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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1900
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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4650 Nichtamtlicher Teil. 139, 19. Juni 1900. dozentOr. Goctz.— Am Nachmittag fand im Buchgewerbehause ein Festmahl statt, abends in sämtlichen Sälen des Krystallpalastes ein Kommers mit Gesang- und Instrumental-Vorträgen, An sprachen und Aufführungen. Stuttgarter Buchhandlungsgehilfen-Verein. — Der Stuttgarter Buchhandlungsgehilfen-Verein wird sein bevorstehen des 33. Stiftungsfest am Sonntag den 1. Juli durch einen Aus flug nach Licbenzell im Schwarzmald machen. Abfahrt früh 5 Uhr 42 Min. Ankunft in Weil der Stadt 6 Uhr 55 Min. Abmarsch nach Möttlingcn. Bei gutem Wetter Frühstück im Waide, andern falls im Gasthof zur Krone. 9'/? Uhr Weitermarsch durch das schöne Monbachthal nach Bad Liebenzell. 1 Uhr Festessen im Gast hof zum Hirsch. 4 Uhr Spaziergang nach dem Kohlbachthal. Abends im Hirsch. Rückfahrt 8 Uhr 36 Min. Ankunft in Stutt gart 11 Uhr 8 Min. Kupferstich-Ausstellung. — Die hier schon als geplant erwähnte Ausstellung von Kupferstichen Mannheimer Meister des! 18. Jahrhunderts ist vom Mannheimer Alterthums-Verein setzt eröffnet worden. Sie befindet sich im großherzoglichen Schloß. Ihre Dauer ist auf etwa sechs Wochen bemessen. Etwa 400 höchst interessante Blätter sind ausgelegt. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Litcraturblatt für Armee und Marine. Monatliche Berichte über die Militär- und Marine-Literatur aller Culturstaatcn. Mit kriegsgeschichtlichcn und literarischen Aufsätzen. Verlag der Militär-Vcrlagsanstalt G. m. b.H. in Berlin. 4.Jahrgang, 1900, Nr. 5 v. 31. Mai 1900. 4°. Sp. 259—270 nebst Anzeigen- Beilage. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Dem Verlagsbuchhändler Herrn Robert Fickert in Berlin, in Firma P. Stankicwicz' Buchdruckerei und Verlagsbuchhandlung, ist von Sr. Majestät dem König von Preußen der Titel Kommerzienrat verliehen worden. Sprechsaal Saumseligkeit im Geschäftsverkehr. Es scheint mir angebracht, auch einmal darauf hinzuweisen, wie leider sehr viele Sortimenter-Firmen ihren Verpflichtungen in saumseligster Weise Nachkommen. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß von zehn Firmen, denen man auf ihr Versprechen hin, den Betrag sofort nach Empfang einsenden zu wollen, direkte Sendungen machte, neun erst wieder gemahnt werden müssen und davon mehrere wieder holt, auch verschiedene erst durch Postaufträge zurZahlung ungehalten werden können. Daß cs nicht bei mir allein so ist, beweisen die häufigen Ankündigungen von Verlegern, die auf Grund trauriger Erfahrungen keine direkten Sendungen ohne Deckung mehr machen. Die Natur meines Verlages schließt für den größten Teil meiner Unternehmungen Kommissionssendungcn ganz aus; ich mache nur in Ausnahmcfällen eine Kommissionsscndung. In diesem Jahre erhielten sechzehn der angesehensten Firmen aus nahmsweise in Kommission mit festem Abrechnungstcrmin. Welche Erfahrungen mache ich dabei! Von diesen sechzehn Firmen haben nur zwei die eingegangcnc Bedingung glatt erfüllt. Eine Handlung erhielt bis 1. April. Auf meine Aufforderung, abzurcchnen, schreibt sie mir jetzt Mitte Juni: -wurde remittiert-, und richtig erhalte ich heute die Remit- tenden, datiert vom 20. Februar. Eine andere Firma schreibt in ziemlich barschem Ton, daß sic Ostermessc 1901 abrcchncn werde; eine dritte Firma schreibt, daß ein gewissenloser Gehilfe die Sache vernachlässigt habe und sie daher nachträglich remittieren werde. Eine vierte Firma schreibt, daß sie die Faktur verloren habe, eine fünfte, daß der Kunde das Werk leider erst zu spät zurückgeschickt habe. Von den anderen Firmen habe ich noch keine Antwort; sie werden wohl ziemlich alle in dieser Weise lauten. Es würde jedenfalls eine sehr gute Aufgabe des beabsichtigten Sortimentcrbundes sein, seine Mitglieder zu verpflichten, sich pünkt lichere Verkehrsverhältnisse anzugewöhnen. Es ist recht beschämend, daß von hochangesehcncn Firnien derartige Nachlässigkeiten ver zeichnet werden müssen. Schreiber dieses ist früher selbst lange Jahre Sortimenter gewesen und weiß ganz genau, daß man selbst bei einem lebhaften und arbeitsreichen Sortiment seine Ver pflichtungen pünktlich erfüllen kann. Ich will nicht von den vielen Fällen sprechen, in denen ich, statt Erfüllung eingegangener Verpflichtungen zu erhalten, noch ungezogene Zuschriften bekommen habe. Es steht eine Reihe von Sortimentern auf dem Standpunkte, daß sie nur einer ge wissen Gruppe von Verlegern Höflichkeit und geschäftliche Ordnung schuldig seien, die übrigen aber sich einfach alles gefallen lassen müssen, was ihnen geboten wird. Ein früherer Sortimenter, jetzt Verleger. Prospekte als Zeitnngsbeilagen. Bitte um Meinungsäußerung! Ich ließ einen Prospekt über einen neuen Verlagsartikel einer Reihe von Schulzeitungen beilegen, nachdem ich vorher jede einzelne über Abonnentenzahl, Beilagegcbühr rc. befragt hatte. Auf dem Bestellformular des Prospektes war für die Ausfüllung der Sortimentsfirma freier Raum gelassen, denn ich wollte keine Sortimentsfirma als Bezugsquelle octroyicren, sondern jedem Besteller die Wahl derselben überlassen; die hier durch erzeugte Nachfrage sollte wiederum das Interesse der Sor timenter für das Buch erwecken. Ich denke, jeder Verleger wird das verstehen. Unter diesen Schulzeitungen befand sich auch die X.'sche, deren Verleger zugleich Sortimenter ist. Am Tage nach Erscheinen der betreffenden Nummer erhielt ich anonym ein Exemplar eines Prospektes übersandt, auf dessen Bestellschein der für die Sortimentsfirma reservierte Raum mit dem Firmastempel der Verlegers der betreffenden Schulzeitung ausgefllllt war. Der anonyme Ueberscnder wies noch darauf hin, daß die ganze Auflage eines Prospektes diesen Stempel erhalten habe. Da ich ein solches Verfahren ungehörig und dem Sinne der Vereinbarung zuwidcrlaufcnd fand, so teilte ich dem Verleger der X.'schen Schulzeitung mit, daß ich die vereinbarte Bcilagegebühr nicht zahlen würde. Ich erhielt darauf folgende Antwort: -Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 14. d. M. erwidere ich Ihnen, daß ich keinesfalls den Betrag für Ihre Beilage betreffend streichen werde; es dürfte Ihnen wohl schwer werden, den Beweis zu führen, daß Sie dadurch, daß ich derselben meinen Stempel aufgedruckt habe, geschädigt worden sind.» Die Sophistik, die in der letzten Hälfte dieser Antwort steckt, kennzeichnet die Absicht des betreffenden Verlegers zur Genüge. Aber kein Buchhändler wird sich dadurch täuschen lassen. Denn es kommt wohl nicht darauf an, nachzuweisen, daß ich geschädigt sei, sondern darauf, daß X. in eigenmächtiger und eigennütziger Weise sich einen Vorteil verschafft hat, den er bei loyaler Ausführung des vereinbarten Auftrages nicht erhalten hätte. X. wird nicht zu bestreiten versuchen, daß er, wenn er auf meine erste Anfrage für 1350 Beilagen 13 Gebühr und das Recht des Aufdruckes seiner Firma verlangt hätte, wohl kaum Berücksichtigung gefunden hätte. Auch kann es keinem Verleger unklar sein, daß, wenn meine Intentionen darauf hinausgehen, einen Prospekt von insgesamt 30000 Exemplaren ohne Hinweis auf einzelne Sortimentsfirmen zu verbreiten, das Verfahren des Herrn X. eine schädigende Willkür bedeutet. So liegt die Sache meines Erachtens moralisch und geschäft lich; ob sie juristisch nicht anders liegt, wage ich nicht zu ent scheiden. Sollte das aber der Fall sein, so würde man sich für die Folge gegen solche Hintergedanken schützen müssen. Ich möchte mich aber anderseits auch vor einer zu schroffen Auffassung der Sachlage schützen und wäre deshalb dankbar, wenn erfahrene Kollegen ihre Meinung und vielleicht auch ihre Er fahrungen an dieser Stelle kundgeben wollten. Wichtig genug erscheint die Sache wohl. —o. Verleger-Rundschreiben. (Vgl. Nr. 135 d. Bl.) In Nr. 135 richtet Herrr k. 2. in N. die Bitte an die Herren Verleger, -den ersten Teil ihrer Rundschreiben, wenn irgend mög lich, so abzufassen, daß er gleichzeitig als Prospekt fürs Publikum bczw. als Plakat benutzt werden kann». Diese Anregung dürfte noch dahin zu ergänzen sein, daß auf den Rundschreiben auch die Rabattangabe fortgelassen oder doch in so kleiner Schrift gedruckt werden möchte, daß sie leicht durchstrichen werden kann. Einsender dieses verschickt schon seit Jahren einen großen Teil der Cirkulare über Neuigkeiten an das Publikum und hat damit stets guten Erfolg erzielt. Hinderlich ist dabei häufig die in besonders großer Schrift heroorgehobene Angabe des Nettopreises. R. 2. L.
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