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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1906
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- Deutsch
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7, 10. Januar 1906. Nichtamtlicher Teil. 313 Konkurrenz zuzuschreiben, der den Buchhändler zwinge, seinen Kunden fortlaufend bessere Bedingungen zu bieteu, und den Verleger, hiermit dem Sortimenter gegeniiber gleichen Schritt zu halten und ihm fortlaufend größern Rabatt einzuräumen. Obgleich das Sortiment unter den so ungünstigen Um ständen sein Bestes getan hätte, um zur Verbreitung guter Literatur beizutragen, könne man doch nicht erwarten, daß das ewig so fortginge. Daß ähnliche Schwierigkeiten und Zustände auch anderswo beständen, beweise ein Artikel in dem amerikanischen Blatte »Lublisdsrs' ^Vsslcl/« vom 2. Oktober 1897. Dieser sage, daß amerikanische Buchhändler schon lange herausgefunden hätten, daß sie nur durch Mitführung andrer Artikel in der Lage wären, Verluste auszugleichen. Es sei höchst bedauerlich, daß ein Buchhändler in die unwürdige Lage versetzt werde, sein Lager mit Waren anzufüllen, die mit seiner Profession nichts zu tun hätten, nur um die Verluste durch den Verkauf von Büchern auszugleichen, die doch selbst eigentlich allein sein Geschäft halten sollten. Aus den angeführten Auszügen geht hervor, daß Autoren sowohl als Verleger sich der Tatsache bewußt waren, daß der Sortimenter durch den Verkauf neuer Bücher keinen genügend großen Gewinn erzielte, um davon leben zu können; wenn er somit auch dem Namen nach seinen Beruf als Buch händler fortführe, so müsse sein Hauptaugenmerk naturgemäß doch auf die andern, einträglicheren Zweige seines Geschäfts gerichtet sein. Die Verleger fanden es durchaus unbe friedigend, daß die Sortimenter, auf deren Hilfe sie bei dem Vertrieb ihrer Werke angewiesen sind und auf die sie rechnen, ohne jeden Gewinn arbeiten sollten. Die Diskussion, wie dem Übel abzuhelfen sei, dauerte mehrere Jahre. Das hatte insofern etwas für sich, als es den Verlegern und den Sortimentern ermöglichte, nicht nur die Meinung des Buch handels in London, sondern auch in den Provinzen kennen zu lernen, was mau früher 'immer unterlassen hatte. Mit ganz wenigen Ausnahmen kam man zu der Ansicht, daß keine dauernde Verbesserung im Handel erzielt werden könnte, so lange man nicht irgendwelche Kontrolle über die Ein haltung der Ladenpreise hätte. Es wurden die verschiedensten Vorschläge gemacht; schließlich kam man überein, den Ordinäc- preis herabzusetzen und die Bücher als »net« zu bezeichnen. Diese »vst«-Preise mußten von allen eingehalten werden, und, um das Abkommen rechtskräftig zu machen, hatten die Buchhändler (Sortimenter) es zu unterzeichnen. Das System hat sich, wie schon gesagt, während der verflossenen Jahre vorzüglich bewährt. Man wollte sicherlich die Lage des Sortimenters verbessern; das war aber nicht die ausschließliche Absicht; man erwartet vielmehr, daß die Provinzialbuchhändler nach und nach wieder ein Lager guter Literatur führen und es dann beständig vergrößern werden; das Publikum würde davon auch seinen Vorteil haben, da es dann in der Lage sei, die Bücher zu sehen, bevor es sie kaufe; es werde anderseits dann auch zum Kauf mehr an geregt; ebenso würden die öffentlichen Bibliotheken profi tieren. Nur einige wenige von ihnen haben etwas gegen das rast book«-System einzuwenden gehabt. Es dürfte sich aber schließlich doch Herausstellen, daß die Bibliotheken keine größern Ausgaben haben, da die Verleger nicht so viel wie bisher zu annoncieren brauchen und somit billiger Herstellen können, wenn die Sortimenter ein größeres Lager führen und sich selbst mehr für die Bücher interessieren. Der Ver legerrabatt ist nur für den Sortimenter bestimmt, für nie mand sonst. Der Sortimenter sollte von dem Bibliothekar als ein Bundesgenosse betrachtet werden, der mit ihm bemüht ist, gute Literatur zu verbreiten. In der Märznummer des »Lntbor« 1904 sagt ein Bibliothekar über die Veränderungen im Buchhandel — Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. »Eine Buchhandlung sollte nächster Hand bei jeder Bibliothek seine — und vom »nste-Syftem, daß es den Vorzug habe, den unlautern Wettbewerb auszuschließen, und daß die Zahl der Buchhändler, die den vst-Büchern Interesse entgegen bringen, sich jetzt jährlich vermehren werde, da sie nun wieder den notwendigen Verdienst haben würden. Das erste Blatt des vorerwähnten Sammelwerks be zieht sich auf eine Buchhändlervereinigung in Glasgow. Es ist betitelt' »Nsmorisl kor tbe Klasgcnv Looüesllsrs' krotsotion ^88ooiation kor tbs opiviov ok Oonvssl« und August 1844 datiert. Die Denkschrift besagt, daß eine allgemeine Ver sammlung der Buchhändler Ende 1834 in Glasgow abge halten wurde, um Maßnahmen zu treffen, der üblichen Schleuderei entgegenzutreten. Die Versammlung endete in der Bildung der »Klasgov Loolrssllsrs' Lroteotion ^.880ois,tic>n« und setzte fest, daß vom 1. Juli 1836 ab der Buchhandel dem Publikum von Oop^rigbt-Büchern in keinem Falle mehr als 10 Prozent Rabatt bewilligen sollte und daß keiner mit Sortimentern verkehren dürfe, die diese Vorschriften nicht aner kennen, ebensowenig mit Großhändlern, die Oop^rigbt-Bücher an diese Buchhändler (in Glasgow) liefern Die Vereinigung hatte den Zweck, die Bücherpreise im Sortiment dieser Stadt zu regeln; sie forderte damit aber die Konkurrenz aller Ver leger in Edinburgh und selbst in London heraus, da es nötig war, die Zufuhr eines jeden Sortimenters zu unter binden, der die Vorschriften übertrat Wenn ein Buchhändler angeklagt war, die Verordnungen übertreten zu haben, so wurde er befragt, und wenn seine Antworten unbefriedigend lauteten, so wurde sein Name auf der im Handel zirkulierenden Liste ausgelassen. Schließlich traten alle Sortimenter dieser Verbindung bei, einige allerdings nur unwillig. Unter diesen ließ ein Mr. John Joseph Griffin keine Gelegenheit vorüber gehen, die Association anzugreifen. In einem Pamphlet: »1s tbs Ol38gov llooÜZsIIsrs' Lrotsotion L.880eistion g. lsvekvl ä.880oi3tiov, or 18 it an illsgrü Oc>v8pirso^ ?« kommt er zu dem Schluß, daß sie das letztere sei; er gründet seine Be hauptungen auf die kürzlich erfolgte Verurteilung einer »Oorton-spionsre' L.88ooiatiov« und weist darauf hin, daß bei einer Verfolgung der Sache alle Mitglieder der Vereinigung und die ihr Nahestehenden vors Gericht gebracht werden und, falls sie schuldig gefunden werden sollten, wie die Mitglieder der Ootton - Zpiovsrs' ^.88ooistioQ, für sieben Jahre verbannt werden könnten. Mr. Griffins Anklageschrift ist in der Denkschrift beson ders erwähnt und veranlaßte vermutlich die ^eoeisticm, den Rat von Sachverständigen einzuholen. Die Anwälte And. Rutherfurd und T. Mackenzie kamen zu dem Schluß, daß die Vereinigung in ihrer damaligen Verfassung ungesetzlich sei; sie fanden aber selbst keinen Ausweg, wie die Statuten ab geändert werden könnten, um sie rechtsgültig und doch den Wünschen der Gesellschaft entsprechend zu machen. Auf weitere Fragen sagt Mr. T Mackenzie, er sei der Ansicht, daß ein Verleger oder Großhändler bei dem Verkauf seiner Ware an Händler rechtsgültig festsetzen könne, daß sie an das Publikum nicht unter einem bestimmten Preis weiter verkauft werde. Falls ein Verleger selbst ein Sortiment führe, möge eine solche Verordnung notwendig sein, um seine persönlichen Interessen zu schützen; in andern Fällen sei das Recht aber nicht so klar, und es sei bei der Abfassung einer solchen Klausel große Vorsicht notwendig, da es nicht sicher sei, daß das Gericht diese Vorschrift für nichtig erklären werde, falls sie den Anschein einer ungesetzlichen Ver bindung zur Einschränkung des Handels erwecke. Falls, wie er meint, ein Verleger gesetzlich berechtigt sei, das vor erwähnte Abkommen mit dem Handel zu treffen, so folge daraus, daß er auch berechtigt sei, diese Bedingung in seinen Katalogen anzuzeigen Die bloße Versendung von Katalogen 42
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