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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1900
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- 12.06.1900
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- Deutsch
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133, 12. Juni 1900. Nichtamtlicher Teil. 4465 Deutschland bringt uns keine wesentlich neuen Verhältnisse, da die in demselben aufgenommenen Bestimmungen für Oesterreich, wenigstens für Nicderösterreich, bereits zum größten Teil durch das Gesetz vom Jahre 1395 verwirklicht sind. Auch der Frage der Reform unseres Preßgesetzes waren eingehende Beratungen im Schoße der Vorstehung gewidmet, an denen auch Vertreter des Buchdruckergewerbes teil genommen haben. Die weitere Aktion in dieser Angelegen heit haben wir aber dem Vereine der österreichisch-ungarischen Buchhändler abgetreten. Mit großer Befriedigung haben wir die endliche Auf hebung des Zeitungs- und Kalenderstempels begrüßt, wenn es auch bedauerlich war, daß ein so wichtiges Gesetz erst in der letzten Stunde vor seiner Wirksamkeit publiziert wurde, wodurch manche Mißstände hervorgerufen worden sind. Diese stehen aber in keinem Verhältnisse zu den günstigen Folgen, die wir von diesem Gesetz für unsere Industrie erhoffen. Vom Handelsministerium aufgefordert, uns hinsichtlich des Abschlusses der neuen Handelsverträge zu äußern, haben wir besonders betont, daß wir die bisherige zollfreie Be handlung der Bücher auch fernerhin wünschen; wir haben aber diese Gelegenheit auch benutzt, auf die Notwendigkeit des Beitritts Oesterreichs zur Berner Konvention hinzuweisen. Bei einer seitens der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer einberufenen Enquete der Papierinteressenten behufs Beratung eines neuen autonomen Zolltarifs, der even tuell im Jahre 1903 in Kraft treten soll, haben sich mehrere Mitglieder unserer Korporation in lebhafter Weise beteiligt. Den ausführlichen Darlegungen derselben, welche von den Ver tretern des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler, sowie der Wiener und österreichischen Buchdrucker auf das wirksamste unterstützt wurden, ist es zu danken, daß die von den Papierfabrikanten beabsichtigte Verzollung von Büchern und Musikalien nicht in Vorschlag gebracht, daß vielmehr nach wie vor zollfreie Einfuhr beantragt werden wird, mit Aus nahme der für österreichische Verleger im Auslande gedruckten Schul- und Gesetzbücher. Dagegen ist es uns nicht gelungen, den Vertreter der Wiener Buchbinder-Innung von einem Separatvotum abzubringeu, der einen Zoll auf die Einfuhr gebundener Bücher beantragt, und es wird unsere Aufgabe bleiben, hiergegen seiner Zeit geeignete Schritte zu unternehmen, sofern diesem Separatvotum bei dem Entwürfe des neuen Zolltarifs entsprochen wird. Neben diesem Wirken nach außen hat die Vorstehung auch fortwährend die Fürsorge für die Mitglieder der Korporation innerhalb unserer Vereinigung im Auge behalten. In Erledigung Ihres Beschlusses in der letzten Korpo rationsversammlung auf Aenderung des H 2 unserer Statuten haben wir Anfang Juli 1899 eine Eingabe an die Stadt halterei um Genehmigung der Statutenänderung überreicht. Wir haben darin den Nachteil betont, welcher unserem Stande erwachsen würde, wenn wir Elemente in unsere Korporation aufnehmen müssen, die nur in wenigen Punkten Berührung mit derselben haben. Daß dieser Umstand insbesondere für das Lehrlingswesen, die Einrichtung der Pauschalien rc. arge Mißstände zur Folge haben würde, und daß in dem leicht ab sehbaren Falle, daß jene Teilkonzessionäre zahlreicher in der Korporation vertreten sein würden als die Vollkonzessionäre, es der Korporation unmöglich werden würde, die wirklichen Interessen der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler zu ver treten. Unsere Eingabe ist bis heute noch nicht erledigt worden; unseren Informationen zufolge liegt sie bei der Handels- und Gewerbekammer, welcher wir auf ihren Wunsch bereits vielfache Daten über die Frage geliefert haben, welche aber, wie uns gesagt wird, willens ist, vorerst die Frage der Teilkonzessioncn überhaupt einem eingehenden Studium zu Siebenimdlechzlgster Jahrgang. unterziehen. Es ist zu hoffen, daß die bereits erwähnte Denkschrift, die wir über diesen Gegenstand verfaßt haben, die Angelegenheit rascher einem gedeihlichen Ende zu führen werde. Wie Ihnen aus dem vorjährigen Bericht erinnerlich sein wird, wurden die Statuten unseres Schiedsgerichtes leider von der Behörde plötzlich sistiert und wir zu einzelnen Aenderungen gezwungen, die insbesondere darauf hinaus liefen, daß in der Folge das Schiedsgericht nicht mehr zwischen Mitgliedern der Korporation und außerhalb der Korporation stehenden fungieren könne. Diese Entscheidung hat ein wichtiges Institut, über das wir verfügen, brach gelegt. Die Entscheidung der Behörde ist aber nicht im stande, das Wesen der Sache zu ändern, da nach tz 577 der Civilprozeßordnung es stets den betreffenden Parteien frei steht, Schiedsgerichte zu ernennen, und wir daher vorkommen den Falles Schiedsgericht s,ä lloo veranstalten werden. Die demnach ziemlich überflüssigen Statuten unseres Schieds gerichtes wurden am 22. Juni 1899 genehmigt. Im Laufe der Berichtsperiode wurde ein Schiedsgericht zweimal ge wünscht. Der eine Fall mußte abgewiesen werden, da da mals die Statuten nicht in Kraft standen, der zweite kann nur durch ein freies Schiedsgericht geschlichtet werden, und dieser Fall harrt noch seiner Erledigung. Innerhalb unserer Korporation haben sich einzelne Mit glieder zu engeren Verbänden zusammenzuschließen versucht, um ihre speziellen Interessen wirksamer zu fördern. Es ge schah dies seitens der Kommissionäre und seitens der Reise buchhändler, beide Male unter den Auspicien der Vorstehung. Die von diesen beiden Gruppen geplanten Abmachungen sind aber noch nicht perfekt geworden. Mit der »Providentia« haben wir einen neuen Ver sicherungsvertrag abgeschlossen, der unseren Mitgliedern gegen über dem bisherigen namhafte Vorteile unter weit günstigeren Bedingungen sichert. Leider sind wir auch Heuer noch nicht in der Lage, Ihnen berichten zu können, daß die Angelegenheit, betreffend die Pauschalien für die Entschädigung der Stempelgebühr, endlich beendet ist. Die Rechnungen sind leider vom Aerar seit dem Jahre 1885 noch nicht definitiv genehmigt worden; wir stehen fortwährend in Verhandlung, und es kostet viele Mühe, diese Angelegenheit vorwärts zu bringen. Ein wirklich jämmerlicher Zustand ist es, daß wir trotz allen guten Willens unsere Zahlungen nicht glatt ordnen und eine definitive Abrechnung der letzten fünf Jahre nicht erzielen konnten. Wir können uns dabei nicht der Befürchtung ent ziehen, daß die Nachprüfung zum Teil unangenehme Folgen haben kann und wir wahrscheinlich in die Lage versetzt werden dürften, von einzelnen Firmen Nachzahlungen ein fordern zu müssen, wobei leider nicht unerwähnt gelassen bleiben kann, daß möglicherweise auch die Korporationskasse in Anspruch genommen werden muß. Zum Zwecke der Berichterstattung an die Handels- und Gewerbekammer über die Geschäftslage im Jahre 1899 haben wir eine Enquete veranstaltet und an die hier in Betracht kommenden Firmen einen Fragebogen versendet. Es gereicht mir zur besonderen Befriedigung, hier betonen zu können, daß diese Enquete ein wider Erwarten günstiges Resultat gehabt hat und der größte Teil der Fragebogen sehr aus führlich beantwortet uns zurückgestellt wurde. Diese Enquete hat ein sehr interessantes, zum Teil höchst wichtiges Material zu Tage gefördert, welches das Sekretariat in einer aus führlichen Darstellung verwertete. Nach einem jüngst gefaßten Beschlüsse wird diese Arbeit in der »Buchhändler-Correspon- denz« veröffentlicht werden. Wie Sie wissen, hat die Lehrlingsfrage in jüngster Zeit unsere Kollegen hier und im Deutschen Reiche lebhaft be- 598
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