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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1906
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- 26.01.1906
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- Deutsch
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966 Nichtamtlicher Teil. 21. 26. Januar 1906. (Dresden): Er weise darauf hin. daß das Öffnen der Schaufenster in den siebziger Jahren eine direkte Arbeitsleistung erfordert hätte, während es heute in den großen Städten meist umgekehrt sei, nämlich das Schließen der Schaufenster eine Arbeitsleistung erfordere. So seien ja auch in Dresden und Leipzig die meisten Schaufenster die Nacht über geöffnet und beleuchtet. Sehe man doch in diesem völligen Offenhalten den besten und sichersten Schutz gegen Einbruch. In Dresden seien die Meinungen noch sehr ge teilt; namentlich trügen alle diejenigen noch Bedenken, das Offen halten der Schaufenster zu befürworten, bei denen die örtliche Lage des Ladens eine derartige sei, daß bei Sonnenschein ein Verhängen der Schauläden notwendig sei, um das Eindringen der Sonnenstrahlen und die damit zusammenhängende Schäd lichkeit für ihre Waren abzuhalten. Eine dritte Gruppe, die in der Vorstadt wohne, sei gegen das Offenhalten der Schau läden an Sonntagen, weil es nur denjenigen zugute käme, die an den durch den Fremdenstrom am meisten berührten Straßen lägen. Er persönlich stimme dem Wunsche der beiden Vorredner zu, da er der Meinung sei, daß das Bild der Stadt minder schön sei, wenn die völlige Geschlossenheit des Parterres cinträte. Es komme hinzu, daß sich geradezu Kuriositäten durch die Hanvhabung der Bestimmung herausgebildet hätten. So würde beispielsweise ein Photographenschaukasten dann als ein Schaufenster angesehen, wenn er an dem Hause, in dem sich das Atelier befindet, angebracht sei, hingegen nicht, wenn er einige Häuser davon entfernt an gebracht wäre. — Auch er würde befürworten, die Sache der Regierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Oberhofprediger O. Or. Ackermann: Was die Öffnung der Schaufenster in den außerhalb des Gottesdienstes liegenden Stunden des Sonntags anlange, so glaube er nicht, daß hier durch eine wesentliche Schädigung des kirchlichen Interesses ein- treten würde. Die so tief bedauerliche, für das Volk verderbliche Entheiligung des Sonn- und Feiertags werde durch ganz andre Mißstände herbetgeführt. (Zahlreiches: Sehr richtig!) Er sei aller dings kaum in der Lage, eine Änderung der bisherigen Ordnung zu beantragen, und gestehe offen, daß auf ihn nicht ohne Eindruck gewesen sei die Ausführung des Herrn Referenten, daß durch das Öffnen und Offenhalten der Schaufenster die Sonntagsruhe der Angestellten mehr oder weniger beeinträchtigt werden würde, wennschon er nicht in der Lage sei, zu beurteilen, inwieweit eine solche Beeinträchtigung zu befürchten wäre. Er würde deshalb nicht gegen den Antrag sein, der dahin ginge, die Petition der Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen, damit diese die notwendigen Erörterungen anstellen könnte. Oberbürgermeister Or. Schmid (Plauen): Wenn die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnisnahme überwiesen werden sollte, so würden sich die Mitglieder der Deputation nicht unglücklich darüber fühlen. Denn wie ihnen in der Depu tation bereits klar geworden wäre, spreche sehr vieles für die Wünsche der Petenten. Mit Recht habe schon der Herr Ober bürgermeister Vizepräsident Beutler darauf hingewiesen, daß man in den einzelnen Ortschaften zum Teil auch der Meinung sei. daß das Öffnen der Schaufenster nur den Geschäftsleuten in der Mitte der Stadt zugute käme. Auch gäbe es unter den kleinen Geschäftsleuten viele, die sehr bezweifelten, ob man das Offen halten der Fenster empfehlen solle; denn sie müßten unter Umständen selbst auf ihre Schaufenster achten, da die Handlungs gehilfen eine möglichst große Sonntagsruhe für sich herbeizuführen suchten. Schließlich erwähne er noch, daß, wenn man die Schau fenster des Sonntags zu einer Zeit, wo die Läden geschlossen seien, offen hielte, man darin auch einen gewissen Anreiz finden könnte, während dieser Zeit zu verkaufen. Denn diejenigen, die an den Schaufenstern vorbeigingen und wochentags nicht Zeit hätten, in die Stadt zu kommen, würden während dieser Zeit leicht ver suchen, ob sie etwas von den Waren erlangen könnten. Der Präsident: Es sei von Herrn Oberbürgermeister Keil der Antrag eingegangen, die Petition der Königlichen Staats regierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Dieser Antrag findet in der Kammer genügende Unterstützung. Es wird zu diesem Anträge die Debatte eröffnet. Das Wort erhält Geheimer Kommerzienrat Waentig: Auch von seiten der Handelskammern des Landes habe man sich für die Tendenz der Petition ausgesprochen. Die auf die Aufhebung des Verbots des Offenhaltens der Schaufenster abzielende Bewegung sei neuer dings eine sehr verstärkte geworden, sie habe sich über ganz Deutschland verbreitet, wie aus der Stellungnahme des Handelstags hervorgehe. Cr sei, entgegen der Meinung des Herrn Berichterstatters, nicht der Ansicht, daß durch die Auf hebung des Verbots die Angestellten in den Geschäften um ihre Sonntagsruhe gebracht werden könnten oder daß ihre Sonntagsruhe beeinträchtigt werden würde. Was speziell die kleinen Städte anbelange, so sei in ihnen ja in der Haupt ache bereits erlaubt, daß an einigen Stunden des Tages die Läden und damit auch die Schaufenster geöffnet wären; eine ver mehrte Tätigkeit zur Instandhaltung der Schaufenster würde also nicht stattfinden. Da alle vorliegenden Bedenken dann aus der Welt geschafft werden könnten, wenn die Sache der Regierung zur Kenntnisnahme überwiesen werden würde, so empfehle er dringend die Annahme des Antrags des Herrn Oberbürger meisters Keil. Kammerherr v. Schönberg: Er müsse die vierte Deputation in Schutz nehmen gegen die Äußerung des Herrn Oberbürger meisters Keil, es wäre wünschenswert gewesen, wenn die vierte Deputation die Petition etwas wohlwollender behandelt hätte. Die vierte Deputation behandle alle Petitionen mit demselben Wohlwollen (Heiterkeit), sie sei ganz unparteiisch. Gegenüber dem Herrn Oberbürgermeister Or. Tröndlin bemerke er, daß gegen das Offenhalten der Galerien kein Mensch otwas einwenden würde. Denn die Galerien seien als Bildungsmittel viel zu viel wert, als daß man sie dem Publikum verschließen dürfte. Er möchte chließlich noch bemerken, daß die Beurteilung der vorliegenden Frage eine sehr individuelle sei. Für ihn sei sie Gefühlssache, er halte es für besser, die Schauläden blieben eine Zeitlang verhängt; er verweise auf England, wo kein Laden des Sonntags geöffnet sei. Oberbürgermeister Keil: Er verwahre sich dagegen, daß er der vierten Deputation Parteilichkeit oorgeworfen haben sollte. Es sei ein Unterschied zwischen Parteilichkeit und Wohlwollen. Man könne unparteiisch sein, brauche aber noch nicht wohlwollend zu sein, und er glaube, die Petenten hätten den Antrag der Deputation von ihrem Standpunkt aus als einen besonders wohl wollenden nicht empfunden. Gegenüber der Behauptung, daß das Offenhalten eine Benachteiligung der kleinen Gewerbtreibenden mit sich bringen könne, weise er darauf hin, daß 30 Gewerbe vereine, die doch zum größten Teil aus kleinen Gewerbtreibenden beständen, sich der Petition angeschlossen hätten. Oberbürgermeister Justizrat Or. Tröndlin: Gegenüber der Ansicht des Kammerherrn v. Schönberg, daß die Parallele mit den Kunstausstellungen nicht zutreffe, bemerke er, daß die Kunstvereine ihre Bilder ausstellten mit der ausgesprochenen Absicht, es möchten sich Käufer finden; das sei aber dasselbe wie das Offenhalten ver Schaufenster. Übrigens bestehe in großen Geschäften die An sicht nicht, daß man mit dem Offenhalten Käufer anlocken wolle; es solle nur auf das Vorhandensein solcher Geschäfte aufmerksam gemacht werden. Wie schon Herr Oberbürgermeister Beutler er wähnt habe, würde auch das Bild der ganzen Stadt wesentlich beeinträchtigt, wenn die Schaufenster verhängt wären. Hinsichtlich des kirchlichen Interesses verweise er auf Norwegen, wo, wenn gleich die Sonntagsruhe am allerstrengsten aufrecht erhalten würde, doch die Schaufenster nicht verschlossen würden. Auf Eng land mit seiner unglücklichen Sonntagsseier, an der man nichts zu essen bekäme und keine Unterkunft finde, möchte er nicht als Beispiel zukommen. Nach einem Schlußwort des Berichterstatters, in dem er an dem Deputationsantrag festhält, beschließt die Kammer gegen 8 Stimmen, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Fachkursus für Buchhändler in Berlin. (Vgl. Nr. 8 d. Bl.) — Aus Berlin wird der Redaktion d. Bl. geschrieben: Der vom Verein jüngerer Buchhändler -Krebs« in Berlin mit Unterstützung der Korporation der Berliner Buchhändler ein gerichtete Fachkursus: Aus der Praxis des Verlegers (Autorenvcrkehr und Vertrieb) hat sich eines außerordentlichen Erfolges zu erfreuen. Es sind über 150 Anmeldungen von
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