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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1903
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- Deutsch
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834 Nichtamtlicher Teil. ^ 24, 30. Januar 1903. Weise erklären. Deshalb braucht auch die auf Seite 4 vorkommende Jahreszahl 1519 nicht, wie Leonhard annimmt, »zweifellos falsch« zu sein, wenn es sich um ein altes Ver lagswerk handelt, das Selfisch aufgekauft hat. Daß Selfisch einer der hervorragendsten Förderer der reformatorischen und klassischen Literatur war, geht aus seinem Verlagskatalog hervor. Fast die Halste seiner Bücher gehört der Theologie an, darunter sind 17 Bibelausgaben und 49 Bücher von Luther. Ferner wurde Philosophie, Rhetorik, Rechtswissenschaft, Geschichte, Mathematik, Medizin, Physik, Astronomie und Pädagogik vornehmlich gepflegt; auch sind einige Werke der Musik und Astrologie gewidmet. Die allgemeine Ansicht ist es, daß es zur Zeit Luthers und überhaupt im sechzehnten Jahrhundert bei den Autoren für schimpflich gegolten habe, Honorar zu nehmen, während sie es nicht für schimpflich hielten, bei Fürsten und andern hohen Herren Geld dafür geradezu zu er betteln. Daß gleichwohl vielfach Honorar gezahlt worden ist, beweist Leonhard mit folgendem Citat aus dem »kurtzen Bericht von den Nützlichen und Fürtrefflichen Buch-Handlung und deroselben Privilegien von Adrian Beiern«: » . . denn wenn er ohne Geld handeln wolle, wovon wolt er (der Buchhändler) die Buchdrucker und Papiermacher bezahlen, wo Fracht, Geleit, Zehrung und andere Kosten als da sind Honoraria vor die Herren Autors, Diener und dergleichen hernehmen?« Als Beispiel der Höhe des Honorars führt Leonhard aus einem Brief des Prager Illuminators und Buchdruckers Mich. Patterle an Leonhard Thurneysser vom Jahr 1578 eine Stelle an, nach der diesem für den Nachdruck eines Kalenders in böhmischer Sprache »zehen Rheinisch galten« geboten werden. Indes handelt es sich hier weniger um ein Autorenhonorar, wenn auch Thurneysser der Ver fasser war, als um eine freiwillige Zahlung für das Über setzungsrecht. Nicht uninteressant sind auch die Meßeinkäufe Selfischs. Zur Fastenmesse 1519 erstand er von einem Buchhändler (Mich. Harder in Frankfurt) 352 der verschiedenartigsten Bücher für sein Sortiment. Neben einem Arznei- und einem Pflanzen buch kaufte er Ritterromane, Märchenbücher, belehrende Er zählungen, Kochbücher rc. ein, und zwar waren die letztem die teuersten dieser Erwerbungen. Am 17. Januar 1615 starb Selfisch. Auf seinem Grab stein wurde er ein angesehener und erfahrener Greis genannt, ein »hochverdienter Bürgermeister und Buchhändler von Wittenberg«, der »berühmte Vater des Buchhandels, ein Schutz den Kindern, eine Zierde des Senats, ein kluger Bürgemeister, ein liebevoller Patron des Gottesdienstes, ein Diener Jehovas, ein Schirmherr aller Tugend, mit einem Wort: ein ganzer Mann!« Ünd 33 Jahre später liquidierte das Geschäft und sein Wert war noch 6000 Gulden! Jntelligenzlose Erben und widrige Zeitläufe hatten zu einem solchen unrühmlichen Ende zusammengewirkt! Mit dem Lebensbild dieses trefflichen Mannes hat vr. Hans Leonhard der Geschichte des Buchhandels einen wesentlichen Dienst erwiesen. Seine interessante Veröffent lichung bringt das Bildnis Selfischs, eine Stammtafel seiner Familie, sein Signet, eine faksimilierte Ergänzung der Witten berger Buchbinderordnung von 1680 und den Abdruck der letztem, sowie noch andre Faksimiles und Abdrucke. G- Hölscher. Kleine Mitteilungen. New Uorker Kunstauktion. — Aus New Dork wird be- richtet: Bei der Versteigerung der Henry G. Marquard-Sammlnng, die kürzlich stattfand, wurde eine Gesamtsumme von 788 280 H erzielt. Besonders brachten Bilder von englischen Meistern sehr hohe Preise. Den höchsten Preis erreichte Alma Tademas be kanntes Bild -Vorlesung aus Homer-, nämlich 121 200 -/!. Darauf folgten im Preise: Hoppner, -Portrait von Mrs. Gwyn« 88 000 >7; Romney, -Die Dame mit dem Muff- 62 000 -E; Constable, -Dedham-Tal« 54 800 -F; Frederick Leighton, -Ein mythologisches Triptychon« 64 000 -/6; Romney, »Schüchternes Kind- 31 200 -E; Old Crome, »Die alte Mühle am Dare« 35 200 -/st derselbe »Porlington-Eiche- 14 400 -/st Sir Joshua Reynolds, »Portrait von Mrs. Stanhope« 31 600 u. s. w. In Österreich verboten. — Das k. k. Kreis- als Preß- gericht in Königgrätz hat mit dem Erkenntnis vom 22. Januar 1903, Pr. 1/3, die Weiterverbreitung der nichtperiodischen, in Carl Braun's Verlag in Leipzig erschienenen Druckschrift: »Einige Fragen und Antworten für unser deutsches Volk« nur wegen der nachstehenden Stellen nach 302 und 303 St.-G. ver boten: 1. auf Seite 1 von »War dies zum Schaden« bis »Nächsten liebe.« Vierte Frage und Antwort, Abs. 7 und 8 der Druckschrift; 2. von »Sah die Bevölkerung« bis »Würde trieb«. Sechste Frage und Antwort, Abs. 11 und 12 der Druckschrift; 3. auf Seite 2 von »Sind die denkenden« bis »widersinnig gehalten«. Siebzehnte Frage und Antwort, Abs. 33 und 34 der Druckschrift; 4. auf Seite 3 von »duldet die römische» bis »christliche Nächstenliebe!«. Zwanzigste Frage und Antwort, Abs. 39 und 40 der Druckschrift; 5. auf Seite 4 von »Übt die katholische« bis »deutschfeindlich«. Ein- und zweiunddreißigste Frage samt Antworten, Abs. 61 bis 64 der Druckschrift; 6. von »Welche Mittel« bis »zusammengebettelt«. Fünfund dreißigste Frage und Antwort, Abs. 69 und 70 der Druckschrift; 7. von »Räumt das österreichische« bis »alles herrschen möchte«. Sieben- und achtunddreißigste Frage samt Antworten, Abs. 73 bis 76 der Druckschrift; 8. von »Müssen sich« bis »zur Abwehr«. Vierzigste Frage und Antwort, Abs. 79 und 80 der Druckschrift; 9. auf Seite 6 von »Richtet sich die Bewegung« bis »voll kommen gesetzlich«. Zwei- und dreiundfünfzigste Frage und Ant wort, Abs. 103 bis 106 der Druckschrift, und 10. auf Seite 8 von »Deutsche Volksgenossen» bis »die Zu kunft euch«. Die letzten zwei Absätze (Zahl 146 und 147) der Druckschrift und der Antwort auf die dreiundsicbzigste Frage Gesellschaft für vervielfältigende Kunst in Wien. — Der Verwaltungsrat der Gesellschaft für vervielfältigende Kunst hat an Stelle des im vorigen Jahr verstorbenen Geheimen Rats Leopold Freiherrn v. Wieser den Regierungsrath Or. Eduard Leisching, Vicedirektor des k. k. österreichischen Museums für Kunst und Industrie, zum Obmann gewählt. (Sprechsaal.) Ladenpreis. (Vergl. Nr. 16 d. Bl.) II. Leider! bietet der von Herrn l>r. Lehmann geschilderte Fall an und für sich wohl keinem Sortimenter etwas Neues, ein jeder von ihnen muß in seinem eignen Geschäft die gleichen trüben Er fahrungen nur allzu oft machen; es ist aber zweckmäßig und es kann nur dankbar begrüßt werden, wenn ooram poxulo immer und immer wieder der Finger in diese offne Wunde des Sortiments gelegt wird. Beweist doch jeder einzelne Fall die Notwendigkeit der Festlegung eines verlegerischen Mindestrabatts aufs neue. Zur Sache selbst möchte ich bemerken, daß ich mich in dem von Herrn Or. Lehmann erwähnten Fall auch nicht einen Augen blick lang besinnen würde, durch Ansetzung von »Besorgungs gebühren« einen mindestens 25 Prozent betragenden Rabatt mir zu sichern, d. h. ein wenig »hinaufzuschleudern«; ich würde die Berechnung z. B. folgendermaßen aufstellen: 3 X und X, Lesebuch (zum Selbstkostenpreis) ä -F 1.80 --- 5.40 Besorgungsgcbühren -E —.30 5.70 An diesem mehr als bescheidnen Aufschlag von rund 5 Pro- cnt kann und wird kein Käufer mäkeln; jedenfalls empfehle ich iese Art der Berechnung allen Herren Kollegen so lange, bis durch die unbedingt notwendige Änderung der »Verkehrsordnung« dem Sortimenter auch seitens des smartesten Verlegers nicht mehr mit auch nur einem Schein von Recht zugemutet werden kann, die Geschäfte des Verlegers umsonst zu besorgen. Gegen die Aus nutzung des Wortlauts unsrer »Verkehrsordnung« im geschilderten Sinn, gegen diese bewußte Ausbeutung der Kräfte und der Organisation des Sortiments kann nicht oft genug, kann nicht eindringlich und nicht laut genug Protest erhoben werden! Dresden, 25. Januar 1903. Rudolf Heinze.
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