Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1900
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- 04.07.1900
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- Deutsch
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8046 Amtlicher Teil. .zS 182. 4. Juli 1900.§> W. Spcmann in Berlin. Klsrn, O.: Oio Insoiirittsn v. NiiAnssw nur Nns-incisr. Nit 10 'I'u.1. u. oiniAN» ^übilclAn. iw 'Ivxt. UrsA. v. clsn IiöniAl. Nusssn xu ttorliii. Zr. 4°. (VII, 296 8.) 6sd. in Ualbloinv. n. 20. — lsduard Trcwcndt in Breslau. IMASNprwoü, D.: 0runäri8s nur 6s8o6ie6ts äsv ttüilosopüis. 2.11. ttssoüivlilg clm usosrsn ttkilosopüis. 12". (111,280 8.) n. 3.—; Agl). n. 4. — Verlagsanstalt Benziger L <<o. in lsjnsirdeln. Sienkiewicz, H.: Die Familie Polaniccki. Roman. Hebers, v. E. u. R. Ettlinger, eingeleitet durch e. littcrarhistor. n. biograph. Skizze v. K. 'Muth. gr. 8". (VIII, 542 S.) 4. —; geb. in Leinw. 5. — Berlagsanstalt vorm. G. I. Manz in Megensvnrg. Anleitung zu den geistlichen Übungen des hl. Ignatius v. Loyala. Nach den Aetrachtungsvorlagcn im Excrcitienhause der Gesell schaft Jesu zu St. Eusebio in Nom. 2. Ausl. gr. 8". (XI, 544 S. m. 1 Bildnis.) n. 5. — Vroglie, de: Religion u. Kritik. Nus dein Nachlasse gesam melt v. C. Piat. Deutsch v. E. Prinz zu Öttingen-Spielberg. 8". (X6I, 375 S.) n. 3. 50 Cajctanns, F.: Pater Mathem, der irische Apostel der Mäßigkeit. Aus dem Holl. Mit e. Verzeichnisse der neuerereu deutschen Antialkohol-Litteratur. 8". (III, 100 S.) n. 1. — Krcusch, E.: König u. Mönch. Historischer Roman. 8". (IV, 466 S.) n. 3. 50; geb. in Leinw. n. 4. 50 Lucg's, S., biblische Realkonkordanz. Repertorium f. kathol. Pre diger, Religionslehrer, Seelsorger u. Theologen. 5. Ausl. v. B.' Mairhofer. 2 Bde. gr. 8°. ' (XI, 743 u. 735 S.) n. 16. —; geb. in Halbfrz. n. 20. — Möhler, I. A.: Neue Untersuchungen der Lehrgegcnsätze zwischen den Katholiken u. Protestanten. Eine Verteidigg. meiner Sym bolik gegen die Kritik des Hrn. Professors vr. Baur in Tübingen. Mit c. Einleitg. u. Anmerkgn. Hrsg. v. P. Schanz. 5. Ausl. BcrlagSanstalt vorm. G. I. Mauz in Negensvurg ferner: Oer, S. Ein Tag ini Kloster. Bilder aus dem Bencdiktiner- lcbcn. 2. Ausl. gr. 8°. (329 S.) n. 2. 80; geb. in Leinw. n. 4. — Predigten, fünf, zur Vorbereitung e. Pfarrgemeinde auf die Gnadenzcit der HI. Mission. Von e. Priester der Erzdiöcese Köln. 8°. (111, 62 S.) n. —. SO Ariedr. Bielvrg <K Sohn in Brauuschlveig. Wcrnicke's, A., Lehrbuch der Mechanik in elementarer Darstellung, m. Anwendgn. u. Übgn. aus den Gebieten der Physik u. Technik. 1. Tl. 1. Äbtlg. u. 2. Tl. gr. 8". n. 9. — 1. Mechanik fester Körper. Von A. Werilicke. 4. Aufl. I.Abtlg. Einleitung. — Phoronoinie. — Lehre vom materiellen Punkte. (XV, 314 S. m. Abbildgn.) n. 4.—. — 2. Flüssigkeiten n. Gase. Von R. Vater. 3. Ausl. (XII, 373 S. m. 243 Abbildgn.) n. 5.—. Hs» >»</<?-- »«» »e»r<7 F-riedr. Bieweg s- Sohn in Brauuschwcig. llalrrosbsriolit üt>. dio Vorkoüritls dsr 6>>owi« u. vorwancltsr lüsila andorsr VVisAw^elwtliw. ttsAründst v. .1. ttwIÜA u. II. Hopp, üi8A. v. 6. Locllänclar. bür 1893. 3. Nkt. Ar. 8". (8. 641- 960.) n. 10. — Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum rrsteiimnle nngeküiidigt sind G. Frcytag in Leipzig. 5057 Iro.ik, Norilü von 8ekrv!m1 u. cla.8 IVianar Operuüaus. 3 (l rav von, 'Izpvn dar VVivnvr ttonssls ank bz'rantinisvüvn bllksn- bvinrolivk«. 6 Beit <L Eoinp. in Leipzig. 5056 gr. 8°. (VIII, 510 S.) n. 4. 50 Vatsrw 1o8tamon1i oonvordanlias. Usins VusAg-bs. 24 Vk!. Nichtamtlicher Teil. Umschau im neuen Recht. (Vgl. Börsenblatt Nr. 93, 105, 113, 124, 127, 144.) VII. Der Umfang des heutigen Verkehrs gestattet dem Inter essenten nicht, alle seine Rechtsangelegenheiten persönlich zu besorgen; häufig bedarf er dazu der Hilfe anderer Personen. Bedient er sich derselben in der Weise, daß er Rechtshand lungen in seinem Namen, mit unmittelbarer Wirksamkeit zu seinen Gunsten und Lasten durch einen anderen vornehmen läßt, so liegt Stellvertretung vor (B.G.-B. 8 164). Da von sind andere, obschon ähnlichen Bedürfnissen bestimmte Rechtsverhältnisse streng zu scheiden. Einmal das des Boten, dessen man sich nur zur Aus richtung der eigenen Willenserklärung bedient. Der Bote erklärt nicht seinen Willen im Namen des Auftraggebers, sondern er ist bloßes Werkzeug, gleichsam Sprachrohr für dessen Erklärung. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob der Bote die von ihm übermittelte Erklärung überhaupt ver steht, und wenn er sie falsch versteht, so ist das, anders als ein Mißverständnis des Vertreters (B.G.-B. 8 166), kein Grund zur Anfechtung der Erklärung wegen Irrtums; solche ist nur zulässig, wenn der Bote die Erklärung auch unrichtig nbcrbringt (B.G.-B- 88 HO, 120). Keine Stellvertretung liegt ferner vor, wenn jemand als Ersatzmann, sog. »indirekter Vertreter«, im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung handelt. Wer z. B. im Aufträge eines Freundes auf einer italienischen Reise für diesen Photographieen kauft, wird selbst Eigentümer der letzteren und Schuldner des Kaufpreises und ist deshalb nicht Stellvertreter, obwohl er nur im Interesse seines Freundes handelt und gewillt ist, diesem die Bilder zu überlassen und von ihm den Preis ersetzt zu verlangen. Von dieser Art ist besonders das Rechtsverhältnis des kaufmännischen — jedoch nicht des buchhändlerischen — Kommissionärs: derselbe kauft und verkauft für Rechnung des Kommittenten, aber im eige nen Namen (H.-G.-B. 8 383); er berechtigt und verpflichtet also durch seine Abschlüsse dem Dritten gegenüber nur sich selbst und nicht den Kommittenten. Nicht einmal Ersatzmann ist der Mäkler des bürger lichen Rechts, der entweder die Gelegenheit zu Vertrags schlüssen nachznweisen oder deren Abschluß zu vermitteln hat (B.G.-B. 8 652), ebenso der Handelsmäklcr, der, nament lich im Börsenverkehr, gewerbsmäßig den Abschluß gewisser Handelsgeschäfte vermittelt (H.-G.-B. 8 93). Ihm steht ferner der Handlungsagent dann gleich, wenn er nur mit der Vermittelung, nicht mit dem Abschluß von Handelsgeschäften im Namen des Auftraggebers betraut ist; er unterscheidet sich dann vom Mäkler nur darin, daß sein Auftrag ei» ständiger, kein nur für den einzelnen Fall erteilter ist (H.-G.-B. 8 84 Abs. 1). Alle diese Personen haben lediglich eine Ver mittlerrolle und,schließen die aufgetragenen Geschäfte weder im eigenen, noch im Namen des Auftraggebers ab. I. Unter den wahren Stellvertretern unterscheidet das neue Recht den gesetzlichen vom bevollmächtigten Vertreter. Elfteres ist z. B. der Vater oder Vormund des Geschäftsunfähigen (o. S. 4192), und die gleiche Stellung hat der Vorstand einer juristischen Person (B.G.-B. 8 26). Bevollmächtigt ist ein durch Rechtsgeschäft bestellter Vertreter (B.G.-B. 8 166 Abs. 2). Ans dem Gebiete des Handels rechts kommen hier folgende Unterscheidungen in Betracht: 1. Jede Vollmacht zum Abschluß eines einzelnen Handels geschäfts oder einer Reihe von solchen namens des Prinzipals ist Handlungsvollmacht im weiteren Sinne. Deren giebt cs nur zwei Arten: die Prokura, die nur von einem Voll kaufmann erteilt werden kann (H.-G.-B. 8 1) und durch Registerpstichtigkeit, wie durch ihren gesetzlichen, nach außen
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