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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-06-28
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1900
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- Deutsch
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4894 Nichtamtlicher Teist 147, 28. Juni 1900. objekt ist doch nicht gar zu schreiend. Es wäre für alle Interessenten lehrreich gewesen, wenn die Buchausstellungen der verschiedenen Länder in einem Hause vereinigt worden wären. Eine solche Gegenüberstellung hätte zum Vergleich herausgefordert und auch besser dazu befähigt, als ein solcher jetzt möglich ist. Man hätte dann jedenfalls die interessante Feststellung machen können, daß der gute Geschmack zurück kehrt, nicht mehr zu dem übertrieben Archaistischen oder gar Mystisch-Symbolischen, sondern zur Natur, zum Verständnis und zur inneren Wahrheit. Ist denn unsere Zeit einmal zur Nachahmung früherer Kunstformen verurteilt, so soll es wenigstens mit verständiger Anpassung an unsere neuen Ideen, neuen Ideale, neuen Lebensformen geschehen; diese sind aber nicht in den Grübeleien eines Häufleins Mystiker zu finden, sondern in dem gesund pulsierenden Leben der Gegenwart, bei dem arbeitenden Volksteile! Kleine Mitteilungen. Gutscheinhandcl. — Zu einer neuen Art des Waren verkaufs, dem sogenannten Gutscheinhandel, der sich in seiner Art an die vor mehreren Jahren beliebt gewesenen Schnceball- kvllckten anlehnt und leider auch schon auf den Vertrieb buch- händlerischer Ware angewendet wird, hat in Erwiderung auf eine Eingabe der Leipziger Handelskammer das königlich sächsische Ministerium des Innern sich wie folgt geäußert: -Der Vertrieb von Waren verschiedenster Art durch Ver kauf von sogenannten Gutscheinen (Gutschein-, Hydra- oder Gellahandel) hat in letzter Zeit auch in Sachsen einen erheb lichen Umfang angenommen, so daß in den Kreisen der Gewerbe treibenden eine weitgehende und berechtigte Beunruhigung cingetretcn ist. -Das Wesentliche dieses Gutscheinhandels besteht bekannt lich darin, daß der Käufer gegen Leistung einer geringen An zahlung von dem Geschäftsinhaber zunächst nicht den Kaufs gegenstand selbst, dessen angeblicher Wert mehrmals höher ist als die Anzahlung, sondern nur einen sogenannten Berechtigungs oder Warenbezugsschein erhält. Mit diesem Berechtigungsschein sind eine bestimmte Anzahl von sogenannten Gutscheinen als Abschnitte verbunden, die der Käufer an Dritte abzusetzen hat. Der Preis eines solchen Gutscheins, der übrigens meist nach Ablauf einer gewissen, nicht langen Zeit verfällt, ist vom Ge schäftsinhaber so bestimmt, daß der Käufer, wenn er jeden der selben veräußert, den Betrag seiner für den Berechtigungsschein geleisteten Zahlung von den Erwerbern der Gutscheine wieder erhält. Aber erst dann, wenn nun iveiter diese Erwerber der Gutscheine sämtlich ihrerseits gegen Rückgabe derselben und gegen Entrichtung einer gleich hohen Anzahlung Warenbezugs scheine je mit der gleichen, bestimmten Anzahl. Gutscheinabschnitte gelöst haben, kann endlich der erste Käufer vom Geschäftsinhaber die Ware verlangen. Die neuen Inhaber von Bezugsscheinen erhalten gleichfalls erst die Ware, wenn sie die mit denselben verbundenen Gutscheine abgcsetzt und ihre Abnehmer abermals Berechtigungsscheine mit Abschnitten bezogen haben. -Diese Art des Handels, bei der der Geschäftsinhaber rück sichtslos die Käufer an sich zu reißen, zugleich zu seinen Agenten zu machen sucht und den Markt mit Bezugsscheinen auf seine Waren überschwemmt, bedeutet eine verderbliche Konkurrenz für den soliden Geschäftsmann, der sich zur Benutzung der gleichen Mittel nicht verstehen mag; sie birgt aber anderseits auch die Gefahr einer finanziellen Schädigung gerade der unbemittelten und weniger geschäftskundigen Beoötkerungsklassen in sich. -Wenn beispielsweise erstmalig 100 Personen für etwa 8 ^ je einen Berechtigungsschein mit je vier Gutscheinen erwerben, so müssen in zweiter Stelle 400 Personen Berechtigungsscheine für insgesamt 8200 ^ bezogen haben, bevor die elfteren ihre Waren erhalten. Die im zweiten Gliede stehenden 400 Berech tigungsschein-Inhaber können den Kaufgegenstand erst fordern, wenn sie 1600 Gutscheine abgesetzt und die an dritter Stelle kommenden 1600 Erwerber ihrerseits für 12800 Bezugsscheine gelöst haben. Wird auf diese Weise weiter Glied an Glied ge fügt, so crgiebt sich die folgende Reihe: 100-s-400-ft1600-O6400-i- 2ö600-j-102400-s-409600 u. s. w. -Es liegt daher auf der Hand, daß der Absatz der Gut scheine mit der Zeit immer schwieriger wird, und daß dann eine große Zahl derselben verfällt und wertlos wird. Ohne sichere Aus sicht auf das Verfallen vieler Gutscheine würden die Unter nehmer, die doch mit ihrem Unternehmen nicht Opfer bringen, sondern Gewinn machen wollen, nicht im stände sein, den früheren Gutschein-Erwerbern Waren von höherem Werte zu auffallend niedrigem Preise in Aussicht zu stellen. Ferner wird für den Käufer die Kontrolle darüber, ob diejenigen, die von ihm Gutscheine erworben haben, nun ihrerseits von dem Geschäftsinhaber Berechtigungsscheine bezogen und bezahlt haben, in den späteren Stadien des Geschäftsbetriebes kaum durchführbar sein. Endlich tritt eine Benachteiligung des Käufers dann ein, wenn die von dem Geschäftsinhaber ge lieferten Waren unbrauchbar sind oder nicht den zugcsichcrten Wert haben, oder wenn der Geschäftsinhaber, dem lange vor Lieferung der Waren erhebliche Anzahlungen anvertraut wurden, vor der Zeit der Lieferung in Konkurs verfällt. -Ein Verbot dieses Geschäftsverfahrens ist nach dem jetzigen Stande der Gesetzgebung leider unthunlich; doch finden gegen wärtig Erwägungen darüber statt, ob nicht auf den Erlaß eines solchen Verbots im Wege der Reichsgesetzgebung zuzukommen sein möchte. -Inzwischen sind die Polizeibehörden anzuweiscn, dem Gut scheinhandel eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen und etwaige dabei vorkommcnde Zuwiderhandlungen gegen die be stehenden Gesetze oder gegen die in ihren Formularen enthal tenen Zusicherungen zur Anzeige zu bringen. Insbesondere wird gegen Inhaber von Gutscheinen, die, ohne im Besitze eines Wandergewerbescheines zu sein, außerhalb ihres Wohn ortes durch den Absatz von Gutscheinen Warenbestellungen aufsuchcn, auf Grund von Paragraph 148 Ziffer 7 der Gewerbe ordnung, und gegen Geschäftsinhaber, die ourch wissentlich un wahre und zur Jrresührung geeignete Angaben thatjüchlicher Art gegen Paragraph 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des un lauter» Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 verstoßen, auf Gruud dieser Vorschrift einzuschrciteu sein. -Diejenigen Polizeibehörden, in deren Bezirken der Gut scheinhandel Fuß gefaßt hat oder Fuß zu fassen droht, werden anzuweisen sein, durch Bekanntmachungen in den Amtsblättern auf die Gefahren desselben hinzuweisen, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte.« Zur Festlegung des Osterfestes. — Zur Frage der Fest legung des Osterfestes auf einen bestimmten Tag hat sich die dieser Tage abgehaltcne deutsch-evangelische Kirchenkonsercnz in Eisenach dahin ausgesprochen, daß die heutige Gestaltung des öffentlichen Lebens eine solche Festlegung wünschenswert erscheinen lasse. Am geeignetsten erscheine ein Sonntag gegen Ende März oder An fang April. Grcifswalder Ferienkursus 1900 für Lehrer und Lehrerinnen. — Der diesjährige Greisswalder Ferienkursus (VII. Jahrgang) findet in der Zeit von Montag den 16. Juli bis Sonnabend, den 4. August statt. Folgende Unterrichtsgegenstände werden behandelt werden: Bau und Thätigkeit der Stimm- und Sprachorgane. Geheimer Mcdizinalrai Professor Or. Landois. Grundzüge der Phonetik und deutschen Aussprachelehre, verbunden mit praktischen Uebungen (nach Siebs, Deutsche Bühnenaus sprache. Köln 1898). Professor I)r. Siebs. Die deutsche Literatur seit 1850. Prvscssor Or. Siebs. Gruudziige der neuhochdeutschen Syntax (vom erkcnntnis-theorc- retischen Standpunkte). Privatdvzent Or. Bruinier. Deutsche Uebungen für Ausländer, an der Hand der Hölzelschen Wandbilder. Privatdozent Or. Bruinier. lieber Shakespeare. Professor Or. Konrath. Lslsotsä Tkworiean ^utllors. N. Quiggin, Lektor an der Universität. Uebungen in der englischen Konversation. Mr. Quiggin, Miß Lodd. ^ckrsä cks Vigo/, sä vis, oaraeterss psrsonnsl8 cls ss, pllilosopllis et äs 80, poesis. Ll. Or. Brandin (Paris), Lektor an der Uni versität. Französische Uebungen: 1. Vraäuetion st sxxlioation äs -Die wilde Jagd-, eowsäis äs Ouiäa,; 2. lixplioation äs 1a, OsKSväs äss Lisolss äs Viotor Hugo; 8. Oovvsrsation st sxsroios8 pratiguss. U. Or. Brandin. Ueber -die Bergpredigt«. Konsistorialrat Professor Or. Cremer. Herbart und die Pädagogik. Professor Or. Rehmke. Kultur- und wirtschaftsgeschichtliche Probleme in Wissenschaft und Unterricht. Professor Or. Bernheim. Die wirtschaftliche Entwicklung der römischen Welt. Professor Or. Seeck. Die Staatsverwaltung des Großen Kurfürsten. Privatdozent Or. Altmann. Die Kolonien des Deutschen Reiches (Projektionsvorträge). Pro fessor Or. Credner. Neue Forschungen aus dem Gebiete der physischen Erdkunde. Derselbe. Methodik des Experimentierens, demonstriert an den wissenschaft lichen Grundlagen der Elektrotechnik. Professor Or. Richarz. Bau und Verrichtungen des menschlichen und tierischen Körpers (mit Demonstratlonen). Privatdozent Or. Rosemann.
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