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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1867
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1867
- Sprache
- Deutsch
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2442 Nichtamtlicher Theil. ilL 227, 30. September. 9099.Kirchen- u. HauS-Kcsangbuch, evangelisches, s. dir köntgt. preub. schlk- fischen Lande. Nebst e. Lectionarium u. Gebetbuch. 4. Äufl. gr. 6» 8100. Gaboriau, E., L'Affairc Lerouge ob. Gefahren d. Jrrthums. Roman. Aus d. Franz. 3 Bde. 8. Geh. * 1*4 8101. Haffner, C., Zunker Flickschuster. Wiener Roman in 3 Bdn. 8. 1866. Zn Eomm. Geh. ^ 8102. — Nonne u. Maitresse. Roman aus dem Wiener Leben. 3 Bde. 8. Geh. 8103. Reden bei der Beerdigungsfeier d. Geh. Kirchenrath Prof, der Theol. Dr. Rich. Rothe gehalten zu Heidelberg am 23. Aug. 1867 v. Zittel, Schenkel u. E. O. Schellenberg. gr. 8. Geh. * 2 Nj^ 8104. ^näre8, Hr., äie Lekre <>er IlinteilaclunAs-Le^vekre. Lin öeilraA rur aUAcmeinen Waüenlekre. Ar. 8. Lek. * ^ Miy Sl Widmayer in München. 8105. Larte äer ölünelien-Veroneser LisendaKn m. ^NAabe 83wmll. Na tionen u. cksr SleiAunA8verkil!rni886 cker kerAkakn srvi8eken InnLkruck-Lotren etc. Intk. u. color. Lol. In Larton * ^ »-b 8106. Busch, I., Licht'st Gnade strahlende Erklärung der sieben WorteChristi am Kreuz vom „ewig lebendig?» Wort" durch eine liebgnädigst hierzu ersehene würdige Magd. gr. 8. 1868. In Eomm. * ^ ^ 8IM üch llubl'ü"t "I ">3wl°tl>°kn',i"lw Lnter8uckA. 8. Lek. * ^ ^ W. Schulyc in Berlin. 8109. -sLoosungen u. Lehrtexle, die täglichen, der Brüder-Gemeinc f. das I. 1868. Nebst e. Anh.: Abschnitte der heil. Schrift zum tägl. Gebrauch. 8. u. 12. Gnadau. ** Velinp. ** ^ ^ 8110. * Geißler, A., die Weltgeschichte von Anfang der historischen Kenntniß bis auf unsere Zeiten. Neue Ausg. 1. Lfg. 8. 1868. Geh. H leöniAl. xvi886N8eIwl'tI. Deputation k. äa8 sileäicinal - >Ve8en in ?reu886N. 2. ^U8A. in. e. ^.nk. Ar. 8. Lek. * 2U ^ 8112.2e11no^,L., ^nieitunA rur ljualitativen ekewi8eken ^naly8e okne ^invenckunA v. 8ck^veseIvv3886r8toü' u. 8ekw6t'e1-nnmonium. Ar. 8. Lek. * 24 ss/ 8113. Ernenwein, F., praktisches Lehrbuch der französischen Sprache. I.Abth. gr. 8. 1868. Geh. 9 N-k 8114. Umpfenbach, K., die Bolkswirthschastslehre sd. National-Oekonomik. gr. 8. Geh. * 1H ^ ^ 8115. Briefe von Frdr. v. Gentz an Pilat. Ein Beitrag zur Geschichte Deutschlands im 19. Jahrh. Hrsg. v. K. Mendelssohn-Bartholdy. 1. Bd. gr. 8. 1868. Geh. * 2^4 ^ Nichtamtli Zu der Petition um Aufhebung des Buchhändler- Eramens. II») Die im Börsenblatt Nr. 217 abgedruckte Petition von Bres lauer Gehilfen an den Reichstag wegen Aufhebung des Buch händler-Eramens veranlaßt doch zu verschiedenen Bemerkungen. Wenn dieselbe auch die vollständige Aufhebung der Buchhändler- Concession zum Ziel hat, so stellt sie doch die Aushebung des sog. Buchhändler-Eramens voran und berührt in den Motiven wesentlich nur die Schattenseiten und die Haltlosigkeit der letzteren. Für den Zweck der Petition erachten wir dies sür einen Fehler. Der Freiheit des Buchhändlergewerbes steht in erster Linie die von der Regierung zu ertheilende Genehmigung, die Concession, gegenüber; der durch die Prüfung, das sog. Buchhändler-Eramen, zu führende Nachweis der Befähigung zum Betriebe des Buchhan dels ist erst das Bedingniß, aus welches hin die Genehmigung nicht versagt werden darf: Der Kampf für die Freiheit des buchhändlerischen Gewerbes hat daher seinen Angriff direct auf den Fortfall der Conces sion zu richten, nicht aus den des Buchhändler-Eramens. Der Fortfall des letzteren allein würde das immer willkürliche Belieben der Regierung bei Ertheilung oder Versagung der Concession nur stärken, während durch die von Berussgenossen geführte Prüfung der Entscheid über die zu ertheilende Concession, wenigstens zu einem Theile, außerhalb jenes Beliebens der Regierung gelegt ist. Das Buchhändler-Eramen steht erst in zweiter Linie, in erster die Concession. Deshalb fürchten wir, daß die Petition mit ihren Motiven gegen das Eramen an der Stelle, an welche sie gerichtet ist, von geringer Wirkung sein wird; an sich kann man den Motiven wohl beitreten, und es ist ganz richtig, daß es den Staat eigentlich gar nichts angeht, ob ein Buchhändler literarisch und technisch be- ") I. S. Nr. 2SS. cher Theil. fähigt ist, sein Geschäft zu betreiben, wie es auch sehr überflüssig ist, daß der Staat untersucht, ob der den Buchhandel betreiben Wollende die Preßgesetze kennt oder nicht. Nur fürchten wir, daß die wesentlich gegen das Buchhändler-Eramen gerichteten Motive den Eindruck machen möchten: als hätten die Petenten doch eigentlich nur vor dem Eramen eine gewisse Angst und als sei ihre Petition lediglich ein Product dieser Angst. Nun — da wir dies einmal ausgesprochen, mögen wir nicht verschweigen, daß die in Preußen in den letzte» Jahren geschehene» Buchhändlerprüfungen in nur zu häufigen Fällen bei dein Examinan den einen Mangel literarischer Bildung gezeigt haben, der in der Thal ganz eigene Blicke in den Bildungszustand des jüngeren Buch- händlergeschlechtes eröffnet, wenn auch in einzelnen Fällen sehr befriedigende Beweise einer lieferen Bildung, ernsteren Strebens und tüchtiger technischer Kenntnisse zu Tage treten. Soviel Schreiber dieses von competenter Seite über die buchhändlerischen Prüfungen in den ersten Städten des preußischen Staates weiß, haben diesel ben, trotz der häufig so betrübenden Resultate, bei der dabei geübten mehr als milden Censur nur in ganz seltenen Fällen mit einem: „Nichlbestanden" geschlossen, und hat dann in diesen wenigen Fällen (mit Ausnahme vielleicht eines, der viel von sich reden machte und der freilich recht verständlich nicht ist) der Geprüfte auch den allergeringsten Anforderungen nicht entsprochen, welche aus dem Kreise des Buchhandels an Diejenigen gemacht werden dürfen, welche ihm neu zutreten wollen. Wir wollen uns hier durchaus nicht für das Fortbestehen der buchhändlerischen Prüfungen durch den Staat aussprechen, aber die häufig und wohl auch in der Petition sich documentirende Furcht vor denselben ist an sich nicht begründet; es werden die Prüfungen fallen — aber erst nachdem die Concession gefallen. Sind gegen letztere die Schritte an den gesetzgebenden Körper zu richten, so sind die da bei in Betracht kommenden Motive auch ganz anderer Art. Es widerstreitet die im preußischen Preßgesetze bestimmte Ge-
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