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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1900
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- Erscheinungsdatum
- 12.06.1900
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- Deutsch
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4464 Nichtamtlicher Teil. 133, 12. Juni 1900. Während der Berichtsperiode fand am 11. Oktober 1899 eine außerordentliche Generalversammlung statt, welche nur den Zweck hatte, die Statuten der Hilfsarbeiter-Krankenkasse, die Sie im Prinzip bereits bewilligt hatten, auch formell gut zu heißen. Ferner sieben Vorstehungssitzungen, und zwar am 24. Juni, 3. Oktober, 12. Dezember 1899, 20. Februar, 2. März, 6. April, 25. Mai 1900 lieber den Verlauf dieser Sitzungen sowie über die erledigten Geschäftsstücke sind Sie durch die in der »Correspondenz« veröffentlichten Prvtokollauszüge, sowie durch sonstige Verlautbarung der Vorstehung auf dem Laufenden gehalten worden, und ich beschränke mich daher, nur die wichtigsten Maßnahmen der abgelaufenen Periode Ihnen in Erinnerung zu bringen. Zwei Momente kann ich vor allem mit Befriedigung hervvrheben. Die Korporation ist im Laufe des letzten Jahres wiederholt und öfters als früher in Angelegenheiten, welche unser Gewerbe betreffen, von den Behörden und sonstigen maßgebenden Faktoren zu Rate gezogen worden. Sie ist aber auch häufiger als friiher von ihren Mitgliedern selbst um Unterstützung und um Abhilfe bestehender Uebelstände gebeten worden. Es läßt sich daher hieraus wohl der Schluß ziehen, daß einerseits die maßgebenden Faktoren mehr als bisher die lleberzeugung hegen, daß in Fragen, welche das Gewerbe betreffen, das Gewerbe selbst ein Wort mitzureden hat; anderseits zeigen die Vorkommnisse des letzten Jahres, daß die Indolenz, über welche wir uns wiederholt zu beklagen gehabt haben, geringer geworden ist, und daß unsere Mit glieder den Arbeiten der Korporation mehr als bisher Interesse entgegenbringen. So glauben wir, daß es uns gelungen ist, in manchen wichtigen Fragen die Wünsche des Einzelnen wie der Gesamtheit zu erfüllen, unsere Interessen zu wahren und für das Gedeihen unseres Standes nach unseren Kräften beizutragen. Freilich ist zu wünschen, daß die Aeußerungen der Korporation bei den maßgebenden Faktoren auch Beachtung finden mögen. Unsere Thätigkeit hat sich vor allem auf dem Gebiete des Gewerberechtes, des Urheberrechtes und Preßrechtes, sowie in der Frage über den Abschluß der im Jahre 1903 zur Erneuerung gelangenden Handelsverträge bewegt. Sehr bedauerlich ist es, daß die Korporation bisher gar keinen Einfluß auf die Erteilung der Konzessionen gehabt hat, und um so erfreulicher war es uns, daß die Statthalterei gelegentlich des Rekurses seitens eines in erster Instanz abgewiesenen Bewerbers um eine Kunstverlagskonzession unsere Aeußerung eingeholt hat, die in dem betreffenden Falle eine befürwortende und, wie die Folge zeigte, erfolgreiche gewesen ist. Wie Sie aber aus der Statistik ersehen haben, werden noch immer neue Konzessionen ausgegeben, trotzdem ein Bedarf an solchen in den meisten Fällen nicht besteht. Unsere Mitglieder beklagen sich fortwährend über die Steige rung der Konkurrenz, insbesondere seitens jener, welche von Haus aus nicht Buchhändler sind, aber durch die Verleihung von sogenannten beschränkten Konzessionen gewisse buch händlerische Artikel verschleißen. Insbesondere von den Herren in den Vorstädten ist uns eine bezügliche Beschwerde zu- gckominen und wurden wir gebeten, gegen die Verleihung von Teilkonzessioucn und Licmzen Stellung zu nehmen. In Verbindung mit dem Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler haben wir eme Denkschrift auszuarbeiten und diese an alle hier in Betracht kommenden Stellen zu ver senden, sie aber auch offiziell beim Ministerium des Innern zu überreichen beschlossen. Diese Eingabe ist bereits in Vor bereitung. Durch unsere Initiative ist eine interessante Frage in jüngster Zeit zur Entscheidung gelangt, jene nämlich, ob die Buchdrucker als solche berechtigt sind, Bücher zu verlegen und zu verkaufen. Diese alte Streitfrage wurde nun endlich nach unserer Auffassung entschieden, und die Folge davon ist, daß bereits mehrere Buchdrucker, welche die Ver- lagsthätigkeit ausüben, um eine Verlagskonzession ein gekommen sind. Die Leihbibliothekare haben sich speziell durch die Kon kurrenz der vom Vereine »Bibliothek« in Wien errichteten Volksbibliotheken bei uns beschwert. Mit Rücksicht auf den kulturellen Wert dieser letzteren Institutionen und ihre humanen Zwecke konnte sich die Korporation als solche nicht entschließen, Schritte gegen jenen Verein vorzunehmen, zumal uns eine gesetzliche Handhabe, gegen denselben aufzutreten, nicht gegeben schien. Die Herren Leihbibliothekare haben aus eigenem einen Schritt beim Magistrat unternommen, der aber kein ihren Wünschen entsprechendes Resultat hatte, da die Gewerbebehörde in dem Vorgehen jenes Vereines eine Gewerbestörung nicht erblickte. Auch die schon seit langem die Korporation beschäftigende Frage nach der gewerberechtlichen Stellung der Kolporteure ist auf dem Wege, endgiltig entschieden zu werden. Infolge eines Gesuches der Kolporteure um Bewilligung einer eigenen Genossenschaft für dieselben hat nämlich die Handels und Gewerbekammer eine Enquete, an welcher wir beteiligt waren, einberufen und einen ausführlichen Bericht über die selbe der Statthalterei übersendet. Dieser Bericht gelangt zu den nachfolgenden Resultaten: »1. Es giebt zwei Gattungen Kolporteure: u) selbständige Kolporteure, b) Kolporteure als Hilfsarbeiter der Buchhändler oder der selbständigen Kolporteure. 2. Die selbständigen Kolporteure sind jedenfalls erwerb steuer- und kammer-umlagepslichtig und bedürfen zur Aus übung ihrer Thätigkeit einer Buchhandlungs-Teilkonzession, in deren Ermangelung sie als unbefugte Gewerbetreibende anzusehen sind. 3. Die selbständigen Kolporteure können, so lange sie keine Konzession besitzen, auch keine Genossenschaft gründen.« Wie in den letztoergangenen Jahren, so hat die Vor stehung auch im verflossenen Jahre ihren Einfluß aufgeboten, die Sonntagsruhe in möglichst ausgedehntem Maße durch zuführen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben ergeben, daß die Natur der geschäftlichen Betriebe unserer Mitglieder zu verschieden, die konkurrierenden Verhältnisse, mit denen die einzelnen zu rechnen haben, zu mannigfach find, um eine einheitliche Behandlung zu ermöglichen, solange nicht die allgemeine Sonntagsruhe gesetzlich durchgeführt ist. Daß die Vorstehung keine Handhabe hat, den Beschluß vom November 1897 in weitergehendem Maße, als bisher geschehen, aus zuführen, wird von den beteiligten Faktoren geflissentlich un berücksichtigt gelassen, obwohl ihnen die Verhältnisse ver schiedentlich bekanntgegeben wurden. Bei Punkt 5 der heutigen Tagesordnung wird sich Gelegenheit finden, dieser Frage näher zu treten. Die Korporation sah sich im Herbste veranlaßt, gegen eine die Interessen unseres Gewerbes schädigende Entscheidung eines Wiener Gerichtes in einer urheberrechtlichen Frage beim Justizministerium Beschwerde zu führen. Freilich waren wir nicht in der Lage, in dem speziellen Falle eine Aenderung des Bescheides zu veranlassen, da jenes Korporationsmitglied, welches in seinem Rechte geschmälert wurde, die zum Rekurs notwendige Frist versäumt hatte. Doch gelang es uns durch unsere Schritte, eine in prinzipieller Hinsicht wichtige Ent scheidung des Justizministeriums hervorzurufen. Mit großer Befriedigung haben wir die vom Justiz ministerium eingeleitete Enquete über die Frage des Beitritts Oesterreichs zur Berner Konvention begrüßt und über die Frage dem Ministerium gemeinschaftlich mit dem Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler ein eingehendes Gut achten überreicht. Der Staatsvertrag unserer Monarchie mit
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