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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1867
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1867
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- Deutsch
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und ein Menschenalter, dreißig Jahre nach seinem Tode, zusteht, ge wann in der preußischen Gesetzgebung von 1837 und den Bundes beschlüssen von 1837 und 1845 praktische Bedeutung, und man ge währte diesen Schutz auch denjenigen Werken, deren Verfasser bereits gestorben waren, auf 30 Jahre von Publication des Gesetzes an. Das Jahr 1867 wird demnach einen wichtigen Abschnitt nicht nur in der Geschichte des deutschen Buchhandels, sondern auch in der ganzen Entwickelung unseres Kulturlebens bilden. Mit freudiger Erwartung fleht man die Zeit herannahcn, welche dem deutschen Volke die Werke ihrer Heroen in Hunderten und tausenden von Ca nälen zusühren wird, wo die Hand des Arbeiters nach seinem Schil ler, seinem Lcsstng greisen wird. Im Jahre 1854 wurde der letzte Versuch gemacht, die Rechte der Erbe» aus eine längere Frist auszudehnen, als das Gesetz vom 11. Juni 1837 sie gewährt. Der Minister von Raumer legte dem Abgeordnetenhaus«: einen Gesetzentwurf vor, welcher der Regie rung die Besugniß geben sollte, zu Gunsten der Erben „verdienter Autoren" den Schutz gegen Nachdruck im Wege der Verordnung zu verlängern. Moritz Veit erwarb sich das Verdienst, in einer kleinen, wahrhaft classischen Schrift die bisherige Gesetzgebung zu vertheidi- gen und die Ablehnung der Vorlage zu bewirken. Die Verlagsrecht«: der hervorragendsten deutschen Classiker be finden sich in einer Hand; die I. G. Cotta'sche Buchhandlung in Stuttgart hat bis jetzt die Ehre und den Vvrtheil genossen, die be deutendsten Werke deutschen Geistes in die Welt hinaus zu senden. Hat sie nun aber während der langen Dauer der Schutzfrist bedacht, daß sie nicht nur Rechte erworben, sondern auch dem deutschen Volke gegenüber Pflichten zu erfüllen habe? Wir glauben mit einem Nein antworten zu müssen. Bis diesen Augenblick entbehren wir noch eine kritische Ausgabe von Schiller und Goethe, wir sind meist ans einen unzuverlässigen, oft durch sinnstörende Druckfehler, die sich von Ausgabe zu Ausgabe sortgcpflanzt haben, entstellten Text angewie sen. An Kräften, welche eine kritische Bearbeitung übernehmen konnten, hat es wahrlich nicht gefehlt. Deutsche Gelehrte haben sich von jeher den Ruhm der Gewissenhaftigkeit, des unermüdlichsten Forschergeistes errungen; ist doch die „deutsche Gründlichkeit" gerade zu sprichwörtlich geworden. Aber jene kritische Thätigkeit, welche sic de» Werke» der Alten, welche sie Shakspearc und Dante zuwende» konnten, mußte den Klas sikern ihrer eigenen Nation fern bleiben. Daß wir von Lessing eine kritische Ausgabe besitzen, ist nicht das Verdienst der Cotta'sche» Buchhandlung, sic erwarb das Verlagsrecht erst, nachdem die Lach- mann'sche Bearbeitung in der Voß'schen Buchhandlung in Berlin erschienen war. Welche kleinliche Handlungsweise sich oft gellend machte, davon statt vieler Beispiele nur dies eine. Die Feier des hundertjährigen Geburlssestes Schiller's rief Productionen verschie denster Art ins Leben: Biographien, Sangesheste, Erinnerungs blätter, namentlich für das Heranwachsende Geschlecht. Damals be absichtigte die Verlagshandlung von Winckelmann Söhne in Ber lin eine illustrirle Ausgabe des „Liedes von der Glocke" zu bringen; sie rechnete hierbei aus die Einwilligung des Verlegers, dem durch diese Ausgabe in keiner Weise Abbruch geschehen wäre. Aber diesem mußten wohl die Worte Wallenstein's „Sei im Besitze und du wohnst im Recht" vorschwcben; die Erlaubniß zur Herausgabe des Separat-Abdrucks wurde nicht ertheill und die Veröffentlichung unterblieb. Auch die Preise, welche bisher sür die Classiker bezahlt werden mußten, waren zu hoch. Daß ein billigerer Ansatz möglich ist, davon erhalten wir jetzt den Beweis, wo die in Aussicht stehende Concur- renz die Herausgabe Wohlseiler Ausgaben hervorgerufen, und wo cs gilt, noch im letzten Momente der Schutzsrist den größtmöglichsten Nutzen zu ziehen. Eine hübsche Ausgabe der sämmtlichen Schiller'- sch-n Gedichte wird jetzt für 2>ch Sgr. verkauft. Eine statistische Zusammenstellung, wie viel Eremplare der Ge- sammtwerke unserer Classiker, wie viel Eremplare der Einzelabdrücke verkauft sind, wie sich der Absatz aus die verschiedenen Länder ver- theilte, welche Honorare unsere Dichter bei ihren Lebzeiten, welche ihre Erben bis jetzt erhalten haben, dürfte in mehr als einer Be ziehung interessant sein. Es ist aber kaum zu erwarten, daß wir über diese Punkte jemals Aufschluß erhalten werden. Einem ziemlich verbreiteten Jrrlhum, daß nämlich unsere Dich ter vom Ertrag ihrer Werke nur einen sehr geringen Nutzen gehabt hätten, möchten wir hier jedoch entgegentreten. Schiller selbst hat freilich keine hohen Honorare erhalten, um so größeren Nutzen haben aber seine Erben gezogen, und Goethe wußte in seinen späteren Lebensjahren sehr wohl die geschäftlichen Vortheile zu würdigen, die der Verlag seiner Werke dem Verleger bringen müsse. Wir erfahren hierüber Einiges aus der Biographie vonSulpice Boisseree, welcher sich der besonderen Freundschaft Goethe's zu erfreuen Hütte. Im Jahre 1825 wollte Goethe den längst gefaßten Plan, eine Gesammt-Ausgabe seiner Werke zu veranstalten, ausführen; es wa ren ihm Anerbietungen der namhaftesten Verleger gemacht, welche viel des Verlockenden enthielten. Eingedenk indeß seiner langjähri gen geschäftlichen und freundschaftlichen Beziehungen zu Cotta wandte sich Goethe an ihn, war jedoch überrascht, eine im Ganzen nur laue Aufnahme seines Vorschlages zu finden.? Boisseree wurde ersucht, das Vermiltleramt zu übernehmen, dem er sich mit der hingebcndsten Bereitwilligkeit unterzog. Die Goethe'sche Forderung war folgende: Cotta solle den Verlag der Gesammtwerke auf zwölf Jahre erhalten, während dieser Zeit be liebig viel Eremplare drucken können und ein Honorar von >00,000 Thlr. zahlen. Nach Ablauf der genannten Zeit falle das Verlags recht an den Verfasser oder dessen Erben zurück. Cotta stellte die Gegenprvposilion: er wolle 20,000 Eremplare drucken, ein Honorar von 60,000 Thlr. zahlen und sich zugleich verpflichten, für den wei teren Absatz von über 20,000 Exemplaren von jedem 1000 ein Ho norar von 2000 Thlr. zu geben. Boisseree rieth dringend zur Annahme dieser Vorschläge; man könne nicht wissen, welche Wirkung die Masse von 40 Bänden beim Publicum Hervorbringen werde, vor allem aber möchte sich Goethe vor Selbstverlag oder Associationswesen hüten. Sein Rath fand bei seinem Freunde geneigtes Gehör. Cotta erklärte sich bereit, falls die Subscription der Taschen-Ausgabe 20,000 Eremplare betrüge, eine Octav-Ausgabe unter denselbenHonorarbedingungen zu veranstalten; wogegen ihm das Recht eingeräumt wurde, alle Werke einzeln ohne besonderes Honorar drucken zu dürfen. Goethe gab unterm 30. Ja nuar 1826 seine Zustimmung mit folgenden lakonischen Worten: „Euer Wort sei ja! ja! Also ja! und Amen!" Diese erste Gesammt-Ausgabe erschien, mit 15 Bänden Nach laß bereichert, in den Jahren 1827—1833 zum Preise von 17 Thlr.; gleichzeitig wurde eine Octav-Ausgabe für den doppelten Preis ver anstaltet. Es folgte dann eine neu revidirte Ausgabe in 40 Bänden 1840 (21 Thlr.); in zwei Bänden, zweispaltig gedruckt, 1845 (20 Thlr.); in 30 Bänden gr. 8. 1857 (24 Thlr.); in 6 Banden 1860 (12 Thlr.), und endlich die jetzt in Angriff genommene Ausgabe in 36 Bänden (6 Thlr.). Von Schiller besitzen wir folgende Gesammt-Ausgaben: In 12 Bänden gr. 8. 1812—15 und 1818—19 (12 Thlr.); in 18 Bänden, Taschenformat, 1818—1820 und 1827—1829 (5 Thlr.); in 12 Bänden gr. 8.1835 (10 Thlr.); in 1 Band 1833 (6U Thlr.); in 12 Bänden 1838 (4 Thlr.); in 10 Bänden gr. 8. 1844 (6N Thlr.); in 2 Bänden 1862 (4 Thlr.); in 12 Bänden kl. 8. 1860 (6 Thlr.); in 12 Bänden gr. 8. 1862 (9 Thlr.); in 12 Bänden, Taschenformat, 1867 (2 Thlr.). Die Ausgabe von 1838 erschien in einem bisher neuen Format, welches sich unbegreiflicher Weise 353*
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