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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1906
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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^ 14, 18. Januar 1906. Amtlicher Teil. 655 Friedrich Andreas PertheS, Aktiengesellschaft in Gotha. 684 6ls.us, Miouws ^.bbts üistor.-xolit. ^vscüs.uuv^sn. 1 ^ 50 H. R. Sauerlaender L Co. in Aarau. 686 Rrs.wsr u. Ibsilsr, Dsr seüvewsr. 8isusurs.tsr. 6. ^uü. 6sb. 3 ^ 20 Alwin Schmidt in Leipzig. 664 tilutssbr-Drobst, Lsiträxs ^ur Is-tsiu. Cramwutitz. III. llsll, 2. DLlkts. 4 ^l. I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) in München. 682 u. 683 Maenner, Das Sachenrecht. 2. Aufl. Geb. 14 Staudinger, Kommentar zum BGB. 2. Aufl. Bd. II. Ca. 30 geb. ca. 34 Schlecht, Das Recht der Elektrizität. Geb. 4 ^ 20 H. Schweitzers gelbe Zettelausgabe. 50 H. Zeitschrift für Rechlspflege in Bayern. 1906. I. Quartal. 3 Schmidt, Militärgesetze für Bayern. Geb. 12 -F. B. Teeber in Florenz. 684 Iwbsrt, vits. üorsutius,. 5 Ir. Del Duuxo, Ü8. dovvs, üorsutius.. 3 kr. Dswurriui, Liblio^rsüs delll Itslis sutios. Vol I. 10 kr. Julius Springer in Berlin. 686 IV)'6er, Die Drssobeu des Riudbsttüsdsrs und ibrs Lutdesüuux duroü I. Dü. Lsmmelv/sis. Ls. 1 Stämpfli ä- Cie. in Bern. 684 IVsiss, Drostitutiouskrsxs in dsr Loüvsir. 4 20 Lsuwbsr^sr, Dsürbuoü der Dlsuiwstris. Rsrt. 1 ^ 60 -ß. Trowitzsch ä- Sohn in Berlin. 686 Horn, Das üöüsrs Lobulvsssu dsr Staaten Laropas. 6 ^il. — ^üadsmisoüs Lreiüsit. 1 50 Veit ä- Comp, in Leipzig. 686 Entscheidungen d. Reichsgerichts in Zivilsachen. Neue Folge. Elfter Band. 1. Heft. Kptl. 4 Verlagsanstalt Alexander Koch in Darmstadt. 679 Rind und Runst. 1906. Lsbrusr-Kskt. Otto Wille in Leipzig. 686 K. O. R., Jesus. 1 50 Frtedr. Wolfrum, Hoflmchh. in Düsseldorf. 673 Dss Haus. Usus Lol^s, Dk^. 1 u. 2 s 7 50. Oer wodsrns Ausbau. Rplt. 90 ; Lin^slaus^. I: Dsutissülsr- srbsitsu. 36 ^; LiurslsusA. II: StilKsrsoüts Details und luusursuws. 36 Fr. Zilleffen in Berlin. 671 Kunze, Einführung in das Neue Testament. 2 ./6. Verbotene Druckschriften. Durch Beschluß des hiesigen Amtsgerichts I, Ab teilung 126, vom 8. d. M., ist die Beschlagnahme der Druckschrift: »Das Album«, Monatsschrift für Kunst und Literatur, VIII. Jahrgang, Hefte 11 und 12, Internationaler Verlag in Leipzig, auf Grund der ZZ 184 1, 40, 41 St.-G.-Bs. angeordnet. Berlin, 12. Januar 1906. (gez) Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. Durch Beschluß des hiesigen Amtsgerichts 4 a sind die beiden Flugblätter: »Die sozialdemokratische Partei in Preußen an das preußische Volk«, Verlag: C. Heinrich, Hamburg, Druck: Auer L Co. in Hamburg, und »An das preußische Volk«, Druck: Vorwärts-Buchdruckerei, Paul Singer L Co. in Berlin, beschlagnahmt, weil der Inhalt der Flugschriften den Tat bestand der 88 130, 185, 200 St.-G.-Bs. begründet. Altona (Elbe), 14. Januar 1906. (gez) Der Erste Staatsanwalt. Durch Beschluß des hiesigen Amtsgerichts vom heutigen Tage ist die Beschlagnahme des Flugblattes: »Auf zum Kampf gegen das elendeste aller Wahlsysteme!«, anfangend mit den Worten: »Am 6. Dezember ist wiederum einmal der preußische Landtag, welcher besteht« usw. und endigend mit: »Nieder mit dem Dreiklassenwahl-Unrecht! Hoch das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht in Preußen wie im Reiche! Die sozialdemokratische Partei des Niederrheins, Druck und Verlag: Verlags anstalt Freie Presse (Molkenbuhr L Co., Elberfeld)« auf Grund der tzß 360", 81 ?, 110, 111, 130 St.-G.-Bs. ausgegesprochen. Duisburg, 12. Januar 1906. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2072 vom 16. Januar 1906.) Nichtamtlicher Teil (Nachdruck verboten.) Das deutsche Zeitungswesen seit 1814. Von Tony Nellen (Essen-Ruhr). (Fortsetzung aus Nr. 12 d. Bl.) II. Wie sehr die Karlsbader Beschlüsse den deutschen Geist für Jahrzehnte in Fesseln legten, zeigt Ludwig Salomon im zweiten Abschnitt seines Werks: Im Banne der Karls bader Beschlüsse (1819—1848). In Preußen wurde das am 19. Dezember erlassene Wöllnersche Zensuredikt durch das neue Zensuredikt vom 18. Oktober 1819 ersetzt. Die frühern Bestimmungen blieben jedoch im wesentlichen in Kraft und wurden zum Teil noch verschärft. Außerdem wurde die Einrichtung einer Ober. Zensurbehörde angeordnet. Die Zeitungen erfuhren noch eine besondere Belastung durch folgende Bestimmungen: 8 9. Die Ober-Zensurbehörde ist berechtigt, dem Unternehmer einer Zeitung zu erklären, daß der angegebene Redakteur nicht von der Art sei, das nötige Vertrauen einzuflößen, in welchem Falle der Unternehmer verpflichtet ist, entweder einen andern Re dakteur anzunehmen, oder, wenn er den ernannten beibehalten will, für ihn eine von Unfern Staatsministerien auf den Vor schlag gedachter Ober-Zensurbehörde zu bestimmende Kaution zu leisten. Z 17. Zeitungen und andere periodische Schriften, sobald sie Gegenstände der Religion, der Politik, Staatsverwaltung und der Geschichte gegenwärtiger Zeit in sich aufnehmen, dürfen nur auf Genehmigung der oben gedachten Ministerien erscheinen und sind von denselben zu unterdrücken, wenn sie von dieser Genehmigung schädlichen Gebrauch machen. ^.Der Staatskanzler von Hardenberg ließ eine ausführliche Instruktion für die Zensoren ausarbeiten, die am 8. Januar 1820 au sämliche Oberpräsidenten erlassen und in der ausführlich angegeben wurde, über welche politischen An gelegenheiten den Zeitungen zu berichten gestaltet sei und über welche sie zu schweigen hätten. Zudem mußten die Zeitungen auch die Kosten der Zensur tragen. Früher erhielt der Zensor für jeden zensierten Druckbogen 2V- Groschen, und nachdem später eine Zeitlang die Staatskasse für die Kosten aufgekommen war, mußten von 1825 an die Verleger wieder für jeden Bogen einer Zeitung 5 Silbergroschen bezahlen. Von 1822 bis 1873 bestand auch ein Zeitungsstempel, über 87»
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