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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1906
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- Deutsch
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1008 Nichtamtlicher Teil. ^ 22, 27. Januar 1906. Nichtamtlicher Teil. Soll und Haben in der Praxis des Ver legers. Aufzeichnungen eines rührigen Buch händlers. Herausgegeben von Heinrich Markmann. (8°. 154 S. Beilagen: Hauptbuch 12 S.; Journal 7 S-; Soll und Haben 7 S.; Bilanzen 4 S.) München 1906, Verlag von Heinrich Markmann. Preis geb. in Mappe 10 (Vergl. Nr. 296 d. Bl. vom 21. Dezember 1905.) Bei Besprechung von desselben Verfassers »Soll und Haben in der Praxis des Sortimenters- (vergl. Nr. 296 d. Bl. vom 21. Dezember v. I.) hob ich als bemerkens wert den Vorschlag des Verfassers hervor, das Verkaufsbuch wegfallen zu lassen, die Verkäufe unmittelbar auf die Kunden-Konten zu verbuchen und somit gewissermaßen das Verkaufsbuch bezw. die Umsatzübersicht aus diesen Konten zu rekonstruieren. Obwohl ich der Annahme dieses Vor schlags nicht rückhaltlos zustimmen konnte, hielt ich seine Durchführbarkeit doch nicht für ausgeschlossen. Ähnlich er geht es mir bei Beurteilung, des vom Verfasser für seine Verlagsbuchführung gemachten, besonders in die Augen springenden Vorschlags, das sogenannte Auslieferungs buch abzuschaffen. Ich halte auch diesen für durchführbar, kann mich für ihn aber, und wie ich glaube in Überein stimmung mit der Mehrzahl der Berufsgenossen vom Verlag, nicht begeistern. Der Verfasser geht von dem Gedanken aus, daß es für die verlegerische Buchführung, soweit sie nach dem System der doppelten Buchführung oder wenig stens in möglichst inniger Anschmiegung an diese ange wendet wird, genüge, die Einnahmen im Laufe des Ge schäftsjahrs, gleichviel ob sie aus Barauslieferung oder aus Rechnungsversand herrühren, direkt auf ein Absatz-Konto (Verlagserlös-Konto nennt es der Verfasser) zu verbuchen, also von einem vorläufigen Schuldverhältnis der Empfänger von Rechnungssendungen für die Zwecke der doppelten Buch führung keine Notiz zu nehmen. Erst für den Abschlußtag soll jeweils eine Auf- und Feststellung der Außenstände er folgen. Daß er sich damit von den Grundsätzen der doppelten Buchführung beträchtlich entfernt, dürste wohl kaum zu bestreiten sein. Gerade den Verlagsbuchhandel halte ich in ungleich höherm Maße für Anwendung der rein kaufmännischen Methode der doppelten Buchführung geeignet als das Sortiment. Daran vermag auch nichts der Umstand zu ändern, daß der Versand in Rechnung unter zweierlei Be dingungen — L condition und fest — erfolgt. Diese Methode besteht zu einem wesentlichen Teil darin, daß jeder Ge- schästsvorfall sofort verbucht wird, sei es einzeln, wenn gleichartige in einem gewissen Zeitabschnitt (gewöhn lich ein Monat) wenig Vorkommen, sei es gruppen- oder periodenweise in Nebeubücher, wenn regelmäßige Wieder kehr gleichartiger Posten zu erwarten ist. Aushilfs mittel, wie sie der Verfasser mit dem Wegfall des Auslieferungsbuchs anzuwenden oorschlägt, kann ich nicht für notwendig halten. Auf die möglichen Vorteile und wahrscheinlichen Nachteile des Vorschlags des Verfassers komme ich noch zurück. Der Verfasser schreibt, allerdings nicht in zustimmendem Sinne, gegen den Schluß seiner Aufzeichnungen, daß man in einzelnen Ver lagsgeschäften die Gesamtsumme der Rechnungssendungen auf zwei Verlags-Debitoren-Konten (I und II) zu verbuchen pflege; das eine wäre für Aufnahme des Konditions versands, das andere für den festen Versand bestimmt. In Übereinstimmung mit ihm halte ich dies nicht für zweckmäßig und kann auch keinen zwingenden Grund dafür einsehen. Es genügt vollkommen, wenn nur ein Verlags - Debitoren - Konto, das auch Buchhändler- oder Sortimenter-Konto benannt werden könnte, eingerichtet ist und diesem aus dem Verlags-Auslieferungsbuche die monat liche Rechnungs-Auslieferung — s, condition und fest — vor der Preiskolonne zwar getrennt, aber in einen Posten aus geworfen, zugunsten des Verlags-Kontos (besser Haupt- oder General-Verlags-Kontos, das den endgültigen Bruttogewinn aufzuweisen hat) belastet wird. Am Abschlußtag hätte man dann freilich in dem Konditionsversand (einschließlich Dis- ponenden) ein nicht vollberechtigtes Aktivum vor sich; dem läßt sich aber sehr leicht begegnen, indem man nämlich zu Lasten des Verlags-Kontos (bzw. Haupt- oder General- Verlags-Kontos) eine Reserve stellt, die in ihrer Höhe ent sprechen muß der Differenz zwischen dem Auslieferungs betrage und dem Betrage, zu welchem die konditionversandten Artikel und die Disponenden in die Verlagsvorräte eingestellt worden wären, wenn sie am Abschlußtage nicht versandt, sondern am eigenen Lager gewesen wären. Damit ist die gewünschte Wirkung erzielt, nämlich, daß einerseits nach dem Erfordernis der doppelten Buchführung die Belastung der Empfänger von Konditionssendungen — also nicht nur für die buchhändlerische Abrechnung — stattgefunden hat, ander seits aber die Bewertung der Konditionssendungen und Dis ponenden beim Bücherabschluß korrekt vor sich gegangen ist. Wenn man das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zu sammenfallen läßt, den formellen Abschluß aber bis nach der Ostermesse verschiebt, also inzwischen die Summe der Ostermeß - Remittenden und -Disponenden, aus dem abge laufenen Geschäftsjahr herrührend, annähernd genau kennt, hat man für die Höhe der nötigen Reservestellung sogar einen gewissermaßen positiven Anhalt, eine so gut wie sichere Zahl gewonnen. Wenn man nun zu des Verfassers Vorschlag, das Aus lieferungsbuch wegfallen zu lassen, zurückkehrt, so drängt sich zunächst die Frage auf: welche Vorteile und Nachteile bietet die Annahme dieses Vorschlags? Zugegeben werden muß, daß eine Arbeitsersparnis dadurch erzielt wird, daß die Übertragung der gesamten Auslieferung aus dem Auslieferungsbuch auf die jeweiligen Konten der Sortimenter, eventuell auch Privat kunden, wegfällt. Der Verfasser meint, daß bei dem Wegfall dieser Übertragung mancher Fehler sich vermeiden ließe (Seite 38). Dieser Grund will mir wenig plausibel er scheinen. Bei der von ihm empfohlenen direkten Ver buchung der Auslieferung auf die Blattkonten dürfte die Gefahr nicht ganz ausgeschlossen sein, daß hin und wieder eine Sendung überhaupt zu buchen übersehen wird. Zum mindesten würden sich diese beiden Übelstände wohl als gleichwertig gegenüberstehen. Was aber die meisten Verleger ungern empfinden würden, wäre, daß sie bei Annahme von des Verfassers Vorschlag den bisherigen fortlaufenden Überblick über die Auslieferung überhaupt verlieren würden. Im Verlage hat man in der Regel nicht nötig, so ängstlich mit dem Spesen- Groschen zu rechnen wie im Sortiment, und es ist daher auch anzunehmen, daß der Verleger zur Erzielung der Mög lichkeit eines ständigen Überblicks über die Auslieferung für Führung des Auslieferungsbuchs und dessen Übertragung auf die Konten eine Arbeitskraft, die kaum damit voll beschäftigt sein würde und nicht besonders teuer zu fein brauchte, gern einstellen wird, zumal da, wie schon bemerkt, nach dieser Buchungsmethode das Schuldverhältnis der Kunden (Buchhändler und Privaten) durch die Bücher der
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