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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1906
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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15. 19. Januar 1906. Nichtamtlicher Teil. 705 des verflossenen Jahrs sind 111 373 Bücher katalogisiert worden, um 13 513 mehr als im Vorjahr. Nach der Statistik des Copyright- Departements wurden 113 374 Eingaben für Copyright gemacht; es wurden 207 424 Bücher re. deponiert, an Gebühren wurden 78 018 Dollar einkassiert. (Lsterr.-ungar. Buchh.-Corr.) Einfuhr von Büchern und Drucksachen mit der Post nach den Bereinigten Staaten von Amerika. — Im all gemeinen ist die Einfuhr von zollpflichtigen Gegenständen in die Bereinigten Staaten von Amerika mittels der Post verboten, sofern nicht die mit verschiedenen Staaten abgeschlossenen Paket postabkommen anderweite Bestimmungen enthalten. Eine Aus nahme von dieser Vorschrift macht der Weltpostvertrag für Bücher, deren Einfuhr mittels der Post demnach erlaubt ist. liber die Einfuhr und Verzollung von Büchern und Drucksachen enthält der Artikel 420 der Zollordnung vom Jahre 1899 (Oustows ksAuIatious) folgende Bestimmungen: Die Einfuhr mittels der Post ist verboten, sofern nicht Ausnahmen in den Post-Verträgen und -Abkommen oder in besondern Gesetzen vorgesehen sind, und die so eingesührten zoll pflichtigen Gegenstände unterliegen, mit Ausnahme der Bücher, der Beschlagnahme. Die auf diesem Wege eingeführten Bücher können gegen Entrichtung des Zolls ausgehändigt werden. Drucksachen dürfen jederzeit gegen Zahlung des Zolls und einer diesem gleichkommcnden Geldstrafe freigegeben werden. Beträgt jedoch der Wert der mit der Post eingeführten Gegenstände weniger als 1 Dollar, so ist dafiir weder Zoll noch Strafe zu entrichten. (Drsasui^ Oseisiovs uoäsr tbs turikk sto. lavs, dir. 26 808 — blr. 26 856.) (Papierzeitung.) Aus dem englischen Buchhandel. — Am 1. Januar ist, wie hier schon mitgeteilt wurde, -Düs kublisbsrs' Oiroular- sowie »Dös LvAlisb OataloAus ok Hooks- in den Besitz einer kleinen Gesellschaft übergegangen. Ein Grundkapital von über 7000 Pfund Sterling — mehr als verlangt war — ist durch Zeichnen aufgebracht, während sich unter den Mitgliedern einige der ersten Verleger und Sortimenter befinden; so z. B. Mr. John Murray, Messrs. Long- inans, Green L Co., Messrs. Cassell L Co., Mr. W. Heineman», Mr. John Menzies, Mr. I. W. Arrowsmith, Mr. George Allen, Messrs. Crosby Lockwood L Sons und andere. Zu Direktoren sind ernannt Mr. Edward Marston, Mr. Hubert H. Longman, Mr. A. H. Hallam Murray, Mr. R. B. Marston und Mr. Henry W. Keay, Präsident der »^.ssooiatsä Lookssllors ok 6reut 8ritain avck Irslavck», der die Interessen des Buchhandels der Behörde gegenüber vertreten wird. Jetzt, da für »lös kublisbers' Oironlar- ein neuer Abschnitt beginnt, mag es angebracht sein, in wenigen Worten noch einmal die Geschichte seines langen Wirkens in die Erinnerung zurück zurufen. -Dbs Lublisbsrs' Liroulur- entstand nicht infolge Spekulation eines Einzelnen, sondern wurde ins Leben gerufen von den be deutendsten Verlegern Londons, die es für wünschenswert hielten, eine zuverlässige Vermittlung zu schaffen, erstens für die Ver öffentlichung ihrer Ankündigungen, dann aber auch als gewissen haften Berichterstatter für jeden, der sich für die Literatur inter essierte und dem daran lag, von jeder Neuerscheinung oder sonst einem buchhändlerischen Unternehmen sofort unterrichtet zu sein. Es war im Jahre 1837, als das erste Komitee gebildet wurde. Es bestand aus den folgenden Herren: Mr. John Murray, Mr. John Rivington, Mr. Robert Baldwin, Mr. William Longman, Mr. Robert B. Seeley, Mr. W. Pickering, Mr. Thomas Tegg, Mr. William Ball, Mr. S. Holdsworth, Mr. James Nisbet, Mr. L. Fenwick de Porquet, Mr. Joseph Ridgway, Mr. G. B. Whittaker und Mr. Charles Tilt. Mr. Sampson Low wurde für das Amt des Herausgebers gewählt. Dank seiner Energie, Umsicht und großen Beliebtheit bei den Kollegen gestaltete sich »Düs Liroular» von Anfang an zu einem Erfolg. Schon nach Verlauf weniger Jahre wurde das Verlagsrecht formell auf ihn übertragen, nachdem es ihm bereits gelungen war, jeden Zweifel in bezug auf Renta bilität zu beseitigen. Es blieb unter seiner Handhabung und Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Kontrolle während des ganzen Restes seines Lebens, d. h. bis zum Jahre 1886, als er im Alter von 90 Jahren die Augen schloß. Während der langen Zeit von 46 Jahren erschien somit das Blatt unter Mr. Lows Leitung. Durch Kauf ging es dann in die Hände von Sampson Low, Marston L Co., Ltd. über und von diesen jetzt, wieder durch Kauf, an die gegenwärtige Gesellschaft. Obgleich -Tbs kublisbsrs' Oiroular« nunmehr unter andrer Flagge segelt, findet man unter den Mitgliedern doch einige alte bekannte Namen, die schon bei seiner Gründung genannt wurden. Man beabsichtigt nicht, irgendwelche Preisänderung oder sonstige große Umwälzungen vorzunehmen, hofft aber allmählich noch verschiedene Verbesserungen machen zu können, um das Blatt für die Tausende von Lesern, namentlich die Buchhändler und Bibliothekare Englands und Amerikas, aber auch Deutschlands und andrer Länder, noch wertvoller zu machen. Während der Börsenverein vor einigen Jahren die sich scheinbar gut bewährende Neuerung einführte, das Börsenblatt in einen leicht getönten Umschlag zu kleiden, hat man jetzt beim -kublisbsrs' Oiroulur- das bekannte gelbe Außengewand abgeschafft. Als Grund hierfür gibt man an, daß die Verleger es für vorteilhafter halten, ihre Ankündigungen auf weißem Papier gedruckt zu sehen, und daß die Leser es für die Augen angenehmer finden, auf weißem Papier zu lesen. Ernst Schmersahl. Vorstrafen eines Redakteurs wegen Preßvergehens. — Vorstrafen eines Redakteurs wegen Preß-Beleidigung fallen nicht erschwerend ins Gewicht. Auf diesen einsichtsvollen Stand punkt hat sich kürzlich die Strafkammer in Frankfurt a. M. gestellt. Bei der exponierten Stellung eines Redakteurs könne ihn öfter eine solche Strafe treffen. (Leipziger Tagebl.) * Zettelverteilung auf den Straßen von Paris. — Die mit der Reklamezettel-Verteilung auf der Straße überall leider verbundene Unsauberkeit der Straßen, infolge WegwerfenS der Zettel durch die Empfänger, hat im Pariser Gemeinderat zu einem Anträge geführt, diese Art des Geschäftsbetriebs durch Auflegung einer verhältnismäßig hohen Steuer zu erschweren. Hiergegen hatte der französische Papierverein Einwendungen erhoben, weil er von der Steuer mit Recht Benachteiligung der Papiermacher und -Händler befürchtet. In dieser Angelegenheit hielt, wie die Papier-Zeitung be richtet, am 14. Dezember v. I. der Verband der französischen Papierfach-Vereine in Paris eine Sitzung ab. Es wurde mit geteilt, daß die von der geplanten Steuer bedrohten Gewerbe an zuständiger Stelle Einwendungen erhoben hätten, daß ihnen je doch bedeutet worden sei, die Steuer könne nur dann fallen ge lassen werden, wenn man der Stadt ein andres Mittel an die Hand gebe, um das angestrebte Ziel, nämlich sofortige Säuberung der Straßen, zu erreichen. Herr Levse, Mitglied des Gemeinderats, übernahm es, in diesem die bedrohten Gewerbe zu verteidigen, und gab der Hoffnung Ausdruck, dies mit Erfolg tun zu können, da er gleichzeitig einen Vorschlag machen wolle, der dem Wunsch der Stadt Paris entsprecyen werde. Der Verband der Papierfach- Vereine beschloß darauf, den Beschwerden der beteiligten Gewerbs- zweige beizutreteu und im Gemeinderat durch Herrn Levse folgendes Vorbringen zu lassen: -Da die Steuer hauptsächlich mit Rücksicht auf die Sauber keit der Stadt beantragt wurde und da man in erster Linie rasche Beseitigung der fortgeworfenen Zettel anstrebt; da ander seits durch das Verteilen von Zetteln viele Gewerbetreibende, welche zahlreiche Arbeiter beschäftigen, Arbeit und Verdienst finden, spricht der Verband der Papierfach-Vereine folgenden Wunsch aus: Die vorgeschlagene Steuer möge abgelehnt, aber die Zettelverteiler oder eine besondere Gesellschaft soll ver pflichtet werden, einen Stab von Zettelauflesern in Bereitschaft zu halten und jedem Verteiler beizugeben, wie dies in mehreren europäischen Städten, z. B. in London, geschieht.- Die Gründung einer solchen Gesellschaft in Paris soll vor bereitet sein. 94
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