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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1900
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- 12.06.1900
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- Deutsch
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4466 Nichtamtlicher Teil. ^ 133, 12. Juni 1900. schäftigt. Hier eine Gesundung herbeizuführen, scheint uns nur durch Vorsicht bezüglich der Qualität der Lehrlinge möglich, und wir gehen deshalb bei der Aufnahme von Lehrlingen sehr rigoros vor, indem wir streng darauf halten, daß der Nachweis einer genügenden Vorbildung im Sinne unserer Statuten erbracht werde. Die Vorstehung sah sich auch ver anlaßt, eine Instruktion bezüglich der Aufnahme der Lehr linge zu veröffentlichen Die in diesem Jahre fälligen Zinsen der Artaria- Braumüller-Gerold-Stiftung wurden Herrn Andreas Eineder verliehen, welcher seit Oktober 1874 ununterbrochen im Hause Alfred Hölder als Diener thätig ist. Ueber den Stand unserer Kasse und den Voranschlag pro 1900 wird Ihnen unser Kassierer Herr O- Friese aus führlich referieren. Es erübrigt mir nur noch, einen kurzen Bericht über die verschiedenen, mit unserer Korporation zusammen hängenden Institute zu erstatten. In den Gehilfenversammlungen dieses Jahres stand die Lehrlingsfrage, die Frage der Sonntagsruhe und der Statuten änderungen vielfach auf der Tagesordnung. Nachdem die von der Gehilfenversammluug seiner Zeit beschlossenen Statuten im Sinne der von uns beantragten Fassung mit unseren Statuten in Einklang gebracht waren und seitens der Kor- porationsvorstehung genehmigt wurden, liegen sie der heutigen Korporationsversammlung abermals zur Beschlußfassung vor. Nach einer Entscheidung des Handelsministeriums ist nämlich die bisherige Praxis eines direkten Verkehrs der Institutionen einer Genossenschaft mit den Behörden im Gesetz nicht be gründet. Vielmehr muß, da nach Z 126 Schlußsatz der Gewerbeordnung die Statuten der Gehilfenversammlung, der Krankenkasse und des schiedsgerichtlichen Ausschusses als integrierende Bestandteile der Genossenschafts-Statuten an gesehen werden müssen, und da nach Z 119b Punkt b die Beschlußfassung über die Genossenschafts-Statuten in den Wirkungskreis der Genossenschaftsversammlung gehören, von nun ab dcni Gesetze gemäß jede Aeuderung der Statuten jener Institute von der Korporationsversammlung beantragt werden. Durch obige Euscheiduug des Handelsministeriums, die allerdings in der Gewerbeordnung vollkommen begründet ist, hat die Autonomie jener Körperschaften eigentlich aufgehört. Das Statut unserer Hilfsarbeiterversammlung wurde am 20. Juli 1399, Z. 64 204, genehmigt, und es fand auf Grund dieser Statuten die definitive Wahl des Hilfsarbeiter ausschusses und seines Obmannes statt. Die Statuten unserer schiedsgerichtlichen Ausschüsse wurden von der Behörde genehmigt, und zwar jene für die Gehilfenschaft mit Erlaß vom 29. Juli 1899, Z. 67 486, jene für die Hilfsarbeiter mit Erlaß vom 30. Juni 1899, Z. 56132. Die schiedsgerichtlichen Ausschüsse wurden am 26. November 1899 konstituiert und im Laufe der Bericht periode zweimal angerufen; im ersten Falle hat sich der geklagte Prinzipal nach Jntimierung der Klage sogleich zur Zahlung des geforderten Gehaltes bereit erklärt. Im zweiten Falle kam es zu einer Verhandlung, bei welcher der Prin zipal zur Zahlung eines Teiles des geforderten Betrages verurteilt wurde. Die Gehilfenkrankenkasse hat auch im abgelaufenen Jahre einen sehr befriedigenden Geschäftsabschluß zu verzeichnen. Die Hilfsarbeiterkrankenkasse, welche durch Erlaß vom 24. Oktober 1899, Z. 92 835, genehmigt wurde, begann am 1. Dezember 1899 ihre Thätigkeit. Die Vorstehung der Korporation hat Anfang dieses Jahres eine Instruktion für die Stellenvermittelung für Gehilfen und Hilfsarbeiter erlassen und wird die Stellen vermittelung nun unter Aufsicht des Sekretariats der Kor poration vollkommen unentgeltlich versehen. Auch die Bestellanstalt hat in der abgelaufenen Periode zur vollkommenen Zufriedenheit funktioniert. Die Vorstehung hat sich im Einvernehmen mit dem Vorstande des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler veranlaßt gesehen, den bisherigen Leiter, Herrn Franz Schmid, wegen an dauernder Kränklichkeit am 15. November 1899 seiner Ob liegenheiten zu entheben, und hat ihm eine Pension von monatlich 40 fl. zugesprochen. An seine Stelle trat Herr Carl Hinrichs. Es gereicht mir schließlich zur angenehmen Pflicht, den Herren Mitgliedern der Vorstehung, insbesondere meinem Stellvertreter Herrn Heck und dem Kassierer Herrn Friese, vor allem aber dem Herrn Sekretär Junker meinen ver bindlichsten Dank für die thatkräftige Unterstützung, welche mir die Herren bei der Leitung der Geschäfte angedeihen ließen, auszusprechen. Die Herren Kirsch, Konegen und Robitschek haben erklärt, eine Wiederwahl in die Vorstehung nicht an nehmen zu können; diese Herren scheiden daher nach lang jähriger, verdienstvoller Teilnahme an unseren Arbeiten aus der Vorstehung aus, und ich glaube in Ihrer aller Sinne zu sprechen, wenn ich auch an dieser Stelle diesen Herren für ihre lange, verdienstvolle Mitarbeit in der Vorstehung meinen herzlichsten Dank ausspreche. — Zu diesem mit Beifall aufgenommenen Geschäftsbericht ergreift niemand das Wort, er wird sodann einstimmig air genommen. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Deutsche Rechtschreibung. (Vgl. auch Nr. 132 d. Bl.) — In der Leipziger Zeitung wendet sich »Ein Leipziger Buch händler- gegen die unrichtige Darstellung der Bestrebungen, die gegenwärtig den Bestand der amtlichen deutschen Rechtschreibung in Frage stellen, wie diese Darstellung -ein sächsischer Lehrer- in einer kurz vorhergcgangcnen Nummer desselben Blattes gebracht hatte. Der Buchhändler sagt u. a. sehr richtig folgendes: -Die jetzt vorhandenen amtlichen Rechtschreibungen weichen so wenig und in nebensächlichen Punkten von einander ab, daß als der gangbarere und aussichtsvollere Weg, um zu voll ständiger Einheitlichkeit zu gelangen, der erscheinen muß, daß man diese verschiedenen Rechtschreibungen erst einmal in den einzelnen Bundesstaaten ein- und durchführt und dann an eine Ausgleichung und, wenn es sich als ein dringendes wissenschaftliches Bedürfnis herausstellt, an eine Besserung geht. Denn daß es mit der Schaffung einer Rechtschreibung noch nicht gethan ist, haben die 1880 gemachten Erfah rungen gelehrt. Was würde uns eine allcrneueste Recht schreibung nützen, neben der die einen Behörden die -neue-, die anderen die »alte- beibehalten? Dadurch würde die Ver wirrung nur größer; denn auch sonst liegt die Sache nicht so, daß die Rechtschreibung von 1880 keine merkliche Verbreitung im bürgerlichen Leben gewonnen habe. Sie ist viel größer, als man im allgemeinen anzunehmen geneigt ist, und sie wäre wohl eine durchgehende, wenn der in der That ganz unver ständliche Widerstand seitens mancher Behörden nicht vorhanden gewesen wäre, unverständlich deshalb, weil dieselbe Behörde, die die Schüler zur Erlernung einer Rechtschreibung zwingt, deren Verwendung denselben Personen, wenn sie später für sie thätig sind, verbietet. Hier scheint vor allem eine Besserung notwendig; dann scheint sie auf Grund der jetzigen Recht schreibung aber auch in erheblichem Maße möglich.- Er wendet sich sodann den verschiedenen Vermutungen zu, die neuerdings in der Presse in Bezug auf die deutsche Rechtschreibung aufgetaucht sind, und verurteilt in Uebereinstimmung mit dem in Nr. 132 d. Bl. angeführten Ludwigsburger Gymnasialrektor Erbe die behördliche Unterstützung des von einem Berliner Postassistentcn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche zusammengestellten Wörterbuchs der Rechtschreibung. Er fährt darauf fort: -Daß der Buchhandel einer Bewegung nicht mit Vertrauen entgegcnblickt, die, von maßgebender Stelle unterstützt, derartige Früchte zeitigt, das kann ihm wahrhaftig nicht verdacht werden. Weder ist Aussicht, daß mit ihr etwas Gutes, geschweige denn Besseres als das Bestehende erreicht wird, noch daß man darum mit ihr zu einer vollständigen Einheitlichkeit gelange. Die Ver hältnisse liegen nicht so, wie der Schreiber des erwähnten Auf satzes meint. Sie liegen heute vor allen Dingen ganz anders als im Jahre 1880. Herrschte damals völlige Unordnung, mußte
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