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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1900
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- Ausgabe
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- 1900-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1900
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- Deutsch
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HL 119, 25. Mai 1900. Nichtamtlicher Teil. 4021 Verkauf von Kursbüchern, Skadtpläneu rc. in amtlichen Verkaufsstellen für Postwertzeichen. Auf Veranlassung des Vereins der Buchhändler zu Braunschweig hat der Vorstand des Börsenvereins unterm 14. Juli vorigen Jahres an Seine Excellenz den Staats sekretär des Reichspostamtes, Herrn von Podbielski, in Berlin eine Eingabe gerichtet, in der die Bitte aus gesprochen wird, »durch allgemeine Verfügung den Verkauf von Kurs büchern, Stadtplänen, Ansichtspostkarten u. dgl. in den amtlichen Verkaufsstellen für Postwertzeichen auszuschließen.« — Der kürzlich hierauf eiugegangene abschlägige Bescheid hat folgenden Wortlaut: -Reichs-Postamt. »Berlin 'lV., 4. Mai 1900. »Die Einrichtung, daß von den Inhabern der bei einzelnen größeren Postämtern bestehenden Markenverkaufs stände — Privatpersonen ohne Beamteneigenschaft — auch Druckschriften, Ansichtspostkarten und Schreibbedürfnisse zum gelegentlichen Verkaufe für eigene Rechnung vorrätig gehalten werden dürfen, ist seiner Zeit infolge wiederholter Wünsche des Publikums, namentlich durchreisender Fremden, die darin eine Bequemlichkeit für sich erblickten, zugelassen worden und hat sich seither bewährt. Nach den mehrfach vorgcnommenen Feststellungen erstreckt sich der Vertrieb der Gegenstände allgemein auf Einzelstücke oder kleine Mengen zur Befriedigung eines augenblicklichen Bedürfnisses und findet hauptsächlich an Fremde statt. Der Umsatz ist bisher sehr gering gewesen: er hat nach einer im April augestellten Ermittelung bei den in Betracht kommenden 28 Orten zusammen etwa 26 ^ täglich betragen; der für die Verkäufer hieraus erzielte Gewinn beläuft sich auf insgesamt rund 8 ^ täglich. Von einem nachteiligen Wettbewerb oder einer Schädigung der ortsansässigen Vuch- und Papierhändler kann hiernach nicht wohl die Rede , sein. Eine Schädigung ist auch für die Folge nicht zu erwarten, da postseitig darauf geachtet wird, daß durch die Nebenbeschäftigung der Hauptzweck der Einrichtung — der Vertrieb von Wertzeichen und amtlichen Formularen — in keiner Weise beeinträchtigt wird. »Unter diesen Umständen muß das Reichs-Postamt davon absehen, dem dortseitigen Anträge wegen Aufhebung der im allgemeinen Verkehrsinteresse getroffenen Einrichtung zu entsprechen. (gez.) Kraetke.« »An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler in Leipzig. Kleine Mitteilungen. Vom Reichstage, Usx Heinzc. — Die Beratungen dritter Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend Aendcrungen und Er gänzungen des Strafgesetzbuchs (lsx Heinze), im deutschen Reichs tage sind, wie die Zeitungen melden, am 23. d. M. aus Grund lage einer Einigung der Parteien zu einem Abschluß gelangt, doch, wie es scheint, leider ohne Rücksicht auf die Gefahren des Gesetzes für den Buch- uud Kunsthandel. Die Einigung erfolgte auf der vom Präsidenten Grafen Ballestrcm im Seniorenkonvent vorgeschlagenen Basis. Der Vorschlag des Präsidenten wurde in Form eines Antrags Hompesch im Reichstage eingebracht und hier sofort in erster, zweiter und dritter Lesung erledigt. Er enthält sämtliche bisher angenommenen Paragraphen der lsx Heinze, läßt hingegen den 8 184 b (Theater-Paragraph) ganz fallen und enthält von 184a (dem Schaufenster-Paragraphen) nur die Strafbestimmung für das Verkaufen und Anbietcn der be treffenden Schriften und Abbildungen an Personen unter 16 Jahren. Die Altersgrenze von 18 Jahren würde danach in diesem Para graphen gefallen sein, während sie in Ziffer 2 von 8 184 be-! Siebenunbsechzigsier Jahrgang, stehen bleibt. Der Buch- und Kunsthandel dürfte keinen Grund haben, über diese Erledigung der Angelegenheit befriedigt zu sein. Deutschland im internationalen Briefverkehr. — Innerhalb des Reichspostgebiets wurden im Jahre 1898 ins gesamt 1984 Millionen Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Druck sachen, Geschäftspapiere und Warenproben) befördert, darunter 429 Millionen Stück, also knapp der fünfte Teil, aus oder nach anderen Ländern einschließlich Bayern und Württemberg. Weitaus den lebhaftesten Postverkehr unterhielt das deutsche Rcichspost- gcbiet mit Oesterreich-Ungarn, mit dem es 79,8 Millionen Brief- scndungen austauschte. An zweiter Stelle steht Großbritannien mit 32,9 Millionen Briefen, an dritter Stelle Frankreich mit 31.1 Millionen Stück. Sodann folgten die Niederlande mit 20,7 Millionen, Rußland mit 18,0 die Schweiz mit 17,9, die Ver einigten Staaten von Nordamerika mit 17,4, Belgien mit 13,1 uud Italien mit 8,5 Millionen Briefsendungcn. Betrachtet man den Briefverkehr Deutschlands mit dem Aus lande genauer, so ergiebt sich, daß die fremden Länder in zwei Gruppen zerfallen, in eine Gruppe von Ländern, die mehr Brief sendungen aus Deutschland erhalten, als sie nach Deutschland schicken, und in eine zweite Gruppe von Ländern, die mehr Briefsendungen nach Deutschland abfertigen, als sie von dort erhalten. Eine sozusagen passive Briefverkehrsbilanz hat das deutsche Reichspostgebiet aufzuweisen im Verkehr mit Groß britannien (Eingang 18,7, Ausgang 14,2), mit Frankreich (Ein gang 17,2, Ausgang 13,9), mit Belgien (Eingang 7,00, Ausgang 6,1), mit Italien (Eingang 4,5, Ausgang 4,0 Millionen Brief sendungcn). Dagegen ist die Bricfverkehrsbilanz des Reichs postgebiets gegenüber den meisten Ländern sozusagen aktiv, insbesondere mit Oesterreich-Ungarn (Eingang 34,7, Ausgang 45.1 Millionen Vriefsendungen), mit den Niederlanden (Eingang 9,06, Ausgang 11,2), mit Rußland (Eingang 8,4, Ausgang 9,6), mit der Schweiz (Eingang 8,0, Ausgang 9.9), mit den Vereinigten Staaten (Eingang 7,7, Ausgang 9,7 Millionen Vriefsendungen). Bisher hat man diesem Unterschied in der Briefoerkehrsbilanz des deutschen Rcichspostgebiets mit anderen Staaten noch keine Beachtung geschenkt. Maßgebender für den Verkehr Deutschlands mit dem Auslande sind ohne Zweifel die Ergebnisse der Handels statistik. Allein die Briefverkehrsstatistik mit ihren kurz an geführten Endergebnissen gewährt einige Einblicke in das Getriebe des Handels. Wenn ein Land erheblich mehr Brief sendungen von einem fremden Staate erhält, als es dorthin sendet, dann ist daraus zu ersehen, daß um dieses Land im geschäftlichen Verkehr von dem betreffenden fremden Staat ge worben wird, daß dieser fremde Staat in geschäftlicher Hinsicht dem Lande überlegen ist und durch Briefe, Drucksachen, Waren proben und dergleichen Angebote macht. Auf Grund der Ergebnisse der Reichspoststatistik läßt sich sagen, daß Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien uni Deutschland und seinen Absatzmarkt werben, daß sie nach Deutschland Angebote aller Art richten und in gewissem Sinne mindestens bei der Propaganda des Geschäfts lebens eine gewisse Ueberlegenheit bekunden. Im Verkehr mit fast allen übrigen Ländern tritt Deutschland als werbender Staat auf mit einem größeren Ausgang als Eingang von Vriefsendungen, mit einer thätigeren Propaganda seines Handels. Alles in allem erhielt 1898 das Reichspostgebiet 196,7 Millionen, verschickte da gegen 232,6 Millionen Briefsendungen. Diese Aktivität des deutschen Bricfpostverkehrs bestätigt zugleich die Aktivität des geschäftlichen, ja des ganzen kulturellen Lebens des deutschen Volkes im Nachrichtenverkehr der Menschheit und zeigt die hohe Stellung, die es sich im Völkcrleben errungen hat. (Lpzgr. Tgbl.) August Scherl G. m. b. H. in Berlin. — Das Königliche Amtsgericht I (Abteilung 122) in Berlin gab folgenden Handels register-Eintrag bekannt: In das Gesellschaftsrcgister des Königlichen Amtsgerichts I ist folgendes eingetragen worden: Am 15. Mai 1900. Nr. 15194. Berliner Lokal-Anzeiger August Scherl, Gesell schaft mit beschränkter Haftung. Durch Gesellschaftcrbeschluß vom 7. April 1900 ist: 1. das Stammkapital um 3000000 ^ auf 10000000 ^ erhöht, 2. der bisherige Gesellschaftsvertrag aufgehoben und ein neuer Gesellschaftsvertrag geschlossen. In demselben ist u. a. bestimmt: Die Firma ist umgeändert und lautet: August Scherl, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist der Verlag des »Berliner Lokal-Anzeiger-, der »Berliner Abendzeitung- und der Zeitschrift »Die Woche-, einschließlich der technischen Herstellung der Zeitungen und der Zeitschrift, sowie der hierzu gehörigen Hilfseinrichtungen. ! Die Gesellschaft ist zu jeder anderweitigen Ausnutzung der Druckerei 539
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