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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1882
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1882
- Sprache
- Deutsch
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181, 7. August. Nichtamtlicher Theil. 3301 drängen und lahm legen. Ja, die Noth und die Sorge ums täg liche Brot mag manchen Leipziger, der unter den unglücklichen Ge- schästsverhältnissen, die in der großen, reichen Handels-, Universi- täts- und Buchhändlerstadt bestehen, gedrängt haben, durch billige Offerten nach auswärts noch einen Versuch zur Sicherung seiner Existenz zu machen. Wenn sich z. B. in Leipzig der seltene Fall ereignet, daß es einer Schleuderfirma gelungen, dem ganzen Leipziger Sortimente Schach zu bieten und auch gleichzeitig ihren Säugrüssel mit Erfolg nach allen Theilen der Welt auszustreckcn, so ist das nicht zu verwundern. Es war dies möglich durch die für die Schlenderer günstigen Leipziger Platzverhältnisse. Das ist ja das große Unglück, daß bei den jetzigen Einrichtungen ein einziger Schlenderer, so lange die Verleger und die Coinmissionäre das dulden, den ganzen deutschen Buchhandel durch seine Offerten bis in den kleinsten Winkel ruiniren kann. Nur im deutschen Buch handel, in keiner anderen Geschäftsbräuche, ist so etwas möglich. Ob sich Jemand eines solchen Erfolges wirklich freuen kann, wenn er bedenkt, daß er mit kalter Berechnung Tausende im Kampf ums Dasein schwer geschädigt, viele Familien in harte Bedrängniß und ins Elend treibt, manchen redlich strebenden Collegen um Ver mögen und Lebensstellung bringt? — Ob der Leipziger Sorti mentsbuchhandel unter diesen Umständen zu einer Blüthe gelangt, wie dies im Verhältniß zur Bedeutung dieser Stadt zu erwarten sein sollte, überlasse ich ganz Ihrem Urtheile. Sic sagen ferner: „Es ist sogar zu fürchten, daß der Beschluß der Delegirten - Conserenz, durch welchen 10U Rabatt förmlich legalisirt werden, die Verhältnisse auch innerhalb der Provinzial- und Localvereine nicht verbessern, sondern verschlechtern wird." Hier stimme ich Ihnen bei; dieser Beschluß kann gemißbraucht werden. Bedenken dagegen wurden auch erhoben, man war jedoch der Mei nung, daß das Uebel der Rabattgcwährung leider schon sosehr ein gerissen sei, daß man es zur Zeit mit einem Mal nicht aus der Welt schaffen könne. Nothgedrungen seien vielfache Verpflichtungen und Zusagen gemacht, die nicht sofort ausznheben seien, ohne den Schlenderer» die Hasen in die Pfanne zu jagen. Mat hat versucht, das vorerst Mögliche zu erreichen, in der Unterstellung, daß ein solch ver mittelnder Beschluß allseitig Zustimmung erhalte, und um damit dem Sortimenter ein Mittel in die Hand zu geben, worauf er sich bei zu sehr übertriebenen Anforderungen berufen könne, wurde ein Rabatt bis zu 10gp für zulässig erklärt. Auf solche Verbände, wo man sich wegen geringerer Rabatt sätze geeinigt, soll der Beschluß keinen Bezug haben. Der Beschluß hat hiernach doch eine Berechtigung, ob und welchen Erfolg er hat, wissen wir Beide nicht. Ehr. Limbarth. Schlußwort an Herrn khr. Limbarth in Wiesbaden. Wenn ich gehofft habe, daß Sie Ihre gegen die Leipziger Verleger gerichtete Anschuldigung besonderer Unterstützung und Be günstigung des modernen Antiquariats durch Anführung specieller Thatsachcn, wie ich Sie gebeten hatte, belegen würden, so habe ich mich darin getäuscht. Sie ziehen es vor, darüber mit Stillschweigen hinweg zu gehen und dagegen anderweitige angebliche Thatsachen zu behaupten, die, selbst wenn sie sämmtlich begründet wären, den speciell den Leipziger Verlegern gemachten Vorwurf in keiner Weise rechtfertigen können. Es handelt sich nicht um alte, größten- theils oft gehörte Anschuldigungen gegen Leipzig, sondern um ein neues Odium, das Sie denselben hinzufügen wollen. So lange Sie aber nicht im Stande sind, die angeblichen Vergünstigungen zu be weisen, durch welche nach Ihrer Meinung das moderne Antiquariat vorzugsweise von den Leipziger Verlegern dem „soliden" Sortiment gegenüber unterstützt wird, so lange muß ich Ihre dessallsigen Aeußerungen als grundlose Verdächtigung bezeichnen, zu welcher Sie sich durch Ihren Eifer für die Sache nicht durften hinreisten lassen. Ich kann daher meine Bitte um größere Vorsicht in Ihren Anklagen nur wiederholen, unter Hinzufügung des gewiß berechtigten Wunsches, daß Sie nichts als „thatsächlich" hinstellen möchten, wozu Ihnen die Thatsachen fehlen. Im Uebrigen fühle ich weder Berus noch Neigung, auf Ihre Auslassungen einzugehen. Mein Zweck war und ist lediglich der, Ihren ungerechtfertigten, gegen die Leipziger Verleger gerichteten Angriff zurückzuweisen. Nur soviel glaube ich Ihnen bemerken zu dürfen, daß nach meiner Kenntniß der Verhältnisse Manches von dem, was Sie sagen, unbegründet und Anderes stark übertrieben ist, noch Anderes aber liebelstände betrifft, die weder eine Leipziger Eigenthümlichkeit, noch von den hiesigen Platzverhältnissen abhängig sind. Ob aber Ihre Kampfesweise geeignet ist, eine Besserung der Verhältnisse herbeizusühren, das wird stark bezweifelt werden müssen. Allgemeiner deutscher Buchhandlungs-Gehilsenverband. Zur Abwehr. Die Unterzeichneten Vertrauensmänner und Delegirten er achten es für ihre Pflicht, zu erklären, daß der in Nr. 169 des Börsenblattes veröffentlichte Bericht über die 14. ordentliche Gene ralversammlung des Verbandes, gez. — x — r, in mehreren w c se nt- lichen Punkten der Wahrheit nicht entspricht. Die den Verband und seine Humanitären Einrichtungen in hohem Grade schädigende, tendenziöse und frivole Fassung des Be richtes wird mit Entrüstung und mit dem Bemerken zurückge wiesen, daß etwaigen ähnlichen Manipulationen, die das Ansehen und das Interesse unserer Genossenschaft zu untergraben beab sichtigen, stets mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden wird.*) F. Bcnth-Breslau; E. Jurk-Jena; A. Krauße-Leipzig; Th. Lemke-Dresden (zugl. für Ost- und Westprenßcn i. Vertr.); H. Neumann-Cöln; H.Pallmann-Frankfurt a/M.; A.Ploetz-Berlin; C.Rohrlack-Berlinszugleich fürPommern); I. Schultze-Hamburg; L. Schring-Stuttgart (zugl. für Elsaß-Lothringen); B. Veith-Freiburg i. B., R. Zünckel- München. dlki. Die Kreise- Nordwest, Ungarn und Schweiz Ware» nicht ver treten; Herr Goßrau-Wien befindet sich aus einer Erholungsreise und ist die derzeitige Adresse nicht bekannt. Pcrsvnalnachrichtcn. Bei Gelegenheit der 300jährigen Jubelfeier der Lima ckutiu. zu Würzburg wurde von der medicinischen Facultät ferner noch Herr vr. Carl Lampc-Vischer, Besitzer der Firma F. C. W. Vogel in Leipzig, zum Ehrendoctor der Medicin ernannt. Am 28. Juli ist Herr Karl Wilberg, Buchhändler und kaiserlich deutscher Consul in Athen, im Alter von L3 Jahren am Herzschlage daselbst gestorben. »so Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch druckerkunst — Biographisches — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ver lagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftstellern und Verlegern — sowie *) Mit diesem Artikel müssen wir die Spalten des Nichtamtlichen Theils für den in Frage stehenden Gegenstand schließen und etwaige weitere Auslassungen darüber könnten also nur noch im Jnseratentheile Ausnahme finden. Die Red.
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