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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1900
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- 16.07.1900
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- Deutsch
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5332 Nichtamtlicher Tech 162, 16. Juli 1900. bibliothek zu liefern, wurde in jenem Jahre auf alle Buch drucker in dem gottorpischen Teil der Herzogtümer aus gedehnt. Nach dem Uebergang des gottorpischen oder großfürst lichen Anteils an Dänemark wurde 1781 uttd 1785 vor geschrieben, daß die Buchdruckereien in den Herzogtümern weitere zwei Exemplare ihrer Druckschriften an die große königliche Bibliothek in Kopenhagen liefern sollten. Durch eine Verordnung vom 3. Juni 1800 wurde bestimmt, daß zum Betrieb der Buchdruckerei landesherrliche Bewilligung erforderlich sei. Das Patent vom 18. Mai 1822 bestimmte, »daß alle Diejenigen, welchen in Zukunft allerhöchste Privilegien auf Buchdruckereien und Buchhandlungen in den Herzog tümern Schleswig und Holstein bewilligt werden möchten, verpflichtet sein sollen, ein Exemplar von allen bei ihnen gedruckten oder von ihnen verlegten Schriften an die Universitätsbibliothek zu Kiel am Ablauf jedes Jahres kosten frei einzusenden«. Beim Uebergange der Herzogtümer an Preußen wurde laut Bekanntmachung des Königlichen Ober präsidiums vom 25. Oktober 1867 den Druckern in den Hcrzoglümern die Verpflichtung aufcrlegt, ein Exemplar ihrer Druckschriften an die Königliche Bibliothek in Berlin einzn- senden, und gleichzeitig wurde bemerkt, daß die Verfügung vom 18. Mai 1822, nach der die Buchdrucker und Buch händler der Provinz Schleswig-Holstein verpflichtet seien, ein Exemplar aller bei ihnen gedruckten oder verlegten Schriften an die Kieler Universitätsbibliothek vor Ablauf eines jeden Jahres kostenfrei einzusenden, auch ferner zu Recht bestände. Das Reglement vom 9. Januar 1725 enthielt auch Bestimmungen für den Buchhandel in Kiel. Es sollten danach fremde (nicht Kieler) Buchhändler, die zu den Märkten in Kiel Bücher verkaufen wollten, vorher ein Buch von wenigstcus 3 Reichsthalcr Courant Wert an die Universitäts bibliothek geben. Eine ständige Buchhandlung gab es in Kiel nicht! wie wir sahen, war der Universitätsbuchdrucker vorübergehend auch zugleich Buchhändler. Aller Wahr scheinlichkeit nach hat im Anfang ein Universitätsbuchhändler existiert, 1682 wird ausdrücklich ein Universitätsbuchführer Reichel erwähnt, dem anfänglich und noch bis 1679 die bei der Universität belegeuc vierte »Kirchenwohnung« ein- geräumt gewesen mar. An derselben Stelle lag auch die Wohnung des Universitätsbuchbinders. Ob während des Niedergangs der Hochschule in den Jahren 1706—1768 der Posten des Universitätsbuchführers resp. -Händlers ganz eingegangen ist, steht noch nicht ganz fest, wird sich aber wohl noch ermitteln lassen. Bedeutung hat diese Handlung sicher nicht gehabt, und die Professoren, der Adel des Landes, sowie das bücherkaufende Publikum waren an gewiesen auf die zum »Umschlag« und zu den Jahrmärkten von Hamburg und Lübeck kommenden Buchführer, auf die Druckereien, die den Vertrieb der notwendigsten Bücher mit übernahmen, und schließlich auf die Kaufleute, die ihren Warenballen auch vielleicht manchmal Bnchsendungen bei fügen ließen. Erst die Brüder Bossiegel aus Göttingen, die eine Filiale iir Kiel errichteten, gaben den Anstoß zur Gründung einer wirklichen Buchhandlung in Kiel. Vorübergehend hatte auch die von Lessiug und Bode gegründete Gelehrtenbuchhandlung ihren Sitz in Kiel. Seit 1775 erst gab es wieder einen privilegierten Universitätsbuchhändler, der unterm 12. April 1775 die königliche Konzession erhielt. Es war dieses der hamburgische Buchhändler Karl Ernst Bahn. Dieser erhielt ein jährliches Honorar von 40 Reichsthaler, später 100 Reichsthaler Courant jährlich und halbe Hausfreiheit; er war verpflichtet, jährlich ein Buch von 3 Reichsthaler Wert und ein Exemplar seines Verlages an die Universitätsbibliothek zu liefern, so wie ein gutes »Assortiment von Büchern« zu halten. Bahn verkaufte die Buchhandlung, nach erfolgter königlicher Ge nehmigung, im Dezember 1798 an den ordentlichen Professor der Philosophie Valentin August Heinze, der sie unter der Firma »Neue akademische Buchhandlung« fortsetzte. Heinze gab 1799 das erste Adreßbuch oder »Taschenbuch für die ' Einwohner der Stadt Kiel« heraus. Das Geschäft wurde natürlich von einem Faktor geleitet. Von 1812—1824 war die Buchhandlung im Besitz von August Schmidt, dann von 1824—1867 im Besitz der Familie von Maack, und zwar waren von 1824—1846 , Johann Christian Friedrich von Maack, von 1846—1867 sein Bruder Christian Gustav Leopold von Maack Besitzer und Leiter der Handlung. Johann Christian Friedrich begründete den Verlag. Er änderte die Firma in Universitätsbuchhandlung und verlegte sie in das Haus Schumacherstraße 8, wo sie sich noch befindet. Seit 1867 ist sie im Besitz des Herrn Paul Toeche. Der Universitätsbuchhändler hatte bis 1832 das Recht, »daß die Universitätsbibliothek neue Bücher nur von ihm kaufe, er habe dieselben aufs Wohlfeilste zu verschaffen«. Später wurde dem Universitätsbuchhändler die meines Wissens noch geltende Bestimmung auferlegt, die Besorgung der zum Austausch mit anderen Universitäten bestimmten akademischen Schriften zu übernehmen, ohne für seine Mühewaltung etwas in Rechnung zu stelle». Das Honorar von 100 Reichsthaler Courant oder 160 Thaler ist nach 1837 fortgefallen. Seit 1780 bestand eine zweite Buchhandlung in Kiel, die durch Kanzleirat Schmers gegründete Schwers'sche Buch handlung, die bis 1884 bestand. Ursprünglich Leihbibliothek und Antiquariat, war sie seit 1782 auch Sortiments buchhandlung. Ihre Schicksale schilderte ich in meinem oben erwähnten Artikel. Nicht allgemein bekannt dürfte cs sein, daß Heiberg in seinem Vuchhändlerroman »Der Januskopf« die Schwers'sche Buchhandlung und ihren damaligen Inhaber schildert; er war als Lehrling unter E. Homann darin thätig. Durch Verordnung vom 27. Dezember 1842 wurde der Buchhandel in den Herzogtümern für ein freies bürgerliches Gewerbe erklärt; erforderlich sei jedoch eine vorherige Anzeige an die Polizeibehörde. Hiermit möchte ich diese kleinen Mitteilungen für heute schließen. Vielleicht ist es mir vergönnt, bald ausführlichere Notizen über Buchdruckercien und Buchhandlungen in Schleswig-Holstein zu bringen und auch Zeitungen und Zeit schriften in den Bereich meiner Besprechungen zu ziehen. Kleine Mitteilungen. Post. — Der Staatssekretär des Reichspostamts hat eine Verfügung erlassen, wonach im Vriefverkehr mit den nach China gehenden deutschen Truppen eine allgemeine Portofreiheit Platz greift. Der Postvcrkehr mit dem nach Ostasien entsandten Truppenteil beschränkt sich vorläufig auf den Briefverkehr. Das Marinc-Postbureau und die Marine-Schiffspostcn, die auch andere Postsendungen befördern, befassen sich nur mit Sendungen für die Besatzungen der Kriegsschiffe. Die in der Bildung begriffene Brigade wird von einer Feldpost begleitet werden. Unterschlagung. Reichsgerichtsentscheidung, mit geteilt vom Reichsgcrichtsrat a. D. Or. M. Stenglein in der Deutschen Juristenzcitung (Berlin, Otto Liebmann). — Die An geklagten hatten vertragsmäßig Abonnenten für das in D. er scheinende Blatt »Generalanzeiger« zu sammeln, deren Zahl ohne Nennung der Namen anzugcben, und empfingen dagegen die erforderliche Anzahl Exemplare und Quittungen, gegen welche sie den Abonnemcntsbetrag für das Blatt einzukassiere» und unter Abzug eines bestimmten Betrages an den Verleger abzu liefern hatten. Sie verbrauchten hierbei Geld für sich, sind aber von der Anklage der Unterschlagung freigesprochen worden. Das Reichsgericht hob das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft auf mit der Begründung: Der zwischen den Parteien bestehende Vertrag könne ein doppelter sein: Kauf-oder Lieferungsvertrag der angeklygten Vermittler sowohl mit dem Verleger, als mit dem Abon-
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