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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1900
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- Deutsch
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165, 19 Juli 190t). Nichtamtlicher Teil. 5421 diesem Bedürfnis zu genügen. — Eine eigenartige Behandlung verlangen in mehrfacher Beziehung die Werke der Tonkunst und die Erzeugnisse der Tagespreis. Bei einem Ueberblick über den Entwurf drängt sich zunächst die Frage auf, ob es nicht zweck mäßig sein würde, der Musik und der Presse in dem Gesetz eine abgesonderte Behandlung zu teil werden zu lassen, den Rechts stoff also zu trennen nach Schriftwerken überhaupt, Tagespresse und Musik insbesondere. Der Entwurf hat dies nicht gethan; er hat sich darauf beschränkt, für die Tagespresse und die Musik gewisse Ausnahmebestimmungen zu treffen, im übrigen aber die sämtlichen geistigen Erzeugnisse unter die gleichen Vorschriften ge stellt. Es ist anzuerkennen, daß auf diesem Wege die gemeinsamen leitenden Grundsätze für das ganze Rechtsgebiet klarer hervor treten, vielleicht nach unerwünschte Wiederholungen vermieden werden. Auf musikalischem Gebiete kommen hauptsächlich zwei Eigen tümlichkeiten in Betracht, einmal der Umstand, daß die Komponisten vielfach ihre Werke nicht in Verlag geben, sondern das Urheberrecht daran ein für allemal verkaufen, sodann die Uebung, daß Kompositionen nicht wie Bücher regelmäßig in Auflagen von beschränkter Zahl von Abzügen erscheinen. Das letztere ist in dem Entwürfe gebührend berücksichtigt, und viele seiner Be stimmungen kommen infolgedessen auf den Verlag musikalischer Kompositionen überhaupt nicht zur Anwendung. Verträge, durch die ein Komponist das Urheberrecht an seinen Arbeiten einem Verleger abtritt, fallen begriffsmäßig nicht unter das Verlags recht; das erklärt cs, wenn in dem Entwürfe solche Verträge gar nicht berücksichtigt sind; für sie gelten die Vorschriften des Bürger lichen Gesetzbuches über den Verkauf von Rechten. Wenn die Komponistenwelt von dieser althergebrachten Verwertung ihrer künstlerischen Schöpfungen abgehen und zum Abschluß ordnungs mäßiger Verlagsverträge übergehen wollte, so würde sie im Augenblick des Vertragsabschlusses zwar wohl einen geringeren Erlös aus ihren Arbeiten ziehen, auf die Dauer aber voraussicht lich ihre Bezüge an Honorar nicht unerheblich steigern und damit die wirtschaftliche Lebensstellung der Autoren verbessern. Daß der Entwurf unsere Musiker auf diesen Weg hinweist, indem er über die Abtretung des Urheberrechts nichts bestimmt, das Verlagsrecht für musikalische Schöpfungen aber ausreichend regelt, wird, wie wir hoffen, auf die Gepflogenheiten unserer Kom ponisten einen heilsamen Einfluß üben. — Die Tagespresse hat in Verbindung mit den sonstigen periodischen »Sammel werken», d. h. solchen Werken, die unter gemeinsamer Redak tion aus den Beiträgen vieler Mitarbeiter entstehen, ebenfalls in einzelnen Beziehungen eine besondere Behandlung erfahren. Das Zeitungsrccht ist ein sehr modernes Produkt unserer Kultur. Wohl noch nirgends hat es eine abschließende Behandlung in festen Gesetzesbestimmungen gefunden, und das hat seinen guten Grund nicht nur in der Jugend unseres ganzen Zeitungswesens, son dern auch in der Unbestimmtheit und Mannigfaltigkeit der hier einschlagcndcn Verhältnisse. Der Novellist, der ein Feuilleton liefert, der Gelehrte, der einen wissenschaftlichen Aufsatz einsendet, der Politiker, der einen Leitartikel schreibt, der Korrespondent, der aus der Ferne Stimmungsbilder, oder der Mitarbeiter, der aus der Nähe Neuigkeiten liefert, — sie alle stehen zu der Zeitung und ihrer Redaktion in verschiedenen Beziehungen. Alle diese Beziehungen durch positive Vorschriften zu regeln, mag schwer angängig sein, und der Entwurf beschränkt sich denn auch darauf, einige Grundsätze aufzustellen, die namentlich die Frage behandeln, ob und wann der Einsender eines Beitrags über diese seine Arbeit nach der Ausnahme in die Zeitung wieder frei ver fügen kann, und inwieweit die Redaktion der Zeitung den Bei trag, den sie aufzunehmcn gedenkt, nach ihrem Ermessen um gestalten darf. Ob der Entwurf für alle Besonderheiten der Tages presse genügt, bedarf noch näherer Prüfung, wie auch manche andere Bestimmungen noch näher anzusehen sein werden. Im allgemeinen heißen wir den Entwurf mit der Hoffnung will kommen, daß er die vorhandene Lücke in unserm neuen bürger lichen Recht glücklich ausfüllen wird. Preisausschreiben für ein Plakat. — Die Internationale Ausstellung für Feuerschutz und Feuerrettungswesen Berlin 1801, unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Auguste Victoria, erließ ein Preisausschreiben für einen Plakat- cntwurf. Alle Künstler ohne Unterschied des Wohnorts werden zum Wettbewerb eingeladcn. Ablieferung bis 1b. Oktober 1800. Als Preise sind ausgesetzt: für den besten Entwurf 1000 für den zweitbesten Entwurf 500 für den drittbesten Entwurf 250 Die Entwürfe sind in der (für das Plakat in Aussicht genommenen) Größe von etwa 100 zu 65 ow (Hochformat), fertig ausgcführt, einzuliefcrn und müssen in großer, deutlich les barer Schrift den Text enthalten: Internationale Ausstellung für Feuerschutz und Feucrrettungswesen Berlin 1801. Neben einer Umrißplatte, die auf photomcchanischem Wege auf die Druckplatte übertragen wird, müssen 5 Farbplatten zum Druck genügen; Siebenundsechzigsler Jahrgang. bei Anwendung von Gold ist die Goldplatte für 2 Farbplatten zu rechnen. Das Preisgericht besteht aus den Mitgliedern des geschäftsführenden Ausschusses: Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski; Kammerherr vom Dienst Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Vice-Ober-Cercmonienmeister von dem Knesebeck; General-Stabsarzt der Armee, Wirklicher Geheimer Ober-Medizinalrat Professor Dr. von Cvier; Kommerzienrat, Handelsrichter Emil Jacob; Königlicher Branddirektor Giers- berg; Bankier und Rittergutsbesitzer, Königlich großbritannischcr General-Konsul Dr. Schwabach: Justizrat Kleinholz; Stadt rat Bail; Direktor der Magdeburger Feuerversicherungsgesellschaft Dohrn; Geheimer Regierungsrat Ende; Geheimer Ober-Regie rungsrat und Vortragender Rat ini Ministerium des Innern Dr. Lin dig; Geheimer Ober-Regierungsrat im Ministerium der geist lichen, Unterrichts-und Medizinal-Ängelegenheiten l>r. Naumann; Kommerzienrat Ravens; General-Oberarzt im Kriegs-Ministerium Dr. Schjerning; Königlicher Polizei-Präsident von Windheim; ferner aus den Herren Professor Ludwig Dettmann; Professor E. Doepler d. I. und Maler Franz Jüttner. Wissenschaftlicher Kongreß. — Vom 3. bis 9. September wird in Paris ein internationaler Kongreß für Rcligions- ge schichte tagen. Hervorragende Pariser Gelehrte sind mit den Vorbereitungen beschäftigt, so Maspero, I. Oppert, Senart u. a, vor allem die beiden Revillc: der Präsident der religionsgeschicht lichen Sektion der Lcols äss bautss stuäss, und sein Sohn, der Herausgeber der Rvvas clo l'bistoirs äss roligions. Der Kongreß wird sich mit dem ganzen Gebiete der Religionsgeschichte be schäftigen, von den Wildcnreligionen, den Religionen Aegyptens, des alten Asiens, des klassischen Altertums bis zum Christentum der alten und der neuen Zeit. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Ibsologiscbsr Xw/.oigsr kür dis svaugsliscbs Osistlicblcsit Ost- prsusssns. ilrsg. von äsr l'bsologisobon Xbtbsiluu^ clor VVilk. lkocb'scbsn DucbbanälunA in Königsberg i/?r. dir. 30, Iu!i 1900. 8°. 16 8. 180 kirn. Ds Droit d'Xuteur. Organs wsnsusl du Dursau international äs l'Ilnion ponr la protsotion äss csuvrss littsrairss st ar- tistiguss. XIII. annes. kio. 7. 15 juillst 1900. 8ornwairs: Sartre o/Miskie.' Degislation intsrisnrs: Italis. Oiroulairs äu 10 mai 1900. Oovvsntions particulierss: Italis. Dscrst än 10 juin 1900 rs- latik ä la Oonvsntion äs Nontsviäso. Partie non o/Aoielle.' Iltuäos generalos: Ds nouveau pro)st äs Ooäs civil äu Drssil. — Ds V« csntsnnairs äs la naissancs äs Outsnbsrg. Oorrssponäanes: Dsttrs ä'Italis (Ist. Xrnar). äurispruäsucs: Xllswagns. Läitions soolairss, abrögss, ouvragss kransais controkaits. — 8uisss. Discos äs tbsätrs, aual^sss publrsss avant la rsprössotation. kiouvsUss äivsrsss: Xutricbs- Ilongris. Nouvsrnsnt kavorablo ä l'Ilnion äs Horns. Oongrss st asssrnblsss: Oongrtzs connnsrcial äs Dbilaäslpbis. — Oongrss äss sociötss savantss äs Kranes. Documsnts äivsrs: Dtats-llnis. Dropositions äs loi. Denkmal. — Dem großen protestantischen Kirchcnhistoriker Karl von Hase (* 1800, f 1890), ist auf dem Fürstengraben zu Jena ein Denkmal errichtet worden. Es hat die Form einer Büste auf hohem Sockel. Ausgeführt ist es von dem begabten Leipziger Bildhauer Professor Seffner, der die starken, geistvollen Züge des Gelehrten in meisterhafter Lebendigkeit dem Marmor abgcwonnen hat. Vor einigen Tagen fand vor einer, durch viele berühmte Namen glänzenden Versammlung, die feierliche Ent hüllung statt. Professor Nipp old hielt die Festrede. Personalnachrichten. Personalwcchsel bei der Leipziger Handelskammer. — Herr Dr. jur. Gen sei, der langjährige verdiente erste Sekretär der Handelskammer zu Leipzig, wird am 1. Oktober d. I. in den Ruhestand treten. Zu seinem Nachfolger ist der bisherige zweite Sekretär Herr Dr. jur. Wendtland gewählt worden. Königliches Stenographisches Institut in Dresden. — Der bisherige Vorsitzende des Deutschen Babelsberger - Steno- graphenbnndes, Herr Dr. Clemens in Wolfcnbüttel, ist zum Vor stande des Königlichen Stenographischen Jnstitus in Dresden ernannt worden. 727
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