Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-01-20
- Erscheinungsdatum
- 20.01.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060120
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190601209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060120
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-01
- Tag1906-01-20
- Monat1906-01
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
16, 20. Januar 1906. Nichtamtlicher Teil. 743 Ruhetag genommen. Er nehme an, daß die von dem Landes konsistorium vorgenommenen Erörterungen nicht nur über die kirchliche Seite der Frage, sondern auch über das Maß und die Dringlichkeit der wirtschaftlichen Bedürfnisse einiges Licht geben würden. Zurzeit stehe das wertvolle Material der Kammer noch nicht zur Verfügung, und es bleibe immerhin fraglich, ob dasselbe überhaupt für die Beurteilung der Frage ausreichende Unterlagen bieten würde. Von diesem Gesichts punkte aus stimme er auch gern dem Deputationsantrag bei. Bezüglich der Bemerkung des Herrn Oberhofpredigers VOr. Acker mann von der großen Beteiligung der Bevölkerung an der Feier des Epiphaniastags müsse er leider zugeben, daß diese auf die Stadt Leipzig nicht zutreffe, sondern daß man dort ganz be sonders leere Kirchen an diesem Tage habe; immerhin aber über rage an diesen Tagen die Kollekte für die Mission alle andern Kollekten, ein Beweis, daß die Höhe der Kollekte durch das tief gehende Interesse herbeigeführt werde. Graf v. Brühl: Er werde dem Votum der Deputation in bezug auf die Aufhebung des Hohen Neujahrstags als all gemeinen Feiertags nicht zustimmen. Für ihn gehörten zu den Dingen, die nervösen Zeitströmungen nicht unterlegen sein dürften, insbesondere die Einteilung des Kirchcnjahrs und die kirchlichen Feste. Hier heiße es: privoixiio obsta! Wenn man den Hohen Neujahrstag auch nur verlegte, so würde das ziemlich einer Aufhebung gleichkommen; das Heidenmissionsfest würde im Kirchenjahre obdachlos werden. Er hätte erwartet, daß die Deputation zu einem andern Votum gelangen würde, wo sie in ihrem Bericht doch selbst zugebe, daß die Zahl der Kirchenfeste in Sachsen keine allzugroße sei und ein Mißverhältnis zu dem geschäftlichen Verkehr nicht bestehe. Auch meine er, daß der Buchhändlerverkehr sich mit der Tatsache des Hohen Neujahrs- sests als eines allgemeinen Feiertags abgefunden und sich danach eingerichtet haben müßte. Ein Geschäft, das nicht be stehen könne, weil es am Hohen Neujahrstag nicht betrieben werden könnte, sei überhaupt nicht lebensfähig. Was den in der Petition weiter angegebenen Grund betreffe, die Feiertage würden vielfach nicht zur innern Einkehr und Sammlung, sondern zu Vergnügungen, Völlerei, Unsittlichkeiten re. benutzt, so könne derselbe Grund zu seinem größten Bedauern gegen alle Sonn- und Feiertage ins Feld geführt werden. Denn er müsse leider zugeben, daß das dritte Gebot für weite Kreise nur noch ein leerer Schall sei. Das sei aber kein Grund, jene ein zuschränken, sondern fordere zu einer ernsten Mahnung an die Geistlichkeit, an die Behörden und jeden einzelnen auf, alles zu tun, um der Unsitte entgegenzutreten und dem dritten Gebot wieder Geltung zu verschaffen. Er beantrage, die Petition in ihrer Gesamtheit auf sich beruhen zu lassen. Dieser Antrag findet in der Kammer nicht die genügende Unterstützung. Oberbürgermeister Justizrat Or. Tröndlin (Leipzig): Nach dem anerkannt worden sei, daß die geltend gemachten Gründe in der Deputation vielfach Beachtung gefunden hätten, dürfe man die Sache der Königlichen Staatsregierung nicht nur zur Kenntnis nahme, sondern müsse sie ihr zur Erwägung überweisen. Denn die gewählte Form bedeute bekanntlich inhaltlich recht wenig. — Überrascht sei er von der Stellungnahme des Grafen Brühl zu der vorliegenden Sache gewesen; sein Antrag habe sich ja in zwischen erledigt. — Katholische Festtage dürfe man nicht in Parallele zum Hohen Neujahrstag stellen; es sei ja bekannt, daß an den ersteren in größter Gemütsruhe bis in die Kirchen selbst Handel getrieben würde. Auch würde seiner Meinung nach die Kollekte für die Heidenmission nicht leiden; denn der wirkliche Freund der Heidenmission würde genau dasselbe geben, wenn das Fest auf einen beliebigen Sonntag verlegt würde. In erster Linie sei das Gewicht auf die wirtschaft liche Bedeutung der Beseitigung dieses Feiertags zu legen. Man müsse da bedenken, daß cs beim besten Willen nicht zu erreichen sei, daß alle Arbeiter so gestellt würden, daß sie durch diese Wochenfeiertage keine Schädigung erführen. Daraus, daß ähnliche Wünsche bereits von allen möglichen Kreisen der Bevölkerung ausgesprochen worden seien, ergebe sich auch, daß diese Angelegenheit keine spezifisch Leipziger Angelegenheit sei. Wenn die Beseitigung des Hohen Neujahrsfests auch besonders dem Buchhandel zugute käme, so weise er darauf hin, daß der Buchhandel, der in Leipzig allerdings seine Zentrale habe, für ganz Sachsen von größter Bedeutung sei, wie die Königliche Staatsregierung schon wiederholt anerkannt hätte; eine weitere Schädigung des Buchhandels durch Beibehaltung der Hohen Neujahrs-Feier würde daher auch eine weitere Schädigung vieler andern sächsischen Crwerbskreise nach sich ziehen. — Cr würde den Antrag stellen, die Sache der Königlichen Staats regierung zur Erwägung zu überweisen, wenn er nicht der Meinung wäre, daß sein Antrag keinen Erfolg haben würde. Geheimer Kirchenrat VOr. Hofmann: Was das Epiphanien fest betreffe, so stehe er der Petition nicht ablehnend gegenüber. Jedoch sei der Grund für ihn nicht die materielle wirtschaftliche Seite, sondern der weit tiefere Grund, daß dem Epiphanienfeste mit der Zeit die heilsgeschichtliche Basis, der geschichtliche Boden verloren gegangen sei. Redner sucht an der Hand der Kirchengcschichte diese Behauptung näher zu begründen und fährt fort: Er sei nur für eine Verlegung und zwar auf den nächsten Sonntag, denn eine Auf hebung würde jedenfalls fromme Seelen mit Wehmut erfüllen, nachdem sie den Segen dieser Feier in vielen Jahren genossen hätten. Was den Bußtag betreffe, so widerspreche die Aufhebung desselben seinem religiösen Empfinden; es käme ihm vor, als ob ein sündiges Menschenkind vor Gott, seinen Richter, hinträte und zu ihm sagte: Ist es nicht genug, daß ich einmal im Jahre Buße tue? Geheimer Kommerzienrat Waentig: Er sei genötigt, gegen einen Artikel der -Evangelisch-lutherischen Kirchenzeitung» Stellung zu nehmen, nach dem es den Anschein habe, als ob die Befür wortung der Petition es an großen sozialen Gesichtspunkten fehlen lasse und dem arbeitenden Volk einen Tag der Ruhe rauben wolle. Er beziehe sich darauf, daß die Handels- und Gewerbekammern in bezug auf die Ausgestaltung der Gesetzgebung über die Sonntags ruhe und über die Werktagsarbeitszeit nicht nur keine Einwendungen erhoben hätten, sondern diesen in den letzten zehn Jahren immer intensiver gewordenen Bestrebungen förderlich gewesen seien. Was die Bemerkungen des Grafen v. Brühl anlange, daß es wegen der kirchlichen Bedeutung des Tages bedenklich sei, sich zu dem Votum der Deputation zu bekehren, so verweise er auf die Ausführungen eines der berufensten Beurteiler dieser Sache, des Geheimen Kirchenrats Professor Or. Fricke, der sich bereits in der Landessynode 1891 zu der vorliegenden Frage ausgesprochen habe. Was das praktische Leben anlange, so würde nach seiner inneren Überzeugung die Aufhebung des 6. Januar als eines Feiertags viel weniger eine Beeinträchtigung der religiösen Bedürfnisse des Volkes bedeuten als eine Beein trächtigung der auf Vergnügungen gerichteten Tätigkeit. In dieser Beziehung stimme er vollständig mit all dem überein, was die Petition des Rats der Stadt Leipzig ausführe, daß nämlich der 6. Januar viel mehr dem Wirtshaus zugute komme als der Kirche. Die in der Petition des Stadtrats zu Leipzig insbesondre für den Handel geltend gemachten Übelstände träten auf dem Gebiet der industriellen Betätigung in weit höherem Maße hervor als beim Handel. Denn bei der industriellen Betätigung handle es sich nicht allein um den Ver lust der gewerblichen Tätigkeiten an dem Tage selbst, sondern um die Rückwirkung des durch das Stillstehen des Betriebs hervor gerufenen Übelstandes. Die geschilderten Übelstände machten sich am 6. Januar in besonders hohem Maße geltend. Denn je nach dem Wechsel des Kalenders könnten in der Zeit vom 24. Dezember bis 8. Januar sieben verschiedene Möglichkeiten der Anhäufung der arbeitsfreien Tage eintreten. In diesem Jahre sei das Ver hältnis besonders ungünstig gewesen: sieben Feiertage innerhalb der 15 Tage. Auch er hätte gern gesehen, daß die Angelegenheit der Regierung nicht nur zur Kenntnisnahme, sondern zur Er wägung überwiesen würde, enthalte sich aber wegen der voraus sichtlich zu geringen Unterstützung eines diesbezüglichen Antrags. Kammerherr vr. v. Frege - Weltzien: Er hätte ge wünscht, daß die Deputation bezüglich des 6. Januar die Verlegung auf den nächsten Sonntag der hohen Staatsregierung zur Berücksichtigung empfohlen hätte, gleichzeitig aber in bezug auf den zweiten Teil der Petition den Antrag gestellt hätte, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in Verhandlungen mit den übrigen deutschen Regierungen darüber einzutreten, ob nicht zwei allgemeine Bußtage eingeführt werden könnten. Er 99*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder