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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1906
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 1153 ^ 25, 31. Januar 1906. Auf eine von den Vertretern Berlins in der Ostermesse 1905 gegebene Anregung hin beschäftigten sich mit dieser Angelegen heit eine vertrauliche Versammlung zu Dresden (20. Juni) und eine Außerordentliche Abgeordneten-Versammlung der Orts- und Kreisvereine zu Weimar (17. Oktober). Diese einigte sich dahin, daß an Bibliotheken mit einem Ver mehrungsetat von 10 000 und mehr künftig nur ein Rabatt von 7^ Prozent gegeben werden solle. Die einzelnen Orts- und Kreisvereine sollen ihre Verkaufs bestimmungen entsprechend ändern; der Börsenverein er klärte (Börsenblatt Nr. 246), daß er neue Vcrkaufsbestim- mungen, die dem nicht entsprechen, nicht genehmigen werde. Sowohl in der Abgeordneten - Versammlung der Oster messe 1905, als auch in Dresden und Weimar war unser Verein vertreten, in Weimar durch sieben Abgeordnete, dar unter fünf Mitglieder des Vorstandes des Vereins der Leip ziger Sortiments- und Antiquariats-Buchhändler. Es erschien nötig, enge Fühlung mit den Vertretern des gesamten deutschen Buchhandels zu behalten, aber auch die Selbständigkeit Leipzigs zu wahren. Leipzig wird, in williger Anerkennung der ihm als Vorort gegen den Gesamtbuchhandel obliegenden Pflichten, nicht umhin können, auch seine Verkaufsbestimmungen zu ändern. Einstweilen walten aber noch Umstände ob, die ein Zuwarten ratsam machen. Ihr Vorsteher hat daher in der Versammlung zu Weimar folgende von dem Vorstande be schlossene Erklärung abgegeben: »Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig hält die Regelung des Vibliothekenrabatts in erster Linie für eine Angelegenheit des hiesigen Sortimentsbuchhandels. Sollte dieser den Antrag stellen, die jetzt bestehenden Verkaufsbestim mungen zu ändern, so wird der Vorstand des Vereins der Buch händler zu Leipzig diese Änderung bei der Hauptversammlung beantragen und ist überzeugt, daß diese zustimmen wird. Da gegen sieht der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig sich außer stände, gegen den Willen der Leipziger Sortimenter diese Maßregel zu beantragen.- Es handelt sich also nur noch darum, daß die deutschen Staaten für jede ihrer großen Bibliotheken jährlich einige hundert Mark mehr flüssig machen wollen, denn von Nicht- Können kann bei dem enormen Aufschwung der Einwohner zahl und Steuerkraft keine Rede sein. Für das Königreich Sachsen ist diese Frage schon im Jahre 1888 (vgl. Börsen blatt 1888 Nr. 117) durch Ministerialerlaß entschieden, der den Bibliotheken gestattet, sich mit 5 Prozent Rabatt zu be gnügen. Es ist zu hoffen, daß die Verhältnisse im Laufe des Jahres 1906 den Leipziger Sortimentern einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Verkaufsbestimmungen ermöglichen iverden. In der Stellung des Akademischen Schutzvereins hat sich nichts verändert. Nur die mit seinen Bestrebungen zusammen hängende Klage gegen die Firma Wilhelm Engelmann über Auslegung des Z 26 des Verlagsrechts ist vom Reichsgericht im Prinzip zugunsten der Kläger entschieden worden. Das am 14. Oktober 1905 ergangene, aber noch nicht im Wortlaut veröffentlichte Urteil gibt dem Ver fasser das Recht, zu un gewerbsmäßigem Wiederverkauf beliebig viele Abzüge vom Verleger zu beziehen. Selbstverständlich bezieht sich das nur auf solche vom Jahre 1902 an geschlossene Verträge, in denen sich der Verleger nicht durch eine ausdrückliche Bestimmung gesichert hat. Praktisch hat das Reichsgerichtsurteil also noch keine große Bedeutung und wird sie auch kaum gewinnen. Ist doch der Anspruch, dem Verleger auch wider seinen Willen und zu Zwecken, die er für nachteilig hält, sein Eigentum abzuzwingen, so weitgehend, daß er ernstlich und in großem Umfang gar nicht durchzusetzen ist. Würde das wirklich versucht werden, so würde der Buchhandel sich wehren müssen. Birjeilblatt für den Brutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Zunächst empfinden die Leipziger Sortimentsbuchhändler die Folgen des Urteils. Eine Anzahl Universitätslehrer, die bis vor Ergänz dieses Urteils den Vertrieb dem Sortiment noch nicht entzogen hatten, tun dies neuerdings. Der Schaden ist ein unmittelbarer durch Wegfall eines zum Se mesterbeginn naturgemäß lebhaften Geschäfts mit Universitäts lehrbüchern, und ein mittelbarer, weil durch die Abgabe der Bücher in der »Centralsteller viele Studierenden davon abge halten werden, überhaupt einen Buchladen zu betreten und eine Geschäftsverbindung mit dem Sortiment einzugehen. Soweit eine vertragsmäßige Ausschließung dieses Rechts des Autors aus H 26 untunlich ist, könnte der Verlags buchhandel das Sortiment wenigstens vor der mittelbaren Schädigung bewahren, indem er gegen eine mäßige Gebühr die Abgabe zum Nettopreis an Berechtigte durch das Sor timent bewerkstelligen läßt. Hoffentlich kommt es in den Streitigkeiten mit dem Akademischen Schutzverein noch zu einem annehmbaren Aus gleich, so daß bei der im Jahre 1909 stattfindenden Feier des 500 jährigen Bestehens der Universität Leipzig die heutigen Gegner wieder unbefangen nebeneinander stehen können. Das bisher zwischen Prinzipalen und Angestellten gute Einvernehmen ist im Jahre 1905 zum erstenmal getrübt worden. Die meisten der Buchhandlnngs-Markthelfer haben sich im Laufe des Jahres bestimmen lassen, dem Zentralverband der Handels-, Transport- und Verkehrs-Arbeiter Deutschlands beizutreten. Sie sind in dem Bereich der Verwaltungsstelle Leipzig dieses Ver bandes zu einer »Sektion der Buchhandlungs-Markthelfer« organisiert. Am 19. September legten 30 Markthelfer und Burschen einer hiesigen Kommissionsbuchhandlung die Arbeit ohne Beobachtung der Kündigungszeit nieder. Da nach zuverlässi gen Mitteilungen-in andern Buchhandlungen das Gleiche drohte, so vereinbarte der Vorstand nach langen und schwierigen Be ratungen mit Vertretern der organisierten Markthelfer vor dem Einigungsamt des hiesigen Gewerbegerichts einen Lohntarif. Dieser wurde durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 23. Oktober 1905 genehmigt und den Mitgliedern zur Einführung vom 30. Oktober 1905 an empfohlen. Von den 505 in unserm Verein vertretenen Firmen haben 86 den Tarif anerkannt, darunter 20 Kommissionsgeschäfte. Abgelehnt haben ihn 68 Firmen, darunter 39 Firmen, die keine Markthelfer beschäftigen. Nicht geäußert haben sich 351 Firmen, die sich größtenteils auf andere Weise mit ihren Leuten geeinigt haben. So gehören zu diesen 851 Firmen 49 Betriebe mit offenen Ladengeschäften. Für diese hat der Verein Leipziger Sortiments- und Antiquariats-Buchhändler einen besondern, aber nur in Einzelheiten abweichenden Lohntarif vereinbart. Er ist erst am 1. Januar 1906 in Kraft getreten. Der im Tarif (bh vereinbarte paritätische Arbeitsnach weis ist sofort eingerichtet worden, auf unserer Seite in unserer Geschäftsstelle. Er wurde im November und Dezem- benutzt von 47 Markthelfern, von denen 11 verheiratet sind, und von 8 Burschen. Gemeldet wurden 13 Stellen für Markthelfer und 10 für Burschen; besetzt wurden davon durch den Arbeitsnachweis 9 Stellen für Markthelfer und 3 für Burschen. Außerdem erhielten eine größere Anzahl Markthelfer und Burschen für ganze und halbe Tage Aus hilfe-Arbeit nachgewiesen. In den Tarif-Ausschuß (Tarif E, 6) wählte der Vorstand gemäß der ihm von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung die Herren G. Böhme, R. Einhorn, Joh. Hirschfeld, W. Jäh, vr. W. Pantenius, Alfred Voerster. Bei der Konstituierung des Ausschusses (3. November) wurde bestimmt, daß abwechselnd ein Arbeitgeber (Herr 154
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