte. Die ziemlich zahlreich besuchte Versammlung nahm nach längerer, teilweise recht lebhafter Debatte die diesbezügliche Vorlage des Vorstands mit einigen unwesentlichen Ab änderungen an. Durch diese Verbesserung der Satzungen ist den Mitgliedern ein erhöhter Schutz gegen unredliche Reisende geboten und ist dadurch ein weitrer Schritt getan, um den Zweck des Vereins zu erreichen und die Gesundung des Reisebuchhandels zu bewirken. Kleine Mitteilungen. Zollbehandlung von Büchern in Österreich. — Die Fälle, in denen verzollbare Artikel des Buchgewerbes unrichtig deklariert anlangen, haben sich in letzter Zeit, wie wir auf Wunsch des österreichischen Buchhandels hier gern mitteilen, wieder ver mehrt und führten einzelne Vorkommnisse zu recht unangenehmen Folgerungen. Abgesehen von den zu entrichtenden Strafgebühren, ist stets eine Verschärfung der Revision die Folge, eine größere Anzahl von Kolli ryuß geöffnet werden und der Inhalt selbst wird genauer untersucht. Begreiflicherweise verursacht dies be deutende Mehrarbeit und eine Verzögerung in der Gesamt abfertigung ist kaum zu vermeiden. Die Firma Th. Bindtner Nfg. in Wien richtet aus Anlaß dieser Vorfälle wiederholt das dringende Ersuchen an alle, denen die Versendung nach Österreich obliegt, die Deklaration genauestens vorzunehmen und Zoll pflichtiges ganz besonders in den Frachtbriefen und in den Zoll begleitpapieren zu verzeichnen. In Fällen, wo Zweifel über die Zollpflichtigkeit bestehen, empfiehlt es sich, vor Absendung des Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Gutes bei der oben genannten Firma in Wien anzufragen, die sich zur Erteilung jeder Auskunft stets zur Verfügung stellt. Entscheidung des Reichsgerichts. Nachdruck verboten.— Wegen Vergehens gegen das Urheberrecht ist am 29. Sep tember v. I. vom Landgericht Köln ein Figurenfabrikant zu 150 Geldstrafe verurteilt worden. Cr hatte drei von dem Bild hauer König hergestellte bunte Figuren (Salome, Singhalesin und eine weitere) nachgebildet und damit in die Rechte derjenigen Kölner Firma unberechtigt eingegriffen, der König das Vervrel- fältigungsrecht übertragen hatte. — Die Revision des Angeklagten, die jetzt am 2. März vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, rügte Verkennung des Strafgesetzes. Die drei Figuren seien nur Dutzendware, die der Angeklagte nicht für geschützt gehalten habe (!). Das Reichsgericht verwarf die Revision, da das Urteil im Ein klang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts stehe. Postverträge mit der Schweiz und Holland.— In der Sitzung des deutschen Reichstags vom 28. Februar kam der Ab geordnete vr. Müller-Meiningen bei der zweiten Beratung des Etats der Reichspost- und Telegraphenverwaltung wieder auf seinen vorjährigen Wunsch nach einem Zehnpfennigbrieftarif mit der Schweiz zurück, der kaum einen nennenswerten finanziellen Aus fall zur Folge haben würde. An dem Postvertrage mit der Schweiz hätten weite Kreise des Verkehrs ein großes Interesse. Nationale Bedenken könnten doch kaum in Frage kommen, da wir doch schon einen gleichen Vertrag mit Österreich-Ungarn hätten. Es sei doch ein Mißverhältnis, wenn ein Brief vom Semmering nach Emmerich 10 L Porto koste, dagegen von Rorschach und Romanshorn auf der einen Seite des Bodensees bis Konstanz auf der andern Seite 20 H. Auch mit Holland wäre ein solcher Vertrag erwünscht, denn der Verkehr dorthin sei fast ebenso groß wie nach Österreich-Ungarn. Der Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke ging in derselben Sitzung nicht auf diese Anregung ein. Paul Heyses »Maria von Magdala.-- — In Hamburg veranstaltete der Goethe-Bund am 27. Februar eine öffentliche Protestversammlung gegen die Theaterzensur mit einem ein leitenden Vortrage von Pastor Klapp (Hamburg) über die reli giösen Bedenken der preußischen Zensur gegen Herffes »Maria von Magdala-, Es wurde eine Erklärung angenommen, in der ausgesprochen ist, daß durch die in moralischer und religiöser Beziehung unbedenklichen öffentlichen Hamburger Ausführungen von Heyses Stück und Wildes »Salome- die Uberflüssig keit und Schädlichkeit der Zensur dargetan erscheinen. — Nach Empfang der Mitteilungen über den großen Erfolg seiner »Maria von Magdala- im Hamburger Thalia-Theater hat Paul Heyse aus Gardone (Villa Annina) ein Dankschreiben an die Direktion des Theaters gerichtet, in dem es unter anderm heißt: »Für Ihr Siegestelegramm habe ich Ihnen nicht sofort gedankt, weil ich in meinem langen dramaturgischen Leben mehrfach erfahren habe, daß diejenigen, die sich um das Gelingen einer Aufführung verdient gemacht haben, am Abend selbst den Erfolg zuweilen über schätzen. Nun haben ihn auch andre, unparteiischere Stimmen be stätigt und gestern Ihr so überaus freundlicher Brief, so daß es mich drängt, Ihnen zu sagen, wie sehr ich mich Ihnen verpflichtet fühle für das warme Interesse, das Sie meinem von der preußischen Zensur gerichteten Stück bewiesen haben. Es kann nicht fehlen, daß Ihr erfolgreicher Vorgang auch auf das weitere Schicksal meiner Dichtung einwirken wird, so daß ein endlicher Freispruch nicht ausbleiben kann. . . . Möchte der gütige Stern, der über der schönen Sünderin gestanden hat, auch ihr treu bleiben. Mit herzlichem Gruß Ihr dankbar ergebener Paul Herffe.- Verband deutscher Waren- und Kaufhäuser. — Die Konstituierung dieses Verbandes hat, nachdem ihm bereits die große Mehrzahl der bedeutenderen Warenhäuser beigetreten ist, am 25. v. M. in Berlin stattgcfunden. Nach einem einleitenden Bericht über die Notwendigkeit, Nützlichkeit und die Ziele und Aufgaben des Verbandes und nach einer sich daran anschließenden eingehenden Diskussion wurden die Satzungen durchberaten und angenommen. Hierauf wurde der Ausschuß, der aus 9 Mit gliedern besteht, gewählt, der sich sofort konstituierte und zum Vorsitzenden Herrn Oskar Tietz i. Fa. Hermann Tietz, Berlin, wählte. Zum Generalsekretär wurde Or. Wernicke ernannt, der die Leitung der Verbandsgeschäfte sofort übernommen hat. Vereinigte Kunstinstitute A.-G., vorm. Otto Troitzsch, in Berlin. — In der Aufsichtsratssitzung wurde beschlossen, nach Abschreibung von 113714 (^ 94279 im Vorjahr) eine Dividende von 18 Prozent (wie im Vorjahr) der Generalversammlung in Vorschlag zu bringen und den verbleibenden Saldo von 7326 ^ auf neue Rechnung vorzutragen. 241
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder