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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1906
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- Deutsch
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314 Nichtamtlicher Teil. LU 7, 10. Januar 1906. mit Preisangabe verpflichte nach seiner Ansicht aber keinen Verleger dazu, die Bücher zu den angezeigten Preisen selbst an die zu verkaufen, denen der Katalog zugesandt wurde; viel weniger natürlich kämen andre in Frage, die den Katalog überhaupt nicht erhalten hätten. Um jedem Zweifel vorzu beugen, empfehle es sich, zu vermerken, daß der Verleger es sich trotz der in dem Katalog angegebenen Preise ausdrücklich Vorbehalte, mit den Käufern besondre Bedingungen festzusetzen. Dem »ülssxow Nsmorisl« folgt ein Exemplar der rUoväov Lookssllsrs' Rssolutiovs«, das der dlssgow ^ssocis- tiov augenscheinlich auf Wunsch zum Vergleich eingesandt wurde. Aus den »Rssolutiovs« geht hervor, daß in London am 3. November 1829 ein Komitee ernannt worden war, und daß am 9. November desselben Jahres in dem Obsptsr 6oüss ttouss eine Versammlung abgehalten wurde, um die damalige unbefriedigende Handelslage zu erwägen. Sie hatte ihren Ursprung in der in der letzten Zeit sehr zugenommenen Praxis, neue Bücher weit unter dem Verlegerpreise zu ver kaufen, so daß das Ansehen des Standes darunter litt. Auf dieser Versammlung wurde beschlossen; daß Sortimenter und Verleger Zusammenarbeiten sollten, um durchzuführen, daß die Bücher nicht unter dem Ordinärpreise verkauft werden, falls sie nicht bar bezahlt würden, in welchem Fall, wie die etwas schwülstige Phrase sagt: »an sbstswsut not sxcssäivA 10 psr csut. will not bs ässmsä so impropsr inkrinZoinsnt ok tbl8 ruls«. Der Rabatt an Bibliotheken sollte 15 Prozent nicht übersteigen. Es wurde ferner beschlossen, daß alle, die darauf Anspruch erhoben, dem Stande anzugehören, und ge willt seien, die Vorschriften und Verordnungen durch Unter schrift anzuerkennen, ihre Namen in einem Verzeichnis der Buchhändler veröffentlichen sollten, um sich so wenig wie möglich Unannehmlichkeiten auszusetzen; die Aufnahme sollte aber von der Zustimmung des Komitees abhängig sein. Man kam überein, die Vorschriften mit dem 1. Januar 1830 in Kraft treten zu lassen; sie lagen zum Teil denen zu gründe, die man zum Schutze der Oop^rixbt Nusic fest gesetzt hatte, und Justizrat Stärkte, dem sie vorgelegt wurden, bezeichnet sie als durchaus gesetzlich. Er sagte! »8o ksr »8 rsgsräs tlop^riZbt publicstious, tbs propristor bss b^ lsw s Monopols, bs ws^ 8sU to wbom, suä »t wbst pries, svä ov wbst ooväitiovs bs plsssss.« Der dlss^ow ^ssocistiou wurde hierüber berichtet, nachdem sie die Urteile der schottischen An wälte erhalten hatte, und da die Anschauungen ganz ent gegengesetzt waren, so ersuchte Mr. John Blackie jun., der Schriftführer der Klssgow ^.ssocistiov, am 5. März 1845 Mr. James Duncan in London, beide Fälle noch einem andern Anwalt vorzulegen. Ob das geschehen, geht aus dem Manuskript nicht hervor; es ist anzunehmen, daß die 6!ssgow ^.ssocistiou nach dem Vorfall bald aufgelöst wurde. Unter den Mitgliedern finden wir Namen, die seitdem, haupt sächlich als Verleger, sehr bekannt geworden sind, z. B. Blackie L Son, David Bryce, William Collins, A. Fullerton L Co., R Griffin L Co., Thomas Murray, W. R. McPhun, I. MacLehose, Smith L Son rc. rc. Eine buchhändlerische Verbindung irgendwelcher Art scheint im Jahre 1812 existiert, zu haben und wie aus den vorerwähnten »Loväov Lookssllsrs' Kssolutioos« zu ersehen ist, bestand eine Vereinigung im Jahre 1830. Von dieser Vereinigung war in der Öffentlichkeit bis zwei oder drei Jahre vor ihrer Auflösung wenig zu hören. Ende der vierziger Jahre entstanden Schwierigkeiten, die Vorschriften und Satzungen durchzuführen. Am 3. Oktober 1849 richteten einige Verleger einen Brief an einen Sortimenter, der sie in der letzten Zeit fortlaufend übertreten hatte. Sie riefen ihm die am 3. Oktober 1848 in der ^.lbiou Isvsru festgesetzten Handelsregeln in Erinnerung und machten ihn auf den Ent schluß des Komitees aufmerksam, sie durchzuführen, und au ihre Absicht, sie zu unterstützen; es wäre deshalb in seinem eignen Interesse, sich den Vorschriften ohne weitre Übertretung anzupassen. Die Aufforderung muß nicht den gewünschten Erfolg erzielt haben, da, wie wir aus einem andern Briefe ersehen, bald danach eine Generalversammlung einberufen wurde, in der man neue Statuten vereinbarte; sie wurden am 12. Juli 1850 in der Lxstsr ttsll festgesetzt. Die Association sollte durch ein Komitee von 19 der angesehensten Mitglieder des Handels verwaltet werden, die aus den verschiedenen Zweigen des Handels alljährlich gewählt und eventuell wieder gewählt werden sollten. Der Vorstand hatte in einer jähr lich abzuhaltenden Generalversammlung über die Ereignisse des Jahres zu berichten. Ein aktives, aus 7 Mitgliedern bestehendes Komitee sollte aus dem Vorstand selbst gewählt werden; ebenso sei ein zu bezahlender Schriftführer zu er nennen. Die zur Deckung der Unkosten beizusteuernde Summe betrug nach Belieben 1/6—42 sb. Alte Buch- und Papierhändler, die in London oder innerhalb eines 12 Meilen - Radius von der ttosäou 6svsrsl Lost Olüos wohnten, wurden auf ihr Ansuchen der Reihe nach in eine Liste eingetragen und numeriert, das Verzeichnis selbst wurde dann gedruckt. Das Ticket, ein Erkennungszeichen, das bei allen Käufen vorgezeigt werden mußte und mit der Mit gliedsnummer übereinstimmte, wurde allen in der Liste Auf genommenen kostenlos geliefert. Nachstehende Erklärungen waren vor Aushändigung der Legitimationskarte zu unter zeichnen: ,^Vs, tbs uväsrsigusä, äo äsclsrs tbst ws srs book- ssllsre, or bookssllsrs suä ststiousrs, ksspivA s sbop in Iwuäou or witbiu twslvs wilss ok tüs Osusrsl Lost Okücs, suä tbst ws sämit tüs kollowiuA to bs tbs Zsusrsl priu- oiplss on wbicb our trsäs sboulä bs oonänotsck, subjsct, bowsvsr, to snob occssiousl sxesptions ns ms/, in tbs courss ok trsäs bs konnä uscssssr^; suä tbst ws veil!, to tbs bsst ok onr sbilit/, suä subjsct to snob sxcsptious, oonänet onr busiusss on tbs kollowiog priuciplss, vir: — »1°t> g?bst ws will not suppig books, st trsäs priess, sxospt to tboss wbo srs in xo88S88ion ok s tickst. Lxscisl trsäss ässliug occssiousl!^ in books connsctsä witb tbsir trsäs, rus^ bs supplisä witb sncb books st trsäs pries, st tbs äiscrstiou ok sscb bookssllsr. ,2->ä. zg g. Asnsrsl ruls, no grsstsr sllowsucs tbsn 10 psr csnt. kor cssb, bs rnsäs to xrivsts custowsrs, nncovllsctsä witb tbs trsäs, or witb pnblisbing. ,grs. Higi, ss s gsusrsl ruls, no grsstsr sllowsucs tbsn 15 psr csnt. bs rnsäs to Look Locistiss. r>4^' Löst ws will not sävsrtiss, or tickst, st ls»8 tbsn pnblicstion pries, eop^rigbt books, nnlsss bous- üäs sseonä-bsnä, or nnlsss äsprseistsr b^ tbs pnblisbsr, or sncb ss srs notorionslzr nnsnccsssknl. rIVs rnutusll^ s^rss, tbst sn^ ons s^stewstiesllzr seting eontrsr^ to tbsss rsgnlstions, sktsr rswonstrsnes, sbsll bs no lougsr consiäsrsä sntitlsä to tbs Privileges ok tbs trsäs.« (8ignstnrs) Die Opposition scheint nicht gerastet zu haben, und im Frühjahr 1852 wurde die buchhändlerische Rabattfrage in der Presse behandelt. Mr. John Chapman, der Heraus geber und Besitzer der 'iVsstnünstsr Rsvisw und selbst ein Buchhändler, veröffentlichte um diese Zeit in der vorgenannten Zeitschrift einen Artikel: »3?bs 6owwsrcs ok lütsrsturs«. Er war jeder Kontrolle entgegen und nahm für sich als Buch händler das Recht in Anspruch, sein Geschäft nach seinem Belieben zu führen; er weigerte sich, die Vorschriften der Verbindung einzuhalten. Seine literarischen Verbindungen brachten ihn mit vielen Autoren zusammen; so erlangte er
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