4632 Künftig erscheinende Bücher. 138, 18. Jnni I960 vietmch'sche llrrlag;dschbanai««g, Ldrsäsr AeMr, Leipzig. Gegründet in: Jahre t?so in Göttingcn. (MS79481 «»««- ^^n: 1. Juli dieses Wahres beginnt in meinen: Verlage zu erscheinen das freiwillige Serichvbarlreit «ml Notariat heransgegcben von kandgerichtsrat in Leipzig. der Einführung des bürgerlichen Gesetzbuches, einer gemeinsamen Grundbuchordnung und eines gemein samen Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für das deutsche Reich gewinnen die Entscheidungen der Gerichte aller deutschen Bundesstaaten auf diesen: Gebiete die gleiche allgemeine Bedeutung, wie dies bisher auf den: Gebiete des Strafrechts und Strafprozesses, des Eivilprozesses und des Handelsrechts der Fall war. Es gilt daher, die Entscheidungen über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit allen an der Rechtspflege Beteiligten zu gänglich zu machen, um hierdurch die Einheit der Rechtsprechung auch auf diesen: Gebiete zu fördern. Dieser Aufgabe will das „Eentralblatt" dienen. Die Absicht ist, möglichst sämtliche interessante und wichtige Entscheidungen sowohl des Reichsgerichts, als der Gberlandcsgerichte, Landgerichte, und Amtsgerichte aller RUNÄeSstSateN zum Abdruck zu bringen, und zwar mit Rücksicht auf Z ?9 Abs. 2. der Grundbuchordnung 8 28 Abs. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar keit die Entscheidungen der Oberlandesgerichtc unverzüglich nach ihrer Verkündung. Es ist deshalb geplant, das Eentral blatt hcstweise alle vierzehn Tage erscheinen zu lassen. Aber auch die Entscheidungen der Amtsgerichte und der Landgerichte in der Beschwerdeinstanz sind von Be deutung, da an sie zuerst das neue Recht und noch in mannigfaltigerer Form als an die Obergerichte herantritt. Gerade für sie liegt auch die Gefahr an: nächsten, wenn auch unbewußt, in Anlehnung an das bisherige partikulare Landesrecht zu entscheiden. Umgekehrt sind ihre Entscheidungen über Einrichtungen, die bereits in ihren: Lande cingeführt, andern Bundesstaaten aber fremd waren, den Gerichten dieser Bundesstaaten besonders lehrreich. Daher wird die 5amn:lung dieser Entscheidungen aus allen deutschen Gauen ausgleichend und die einheitliche Rechtsprechung befördernd wirken. Außer gerichtlichen Entscheidungen wünschen wir aber auch für die Wissenschaft und Praxis wertvolle MhaNÜlUNgeN über Fragen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu bringen, der sich vielleicht noch etwas mehr als bisher auch die Theorie zuwenden könnte. Ebenso sind Erläuterungen, die die Richter an größeren Gerichten über die mannigfaltigen Ansprüche, die an sie hcrantreten, geben können, oft von Nutzen für die Richter an kleineren Gerichten. Ferner sollen die neueren Erscheinungen tler Litteratur auf den: Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit mitgeteilt und kritisiert, ferner fortlaufende Uebersichten über die gesamte Gesetzgebung auf diesem Gebiete gegeben werden. Die bisher schon bestehenden juristischen Zeitschriften dienen vorwiegend der Pflege des Prozesses und des übrigen materiellen Rechts, wennschon manche die freiwillige Gerichtsbarkeit nicht ganz ausschlicßen. Die freiwillige Gerichtsbar keit verdient aber eine weitere und eingehendere Berücksichtigung, und diese kann ihr naturgemäß nur in einer Zeitschrift zu teil werden, die sich ihr ausschließlich widmet. Wir glauben, mit unserem Nnternchmen einen: Bedürfnis cntgegenzukommen und freuen uns, das von vielen Leipziger und auswärtigen Richtern, die ii: freiwilliger Gerichtsbarkeit arbeiten, bestätigt gehört zu haben. Mehr als ISS Sichler aus allen gebieten äes deutschen Reiches haben sich zur Mitarbeit bereit erklärt, zum Lei! auch bereits wertvolle Ein sendungen gemacht, soäaß äs; Unternehmen gesichert erscheint. Das Eentralblatt erscheint in l-s tägigen Heften, der jährliche Bezugspreis beträgt Mark IS.— Ich liefere das erste Heft gratis, die Fortsetzung mit 25"/« und bitte verlangen zu wollen. Witte Zuni fßOO. Hochachtungsvoll MieiM'sLe ArlagsbiMaMmg Theodor Melcher.