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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1903
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- Erscheinungsdatum
- 12.01.1903
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- Deutsch
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pU 8, 12. Januar 1903. Nichtamtlicher Teil 299 rars nicht nur die objektive Beschaffenheit der Arbeit und der Satz der für Arbeiten gleicher Art auch anderwärts gezahlt wird, in Betracht kommt, sondern daß daneben auch die subjektive Seite, die Bewertung der geistigen und schriftstellerischen Persönlichkeit des Verfassers in Betracht zu ziehen ist, soweit sie tatsächlich die Höhe der Honorare beeinflußt, die dem Verfasser für seine Arbeiten gezahlt werden. Bei den Ärzten kommen Streitigkeiten über Honorarsätze weniger vor; allein es ist allgemein bekannt und auch anerkannt, daß renommierte Ärzte oder medizinische Kapazitäten ganz andre Honorarsätze verlangen und erhalten für die gleiche Leistung, die ein andrer tüchtiger Arzt seiner Klientel gegenüber liquidieren kann. Das Verhältnis ist beim Maler, Künstler, Schrift steller ganz das gleiche; daher können auch hier dieselben Gesichts punkte als maßgebend gelten. Staub läßt dies in seinem Gut achten auch durchblicken, indem er zugibt, es sei für die Höhe des Honorars, das einem Schriftsteller für eine Arbeit zu leisten ist, der wissenschaftliche Gehalt der Arbeit nicht immer maßgebend. Auch Arbeiten, deren wissenschaftlicher Gehalt gering oder weniger hoch anzuschlagcn ist, werden, z. B. wenn es sich um populäre Werke und gemeinverständlich geschriebene Literatur handelt, ge schätzt und bisweilen höher honoriert als rein wissenschaftliche Ab handlungen. Nicht ganz zutreffend erscheint uns in dem Staubschen Gutachten die gezogene Schlußfolgerung, es sei eine Arbeit von nur geringem wissenschaftlichen Wert oder Gehalt, wenn sie von einem Verlag oder einer Redaktion angenommen und für ihre Zwecke als ge eignet befunden worden sei, »wie ein Aufsatz von wissenschaftlicher Bedeutung« zu honorieren. Diese Behauptung halten wir für verfehlt. Staub wollte, wie es scheint, damit nur sagen, der Mehr- oder Mindergehalt einer Arbeit an Wissenschaftlichkeit tritt bei Bewertung der Arbeit zwecks Bestimmung des für sie an gemessenen Honorars dann vollständig zurück, wenn diese Ärbeit, und sei es auch als 'wissenschaftliche», einmal zur Veröffentlichung angenommen ist. Alsdann — und das ist der zweite wichtige Punkt im Staubschen Gutachten — kann dem Verfasser gegenüber bei Ermittlung des für die Arbeit angemessenen Honorars die Bemängelung aus diesem Gesichtspunkt keine entscheidende Rolle mehr spielen. l>r. Schäfer. Verurteilung. — Der Allgemeinen Zeitung wird aus Braun schweig geschrieben: Auf die Benachteiligung von Buch händlern hatte es der »Schriftsteller Karl Hartmann, Braun schweig, abgesehen, weshalb er sich am 7. d. M. vor der 1. Straf kammer des hiesigen Landgerichts zu verantworden hatte. Hart mann war früher als Schreiber bei einem Anwalt beschäftigt, glaubte sich aber als literarischer Reformator berufen und gründete in Braunschmeig eine Zeitschrift »Der Literat«, die bald wieder cinging. H. hatte Buchhändler veranlaßt, ihm Rezensions exemplare zu übersenden, die er sofort verkaufte, um von dem Erlös seinen Unterhalt zu bestreiten. Nachdem auch eine zweite literarische Gründung -Stimme der Gegenwart- fehlgeschlagen war, gab er sich als Buchhändler aus, bestellte eine Änzahl Werke zum kom missionsweisen Verkauf und steckte den Erlös in seine Tasche. Da nicht in allen Fällen festgestellt werden konnte, daß H. die Bücher fest gekauft hatte, so konnten nur zwei Fälle unter Anklage ge stellt werden. In dem einen hat er die Firma R. in Gießen um 148 in dem andern die Firma D. in Leipzig um 39 be trogen. Es wurde sestgestellt, daß der Angeklagte, der erst kaum 20 Jahre alt ist, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Bettelns und dreimal wegen Betrugs vorbestraft worden ist. Das Urteil lautete auf neun Monate Gefängnis und zwei Jahre Ehrverlust; auch wurde die sofortige Verhaftung angeordnet. --Kaufmannsgerichte«. — Wie die Leipziger Zeitung erfährt, soll dem Bundesrat vom Reichskanzler der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Kausmannsgerichte zugegangen sein. Über dessen Inhalt verlautet nichts Bestimmtes, insbesondere nicht darüber, ob der Anlehnung dieser Gerichte an die Ämtsgerichte oder der Benutzung der gewerbegerichtlichen Organisation der Vorzug ge geben worden ist. Bekanntlich gingen in dieser Beziehung die Meinungen und Wünsche der beteiligten Kreise, wie auch derjenigen Reichstagsmitglieder, die sich für die Angelegenheit interessieren, weit auseinander. In Rußland verboten. — Das bekannte Buch Lombrosos, die Ursachen und die Bekämpfung des Verbrechens (Berlin, Hugo Bcrmühler Verlag) ist in Rußland verboten worden. Deutsche Chemische Gesellschaft. — Zum Präsidenten der Deutschen Chemischen Gesellschaft ist für 1903 Herr Geheimer Rat Professor Ur. A. von Baeyer in München gewählt worden. Das Dutujit-Museum in Paris. — Mit diesem Namen müßte, wenigstens vorderhand, das offiziell Nusss äes Lsaux-Xrts genannte Museum bezeichnet werden, das im Petit Palais der Champs-Elysees dem Grand Palais gegenüber auf städtische Kosten eingerichtet und im Dezember v. I. in Gegenwart des Präsidenten der Republik eingeweiht und dem Publikum geöffnet wurde. Denn sein wesentlicher Bestandteil sind die aus dem Nachlaß des am 11. Juli 1902 in Rom verstorbenen Auguste Dutuit herrührenden und der Stadt Paris vermachten Sammlungen. Unter diesen, auf viele Millionen Francs sich belaufenden und sich auf alle denk baren Zweige der Kunst, des Kunstgewerbes und der Wissenschaft ausdehnenden Sammlungen nehmen die den Buchhändler interessierenden einen Hauptrang ein. Der Sammeleifer des ver storbenen Auguste Dutuit scheint ebenso unbegrenzt gewesen zu sein wie sein Vermögen, das ihm erlaubte, eine derartige Samm lung der kostbarsten Schätze in einer Hand zu vereinigen. Weil er die Pariser und den Zopf der hauptstädtischen Ver waltung kannte, stellte Dutuit bei seinem Millionen-Vermächtnis die ausdrückliche Bedingung, daß ein halbes Jahr nach seinem Tode alle vermachten Gegenstände aufgestellt und dem Publikum zugänglich gemacht sein müßten. Man kann sich denken, welchen Feuereifer der mit der Herrichtung des »Kleinen Palais», das vielen Besuchern der letzten Weltausstellung noch in angenehmer Erinne rung ist, betraute Konservator des Carnavalet-Museums, Herr Cain, entwickelte, um die unschätzbaren Kleinodien zu rechter Zeit unter Dach und Fach zu bringen. Es ist ihm unter unsäglicher Mühe gelungen, und die Pariser wissen ihm und der vorsichtigen Testamentsklausel Dank, da sie nun ein neues Museum besitzen, das sich dem Louvre, wenigstens in einigen Abteilungen, an die Seite zu stellen wagen darf. Treten wir auf eine halbe Stunde in diesen dem Schönen geweihten Tempel ein. Es fällt schwer, sich von der unglaublichen Reichhaltigkeit der kunstgewerblichen Gegenstände, die alle Epochen von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart umfassen, und nament lich von den Gemälden, die besonders der holländischen Schule angehören, loszureißen. Die Van Dyck, Teniers, Ruisdacl u. s. w. interessieren den Buchhändler aber nur indirekt. Seine Aufmerk samkeit wird besonders in einigen Sälen erregt, die ausschließlich dem Buch und der Buchdruckerkunst gewidmet sind. Es ist unmöglich, alle hier aufgehäuften seltnen Drucke und Einbände zu registrieren. Wir beschränken uns daher aus das Wichtigste. Zunächst fallen die »Lidls äss Lvsquss« mit einem äußerst kostbaren Einband, die Werke von Herodot und Lenophon in Einbänden von livs in die Augen, dann »Unnsraillss äs 1a rsins Xnns äs Lrstagne«, Handschrift von kisrrs Lüoquss, dem Waffenherold der Königin, mit Stichen und einem höchst kostbaren Ein band, der das königliche Wappen trägt, — «Labz-rintbs äs Vsrsaillss», Manuskript aus dem siebzehnten Jahrhundert mit Zeichnungen von Jacques Bailly und dem Wappen Ludwigs XIV., — Bosce, »Os Lonsolations«, 1494, mit Miniaturen von Vsrard, — ein Exemplar von »8aoro äs Louis XVI.«, das sich im Besitz der Marie Antoinette vorfand, — die »Oommsntaires äs l'Xneisn Vsstamsnt« mit dem Wappen Ludwigs XII., — »Iss Ilsurss äs 1a Visi-As Naris«, Manuskript aus dem fünfzehnten Jahrhundert (aus der Sammlung Henri Bordes), — »Irspas äs I'Usrmins rsxrsttss« und »Oaplmis st (Illlos« aus der Bibliothek Philipps von Orleans, — die Tragödien Racines mit den Illustrationen Gravelots, — »kllsnomsnss« von Antoine Mizault, mit dem Wappen Franz' I., — die Werke von Trallien mit dem Wappen von Diane de Poitiers, — eine Handschrift von »Losms ä'Xäcmis», die von La Fontaine Fouquet geschenkt wurde. Das wertvollste aller dieser Bücher, von denen jedes ein kleines Vermögen bedeutet, ist aber »Ilistoirs äu 6ranä XIsxavärv« von Jean Vauquelin, »translatsur st sorivain äs livrss» im Dienste Philipp des Gütigen, Herzogs von Burgund, Manuskript aus dem fünfzehnte» Jahrhundert, aus 327 Vclinblättern bestehend und mit 204 hervorragenden Miniaturen geziert. Man hat dieses Buch oft das schönste und kostbarste der Welt genannt. Dutuit hatte es im Jahr 1847 beim Verkauf der Bibliothek des Marquis de Coislin für 100 000 Frcs. erstanden. Zwei Tage später bot ihm ein andrer Liebhaber bereits 150 000 Frcs. dafür. »Wenn ich es heute«, antwortete Dutuit, »für diesen Preis verkaufte, würde ich es morgen für 300 000 Frcs. wiederkaufen.« Um allen lästigen Angeboten aus dem Weg zu gehen, entfernte er die Ilistoirs än 6ranä Xlsxanärs aus seinem Salon, wo sie einen Ehrenplatz ein genommen hatte, und verschloß sie in einem eisernen Schrank, so daß sie kein fremdes Auge zu seinen Lebzeiten mehr erblickte. Die Bibliothek, deren Grundstock übrigens von seinem Bruder Eugene Dutuit gebildet wurde, bis nach dessen 1886 erfolgtem Tode Auguste sie sehr wesentlich vermehrte, besteht auS tadellos erhaltenen Exemplaren, die zu betrachten eine Freude ist. An die Vüchersäle schließen sich die für die Handzeichnungen und Stiche bestimmten Räume. Die Zeichnungen stammen insonderheit von Veronese, Canalctto, Guardi (St. Markusplatz und der Große 40*
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