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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1903
- Sprache
- Deutsch
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4, 7. Januar 1903. Amtlicher Teil. 1-11 (?. S. Mittler L Lohn in Berlin ferner: 162 v. Freytag-Loringhoven, Studien über Kriegführung. 3. Heft. 4 Band-Ausg. (H. 1—3) 11 ^ 60 Hoppenstedt, Taktik und Truppenführung in Beispielen. III: Teil: Aufklärung, Marschsicherung, Vorposten. 2 50 -H. v. Kietzell, Der Unterführer der Kompagnie. 2. Ausl. 1 Rotzberq'sche Vcrlagsbnchhandlnng Arthnr Rotzberg in Leipzig. U 2 Jahrbuch der Entscheidungen zum Bürgerlichen ^Gesetzbuch und oen Nebcngesetzen. 1. Jahrgang. Drei Lieferungen, ä 2 40 EunI Roth in Gictzcn. 168 Fuchsberger, Entscheidungen. XI. Invalidenversicherung. 2. Ausl. 12 in Halbfrzbd. l4 Hermann Seemann Nachfolger in Leipzig. 160/61 Frauen-Rundschau.' Vierteljährl. 2 Ltrnppe ä- Wincklcr in Berlin. 154 Rosenberg, Das Vereinsrecht. 1 ^ 50 H. Richard Tacndlcr in Berlin. 163 ?alm8-?a^86n, Lin UooürsikstaA. 4 Asb. 5 ^7. Trowitzsch L Sohn in Berlin. 164 Lasson, Die theologische Wissenschaft und die Kirche. 50 §). Urban ä- Schwarzenberg in Wien. 167 Lrsuncl, kaäiokÜ6rg,xi6. 10 Avb. 12 2eiss1, OiaAL08s unä lüsrapis clos 1ripxsr8. 2. Xuü. 6 Aob. 7 50 A ^lonti, Hvclsrbsillrnncls. 19. Holt: Lrleranleungvn clor Uarn- unä lIsZoüloLÜtsorAano. 4 ^i>. Verlag der Dokumente des modernen Knnstgcwerbcs vr. Heinrich Pndor in Berlin. 167 Dokumente des modernen Kunstgewerbes. Serie X. Heft 2. kH Norddeutsche Bcrlagsanstalt O. Gocdcl in Hannover. 155 Bojunga, Welche Anforderungen sind an einen Leitfaden der deutschen Sprachlehre für höhere Mädchenschulen zu stellen? 50 W. Bobach L (5o. in Berlin. 159 Sonntags-Zeitung für Deutschlands Frauen. Heft 14. I. I. Weber in Leipzig. 166 Xswotllz', Ois onäAiltiAS Uö8unA äo8 LIu^problom8. 2 Lommsrlacl, Vs.8 ^irt8oüakt8proAramw äsr Liroüs äo8 Nittsl- altors. 6 ,/t. Nichtamtlicher Teil Die Geheimhaltung des Börsenblatts. (Vergl. Börsenblatt 1902, Nr. 243, 245, 247, 256, 262, 267, 272, 285, 292, 297, 1903, 2.) XIV. Herr vr. Ruprecht entgegnet auf meinen Artikel im Börsenblatt vom 17. Dezember, »die Bibliotheken könnten durch ihn in der irrigen Ansicht bestärkt werden, als ob Aussicht vorhanden sei, daß das Börsenblatt in seiner ge samten Ausdehnung in absehbarer Zeit ihnen wieder zur Verfügung gestellt werden würde.« Herr vr. Ruprecht ver gißt dabei aber merkwürdigerweise, daß die Bibliotheks beamten das Börsenblatt ja gar nicht mehr zu lesen be kommen, sich daher aus ihm auch keine Ansicht bilden können! Sollte also, wie Herr vr. Ruprecht für möglich hält, die tägliche Bibliographie mangels genügender Nachfrage nicht zu stände kommen, so ist mein Artikel nicht schuld daran, sondern es liegen andre Ursachen vor. Über diese Be trachtungen anzustellen, habe ich zunächst keine Veranlassung. Auf alles, was Herr vr. Ruprecht zur Widerlegung meiner Ausführungen vorbringt, gehe ich nicht ein, weil ich sonst schon Gesagtes zu wiederholen gezwungen wäre. Ich muß es den Lesern überlassen, ob sie Herrn vr. Ruprechts Darlegungen oder die meinigen für richtig halten. Nur wenige Punkte will ich berühren: Herr vr. Ruprecht sagt, es läge für den Buchhandel keine Veranlassung vor, sich von den Bibliotheken »kom mandieren zu lassen«. Das haben diese nicht versucht. Sie haben mit dem Buchhandel in tiefstem Frieden gelebt, als dessen Vereinsvorstand ganz plötzlich, ohne Angabe von Gründen, und ohne daß Mißbräuche nachgewiesen wären, ihnen das Börsenblatt entzog und damit den Streit begann. Eine sehr eindringliche, in verbindlichstem Ton gehaltene Bitte des Vereins deutscher Bibliothekare um Aufhebung der Maßregel blieb unberücksichtigt. Die Bibliotheken haben also nicht den Buchhandel zu kommandieren versucht; man könnte eher das Umgekehrte behaupten. Wenn Herr vr. Ruprecht die Pflichtexemplare eine ungerechte Steuer nennt, so bin ich in der angenehmen Lage, ihm auch einmal zustimmen zu können. Ich habe der gleichen Ansicht gegenüber maßgebenden hohen Ministeriell- Börsenblatt s!tr den deutschen Buchhandel. 70, Jahrgang. Beamten und Bibliothekaren schon öfters Ausdruck gegeben. Daß aber die Kontrolle der Pflichtexemplare durch die täg liche Bibliographie »ermöglicht« wird, ist irrrig. Diese Kontrolle kann ebensogut, nur nicht so schnell, durch die Hinrichssche Wochen-Bibliographie ausgeübt werden. In seinem ersten Artikel weist Herr vr. Ruprecht die Befürchtung zurück, die Bibliotheken könnten wegen der Börsenblattentziehung weniger Bücher kaufen als bisher. In seinem zweiten Aufsatz aber rechnet er mit dieser Möglichkeit, hält jedoch die etwaigen Folgen durchaus nicht für bedauerlich, da dann Professoren und Studenten mehr Bücher kaufen müßten, wobei Verleger und Sortimenter sich besser stehen würden. Ich glaube, beide Gruppen werden gut tun, keine derartigen Hoffnungen aufkommen zu lassen. Ich halte den Umstand, daß das Börsenblatt, entgegen der gesetzlichen Bestimmung, nicht mehr als öffentliches Bekanntmachungsorgan für die Eintragsrolle betrachtet werden kann, nicht für nebensächlich, sondern für recht bedeutungs voll. Wenn es auch nicht Sache des Börsenvereins sein mag, die Durchführung eines Staatsgesetzes zu sichern, wie Herr vr. Ruprecht meint, so ist es doch auch nicht Aufgabe des Börsenvereins-Vorstands, die Ausführung eines für unfern Stand wichtigen Gesetzes geradezu zu verhindern, und dies um so weniger, als dieses Gesetz unter Mitwirkung von buch händlerischen Sachverständigen zu stände gekommen ist. Wie ich schon bei früherer Gelegenheit auseinandersetzte, kann der Reichskanzler ein andres Blatt für seine Bekanntmachungen gar nicht bestimmen, sondern das Gesetz müßte geändert werden. Der Börsenverein bereitet also der Regierung eine Verlegenheit. Ich fürchte, das wird dazu führen, daß künftig bei ähnlicher Veranlassung der Buchhandel nicht mehr befragt werden wird; wir dürfen uns dann nicht beklagen, wie es schon jetzt öfters geschieht, daß der Buchhandel im öffentlichen Leben nicht die Geltung hat, die er eigentlich haben müßte. Ich hatte die Absicht, nochmals darzulegen, daß die Bibliotheken dem Buchhandel bisher freundlich gesinnt waren, was Herr vr. Ruprecht so energisch bestritten hat, daß er sogar eine von mir angeführte positive und ganz allgemein bekannte Tatsache zu bezweifeln für angemessen hielt. Ferner wollte ich wiederholt zu beweisen suchen, daß die Bibliotheken >als Käufer für deu Buchhandel von großer Bedeutung seien, 19
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