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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1900
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- 1900-07-03
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- 03.07.1900
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5024 Nichtamtlicher Teil, ^ 151, 3. Juli 1900. reichen Kunstlebcns, fast alle seine Hanptbilder sind durch flüchtige Entwürfe oder durch sorgfältige Studieublätter vertreten. Wir folgcir dem Meister mit wachsenden, Interesse von Ort zu Ort, begleiten ihn auf seinen Reisen nach Italien, Augsburg, in die Niederlande und wieder zurück nach Nürnberg in seine Malerstubc. Wir finden seine Beziehungen zu den Künstlern und großen Män nern seiner Zeit, deren Kopse er mit der größten Bravour auf das Papier skizziert, und beobachten ihn in seiner Zurückgezogen heit in die stille Natur, wo ihn ein Beilchen, ein Schöllkraut, ein einfaches Grasbüschcl derart beschäftigt und interessiert, daß er daraus wahre Wunderwerke von Naturstudicn zu schaffen wciß.» Nachlaß von Johannes Brahms. — Um den Nachlaß von Johannes Brahms mar ein Rechtsstreit entstanden, der am 25. Juni vor dem Civil-Landesgerichte in Wien verhandelt wurde. Das Ergebnis war, wie die Neue Freie Presse mittcilt, daß die Verwandten des Verblichenen, die sich als Erben erklärt haben, durch das Urteil verpflichtet wurde», das Erbrecht der Kläger, der Vereine »Liszt» und -Karl Czerny-, anzuerkenncn. Aus der Begründung des Erkenntnisses ging hervor, daß der Gerichts hof den Aries, den Brahms in, Mai 1891 an Simrock ge schrieben, als vollgiltigcs Testament anerkennt, und daß sonnt nicht nur die erwähnten beiden Musikervereine Universalerben werden, sondern auch die in dieser Zuschrift bestimmte Reute für die Stiefmutter des Meisters oder ihren Sohn, sowie die bedeutenden Legate für seine Hauswirtin Truxa und den Jschler Wirt- schnftsbcsitzer Gruber in Kraft bleiben. Von Wichtigkeit ist ferner, daß hiernach auch die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien die ihr in dieser letztwilligen Verfügung zugedachte große Bibliothek und sehr wertvolle Musikaliensammlung erhält. Es wäre indes ein Irrtum, zu glauben, daß nach dem heutigen Stande der Sache im übrigen die Gesellschaft der Musikfreunde und die Verwandten von väterlicher und mütterlicher Seite leer ausgchen. Vielmehr tritt nun das Spezial-Abkommen in Kraft, das von den Verwandten, der Gesellschaft der Musikfreunde und dem Verein -Czerny» geschlossen wurde, und an dein nur der Hamburger Verein -Liszt- sich nicht beteiligte. Hiernach hat jetzt der Verein »Czerny- als einer der beiden Obsiegenden der Gesellschaft der Musikfreunde die ihm zur Hälfte zufallendcn Original-Manuskripte großer Komponisten und die Summe von 25 000 fl. auszufolgen. Für sich selbst behält er 28000 fl., und der Rest, nach Abzug der bedeutenden Deckung für die Renten und Legate, respektive der ihn belastenden Hälfte, gehört den Verwandte». Das Urteil lautet: -Die Geklagten sind schuldig, das Erbrecht des Hamburger Pcnsionsvcreins -Liszt-, sowie des Wiener Pensions- und Untcrstützungsvcrcins -Karl Czerny- anzuerkennen.- Diese Entscheidung wurde in folgender Weise begründet: -So lange der Brief des Erblassers vom Mai 1891 in den Händen des Adressaten Simrock war, konnte er nicht als gütiges Testament erkannt werden, weil durch die darin enthaltene Aeußerung, Simrock könne danach thun, soweit er könne und niöge, die Verfügung darüber in die Hand einer anderen Person, nämlich Simrocks, gelegt war. Im Momente jedoch, als dieses Schrift stück in der mittleren Schublade des Schreibtisches des Erblassers gefunden wurde, welcher hatte wissen müssen, es werde dort gesucht werden, war cs ein Testament mit allen gesetzlichen Formen. Der ganze Brief ist von Brahms geschrieben und von ihm unter schrieben. Daß die Blätter nur lose Zusammenhängen und nicht jedes Blatt unterschrieben ist, bildet kein gesetzliches Hindernis, da die Schrift zusammenhängend von einem Blatte auf das andere läuft und die Blätter ein untrennbares logisches Ganzes bilden. Daß cs sich aber thatsächlich um ein Testament handelt, tritt zu Tage, indem darin die Erwartung ausgesprochen wird, man -werde sich danach halten». Nach manchen Umständen könnte diese letztwillige Verfügung als ein Kodizill erscheinen; wenn man aber erwägt, daß die Legate durch die Erben zu zahlen sind, so liegt eine Erbscinsetzung vor und somit ein Testament. — Es wird nun geltend gemacht, daß die drei Striche über die Erbseinsetzung einen Widerruf bilden. Es wäre dies auch nicht durch den Umstand ausgeschlossen, daß keine Auslöschung, sondern nur eine Durchstreichung vorgenommcn wurde. Eine Auslöschung wird nirgends gesetzlich gefordert. Eine Durchstreichung genügt, wenn nicht nachgcwieseu wird, daß damit eine andere Absicht verbunden wurde. Der Gerichtshof hat nur die Ueberzcugung, daß Brahms bei seinen Aufzeichnungen aus der achten Seite die Absicht hatte, die Wiener Gesellschaft der Musikfreunde zur Erbin einzusctzcn. Durch den Zeugen vr. Fellingcr wissen wir auch, daß Brahms von der gesetzlichen Erbfolge in seinem Nachlasse durch die Blutsverwandten nichts wissen wollte. Ein so hochintclligcnter Mann, als welcher Brahms von allen Parteien epricsen wurde, mußte aber wissen, daß diese Bemerkungen auf er letzten Seite mit ihrer lapidaren Kürze, den fragmentarischen Sätzen und nicht einmal immer ausgeschriebenen Worten keinen gesetzlichen Wert haben konnten. Er muß auch gewußt haben, daß bei dem Mangel einer gütigen letztwilligcn Verfügung die gesetz lichen Erben in ihr Recht treten würden. Da er dies nicht wollte, konnten diese Aufzeichnungen nur den Zweck haben, seiner Zeit ein neues Testament zu errichten und das frühere zu widerrufen. Dazu ist cs nicht gekommen, und es bleibt somit das frühere Testament in Kraft.- Königliche Akademie für graphische Kiinstc undBuch- gewerbe zu Leipzig. — Die Anmeldungen von Studierenden für das Wintersemester 1900/1901 werden in der Zeit vom 16. bis 21. Juli, nachmittags 4—5 Uhr, in der Kanzlei erbeten. Von speziellen graphischen Lehrstoffen entnehmen wir dein Studien verzeichnis folgende Unterrichtsstunden: Entwerfen für Buchornamentik, sowie von Diplomen und Plakaten: Professor Honcgger. Typographisches Zeichnen: Professor Honcgger. Ausführung selbständiger Illustrationen unter Anwendung der für die mechanischen Neproduktionsmcthoden erforderlichen Technik: Direktor Professor I)r. Niepcr. Lithographieren: Scheiter. Holzschneiden: Professor Verthold. Kupfer- und Stahlstechcn, Radieren: Professor Seifert. -Photographie und photomechanische Vervielfältigungs- und Druckverfahren: Professor 1>r. Aarlaud. Kunstgeschichte und Geschichte der graphischen Künste: vr. Kurz- welly. Druckfehlerberichtigung. — In der Wiedergabe der Zu schrift des Herrn vr. Adolph Geibel-Leipzig an die Straß burger Post -Zur deutschen Rechtschreibung- (im Börsenblatt Nr. 142, Seite 4735, Spalte 2, Absatz 2) hat sich leider ein häß licher Druckfehler eingeschlichen. Auf Zeile 3 (von unten) des 2. Absatzes ist das Wort -Schweiß» in -Schmaus- zu berichtigen (vgl. Goethe, Faust I. -Sitzt Ihr nur immer, leimt zusammen, braut ein Ragout von Andrer Schmaus-). Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler: Llockirintsobs Ilovitäton. lntornatiooalo lisvuo übor allo Lr- oobsinungon cksr mockviuwobon IViksonscluütvn vsbst Rokoraton über n-iobtige und intorsWanto -Vbbauckluugen cksr Uueii-vrosLo. Vorlag von lobann ^.mbro8>u8 vartb in Voiprig. IX. labr- gang, Xr. 7, lull 1900. 8". 8. 97—112 mit IiuiSratan-^ullang. vor vüobormarstt. Nonatliobors Vorroiebnin arwgovällltor IWuig- Iroiten cksr iu- unck nuKünckisobon I-ittoratur. Vorlag von lobann Xmbrooiuo Ilartll in Vsiprig. VI. labrg., dir. 7, lull 1900. gr. 8°. 8. 97—112. Nonatliollor Xnroigor übor Xovitüton uuck Vutiguaria au8 ckom 6obioto cksr Usckioin uuck Haturvl88on8obakt ru boriobon ckuroll (Liatr kür -lukckruest cksr Illrma). Vorlag cksr Ilirsebevalck'sobon Ilu obbanckluug in llorliu. 1900, I7r. 6, luui. 6r. 8". 8. 41—48. Rara bietoriea-naturalia ot matbomatioa (ooparatim o -I-abora- torium ot Au8oum») llrog. von W. luvst in Lorlin H.1V. 5. III. 2oologia. 4°. 8. 9—12. Va8 Rsillb cls8 llborsionliobon. lüonatliobo Loriobts übor altoro und nsuo littorarwobs Lr8oboinuogsn, bauptsäebliob 8olobo goboiinni8vvi8Sgn8Lbaktllobor Kiobtung. Lloraubgogsbon von ckor vrnnr 6. Aiostl'eobsn üuotibancklung in lckünobon. 1890, dir. 4—7, lanuar bis Xpril. 8". ä 8 8. Internationale Kunstausstellung 1901 in München. — Zur Feier des achtzigsten Geburtstages des Prinzregentcn werden im nächsten Jahre die beiden großen Münchener Künstler- korporationen, die -Künstler-Genossenschaft- und die -Secession«, gemeinschaftlich die große Internationale Kunstausstellung durch führen. Das Bureau dieser Ausstellung setzt sich, wie folgt, zu sammen: erster Präsident: Professor F. v. Uhde; zweiter Präsident: vr. Fr. v. Lenbach; erster Schriftführer: Professor Hans Petersen; zweiter Schriftführer: Benno Becker. Buchhandlungsgehilfcnvereiu zu Leipzig. — Der Buch- handlungsgehüsenvcrcin zu Leipzig wird sein diesjähriges Sommerfest am Sonntag den 8. Juli im VUrgergarten in Wurzen feiern, wo um 1 llhr Mittagstafel sein wird. Von 3—6 Uhr wird im Garten Konzert stattfindcu. Prämienkegcln für die Damen, Prämienschießen für die Herren, Kinderspiele, Kinder-Karussell u. a. versprechen viel Heiterkeit. Von 6 Uhr ab wird sich Tanzunter haltung anschließen. Abfahrt morgens 7 Uhr 35 Minuten, bei gutem Wetter nur bis Machern, von da Waldspazicrgang über Polcnz, Altenhain, Waidmannsheil und Schmölen nach Wurzen. Rückfahrt nach Leipzig abends 10 Uhr.
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