Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060110
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190601103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060110
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-01
- Tag1906-01-10
- Monat1906-01
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
316 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 7, 10. Januar 1906. wegen unbefugter Nachbildung zu 200 Geldstrafe verurteilt worden. Auf seine Revision hat darauf das Reichsgericht das Urteil aufgehoben, und am 8. Mai v. I. verurteilte ihn das Landgericht Essen abermals, diesmal nur zu 100 ^ Geldstrafe. Die Revision des Angeklagten gegen das neue Urteil kam am 8. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Der An geklagte führte an, es sei nicht festgestellt, daß er gewußt habe, es handle sich um ein geschütztes Bild. Da aber der strafbare Tatbestand in allen Einzelheiten fcstgestellt war, so erkannte das Reichsgericht auf Verwerfung der Revision. *L. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Sachhehlerei in vier Fällen ist am 5. Mai v. I. vom Landgericht Kiel der Buchhändler August Bebensee zu sechs Wochen Ge fängnis verurteilt worden. Neben ihm sind verurteilt worden der Artist Heinrich Behrens wegen Urkundenfälschung und Be trugs zu einem Jahre drei Monaten Gefängnis und dessen Mutter, die Witwe Behrens, wegen Beihilfe dazu zu 3 Wochen Ge fängnis. Behrens hatte sich im Jahre 1904 von Buchhandlungen in Berlin, Paderborn und Mühlhausen (Th.) größere Auswahl sendungen von Musikalien und Theaterstücken kommen lassen, die zusammen einen Wert von 381 ^ hatten. Alle diese Werke verkaufte er durch Vermittlung seiner Mutter an Bebensee für 13 ^ SO -H. Das Gericht hat angenommen, daß Bebensee den unredlichen Erwerb durch Behrens kannte. — Die von Bebensee eingelegte Revision wurde am 8. d. M. vom Reichsgericht als unbe gründet verworfen. * L. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Preis ausschreiben durch eine Zeitung. — Die -Berliner Abend post- hatte ein Preisausschreiben erlassen und sollte sich hier durch einer Verletzung des § 286 des Strafgesetzbuchs schuldig ge macht haben. Das Landgericht I in Berlin hatte jedoch den Expeditionschef, jetzigen Chefredakteur Robert Hannesen von der erhobenen Anklage sreigesprochen. Nachdem das Urteil dann auf die Revision des Staatsanwalts aufgehoben worden war, er kannte das Landgericht am 9. Oktober v. I. abermals aus Frei sprechung. Maßgebend war hierfür die Annahme, daß ein Einsatz, der zu einer Ausspielung erforderlich sei, hier nicht gegeben sei, denn die Beteiligung an dem Preisausschreiben sei ausdrücklich auch Nicht-Abonnenten gestattet gewesen. — Auch gegen das zweite Urteil hatte der Staatsanwalt Revision eingelegt. Der Reichs anwalt erklärte sie in der Verhandlung am 5. d. M. für begründet und beantragte Aufhebung des Urteils und Verweisung der Sache an ein andres Gericht. Zweifellos habe der Angeklagte mit dem Preisausschreiben Reklame für sein Blatt machen und neue Abonnenten werben wollen. Ob das Unternehmen Erfolg gehabt habe, darauf komme es nicht an, für die Strafbarkeit genüge die Veranstaltung der Ausspielung. Der Begriff des Einsatzes sei auch diesmal vom Landgericht verkannt worden. Es sei keines wegs nötig, daß der Veranstalter eine Gegenleistung für die In aussichtstellung eines Gewinns gesondert fordere. Die Forderung könne auch mit einer andern Leistung verbunden sein, so daß die Forderung sich in keiner Weise kennzeichne als Forderung für die Eröffnung der Gewinnaussicht. — Das Reichsgericht gelangte jedoch zur Verwerfung der Revision. Das erste Urteil sei aufgehoben worden, weil es nach der Urteilsbegründung nicht ausgeschlossen erschien, daß der Wille des Angeklagten darauf ge richtet gewesen sei, zugleich mit den Abonnementsbeträgen den Einsatz für die Ausspielung zu erlangen. In dein neuen Urteil sei aber dieser Wille einwandfrei verneint. Stuttgarter Buchhandlungsgehilfen-Verein. — Der Stuttgarter Buchhandlungsgehilfen-Verein wird am Sonnabend den 20. d. M. in den Sälen des dortigen Bürgermuseums (Langestraße) einen Familien- und Ball-Abend abhalten. Oberländer-Ausstellung. — Eine reiche und sehr inter essante Ausstellung des humorvollen Münchner Künstlers AdoU Oberländer, die insbesondre aus dem vom Künstler meisterlich gepflegten Gebiet der Illustration fast vollständig ist, ist zurzeit im Künstlerhaus zu Berlin dem Besuch geöffnet. Einfuhr nach Mexiko. Änderung der Konsular gebühren für die Fakturenbeglaubigung. — Laut Verord nung des Präsidenten der Republik Mexiko vom 20. November v. I. ind künftig die Gebühren für Beglaubigung jedes Satzes von Konsularfakturen nach dem Wert der darin aufgeführten Waren zu bemessen, den der Beteiligte genau in der Münze des Landes anzugeben hat, in dem die Urkunde ausgefertigt wird, damit der Konsul oder Konsularagent sie in mexikanische Münze umrechnen und den Betrag nach folgenden Sätzen berechnen kann: . Pesos ^.. Wenn der Wert der Waren 100 Pesos nicht überschreitet 3 8. Wenn der Wert 100 Pesos, jedoch nicht 500 Pesos überschreitet 6 0. Wenn der Wert 500 Pesos, jedoch nicht 1000 Pesos überschreitet 8 v. Wenn der Wert die unter 0 angegebene Grenze über schreitet: für die ersten 1000 Pesos 8 für jedes übersteigende Tausend oder einen Bruch teil davon 2,50 (Oiario oüoial vom 20. November 1905.) (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten -Nachrichten für Handel und Industrie».) »Bastei«, Verein jüngerer Buchhändler, Dresden. — In der Hauptversammlung am 4. Januar wurden drei neue Mit glieder ausgenommen. Hierauf erfolgte die Neuwahl des Gesamt vorstands. Es wurden gewählt: als 1. Vorstand Herr R. Bechtle (i. H. W. Baensch), — als Schriftführer Herr Kretzschmar (i. H. C. Hoeckners Buchh.), — als Kassenwart Herr PH. Pietzsch (i. H. Gustav Pietzsch),— als Bibliothekar Herr Schmidt (i. H. A. Hutzle). — Es wurde beschlossen, das Anfang Februar abzuhaltende Stif tungsfest in Gestalt eines Herrenabends zu feiern. Pietzsch. Pers onalnachrichten. Ordensverleihung. — Der Verlagsbuchhändler Herr Bernhard Meyer in Leipzig, Verleger des Familienblatts -Nach Feierabend», erhielt am 8. d. M. durch den Leipziger Ober bürgermeister, Herrn Justizrat vr. Tröndlin, den St. Sava-Orden für Verdienste um Kunst und Wissenschaft ausgehändigt, den ihm die Königliche Serbische Regierung für das von ihm heraus gegebene dreibändige Prachtwerk »Kanitz, Das Königreich Serbien und das Serbenvolk von der Römerzeit bis zur Gegenwart» ver liehen hat. Auszeichnung. — Seine Majestät der König von Sachsen hat dem Markthelfer Herrn Gustav Borsdorf in Leipzig, der bis vor kurzem, wo er nach fünfzigjähriger treuer Arbeit in den wohlverdienten Ruhestand trat, im Hause Bernhard Hermann tätig war, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht. Gestorben: am 3. Januar in Rotterdam der frühere Musikalienhändler Herr Carl Georg Alsbach, bis vor zwei Jahren, wo er sich von geschäftlicher Tätigkeit zurückzog, Inhaber der Mu sikalienhandlung G. Alsbach L Co. in Amsterdam, die er am 15. März 1866 in Rotterdam eröffnet und am 1. November 1898 nach Amsterdam verlegt hatte. Er stand im fünfundsiebzigsten Lebensjahr; — am 26. Dezember 1905 im fünfundsechzigsten Lebensjahr der Buchhändler Herr Arsa Pajeviö in Neusatz, Inhaber der dort bestehenden Buchhandlung A. Pajeviö. (Sprechsaal.) Unwahre Angaben eines Bittstellers. Der Prioatbeamte Ferdinand Escherich, Wien XIII, Jheringgasse 20 HI, wendet sich anscheinend an eine Reihe deutscher Buchhandlungen mit der Angabe, daß er bei den Firmen Geibel L Brockhaus und F. Volckmar in Leipzig, sowie L. Auer Verlag in Donauwörth in Stellung gewesen sei. Nachforschungen haben ergeben, daß diese Angaben nicht auf Wahrheit beruhen. Es sei daher gegenüber diesen Gesuchen des Bittstellers, der laut ärztlichem Zeugnis allerdings erwerbsunfähig ist, Vorsicht angeraten. Redaktion des Börsenblatts.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder