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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1903
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- Erscheinungsdatum
- 30.01.1903
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- Deutsch
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24, 30. Januar 1903. Nichtamtlicher Teil. 833 hervor. 1596 kaufte er selbst eine Druckerei. Die Drucker in Wittenberg blinkten sich besser als die übrigen Hand werker und wollten dem Gelehrten- und Künstlerstand bei- gezält werden. Sie nannten sich deshalb mit Vorliebe »Kunstoerwandte«. Mit dieser Druckerei Selfischs scheint es eine merkwürdige und höchst interessante Bewandtnis gehabt zu haben. Es gibt nämlich kein Buch aus Selfischs oder einem andern Verlag, von dem sich Nachweisen ließe, daß es in seiner eignen Offizin gedruckt worden wäre. Dagegen ist ein Drucker mit Namen Seuberlich bekannt, der niemals eine eigne Druckerei besessen, wohl aber viele Verlagswerke Sel fischs hergestellt hat. Leonhard sucht diese Sonderbarkeiten auf die Weise miteinander zu verbinden, daß er die These aufstellt, Säuberlich sei von Selfisch in der Druckerei als deren Leiter eingestellt worden. »An Stelle der Bezahlung hatte er wahrscheinlich von Selfisch die Erlaubnis er halten, auch für andre zu drucken.« Das wäre nun aller dings ein sehr bemerkenswertes Verhältnis, das, einmal hier unzweifelhaft festgestellt, auch für andre Druck- und Verlags verhältnisse wichtig sein könnte; ich brauche hier nur an die Kölner Bilderbibel zu erinnern. Interessant ist ferner, daß es schon im sechzehnten Jahr hundert in Wittenberg einen Kampf zwischen Buchhändlern nnd Buchbindern gab. Dort hatten sich die letztern schon sehr früh zu einer Zunft zusammengeschlossen, so daß ihre und der Augsburger Buchbinder Zunft die beiden ältesten sind. Die bisher dem Wortlaut nach unbekannte, von Leon hard publizierte Wittenberger Buchbinderordnung zeigt in Artikel 20, daß schon damals die Streitfrage, ob die Buch binder befugt seien, gebundne Bücher zu verkaufen, zu grinsten der letztern entschieden worden ist; denn die Be rechtigung hierzu wird einfach vorausgesetzt, und die Buch binder wenden sich nur gegen »die Haustrer, so in Lande und Städten herumb lauffen, und mit gebundenen Büchern, auch Historien und Calendern, handeln«. Die Buchbinder führten auch oft darüber Klage, daß ein Buchhändler sich selbst Buchbindergesellen hielt, und diese Klagen lassen sich bis tief ins siebzehnte Jahrhundert hinein verfolgen. Auch zu dem unerschöpflichen Kapitel Nachdruck und Privilegienwirtschaft bringt Leonhard einige spezielle Beiträge. Wir erfahren, daß 1605 in Wittenberg für die Verlängerung eines Privilegs auf drei Jahre nicht weniger als 15 Pflicht exemplare verlangt wurden. Unter der sonst reichlich citierten Literatur vermißt man bei der Darlegung der ver wickelten Privilegienverhältnisse die Arbeit Schürmanns. Was die Bücherzensur aubetrifft, so können ihre Anfänge auch noch vor die Erfindung der Buchdruckerkunst versetzt werden. Schon 1323 verpflichtete ein Reglement die Pariser Buchhändler, die Kopien von Büchern, die sie zum Verkauf bringen wollten, vorerst den betreffenden Fakultäten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Das Konzil von Trient fand nicht 1564 statt, sondern dauerte von 1545 bis 1563 und die Zensurliste, der heute noch in Rom fortgeführte Iväsx übroruw prolübitorum,*) wurde 1562 als Erweiterung der schon von Paul V. 1559 veröffentlichten Liste festgestellt. Für diese Verhältnisse wäre statt Faulmann das Reuschsche Werk über den Index als Quelle zu benutzen gewesen. Wie Leonhard mitteilt, wurden auch die Niederlagen, Läden und Fässer der Wittenberger Buchhändler von der Zensur ge nauer Visitation unterzogen. Aus dem betreffenden Mandat vom 26. Februar 1570 geht auch hervor, daß die Buch händler an Professoren auch verbotne Bücher liefern durften. *) 6ov.stitvtlo Lbpostolleg. äs xvollibiliovs st oev8vva libvovurv vom 25. Januar 1897. Wenn der Vers, diese kennte, so würde er bei der Darstellung der Folgen der Lektüre verbotener Bücher nicht in der Vergangenheit reden. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Eines der interessantesten Kapitel der Leonhardschen Studie ist jedenfalls dasjenige, das Selfisch als Verleger schildert, dessen Bedeutung in diesen Ausführungen am hellsten beleuchtet wird. Selfisch war der Sohn und Enkel von »Buchführern«, 1529 zu Erfurt geboren; schon mit 16 Jahren siedelte er nach Wittenberg über, um hier bei dem renommierten Buchhändler Bartholomäus Vogel seine siebenjährige Lehre anzutreten. Nach Ablauf dieser Lehrzeit konditionierte er noch 12 Jahre in Wittenberg bei Konrad Rühel. 1564 erwarb Selfisch die Schrammsche Verlags- und Sortimentsbuchhandlung, aber schon aus dem Jahr 1552 ist ein selbständiges Verlagswerk von ihm bekannt. Es hat sich im Germanischen Nationalmuseum ein Verlagskatalog Selfischs von 21 Blättern erhalten, den Leonhard unter Faksimilierung des Titels wortgetreu wiedergibt. Doch ist es nach der Ansicht Leonhards mit diesem Katalog etwas Rätselhaftes. Sein Titel lautet: Oatalogns oder Verzeichnus der Bücher, welche Samuel Selfisch verleget vnd drucken lassen, von 1554 bis auffs 1608 Jahr. Das folgende Signet ist von der Jahreszahl 1608 umgeben und dann folgt: »Wittenberg, gedruckt bep Martin Henckel, im Jahr«. In Wirklichkeit enthält aber der Katalog Werke von 1552—1637. Das höchste von den gedruckten Titeln angegebne Jahr, sagt Leonhard, ist 1632, folglich muß der Katalog in diesem Jahre selbst oder später gedruckt sein. Diesen Schluß halte ich nicht für richtig. Einmal ist gar nicht abzusehen, wie jemand auf den Gedanken verfallen konnte, im Jahr 1632 einen Katalog seiner Verlagswerke mit dem Vermerk zu versehen, daß er die bis zum Jahr 1608 gedruckten Werke enthalte, wenn er auch diejenigen darin aufführt, die bis zum Druckjahr erschieneu sind. Zudem trägt der Katalog neben dem Signet die Zahl 1608. Nach Leonhard ist diese Zahl »die gesuchte (des Druckjahrs) sicher nicht«. Ich halte sie dennoch dafür und glaube sogar, daß sie die Fortsetzung der Schlußzeile »gedruckt bei Marlin Henckel im Jahr« sein soll, da diese Schlußzeile genau in der Mitte des Druckspiegels steht und keinen Raum mehr für das Hineinschreiben oder Drucken einer Jahreszahl läßt. Der Schluß Leonhards auf das Jahr 1632 ist deshalb hin fällig, weil die sämtlichen Jahreszahlen innerhalb des Katalogs nicht gedruckt, sondern handschriftlich zugesetzt worden sind. Zu unzweifelhaften Schlüssen auf die Druckjahre können sie also überhaupt nicht herangezogen werden. Meines Erachtens ist der Katalog, wie auch der Titel angibt, 1608 gedruckt, und die handschriftlich hinzugesetzten Jahreszahlen zeigen die letzten Druckjahre an. Wenn also von den vor dem genannten Jahr erschienenen Bücher später ein Neudruck veranstaltet wurde, so ist das Druckjahr desselben in dieses Handexenrplar des Katalogs eingesetzt worden. Da in ihm ursprünglich überhaupt kein Druckjahr angegeben war, so ist man erst später auf die Idee gekommen, es hinzu zusetzen, und so ist denn bei der spätem Komplettierung des Katalogs überall das neueste Druckjahr hinzugefügt worden. So erklärt sich das scheinbar Rätselhafte ganz ungezwungen. Daß unter den handschriftlich zugesetzten Titeln auch solche sind, die noch vor das Jahr 1608 zurückreichen, wäre sonst auch unerklärlich; denn wenn der Katalog erst 1632 gedruckt worden wäre, so wären die Titel der Bücher von 1609, 1626 rc., die handschriftlich hinzugesetzt sind, doch milgedruckt worden. Der Fall, daß vor 1608 erschienene Bücher noch handschriftlich hinzugefügt worden sind, kommt nur dreizehn mal vor; diese Bücher sind meines Erachtens solche, die die Firma als fertige Verlagswerke oder in größern Partien angekauft oder ausgetauscht hat. Bei über 800 Verlags werken kann man diese 13 Fälle, wenn man sie nicht einfach als versehentliche Auslassungen in dem auch sonst noch fehlerhaften Katalog annehmen will, wohl auf diese 111
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