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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1900
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- Deutsch
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4580 Nichtamtlicher Teil. 137, 16. Juni 1900. Trowitzsch ä- Sohn in Frankfurt a/O. 4602 Flaccus, Entfcrnungs- u. Reisekarte des Kreises Lands berg a. d. Warthe. 3 F. C. W. Vogel in Leipzig. 4601 Lonnonbni'A, katbolaAio u. llbois-pis äsi Lgrit^pblikis. 4Xuü. 12 Leopold Voß in Leipzig. 4597 Brandt, Rsobuile dsr Hxparirnsntaiotigillis. 3. .4ukia^o. 20 ; Aob. 22 Ernst Wasmnth in Berlin. 4602 1/sssinF, dis KsrvsdasammlunA des HölliZliebsn LnnstKgvsrbs- Nussums. 60 Konrad Wittwer's Verlag in Stuttgart. 4603 IVaAnor, r-rapbisellg Urmittslun-» der Krundsr^erbsüaeben, Lrd- masson und liösobun^süäobsn von liisendabnen u.8trg.sssn. 4 . Th. Wohlleben in London 4597 LIsnssndieek, kisrs tiis kloirinan. 1 ^ 50 -ß. Nichtamtlicher Teil. Korporation der Wiener buch-, Kunst- und Musikalienhändler. Auszug aus dem Protokoll der XIII. ordentlichen Korporationsversammlung von Dienstag den 29. Mai 1900, 10 Uhr. (Nach der Ocsterreichisch-ungarischcn Buchhändler-Corrcspondcnz.) (Schluß aus Nr. 133.) Zu Punkt 2 der Tagesordnung übergehend, sicht die Versammlung von der Verlesung des (sich in den Händen der Anwesenden befindenden) gedruckten Kassaberichtes ab, erteilt auf Antrag des Herrn F. Beck, der mit Herrn Kirsch zusammen die Rechnung geprüft hatte, dem Kassierer Herrn Otto Friese einstimmig die Entlastung und votiert ihm unter Beifall den Dank für seine Mühewaltung und erfolgreiche Thätigkeit. — Herr Friese erstattet sodann Bericht über den Voranschlag für 1900, der ebenso wie der Antrag auf Bei behaltung der geltenden Umlagen angenommen wird. Der Vorsitzende verliest den von einem hierzu bestellten Komitee erstatteten Wahlvorschlag, fordert die Anwesenden zur Abgabe der Stimmen, auf und bittet die Herren Oswald Möbius und I. LasiU-, das Amt der Skrutatoren zu übernehmen. Anschließend an das bereits im Bericht Gesagte referiert der Vorsitzende sodann über die Statuten der Gehilfen- versammluug und bemerkt, daß seitens der Vorstehung gegen die Annahme derselben nichts einzuwenden sei, da die Sta tuten einerseits mit den gesetzlichen Anforderungen, anderer seits mit den Statuten der Korporation übereinstimmen. Herr Fey-Felber bittet, seinen Protest als Gehilfen obmann zu Protokoll zu nehmen, da er in dem vom Vor steher citicrten Erlaß, wonach die Statuten der Gehilfen institutionen von nun ab der Bewilligung der Korporations versammlung bedürfen, eine Einschränkung der bisher an erkannten Autonomie dieser Institutionen erblickt. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Statuten in der Vorstehungssitzung ohnehin durchberaten worden sind und im Hinblick auf das vom Vorsteher bereits Vorgebrachte stellt Herr Wilhelm Müller den Antrag auf eu bloe-Annahme der Statuten. Dieser Antrag wird mit großer Majorität angenommen. Zu Punkt 5 der Tagesordnung übergehend, verliest der Vorsitzende die nachfolgende Resolution: »Die am 10. März 1900, abends 8 Uhr, in Lebers Restauration, I., Babenbergerstraße 5, tagende Gehilfen versammlung der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalien händler in Wien erwartet von der Korporationsvorstehung, daß sie pflichtgemäß die zustimmende behördliche Erledi gung des von der Korporationsversammlung vom 27. No vember 1897 gefaßten Beschlusses, betreffend die voll ständige Sonntagsruhe in elf Monaten (Jänner bis No vember) des Jahres mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln betreiben und über den Erfolg ihrer Schritte in der nächsten Korporationsversammlung berichten wird. — Gleichzeitig beschließt die Versammlung die Ueberreichung einer Eingabe an das Parlament, eventuell die Veran lassung einer Interpellation durch Reichsratsabgeordnete.« Im Sinne des Beschlusses der Vorstehung vom 6. März wurde diese Angelegenheit für die Korporationsversammlung zurückgelegt, und es führt der Vorsitzende zu diesem Punkt nachfolgendes aus: In der außerordentlichen Korporationsversammlung am 27. November 1897 wurde (vergl. Protokoll-Auszug in Nr. 49, resp. Berichtigung in Nr. 51 der »Buchhändler-Correspondenz«) bekanntlich hinsichtlich der Sonntagsruhe die nachfolgende Resolution angenommen: »In Anbetracht der Wohlthätigkeit und Notwendig keit einer möglichst allgemeinen Sonntagsruhe einerseits, andererseits in der Erwägung, daß dieselbe nicht so weit gehen dürfe, um zu einer Zeit, auf deren Arbeitsertrag das Handelsgewerbe ganz besonders angewiesen ist, schä digend zu wirken, spricht die außerordentliche Korporations versammlung der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalien händler vom 27. November 1897 den Wunsch aus, es möge gesetzlich bestimmt werden: Die volle Arbcitsruhe aller Handelsgewerbe in großen Städten für die Sonn tage der Monate Januar bis November mit Ausnahme der zu Inventuren und Abschlüssen nötigen Zeit, ferner die Arbeitsruhe derselben für die Sonntage des Monats Dezember von 12 Uhr mittags ab. Die Korporation be schließt, diesen Wunsch zur Kenntnis der hohen Behörden und der Ocffentlichkeit zu bringen« und es wurde beschlossen: 1. Ueberreichung der eingebrachten Resolution, die das gesamte Handelsgewerbe betrifft. 2. Erweiterung des Beschlusses der Korporationsver sammlung vom 22. Mai 1897, welcher auf die obligatorische, das heißt gesetzlich bestimmte Sonntagsruhe für die der Kor poration angehörigen Unternehmungen in den Monaten Mai bis August abzielt, für alle Monate des Jahres mit Aus nahme des Dezember. 3. Die Mitteilung dieses Beschlusses an die sämtlichen Mitglieder der Korporation mit dem Ersuchen, diesem Be schlüsse schon jetzt, also ohne die behördliche Anordnung ab zuwarten, Rechnung zu tragen und sich zur Einhaltung der Sonntagsruhe im Rahmen des gefaßten Beschlusses mit Unter schrift zu verpflichten.« In Erledigung dieses Beschlusses wurde am 23. De zember 1897 sub Z. 232 jene Resolution der Statthalterei zur Kenntnis gebracht und am selben Tage sub Nr. 233 im Wege des Magistrates die Statthalterei gebeten, »die völlige Sonntagsruhe für das Gewerbe der Korporation für alle Monate des Jahres, mit Ausnahme des Dezember, gesetzlich einzuführen. Ferner wurden die Korporationsmitglieder von diesem Beschlüsse in Kenntnis gesetzt und dieselben gebeten, die Sonntagsruhe für alle Monate des Jahres, mit Aus nahme des Dezember und der zu Inventuren und Abschlüssen nötigen Zeit, schon jetzt, also ohne die behördliche Anordnung abzuwarten, einzuführen. Ein Teil der Wiener Kollegen hat seine Zustimmung
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